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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 308)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
    Beiträge: 5.559
    ID: 424.302
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      schrieb am 25.01.14 10:53:09
      Beitrag Nr. 2.489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.303.007 von straßenköter am 24.01.14 23:12:02Jepp,nochmal alle Thread,s durchsehen wohin damit.Tendiere zu Rhön,Pulsion und RTT. Rhön zieht so wie es aussieht der Gesamtmarkt runter:rolleyes:Könnte dort wohl noch bessere Einstandskurse geben
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 23:12:02
      Beitrag Nr. 2.488 ()
      Terex-Geld ist heute auf dem Konto.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 12:28:16
      Beitrag Nr. 2.487 ()
      Zitat von 525700: Wenn Transtec ein Sanierungsfall wäre, hätte man mit dem entsprechenden Nachweis gegenüber der BaFin die Freistellung vom Pflichtangebot bekommen.


      Sanierungsfall eher in Anführungsstrichen, denn Transtec hat 2008-2012 rote Zahlen geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 11:01:09
      Beitrag Nr. 2.486 ()
      Wenn Transtec ein Sanierungsfall wäre, hätte man mit dem entsprechenden Nachweis gegenüber der BaFin die Freistellung vom Pflichtangebot bekommen.
      Avatar
      schrieb am 24.01.14 09:00:48
      Beitrag Nr. 2.485 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.288.585 von straßenköter am 23.01.14 15:42:58http://www.cluster-angebot.de/cluster/pdf/WpUG-Meldung.pdf

      Wenn man sich die Vorgehensweise anguckt, stellt sich bei mir folgende Frage:
      Warum kauft man denn eigentlich nur 54% von Bruscha ab, wenn dieser doch 78,6% der Aktien hält? Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten, dass die Übernahme der 78% zweigeteilt laufen soll, um das Mindestangebot an die freien Aktionäre niedrig zu halten. Hätte der Bieter vorab die 54 oder 78% zu einem höheren Kurs als dem gewichten 3-Monatsschnitt erworben, müsste meines Erachtens auch den freien Aktionären dieser Preis angeboten werden. Durch das Überschreiten der 30%-Schwelle hätte man auch kein freiwilliges Angebot, sondern ein Pflichtangebot unterbreiten müssen, was in Bezug auf mögliche Nacherwerbe innerhalb eines Jahres ehebliche Unterschiede beinhalten würde. Durch den Kauf der 54% zu 0,60€ wird man ein niedriges Angebot abgeben. Die restliche Stücke kauft man dann Bruscha zu einem deutlich höheren Preis ab, so dass er im Schnitt seinen fairen Preis bekommt, nur werden die verbliebenen Aktionäre von dem erhöhten Preis nichts sehen, weil ja kein Pflichtangebot mehr von Nöten ist.

      Unter dem Strich ist das eine ziemlich unübersichtliche Übernahmesituation, weil Transtec nicht auf Rosen gebettet ist. Allerdings sollte der Buchwert mindestens bei 1 Euro liegen, nachdem man in 2013 einen hohen Sondererlös vereinnahmte, der auch die EK-Quote wieder deutlich erhöht hat. Irgendwie erinnert mich die Situation an Brain Force, wenn man davon absieht, dass Brain Force einen hohen kontinuierlichen CF generiert und Transtec ergebnistechnisch eher ein Sanierungsfall ist.

      Übersicht Transtec:
      http://www.ariva.de/transtec_ag_na_o.n.-aktie/bilanz-guv

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      schrieb am 23.01.14 22:10:29
      Beitrag Nr. 2.484 ()
      Übernahmeangebot; <DE000CLS1001 >


      Zielgesellschaft: Celesio AG; Bieter: Dragonfly GmbH & Co. KGaA

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
      öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34
      des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

      Bieter:

      Dragonfly GmbH & Co. KGaA
      Eschenheimer Anlage 1
      60313 Frankfurt am Main
      Deutschland

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
      97726

      Zielgesellschaft:

