ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 178)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 51.374.763 von R.B. am 28.12.15 15:47:53
Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Squeeze-out bei der Regentalbahn AG
Das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Regentalbahn ist 2013 in II. Instanz (OLG München) abgeschlossen worden (Bestätigung der erstinstanzlichen Erhöhung des Barabfindungsbetrags durch das LG München I). Die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung nach § 14 SpruchG ist - soweit ich sehen kann - bislang nicht erfolgt.Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.374.667 von arendts am 28.12.15 15:26:14M.W. läuft das Verfahren Regentalbahn noch, siehe auch Thread "Regentalbahn". Sollte ich falsch liegen: danke für entsprechende Info!
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.371.328 von hugohebel am 27.12.15 19:31:23
Es scheint zwischenzeitlich zu einer gewissen Modeerscheinung geworden zu sein, dass ausgeurteilte Nachbesserungen in Spruchverfahren nicht automatisch gezahlt werden. Neben den Fällen Novasoft AG und Regentalbahn AG (dort nicht einmal die nach § 14 SpruchG gesetzlich vorgesehene Bekanntmachung im Bundesanzeiger) wurde uns als neuer Fall der Squeeze-out bei der Rapunzel Naturkost AG mitgeteilt. In diesem Spruchverfahren wurde die an ehemaligen Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG zu leistende Barabfindung auf 32,95 € je Stückaktie gerichtlich festgesetzt. Der Betrag ist ab dem 22. Juli 2011 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen zu verzinsen.
Nachbesserungen in Sachen Novasoft, Regentalbahn, Rapunzel Naturkost etc. anfordern
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTEEs scheint zwischenzeitlich zu einer gewissen Modeerscheinung geworden zu sein, dass ausgeurteilte Nachbesserungen in Spruchverfahren nicht automatisch gezahlt werden. Neben den Fällen Novasoft AG und Regentalbahn AG (dort nicht einmal die nach § 14 SpruchG gesetzlich vorgesehene Bekanntmachung im Bundesanzeiger) wurde uns als neuer Fall der Squeeze-out bei der Rapunzel Naturkost AG mitgeteilt. In diesem Spruchverfahren wurde die an ehemaligen Aktionäre der Rapunzel Naturkost AG zu leistende Barabfindung auf 32,95 € je Stückaktie gerichtlich festgesetzt. Der Betrag ist ab dem 22. Juli 2011 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen zu verzinsen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.371.268 von straßenköter am 27.12.15 19:14:18Ok, danke... Dann lehne ich mich zurück und warte auf die Kohle. Das kann ich ganz gut
Zitat von straßenköter:Zitat von hugohebel: Liegt alles ewig zurück, hab nur im Archiv nachgeschaut und meine Aktien wurden damals zu 18,89 wie dort beschieben ausgebucht- War Februar 2007
...
Ok. Bei der Nachzahlung zum SO ging alles nach dem Urteil sehr schnell und von alleine. Soweit ich weiß, muss man generell bei derartigen Nachzahlungen bis auf bei sehr seltenen Ausnahmen nie was unternehmen, um eine Nachzahlung zu erhalten, sofern man nicht die Depotstelle aufgegeben hat. Du müsstest Dich also entspannt zurücklehnen können, wenn ich davon ausgehe, dass Deine Depotstelle noch existiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.371.229 von hugohebel am 27.12.15 19:04:49
Ok. Bei der Nachzahlung zum SO ging alles nach dem Urteil sehr schnell und von alleine. Soweit ich weiß, muss man generell bei derartigen Nachzahlungen bis auf bei sehr seltenen Ausnahmen nie was unternehmen, um eine Nachzahlung zu erhalten, sofern man nicht die Depotstelle aufgegeben hat. Du müsstest Dich also entspannt zurücklehnen können, wenn ich davon ausgehe, dass Deine Depotstelle noch existiert.
Zitat von hugohebel: Liegt alles ewig zurück, hab nur im Archiv nachgeschaut und meine Aktien wurden damals zu 18,89 wie dort beschieben ausgebucht- War Februar 2007
Zitat von straßenköter: ...
