checkAd

    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 437)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
    ID: 424.302
    Aufrufe heute: 37
    Gesamt: 607.073
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 437
    • 556

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 23.05.11 21:36:54
      Beitrag Nr. 1.196 ()
      John Deere-Lanz Verwaltungs-AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      23.05.2011 / 17:40

      Veröffentlichung als Corporate News

      John Deere-Lanz Verwaltungs-AG: Bekanntgabe Squeeze-out Verlangen

      Mannheim, 23. Mai 2011

      Deere & Company hat an die John Deere-Lanz Verwaltungs-AG (ISIN DE0006511009) das Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG gerichtet, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit die Hauptversammlung der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG auf die Deere & Company gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann. Hierzu wird voraussichtlich im Sommer 2011 eine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden.

      Der Deere & Company gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 % des Grundkapitals der John Deere-Lanz Verwaltungs-AG, dementsprechend ist sie Hauptaktionärin im Sinne des § 327a AktG.



      John Deere-Lanz Verwaltungs-AG
      Der Vorstand


      Ende der Corporate News

      23.05.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 15:29:46
      Beitrag Nr. 1.195 ()
      eteleon e-solutions AG
      München
      ISIN DE000A0JNF60
      Einladung zur Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
      27. Juni 2011, 11 Uhr,
      in den Räumen der eteleon e-solutions AG, Boschetsrieder Straße 67–69, 81379 München,
      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung
      ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 der eteleon e-solutions AG und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2010 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 345.788,86 auf neue Rechnung vorzutragen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Niederlassung Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.
      6.

      Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der eteleon e-solutions AG auf die Drillisch AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

      Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören („Hauptaktionär“), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

      Der Hauptaktionär, die Drillisch AG, Maintal (Geschäftsadresse: Wilhelm-Röntgen-Straße 1–5, 63477 Maintal), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 7384, hält gegenwärtig unmittelbar 1.860.424 Aktien der eteleon e-solutions AG. Dies entspricht einem Anteil von rund 95,05 % des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 1.957.390,–, eingeteilt in 1.957.390 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,–. Der Hauptaktionär hat eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts vorgelegt, die seine Aktionärsstellung und die Höhe seiner Beteiligung nachweist.

      Die Drillisch AG hat mit Schreiben vom 29. März 2011, konkretisiert durch Schreiben vom 12. Mai 2011, an den Vorstand der Gesellschaft das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gerichtet, die Hauptversammlung der eteleon e-solutions AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Drillisch AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen.

      Gemäß § 327b Abs. 1 AktG hat der Hauptaktionär die Barabfindung auf EUR 2,61 je Stückaktie festgelegt. In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat der Hauptaktionär die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt sowie die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 07. April 2011 (AZ: 5 HK O 7162/11) die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenstraße 47, 40479 Düsseldorf, als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt. Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und in ihrem Prüfungsbericht uneingeschränkt bestätigt.

      Die Drillisch AG hat dem Vorstand der eteleon e-solutions AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der VEM Aktienbank AG mit dem Sitz in München übermittelt, durch welche die VEM Aktienbank AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu bezahlen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen des Hauptaktionärs vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der eteleon e-solutions AG mit Sitz in München, die von anderen Aktionären als der Drillisch AG, die ihren Sitz in Maintal hat, gehalten werden (Minderheitsaktionäre), werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Drillisch AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 2,61 je auf den Inhaber lautende Stückaktie an der eteleon e-solutions AG auf die Drillisch AG übertragen.
      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden. Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform (§ 126 b BGB) und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn des 06. Juni 2011, 0.00 Uhr, zu beziehen. Er ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 20. Juni 2011, 24.00 Uhr, an die folgende Adresse zugegangen sein:


      eteleon e-solutions AG
      c/o Computershare HV-Services AG
      Prannerstraße 8
      80333 München
      Telefax: +49 (0)89 / 30903-74675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB).

      Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

      Als Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

      Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.

      Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft müssen bis spätestens am 24. Juni 2011 bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:


      eteleon e-solutions AG
      Frau Monika Achatz
      Boschetsrieder Straße 67–69
      81379 München
      Telefax: +49 (0)89 / 55 270-598
      E-Mail: machatz@eteleon.de

      Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Anträge (einschließlich Gegenanträge) und Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:


      eteleon e-solutions AG
      Herrn Tobias Valdenaire
      Vorstand / Co-CEO
      Boschetsrieder Straße 67–69
      D-81379 München
      Telefax: +49 (0)89 / 55 270-101
      E-Mail: tvaldenaire@eteleon.de

      Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.eteleon.ag zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Von der Einberufung der Hauptversammlung an können folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Boschetsrieder Straße 67–69, 81379 München, eingesehen werden. Eine Abschrift der Unterlagen wird den Aktionären auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übermittelt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Wir bitten, Anfragen zu den Unterlagen ausschließlich zu richten an:


      eteleon e-solutions AG
      Frau Monika Achatz
      Boschetsrieder Straße 67–69
      81379 München
      Telefax: +49 (0)89 / 55 270-598
      E-Mail: machatz@eteleon.de

      Hinsichtlich Tagesordnungspunkt 1 handelt es sich um den festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010, den gebilligten Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2010 und den Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010.

      Hinsichtlich Tagesordnungspunkt 6 handelt es sich um folgende Unterlagen:


      der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;


      die Jahresabschlüsse der eteleon e-solutions AG sowie die Konzernabschlüsse des eteleon e-solutions AG-Konzerns nebst Konzernlageberichte, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010;


      der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete Bericht des Hauptaktionärs, der Drillisch AG;


      der nach § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des sachverständigen Prüfers, der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.



      München, im Mai 2011

      eteleon e-solutions AG

      Der Vorstand
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 16:34:43
      Beitrag Nr. 1.194 ()
      Im gestern veröffentlichten Abfindungsangebot der Clariant für die restlichen Aktien der Südchemie wird auf der Seite 38 der Squeeze out angekündigt. Interessant ist auch die Höhe der im Gutachten genannten Synergieeffekte die sich positiv auf den Squeeze Out Preis auswirken könnten.

      http://www.bafin.de/cln_152/nn_722564/SharedDocs/Downloads/D…
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.05.11 15:30:28
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Kommunikation von persönlichen Daten nicht öffentlicher Personen
      Avatar
      schrieb am 09.05.11 21:33:04
      Beitrag Nr. 1.192 ()
      elexis AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

      09.05.2011 09:16

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      elexis AG Ad-hoc Mitteilung - Öffentliches Übernahmeangebot der SMS GmbH

      Wenden, 9. Mai 2011 - Die zur SMS group gehörende SMS GmbH mit Sitz in
      Düsseldorf hat heute gemäß § 10 WpÜG ihre Entscheidung veröffentlicht, ein
      freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre der elexis AG
      zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien abzugeben. Vorstand
      und Aufsichtsrat der elexis AG werden dieses Angebot prüfen und zu
      gegebenem Zeitpunkt eine an die Aktionäre der elexis AG gerichtete
      Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG veröffentlichen.

      Die SMS group ist eine Gruppe von international führenden Unternehmen des
      Anlagen- und Maschinenbaus zur industriellen Verarbeitung von Stahl,
      Aluminium und NE-Metallen. Der Vorstand begrüßt grundsätzlich den Einstieg
      der SMS group und sieht in ihr einen verlässlichen Partner für die weitere
      Entwicklung der elexis-Gruppe. Die SMS group und die elexis AG sind zu dem
      gemeinsamen Verständnis gekommen, dass es im Interesse der Unternehmen
      sowie im wohlverstandenen Interesse ihrer jeweiligen Gesellschafter bzw.
      Aktionäre liegt, vertiefte Gespräche über einen strategischen
      Zusammenschluss zu führen, deren Inhalt in einer Grundsatzvereinbarung
      zwischen der SMS GmbH und der elexis AG niedergelegt werden soll. In der
      Grundsatzvereinbarung sollen die von der SMS group erklärten Absichten im
      Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der elexis-Gruppe nach Vollzug des
      Übernahmeangebots sowie deren Einbindung in die SMS group geregelt werden.
      Die SMS GmbH hat in diesem Zusammenhang bereits die Absicht mitgeteilt, die
      elexis AG in der bestehenden Struktur als eigenständiges Unternehmen in der
      SMS group fortzuführen und die bestehende Zusammenarbeit, insbesondere auf
      technologischer Ebene, weiter ausbauen zu wollen. Zudem soll die
      Grundsatzvereinbarung vorsehen, dass die Einbindung der elexis-Gruppe in
      die SMS group nach Vollzug des Übernahmeangebots keine Auswirkungen auf die
      Mitarbeiter der elexis AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie auf die
      Standorte und die Vertriebsorganisation der elexis-Gruppe hat.