      Celesio AG
      Neckartalstraße 155
      70376 Stuttgart
      Deutschland

      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 9517

      ISIN: DE 000CLS1001
      WKN: CLS 100

      ISIN: DE 000CLS1043
      WKN: CLS 104

      Die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ('Dragonfly'), eine 100%ige
      Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA
      ('McKesson'), hat heute entschieden, den Aktionären der Celesio AG im Wege
      eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')
      anzubieten, ihre auf den Namen lautenden Stückaktien der Celesio AG (ISIN
      DE000CLS1001 und neu ausgegebene Aktien ISIN DE000CLS1043; die
      'Celesio-Aktien') zu erwerben. Dragonfly beabsichtigt, eine Gegenleistung
      in Höhe von EUR 23,50 je Celesio-Aktie anzubieten. Das Übernahmeangebot
      unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und wird zu den in der
      Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen durchgeführt.

      Die Dragonfly hat mit der Franz Haniel & Cie. GmbH ('Haniel') einen
      neugefassten Aktienkaufvertrag über den Erwerb von 75,99% der derzeit
      ausgegebenen Celesio-Aktien abgeschlossen.

      Die Dragonfly hat darüber hinaus Kaufverträge mit Elliott Gesellschaften
      über den Erwerb von 4.840 der 7.000 von der Celesio Finance B.V.
      ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, fällig im Oktober 2014, im
      Gesamtnennbetrag von EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1AN5K5) und von 2.180
      der 3.500 von der Celesio Finance B.V. ausgegebenen
      Wandelschuldverschreibungen, fällig im April 2018, im Gesamtnennbetrag von
      EUR 350 Millionen (ISIN DE000A1GPH50) (zusammen
      'Wandelschuldverschreibungen'), abgeschlossen, deren Wandlung noch
      aussteht. Die Kaufverträge mit Haniel und Elliot führen zu einem
      Anteilsbesitz der Dragonfly an der Celesio AG von ca. 75% der
      Celesio-Aktien auf verwässerter Basis nach Wandlung der
      Wandelschuldverschreibungen in Celesio-Aktien.

      Darüber hinaus haben Dragonfly, McKesson und die Celesio AG das bereits
      zuvor abgeschlossene Business Combination Agreement unter Berücksichtigung
      der neuen Ausganglage und dem weiterhin bestehenden Ziel der Stärkung ihrer
      jeweiligen Unternehmen angepasst.

      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in
      deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen
      Übersetzung) mit den genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und
      weiterer, das Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt im
      Internet unter

      http://www.GlobalHealthcareLeader.com.

      Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot werden außerdem durch
      Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Am 23. Januar 2014
      hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') Dragonfly
      von der durch das Nichterreichen der Annahmeschwelle des Übernahmeangebots
      vom 5. Dezember 2013 ausgelösten Einhaltung der Ein-Jahres-Sperrfrist nach
      § 26 WpÜG, nach entsprechender Zustimmung der Celesio AG befreit.

      McKesson und Dragonfly sind an die Celesio AG herangetreten, um sie über
      ihre Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der
      Dragonfly als beherrschendem Unternehmen und der Celesio AG als
      beherrschtes Unternehmen nach §§ 291ff. AktG abzuschließen, zu informieren.
      McKesson und Dragonfly gehen davon aus, dass der Abschluss eines solchen
      Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vollzug des neugefassten
      Aktienkaufvertrags erfolgen kann, ohne dass weitere regulatorische
      Genehmigungen erforderlich sind.

      Wichtiger Hinweis

      Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die
      BaFin in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht.
      Investoren und den Inhabern von Celesio-Aktien wird dringend empfohlen, die
      maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente nach ihrer
      Veröffentlichung durch Dragonfly zu lesen, da sie wichtige Informationen
      enthalten werden. Investoren und Aktionäre der Celesio AG können diese
      Dokumente, sobald sie veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite
      http://www.GlobalHealthcareLeader.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung
      wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an
      einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie
      Aktionären der Celesio AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.

      Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine
      Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Celesio-Aktien dar.
      Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von Celesio-Aktien
      dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung
      sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch Dragonfly.

