ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 192)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
Beiträge: 5.556
ID: 424.302
ID: 424.302
Aufrufe heute: 6
Gesamt: 607.100
Gesamt: 607.100
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 3539 | |
vor 59 Minuten | 3150 | |
vor 48 Minuten | 2981 | |
vor 1 Stunde | 1682 | |
vor 1 Stunde | 1335 | |
vor 1 Stunde | 1217 | |
heute 10:40 | 1125 | |
vor 1 Stunde | 1039 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 3. | 18.153,04 | -0,13 | 162 | |||
2. | 5. | 172,90 | +9,96 | 44 | |||
3. | 2. | 0,9950 | -15,68 | 42 | |||
4. | 1. | 0,1955 | +3,71 | 35 | |||
5. | 6. | 7,4700 | +1,63 | 34 | |||
6. | 4. | 2.341,21 | +0,15 | 32 | |||
7. | 19. | 65,80 | -2,88 | 25 | |||
8. | 39. | 15,356 | -7,97 | 16 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Das ist dreist
Bei Pixelpark soll es nur 1,93€ geben. Den Dreimonatsschnitt von 2,17€ hat man aus folgenden Gründen für ungültig erklärt:Vorliegend wurden die Aktien der Pixelpark zwar zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Squeeze-Out-
Verlangens am 1. Juni 2015 noch im Freiverkehr der Börse München gehandelt, sodass grundsätzlich ein
Durchschnittskurs innerhalb der dreimonatigen Referenzperiode vor Bekanntmachung der Strukturmaßnahme
ermittelt werden kann (vgl. Tz. 280 f.). Dieser Börsenkurs der Pixelpark ist jedoch schon dem
Grunde nach nicht als Untergrenze für die Barabfindung heranzuziehen, da zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung über die Maßnahme die Minderheitsaktionäre der Pixelpark gerade nicht mehr die
Option haben, ihre Aktien zu einem bestimmten Börsenkurs zu veräußern.
288. Zum Zeitpunkt der für den 3. November 2015 angesetzten beschlussfassenden Hauptversammlung
besteht zudem bereits seit über drei Monaten an keiner deutschen Börse mehr die Möglichkeit zum
Handel mit der Pixelpark-Aktie. Den dreimonatigen Referenzzeitraum für die Bestimmung des
Durchschnittsbörsenkurses auf den Zeitraum vor Bekanntmachung der Strukturmaßnahme festzulegen,
entfällt somit, wenn es, wie hier, nicht nur am Bewertungsstichtag, sondern auch in den drei Monaten
vor der beschlussfassenden Hauptversammlung keinen Börsenkurs mehr gibt, der durch
Abfindungsspekulationen verfälscht werden könnte.7 Unbeachtlich kann somit auch bleiben, ob im
Vorfeld der Bekanntgabe der Maßnahme eine Marktenge im Sinne der höchstrichterlichen
Rechtsprechung vorlag.
289. Aufgrund des Sachverhalts, dass zum Zeitpunkt der beschlussfassenden Hauptversammlung kein Handel
der Pixelpark-Aktie an einer deutschen Börse mehr möglich ist, ist der durchschnittliche Börsenkurs in
den drei Monaten vor der Bekanntgabe des Squeeze-Out-Verlangens im Rahmen der Bestimmung der
Barabfindung unberücksichtigt zu lassen.
290. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen wurden die Aktien der Pixelpark im Dreimonatszeitraum
vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme ausschließlich im einfachen Freiverkehr gehandelt, waren also
7 Vgl. Bungert/Leyendecker-Langner, Börsenkursrechtsprechung beim vorgeschalteten Delisting, Betriebs-
Berater 2014, 521, 522.
