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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 192)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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      schrieb am 24.09.15 15:27:36
      Beitrag Nr. 3.646 ()
      Das ist dreist
      Bei Pixelpark soll es nur 1,93€ geben. Den Dreimonatsschnitt von 2,17€ hat man aus folgenden Gründen für ungültig erklärt:

      Vorliegend wurden die Aktien der Pixelpark zwar zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Squeeze-Out-
      Verlangens am 1. Juni 2015 noch im Freiverkehr der Börse München gehandelt, sodass grundsätzlich ein
      Durchschnittskurs innerhalb der dreimonatigen Referenzperiode vor Bekanntmachung der Strukturmaßnahme
      ermittelt werden kann (vgl. Tz. 280 f.). Dieser Börsenkurs der Pixelpark ist jedoch schon dem
      Grunde nach nicht als Untergrenze für die Barabfindung heranzuziehen, da zum Zeitpunkt der
      Beschlussfassung über die Maßnahme die Minderheitsaktionäre der Pixelpark gerade nicht mehr die
      Option haben, ihre Aktien zu einem bestimmten Börsenkurs zu veräußern.
      288. Zum Zeitpunkt der für den 3. November 2015 angesetzten beschlussfassenden Hauptversammlung
      besteht zudem bereits seit über drei Monaten an keiner deutschen Börse mehr die Möglichkeit zum
      Handel mit der Pixelpark-Aktie. Den dreimonatigen Referenzzeitraum für die Bestimmung des
      Durchschnittsbörsenkurses auf den Zeitraum vor Bekanntmachung der Strukturmaßnahme festzulegen,
      entfällt somit, wenn es, wie hier, nicht nur am Bewertungsstichtag, sondern auch in den drei Monaten
      vor der beschlussfassenden Hauptversammlung keinen Börsenkurs mehr gibt, der durch
      Abfindungsspekulationen verfälscht werden könnte.7 Unbeachtlich kann somit auch bleiben, ob im
      Vorfeld der Bekanntgabe der Maßnahme eine Marktenge im Sinne der höchstrichterlichen
      Rechtsprechung vorlag.
      289. Aufgrund des Sachverhalts, dass zum Zeitpunkt der beschlussfassenden Hauptversammlung kein Handel
      der Pixelpark-Aktie an einer deutschen Börse mehr möglich ist, ist der durchschnittliche Börsenkurs in
      den drei Monaten vor der Bekanntgabe des Squeeze-Out-Verlangens im Rahmen der Bestimmung der
      Barabfindung unberücksichtigt zu lassen.
      290. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen wurden die Aktien der Pixelpark im Dreimonatszeitraum
      vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme ausschließlich im einfachen Freiverkehr gehandelt, waren also
      7 Vgl. Bungert/Leyendecker-Langner, Börsenkursrechtsprechung beim vorgeschalteten Delisting, Betriebs-
      Berater 2014, 521, 522.
      PwC
      76
      0.0760949.001
      nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG. Die Rechtsprechung von BVerfG und BGH zur
      Berücksichtigung des Börsenkurses bezieht sich jedoch ausdrücklich auf börsennotierte Aktien. Nach
      § 48 Abs. 1 Satz 4 BörsG können Emittenten in dem Fall, dass ihre Aktien ohne Zustimmung der
      Gesellschaft im Freiverkehr gehandelt werden, nicht verpflichtet werden, Informationen in Bezug auf die
      Wertpapiere zu veröffentlichen. Im vorliegenden Fall war die Pixelpark u.a. nicht verpflichtet einen
      Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 zu erstellen, da sich die Gesellschaft aufgrund eines
      höherrangigen Konzernabschlusses von ihrer Verpflichtung zur Erstellung befreien ließ. Damit konnten
      im vorliegenden Fall maßgebliche zeitnahe Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
      der Pixelpark Gruppe keine Berücksichtigung bei der Preisbildung des Börsenkurses finden. Auch
      unterlag die Gesellschaft im Zeitraum vor Bekanntgabe der Maßnahme nicht der Ad-hoc-Publizität.
      Spekulative Einflüsse sind daher bei der Preisbildung ohne diese Informationen aus unserer Sicht nicht
      auszuschließen. Daher spiegelt der Freiverkehrskurs der Pixelpark im Zeitraum vor der Bekanntgabe der
      Maßnahme somit aus unserer Sicht auch nicht den wahren inneren Wert der Gesellschaft im Sinne der
      höchstrichterlichen Rechtsprechung wider. Auch aus diesem Grund erscheint eine Berücksichtigung des
      Aktienkurses als Untergrenze der Barabfindung nicht angezeigt.
      291. Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren erachten wir den durchschnittlichen Aktienkurs der
      Pixelpark in den drei Monaten vor der Bekanntgabe des Squeeze-Out-Verlangens als nicht relevant für
      die Bestimmung der Barabfindung.