      Ein Angebot zum Erwerb der Celesio-Aktien erfolgt nur durch die
      Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die Dragonfly rechtzeitig
      veröffentlichen werden wird, und wird sich ausschließlich nach deren
      Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von
      den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben
      sind, abweichen.

      Den Aktionären der Celesio AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls
      unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts
      der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

      Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
      Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt
      der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und
      Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur
      Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung')
      sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts
      unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den
      Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen
      Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und
      bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts wird nicht
      erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,
      Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots
      außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt
      werden. Die Aktionäre der Celesio AG werden nicht darauf vertrauen können,
      sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen
      Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
      Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande
      kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
      unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

      Die Dragonfly hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder
      Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im
      Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik
      Deutschland nicht gestattet. Weder die Dragonfly noch die mit der Dragonfly
      gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3
      WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der
      Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
      Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang
      stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der
      Bundesrepublik Deutschland.

      Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser
      Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer
      Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen
      die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen
      Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik
      Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften
      anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren
      Bestimmungen informieren und diese befolgen.

      Wenn Sie in den USA ansässig sind, lesen Sie bitte die nachfolgenden
      Hinweise:

      Das Übernahmeangebot wird für Wertpapiere einer 'Non-US'-Gesellschaft
      durchgeführt und unterliegt den Veröffentlichungs- und
      Verfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen als
      denen der USA; es soll dennoch in den USA unter Berufung auf und in
      Übereinstimmung mit Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934
      (der 'Exchange Act') und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.

      In Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Übernahmeangebot können McKesson,
      Dragonfly, bestimmte verbundene Unternehmen und ermächtigte Personen oder
      Börsenmakler (als Vertreter handelnd) bestimmte Käufe oder Vereinbarungen
      zum Erwerb von Celesio-Aktien und von der Celesio Finance B.V. ausgegebener
      Wandelschuldverschreibungen außerhalb des Übernahmeangebots auch während
      der Dauer der Annahmefrist abschließen. Sofern solche Käufe oder
      Erwerbsvereinbarungen abgeschlossen werden, wird dies außerhalb der USA
      erfolgen und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, einschließlich
      des Exchange Act, geschehen.

      Frankfurt am Main, 23. Januar 2014

      Dragonfly GmbH & Co. KGaA

      Die Geschäftsführung

      Ende der WpÜG-Meldung

      23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
      Standard), München und Stuttgart; Freiverkehr in Hamburg und Hannover
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 15:42:58
      Beitrag Nr. 2.483 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.288.393 von straßenköter am 23.01.14 15:29:10Das ist bitter für mich. Ich hatte seit einigen Wochen meine Order für Transtec im Orderbuch und hatte bislang nur 4000 Stück zu 0,80 Euro ausgeführt bekommen.

      Transtec wurde im Nebenwerte Journal Extra am 18.12.2013 unter der Überschrift "Eine Übernahme ist vorprogrammiert" vorgestellt. Der Gründer, der in ein "gewisses Alter" gekommen ist, hält 78,6%. Dann hat eine schweizer PE-Gesellschaft knapp 5% erworben. Da war die Antwort natürlich nicht schwierig, denn warum erwirbt man 5%, wenn man mit diesen 5% gegenüber 78% nie was ausrichten kann? Gutes Gespür des NWJ.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 15:29:10
      Beitrag Nr. 2.482 ()
      transtec AG: Ankündigung eines Übernahmeangebots durch AC Cluster GmbH & Co. KG; Abschluss einer Investorenvereinbarung und Mehrheitserwerb

      transtec AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

      23.01.2014 13:58

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

      transtec AG: Ankündigung eines Übernahmeangebots durch AC Cluster GmbH &
      Co. KG; Abschluss einer Investorenvereinbarung und Mehrheitserwerb

      Tübingen, den 23.01.2014. Die AC Cluster GmbH & Co. KG, Hamburg, eine
      Beteiligungsgesellschaft der Adiuva Capital GmbH, Hamburg, hat heute ihre
      Entscheidung mitgeteilt, den Aktionären der transtec Aktiengesellschaft im
      Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf
      den Namen lautenden Stückaktien an der transtec Aktiengesellschaft gegen
      Zahlung des Mindestangebotspreises in bar zu erwerben. Die näheren
      Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage
      mitgeteilt werden, die vorbehaltlich der Gestattung durch die Bundesanstalt
      für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtzeitig veröffentlicht werden
      wird.