      Die Aktien der elexis AG notieren im Prime Standard der Frankfurter
      Wertpapierbörse (ISIN: DE 000 508 500 5). Die elexis AG zählt zu den
      Unternehmen des Nebenwerteindex SDAX.


      09.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: elexis AG
      Industriestraße 1
      57482 Wenden
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)2762 612 - 130
      Fax: +49 (0)2762 612 - 135
      E-Mail: eicke@elexis.de
      Internet: www.elexis.de
      ISIN: DE0005085005
      WKN: 508500
      Indizes: SDAX
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
      in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP New

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.05.11 20:18:48
      Beitrag Nr. 1.191 ()
      ARBOmedia AG: Goldbach Ost GmbH legt Barabfindung für Minderheitsaktionäre der ARBOmedia AG auf EUR 8,50 je Aktie fest.

      ARBOmedia AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out

      05.05.2011 08:02

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Goldbach Ost GmbH, München, hat die Barabfindung für die
      Minderheitsaktionäre der ARBOmedia AG auf EUR 8,50 je auf den Inhaber
      lautende Stückaktie der ARBOmedia AG festgelegt. Das hat die Goldbach Ost
      GmbH der ARBOmedia AG am 04. 05.2011 in einem konkretisierten
      Übertragungsverlangen mitgeteilt.

      Der Goldbach Ost GmbH gehören unmittelbar mehr als 95 % des Grundkapitals
      der ARBOmedia AG, sie ist damit Hauptaktionärin der Gesellschaft. Die
      Goldbach Ost GmbH, München, hatte am 27.09.2010 das Verlangen an die
      ARBOmedia AG gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft über die
      Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ARBOmedia AG auf die
      Goldbach Ost GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach §§
      327a ff. AktG beschließen zu lassen.

      Über den Squeeze-out soll in der noch einzuberufenden ordentlichen
      Hauptversammlung der ARBOmedia AG am 17.06.2011 Beschluss gefasst werden.

      München, den 05.05.2011

      ARBOmedia AG
      Der Vorstand


      05.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: ARBOmedia AG
      Baierbrunnerstraße 29
      81379 München
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 1590 3632
      Fax: +49 (0)89 8898 6932
      E-Mail: info@arbomedia.net
      Internet: www.arbomedia.net
      ISIN: DE0005489306
      WKN: 548930
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart

      Ende der Mitteilung
      Avatar
      schrieb am 05.05.11 15:23:25
      Beitrag Nr. 1.190 ()
      Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs zur Beendigung des Spruchverfahrens
      vor dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen 102 O 38/08)

      Die ordentliche Hauptversammlung der BHW Holding AG hat am 20. und 21. Juli 2006 auf Verlangen der Deutsche Postbank AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 12. Februar 2008 wirksam geworden.

      Mehrere ehemalige Aktionäre hielten die Squeeze-Out Barabfindung für nicht angemessen und haben deshalb die gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung in einem Spruchverfahren bei dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 102 O 38/08) beantragt.

      Vor dem Landgericht Berlin wurde in der mündlichen Verhandlung vom 12.4.2011 zwischen den Antragstellern und der Deutsche Postbank AG nachfolgender Vergleich geschlossen:

      „102 O 38/08
      In den Spruchverfahren

      betreffend den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der BHW Holding AG nach § 327a ff. AktG (Az. 102 O 38/08) der Antragsteller
      1.
      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Klaus Schneider, Maximilianstraße 8, 80538 München,
      - Antragstellerin zu 1) -
      2.
      Herrn Axel Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
      - Antragstellerin zu 2) -
      3.
      Die Erben nach Herrn Dr. Joachim Scholz, nämlich Frau Uta Scholz, Herr Axel Scholz und Herr Fritz Scholz, sämtlich von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
      - Antragstellerin zu 3) -
      4.
      Frau Uta Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
      - Antragstellerin zu 4) -
      5.
      Frau Ursula Grundt, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
      - Antragstellerin zu 5) -
      6.
      Die Erbin nach Frau Elsbeth ten Brinke, nämlich Frau Uta Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
      - Antragstellerin zu 6) -
      7.
      Die Erbin nach Frau Christel Feldt, nämlich Frau Uta Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
      - Antragstellerin zu 7) -

      Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 1) - 7):


      Rechtsanwalt Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
      8.
      SCI AG, vertreten durch den Vorstand Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
      - Antragstellerin zu 8) -
      9.
      Herrn Oliver Wiederhold, Weilburger Straße 6, 61250 Usingen,
      - Antragstellerin zu 9) -
      10.
      Frau Natalia Svinova, Eisenstraße 52, 40227 Düsseldorf,
      - Antragstellerin zu 10) -
      11.
      Herrn Peter Gerhard Heinrich Eck, Flat 7, 9 Devonshire Terrace, W2 3DN London, Vereinigtes Königreich,
      - Antragstellerin zu 11) -

      Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 11):


      Rechtsanwältin Lewinski-Klüsener, Wupperstr. 9, 44225 Dortmund;
      12.
      EXchange Investors N.V., vertreten durch den Vorstand, Orlyplein 85, 1043 DS Amsterdam, Niederlande,
      - Antragstellerin zu 12) -
      13.
      Herrn Frank Scheunert, Tower No 8, Apt. 2902, The Residences 2, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate,
      - Antragstellerin zu 13) -
      14.
      Herrn Tobias Rolle, Burj Residence W3 Tower, Apt. 2504, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate,
      - Antragstellerin zu 14) -
      15.
      […],
      - Antragstellerin zu 15) -
      16.
      […],
      - Antragstellerin zu 16) -
      17.
      […],
      - Antragstellerin zu 17) -
      18.
      […],
      - Antragstellerin zu 18) -
      19.
      […],
      - Antragstellerin zu 19) -

      Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 15) - 19):


      Rechtsanwalt Markus Jaeckel, Spilhofstraße 58, 81927 München,
      20.
      […],
      - Antragstellerin zu 20) -

      Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 20):


      Rechtsanwalt Dr. Werner E. Alfuss, Luxemburger Straße 150, 50937 Köln,
      21.
      MILACO GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Sartingen, Kämpchensweg 2, 50933 Köln,
      - Antragstellerin zu 21) -
      22.
      Herrn Werner Otto Peylo, Matenzeile 17, 13053 Berlin,
      - Antragstellerin zu 22) -

      Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 22):


      Rechtsanwalt Michael Krause, Berlin
      23.
      Herrn Rechtsanwalt Christian Behn, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
      - Antragstellerin zu 23) -

      Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 23):


      Rechtsanwalt Christian Behn, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
      24.
      Herrn Rechtsanwalt Arno Lampmann, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
      - Antragstellerin zu 24) -

      Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 24):


      Rechtsanwalt Arno Lampmann, Am Malzbüchel 6-8, 50667 Köln,
      25.
      […],
      - Antragstellerin zu 25) -
      26.
      Frau Dipl.-Kffr. Alexandra Arendts, Wendelsteinstraße 16, 82031 Grünwald,
      - Antragstellerin zu 26) -

      Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 26):


      Rechtsanwälte Arendts, Perlacher Straße 68, 82031 Grünwald,
      27.
      Herrn Richard Mayer, Uppenbornstraße 40, 81735 München,
      - Antragstellerin zu 27) -
      28.
      Herrn Dr. Ulrich Lüdemann, Josephsplatz 11, 90403 Nürnberg,
      - Antragstellerin zu 28) -
      29.
      […],
      - Antragstellerin zu 29) -
      30.
      […],
      - Antragstellerin zu 30) -
      31.
      […],
      - Antragstellerin zu 31) -
      32.
      […],
      - Antragstellerin zu 32) -
      33.
      Phila Beteiligungs-AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Ulrich Lüdemann, Josephsplatz 11, 90403 Nürnberg,
      - Antragstellerin zu 33) -
      34.
      Ulpian GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Höder, Birkenstraße 6, 83646 Bad Tölz,
      - Antragstellerin zu 34) -
      35.
      Celsus Ltd., vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Höder, Birkenstraße 6, 83646 Bad Tölz,
      - Antragstellerin zu 35) -