      Quelle: Gutachterliche Stellungnahme PWC
      http://www.pixelpark.com/de/pixelpark/investor-relations/ao_…
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.09.15 13:46:27
      Beitrag Nr. 3.645 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.693.616 von Schokoladenpudding am 23.09.15 19:43:24
      Zitat von Schokoladenpudding: hat bei Schering eigentlich schon einer die Nachbesserung erhalten? müßte doch langsam mal gebucht werden....


      Man kann statt der Nachbesserung optional auch Schokopudding sofort fordern.
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 22:52:16
      Beitrag Nr. 3.644 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.693.913 von herrmannkrages am 23.09.15 20:20:20Wenn ich den Vergleich richtig gelesen habe dann hat die Antragsgegnerin 3 Monate Zeit. Zumindest wird es gut verzinst.
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 20:20:20
      Beitrag Nr. 3.643 ()
      Ich meine 14 Tage nach Veröffentlichung also 02.10.2015 sonst frag bei Hengeler&Müller an
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 20:03:13
      Beitrag Nr. 3.642 ()
      Bei Analytik Jena wurde heute das Squeeze-out-Verlangen durch Endress+Hauser aus der Schweiz veröffentlicht:
      https://www.analytik-jena.de/de/unternehmen/presse/pressemel…

      Interessierte können die weitere Entwicklung gern im Thread: Analytik Jena - Hightech fürs Labor, and more! mitverfolgen. Kompetente Unterstützung in der Diskussion ist sehr herzlich willkommen!

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      Avatar
      schrieb am 23.09.15 19:43:24
      Beitrag Nr. 3.641 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.681.475 von straßenköter am 22.09.15 15:31:44hat bei Schering eigentlich schon einer die Nachbesserung erhalten? müßte doch langsam mal gebucht werden....
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.09.15 15:31:44
      Beitrag Nr. 3.640 ()
      Bei Marseille Kliniken gibt es 0,50€ Dividende.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.09.15 15:08:50
      Beitrag Nr. 3.639 ()
      Bei Haikui scheint man mit dem Delisting die "richtige" Karte rechtzeitig gespielt zu haben. Das ARP über ein öffentliches Angebot hat den Streubesitz auf unter 4% gedrückt:
      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-09/35012588…

      Die Aktien sollen eingezogen werden. Insofern wäre dann ein aktienrechtlicher Squeeze Out möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.15 14:37:24
      Beitrag Nr. 3.638 ()
      Derselbe Senat des BGHs, der das Urteil zu Frosta verzapft hat, hat nun zur Vorstandshaftung folgenden Unsinn verzapft. Da kann man in der Tat als Minderheitsaktionär durchaus Opfer sein. Dazu fällt mir gar nichts mehr ein.

      http://blog.fernuni-hagen.de/blawg/2015/08/31/anleitung-zur-…
      Avatar
      schrieb am 17.09.15 17:14:50
      Beitrag Nr. 3.637 ()
      danke @ all
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