      Zusätzlich hat die transtec AG heute mit der AC Cluster GmbH & Co. KG eine
      Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die Eckpunkte des
      Übernahmeangebots regelt und in der sich unter anderem die AC Cluster GmbH
      & Co. KG dazu verpflichtet hat, der transtec AG eine Kreditlinie von
      insgesamt EUR 3,0 Mio. zur Verfügung zu stellen. Der Abschluss eines
      Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags ist nicht beabsichtigt.

      Außerdem hat AC Cluster GmbH & Co. KG der Gesellschaft mitgeteilt, mit der
      Mehrheitsaktionärin der transtec AG als Verkäuferin einen Kauf- und
      Übertragungsvertrag über den Erwerb von rund 54,7% der Aktien an der
      transtec AG abgeschlossen zu haben. Der Aktienerwerb steht unter dem
      Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung.

      Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Entscheidung der AC Cluster GmbH &
      Co. KG, sich bei der transtec AG zu engagieren und werden das angekündigte
      Übernahmeangebot vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage
      unterstützen.


      23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: transtec AG
      Waldhörnlestraße18
      72072 Tübingen
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)7071 703-412
      Fax: +49 (0)7071 703-90 212
      E-Mail: IR-PR@transtec.de
      Internet: www.transtec.de
      ISIN: DE0007241424
      WKN: 724142
      Börsen: Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin,
      Düsseldorf, Hamburg, München; Frankfurt in Open Market

      Ende der Mitteilung
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 14:28:23
      Beitrag Nr. 2.481 ()
      mal zu IBS- das Abfindungsangebot aus 2012 war zu Euro 6,10 - der Kurs heute ist über 12,- Euro. Ihr müsst Euch einmal den Thread
      ( eigentlich reichen die letzten 3 Seiten )dazu durchlesen.
      Dann seht Euch z.B. mal Schuler,Curanum und Pixelpark an alles erte die z.T. detlich über Ihren Abfindungspreisen notieren. Ich werde meine Position bei RTT erhöhen. Lass ich se halt 2 Jahre liegen.
      Avatar
      schrieb am 23.01.14 13:13:41
      Beitrag Nr. 2.480 ()
      Moin zusammen,

      Betreffend IBS:
      da ist schon die Info zum Squeeze-out. Dahat es Siemens aber eilig.


      IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG

      23.01.2014 13:00

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      --------------------------------------------------------------------

      IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Einleitung eines Squeeze-out-Verfahrens durch Siemens Industry Automation Holding AG

      Höhr-Grenzhausen, den 23. Januar 2014: Die Siemens Industry Automation Holding AG, München, hat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten IBS AG (ISIN DE0006228406) heute ein Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Siemens Industry Automation Holding AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sogenannter 'Squeeze-out').

      Die Siemens Industry Automation Holding AG ist mit mehr als 95% am Grundkapital der IBS AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

      Der Übertragungsbeschluss wird voraussichtlich in einer außerordentlichen Hauptversammlung gefasst werden.

      Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing

      Kontakt: Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213 Münchberg

      Herr Michael Lang Telefon: + 49 (0) 9251 440 88 30 Telefax: + 49 (0) 02624 9180 541 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de

      23.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      --------------------------------------------------------------------------------
      Sprache: Deutsch Unternehmen: IBS AG excellence, collaboration, manufacturing Rathausstrasse 56 56203 Höhr-Grenzhausen Deutschland Telefon: +49 (0)9251 44 088-30 Fax: +49 (0)9251 44 088-31 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de Internet: www.ibs-ag.de ISIN: DE0006228406 WKN: 622840 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      --------------------------------------------------------------------------------



      ISIN DE0006228406
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