PwC
76
0.0760949.001
nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG. Die Rechtsprechung von BVerfG und BGH zur
Berücksichtigung des Börsenkurses bezieht sich jedoch ausdrücklich auf börsennotierte Aktien. Nach
§ 48 Abs. 1 Satz 4 BörsG können Emittenten in dem Fall, dass ihre Aktien ohne Zustimmung der
Gesellschaft im Freiverkehr gehandelt werden, nicht verpflichtet werden, Informationen in Bezug auf die
Wertpapiere zu veröffentlichen. Im vorliegenden Fall war die Pixelpark u.a. nicht verpflichtet einen
Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 zu erstellen, da sich die Gesellschaft aufgrund eines
höherrangigen Konzernabschlusses von ihrer Verpflichtung zur Erstellung befreien ließ. Damit konnten
im vorliegenden Fall maßgebliche zeitnahe Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Pixelpark Gruppe keine Berücksichtigung bei der Preisbildung des Börsenkurses finden. Auch
unterlag die Gesellschaft im Zeitraum vor Bekanntgabe der Maßnahme nicht der Ad-hoc-Publizität.
Spekulative Einflüsse sind daher bei der Preisbildung ohne diese Informationen aus unserer Sicht nicht
auszuschließen. Daher spiegelt der Freiverkehrskurs der Pixelpark im Zeitraum vor der Bekanntgabe der
Maßnahme somit aus unserer Sicht auch nicht den wahren inneren Wert der Gesellschaft im Sinne der
höchstrichterlichen Rechtsprechung wider. Auch aus diesem Grund erscheint eine Berücksichtigung des
Aktienkurses als Untergrenze der Barabfindung nicht angezeigt.
291. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren erachten wir den durchschnittlichen Aktienkurs der
Pixelpark in den drei Monaten vor der Bekanntgabe des Squeeze-Out-Verlangens als nicht relevant für
die Bestimmung der Barabfindung.
Quelle: Gutachterliche Stellungnahme PWC
http://www.pixelpark.com/de/pixelpark/investor-relations/ao_…
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.693.616 von Schokoladenpudding am 23.09.15 19:43:24
Man kann statt der Nachbesserung optional auch Schokopudding sofort fordern.
Zitat von Schokoladenpudding: hat bei Schering eigentlich schon einer die Nachbesserung erhalten? müßte doch langsam mal gebucht werden....
Man kann statt der Nachbesserung optional auch Schokopudding sofort fordern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.693.913 von herrmannkrages am 23.09.15 20:20:20Wenn ich den Vergleich richtig gelesen habe dann hat die Antragsgegnerin 3 Monate Zeit. Zumindest wird es gut verzinst.
Ich meine 14 Tage nach Veröffentlichung also 02.10.2015 sonst frag bei Hengeler&Müller an
Bei Analytik Jena wurde heute das Squeeze-out-Verlangen durch Endress+Hauser aus der Schweiz veröffentlicht:
https://www.analytik-jena.de/de/unternehmen/presse/pressemel…
Interessierte können die weitere Entwicklung gern im Thread: Analytik Jena - Hightech fürs Labor, and more! mitverfolgen. Kompetente Unterstützung in der Diskussion ist sehr herzlich willkommen!
https://www.analytik-jena.de/de/unternehmen/presse/pressemel…
Interessierte können die weitere Entwicklung gern im Thread: Analytik Jena - Hightech fürs Labor, and more! mitverfolgen. Kompetente Unterstützung in der Diskussion ist sehr herzlich willkommen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.681.475 von straßenköter am 22.09.15 15:31:44hat bei Schering eigentlich schon einer die Nachbesserung erhalten? müßte doch langsam mal gebucht werden....
Bei Marseille Kliniken gibt es 0,50€ Dividende.
Bei Haikui scheint man mit dem Delisting die "richtige" Karte rechtzeitig gespielt zu haben. Das ARP über ein öffentliches Angebot hat den Streubesitz auf unter 4% gedrückt:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-09/35012588…
Die Aktien sollen eingezogen werden. Insofern wäre dann ein aktienrechtlicher Squeeze Out möglich.
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-09/35012588…
Die Aktien sollen eingezogen werden. Insofern wäre dann ein aktienrechtlicher Squeeze Out möglich.
Derselbe Senat des BGHs, der das Urteil zu Frosta verzapft hat, hat nun zur Vorstandshaftung folgenden Unsinn verzapft. Da kann man in der Tat als Minderheitsaktionär durchaus Opfer sein. Dazu fällt mir gar nichts mehr ein.
http://blog.fernuni-hagen.de/blawg/2015/08/31/anleitung-zur-…
http://blog.fernuni-hagen.de/blawg/2015/08/31/anleitung-zur-…
danke @ all