ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 206)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 50.007.957 von nullcheck am 19.06.15 10:04:17Na ja, kann ja durchaus eintreffen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.007.357 von Kalchas am 19.06.15 09:13:22ok,es ist meinem Nick geschuldet.Ich sehe überall nur noch beschiß
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.006.550 von nullcheck am 19.06.15 07:49:03Da gibt es doch gar kein Delisting. Hier geht es um einen Spezialfall, der nicht im Spruchverfahren erwähnt ist. Mit der Frosta-Entscheidung des BGH hat sich die Rechtsprechung in diese Richtung geändert.
Die Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts halte ich für unsinnig. Da steht nicht drin, dass es per se kein Spruchverfahren geben soll.
Die Berufung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts halte ich für unsinnig. Da steht nicht drin, dass es per se kein Spruchverfahren geben soll.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.005.692 von Kalchas am 18.06.15 22:06:34So wird es wohl auch bei der Postbank ablaufen wäre auch zu schön gewesen
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.003.625 von Freiburg123 am 18.06.15 18:35:30Das sieht doch nach einer konzertierten Aktion der OLGs aus, dass ausnahmslos alle dieser Spruchverfahren mit derselben Begründung beendet wurden, obwohl manche LGs unterschiedlicher Meinung waren.
Im Übrigen ist es doch so, dass ein Gericht gar nicht feststellen kann, ob Aktionäre angedient haben. Wer das gemacht hat und sich auf das Ergebnis verlassen hat, muss ja noch nicht einmal selbst am Verfahren beteiligt gewesen sein.
Wer angedient hat, hat damit eine viel kürzere Kapitalbildung gehabt. In jedem Verfahren gibt es solche Aktionäre. Da bin ich mir sicher. Die sind ihre Aktien jedenfalls los, ohne dass die Angemessenheit der Abfindung geprüft wird.
Im Übrigen ist es doch so, dass ein Gericht gar nicht feststellen kann, ob Aktionäre angedient haben. Wer das gemacht hat und sich auf das Ergebnis verlassen hat, muss ja noch nicht einmal selbst am Verfahren beteiligt gewesen sein.
Wer angedient hat, hat damit eine viel kürzere Kapitalbildung gehabt. In jedem Verfahren gibt es solche Aktionäre. Da bin ich mir sicher. Die sind ihre Aktien jedenfalls los, ohne dass die Angemessenheit der Abfindung geprüft wird.
Wie? Versuchen?
Mir fällt noch Piper Generalvertretung Deutschland ein, Etienne Aigner und MVS.
Sind da die Spruchverfahren noch offen? Bei Teutonia Zement gab es glaub kein Spruchverfahren damals.
Mir fällt noch Piper Generalvertretung Deutschland ein, Etienne Aigner und MVS.
Sind da die Spruchverfahren noch offen? Bei Teutonia Zement gab es glaub kein Spruchverfahren damals.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.004.843 von honigbaer am 18.06.15 20:27:07Das ist in der Tat krass, es stimmt also. Danke für den Link. Ist das nicht ein Grund die noch offenen Delisting-Verfahren (ich kenne nur noch Parsytec wenn ich mich recht erinnere) in der nächsten Instanz zu versuchen? Zeit ist in diesen Fällen der einzige mögliche Freund.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.003.625 von Freiburg123 am 18.06.15 18:35:30Varta ist diese Entscheidung hier:
http://betriebs-berater.ruw.de/wirtschaftsrecht/collection/U…
Krass. Tatsächlich am Ende des etwa 9. Absatzes von unten ab Folge der rückwirkenden Anwendung der Rechtsprechungsregeln ist weiter ... wird argumentiert, die Antragsteller hätten, indem sie auf die Annahme des Angebots verzichtet hätten, keinen Anspruch auf Vertrauensschutz, sondern bewiesen, dass sie ja gar kein Interesse an einem Ausscheiden aus der Gesellschaft gehabt hätten. (Vertrauensschutz, dass ein Spruchverfahren in ananlogie zu anderen strukturmaßnahmen beim Delisting statthaft ist)
Ja und die Nicht-Antragsteller, die im Vertrauen auf die Überprüfung im Spruchverfahren die Barabfindung angenommen haben? Hätten halt nicht darauf vertrauen dürfen, dass ihre Interessen im Verfahren berücksichtigt werden. Wieso wird dann überhaupt ein Vertreter der nicht-antragstellenden Aktionäre bestellt?
http://betriebs-berater.ruw.de/wirtschaftsrecht/collection/U…
Krass. Tatsächlich am Ende des etwa 9. Absatzes von unten ab Folge der rückwirkenden Anwendung der Rechtsprechungsregeln ist weiter ... wird argumentiert, die Antragsteller hätten, indem sie auf die Annahme des Angebots verzichtet hätten, keinen Anspruch auf Vertrauensschutz, sondern bewiesen, dass sie ja gar kein Interesse an einem Ausscheiden aus der Gesellschaft gehabt hätten. (Vertrauensschutz, dass ein Spruchverfahren in ananlogie zu anderen strukturmaßnahmen beim Delisting statthaft ist)
Ja und die Nicht-Antragsteller, die im Vertrauen auf die Überprüfung im Spruchverfahren die Barabfindung angenommen haben? Hätten halt nicht darauf vertrauen dürfen, dass ihre Interessen im Verfahren berücksichtigt werden. Wieso wird dann überhaupt ein Vertreter der nicht-antragstellenden Aktionäre bestellt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.003.625 von Freiburg123 am 18.06.15 18:35:30Also dass keine Varta-Aktien zur Delisting-Abfindung eigereicht wurden, da irrt das OLG. Ich mach mir da aber wenig Hoffnung.
Die Entscheidung stünde ja trotzdem im Einklang mit der Beurteilung bei Dr. Scheller Cosmetics. Siehe Entscheidung vom 17.03.2015: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?…
Die Entscheidung stünde ja trotzdem im Einklang mit der Beurteilung bei Dr. Scheller Cosmetics. Siehe Entscheidung vom 17.03.2015: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/list.py?…
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.002.203 von Kalchas am 18.06.15 16:16:45Mir wurde zugerufen dass das OLG Stuttgart im Spruchverfahren Delisting Varta AG entschied dass die ehemaligen Aktionäre die tatsächlich Aktien im Rahmen des Angebots abfanden einen Anspruch auf ein Spruchverfahren haben, aber kein Anspruch auf ein überprüfbares Angebot mehr besteht. Dann ging das OLG aber wohl davon aus dass keine Aktien im Rahmen des Angebots abgefunden wurden und wies das Verfahren als nicht mehr statthaft ab. Kann das jemand bestätigen?