Hat denn der Contitech SO etwas mit dem unten genannten Urtei zu tun? Der SO der Contitech war in 2009 zu 24,83€ und es gab doch schon in 2012 eine Nachzahlung aus der Spruchstelle von 3,50€. Hier ist doch die Fusion auf die Contitech gemeint. Somit gilt das Urteil nur für diejenigen, die ihre Stücke im Rahmen der Fusion eingereicht haben oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Ok. Bei der Nachzahlung zum SO ging alles nach dem Urteil sehr schnell und von alleine. Soweit ich weiß, muss man generell bei derartigen Nachzahlungen bis auf bei sehr seltenen Ausnahmen nie was unternehmen, um eine Nachzahlung zu erhalten, sofern man nicht die Depotstelle aufgegeben hat. Du müsstest Dich also entspannt zurücklehnen können, wenn ich davon ausgehe, dass Deine Depotstelle noch existiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.370.956 von straßenköter am 27.12.15 18:09:37Liegt alles ewig zurück, hab nur im Archiv nachgeschaut und meine Aktien wurden damals zu 18,89 wie dort beschieben ausgebucht- War Februar 2007
Zitat von straßenköter:Zitat von hugohebel: Beim Contitech Squezze Out war ich damals dabei, weiss jemand wann man mit der Nachzahlung rechnen kann, muss man da was bei der Bank in die Wege leiten?
Hat denn der Contitech SO etwas mit dem unten genannten Urtei zu tun? Der SO der Contitech war in 2009 zu 24,83€ und es gab doch schon in 2012 eine Nachzahlung aus der Spruchstelle von 3,50€. Hier ist doch die Fusion auf die Contitech gemeint. Somit gilt das Urteil nur für diejenigen, die ihre Stücke im Rahmen der Fusion eingereicht haben oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.370.884 von hugohebel am 27.12.15 17:51:15
Hat denn der Contitech SO etwas mit dem unten genannten Urtei zu tun? Der SO der Contitech war in 2009 zu 24,83€ und es gab doch schon in 2012 eine Nachzahlung aus der Spruchstelle von 3,50€. Hier ist doch die Fusion auf die Contitech gemeint. Somit gilt das Urteil nur für diejenigen, die ihre Stücke im Rahmen der Fusion eingereicht haben oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Zitat von hugohebel: Beim Contitech Squezze Out war ich damals dabei, weiss jemand wann man mit der Nachzahlung rechnen kann, muss man da was bei der Bank in die Wege leiten?
Hat denn der Contitech SO etwas mit dem unten genannten Urtei zu tun? Der SO der Contitech war in 2009 zu 24,83€ und es gab doch schon in 2012 eine Nachzahlung aus der Spruchstelle von 3,50€. Hier ist doch die Fusion auf die Contitech gemeint. Somit gilt das Urteil nur für diejenigen, die ihre Stücke im Rahmen der Fusion eingereicht haben oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Beim Contitech Squezze Out war ich damals dabei, weiss jemand wann man mit der Nachzahlung rechnen kann, muss man da was bei der Bank in die Wege leiten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.370.701 von donaldzocker am 27.12.15 17:08:45Gibt es eigentlich schon eine Entscheidung zum SSV Beherrschungsvertrag Phoenix aus 2005?
Beendigung des Spruchverfahrens zur Fusion der Phoenix AG auf die ContiTech AG: Zuzahlung in Höhe von EUR 4,77 je Phoenix-Aktie
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu der Fusion der Phoenix AG auf die ContiTech AG hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 11. Dezember 2015 die Zuzahlung auf EUR 4,77 je Phoenix-Aktie festgelegt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Das OLG hat damit die vom LG Hamburg angeordnete Zuzahlung in Höhe von EUR 7,90 auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hin deutlich reduziert. Auch das Ankaufsangebot je ContiTech-Aktie nach Ziffer 6.1. des Verschmelzungsvertrags hat das OLG von dem vom LG festgelegten Betrag in Höhe von EUR 23,99 auf EUR 20,99 herabgesetzt. Vereinbart war diesbezüglich im Verschmelzungsvertrag ein Betrag in Höhe von EUR 18,89.
OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 2015, Az. 13 W 65/11
LG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2011, Az. 417 HKO 19/07
Helfrich u.a. ./. ContiTech AG
73 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ContiTech AG:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 20354 Hamburg
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu der Fusion der Phoenix AG auf die ContiTech AG hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 11. Dezember 2015 die Zuzahlung auf EUR 4,77 je Phoenix-Aktie festgelegt. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Das OLG hat damit die vom LG Hamburg angeordnete Zuzahlung in Höhe von EUR 7,90 auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hin deutlich reduziert. Auch das Ankaufsangebot je ContiTech-Aktie nach Ziffer 6.1. des Verschmelzungsvertrags hat das OLG von dem vom LG festgelegten Betrag in Höhe von EUR 23,99 auf EUR 20,99 herabgesetzt. Vereinbart war diesbezüglich im Verschmelzungsvertrag ein Betrag in Höhe von EUR 18,89.
OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Dezember 2015, Az. 13 W 65/11
LG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2011, Az. 417 HKO 19/07
Helfrich u.a. ./. ContiTech AG
73 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ContiTech AG:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 20354 Hamburg