      Verfahrensbevollmächtigte der Ast. zu 34) - 35):


      Rechtsanwälte Marzillier, Dr. Meier & Dr. Guntner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzregentenstraße 95, 81677 München,
      36.
      VM Value Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Rolf Hauschildt, Peter Martin und Ferdinand Pesch, Berliner Allee 21, 40212 Düsseldorf,
      - Antragstellerin zu 36) -

      Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 36):


      Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
      37.
      Frau Jeanette M. Buis, Am Geusfeld 22, 51519 Odenthal,
      - Antragstellerin zu 37) -

      Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 37):


      Rechtsanwalt Heinrich-Thomas Kloth, Eugen-Heinen-Platz 5, 51519 Odenthal,
      38.
      Pegnitz Nürnberger Wohnen AG, vertreten durch den Vorstand Dr. Ulrich Lüdemann, Josephsplatz 11, 90403 Nürnberg,
      - Antragstellerin zu 38) -
      39.
      […],
      - Antragstellerin zu 39) -
      40.
      […],
      - Antragstellerin zu 40) -

      Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 39) - 40):


      Rechtsanwalt Dr. Theo Schubert, Hum- boldtstraße 2, 79098 Freiburg,
      41.
      Herrn Prof. Dr. Leonhard Knoll, Bahnhofweg 1b, 97350 Mainbernheim,
      - Antragstellerin zu 41) -
      42.
      Taunus Capital Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Jörg Lüdemann und Dr. Ulrich W. Lüdemann, Bockenheimer Landstraße 17/19, 60325 Frankfurt am Main,
      - Antragstellerin zu 42) -
      43.
      Frau Dr. Fouzia Saadi-Lüdemann, Schillerstraße 60, 64846 Groß-Zimmern,
      - Antragstellerin zu 43) -
      44.
      Herrn Dr. Jörg Lüdemann, Schillerstraße 60, 64846 Groß-Zimmern,
      - Antragstellerin zu 44) -
      45.
      Herrn Harald Pospischil, Weißenburger Straße 31, 81667 München,
      - Antragstellerin zu 45) -

      Verfahrensbevollmächtigte des Ast. zu 45):


      Rechtsanwälte Ruidisch und Pospischil, Rosenstraße 6/V, 80331 München,
      46.
      […],
      - Antragstellerin zu 46) -
      47.
      […],
      - Antragstellerin zu 47) -
      48.
      […],
      - Antragstellerin zu 48) -
      49.
      […],
      - Antragstellerin zu 49) -
      50.
      […],
      - Antragstellerin zu 50) -

      Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 47) - 50):


      Rechtsanwalt Tino Sekera-Terplan, Sophienstraße 3, 80333 München,
      51.
      Sophen Consulting GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Fouzia Saadi-Lüdemann und den Geschäftsführer Dr. Jörg Lüdemann, Schillerstraße 60, 64846 Groß-Zimmern
      - Antragstellerin zu 51) -
      52.
      Herrn Reinhard Onnasch, Douglasstraße 2-4, 14193 Berlin,
      - Antragstellerin zu 52) -

      Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 52):


      Rechtsanwalt Hendrik König, Potsdamer Straße 107, 10785 Berlin,
      53.
      Herrn Thomas Lüllemann, Wentzelstraße 20a, 22301 Hamburg,
      - Antragstellerin zu 53) -

      Verfahrensbevollmächtigte des Ast. zu 53):


      Rechtsanwälte Dreier Riedel, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf,
      54.
      Deutsche Balaton AG, vertreten durch den Vorstand Jörg Janich, Ziegelhäußer Landstraße 1, 69120 Heidelberg,
      - Antragstellerin zu 54) -

      Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 54):


      Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden,
      55.
      […],
      - Antragstellerin zu 55) -
      56.
      […],
      - Antragstellerin zu 56) -
      57.
      […],
      - Antragstellerin zu 57) -

      Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 57):


      Rechtsanwalt Ole Hagen Zachriat, LEXTON Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 220, 10719 Berlin,
      58.
      Herrn Norbert Kind, Im Glockenschall 7, 56235 Ransbach-Baumbach,
      - Antragstellerin zu 58) -
      59.
      […],
      - Antragstellerin zu 59) -
      60.
      Herrn Dr. André Westhoff, Neubaugasse 26/3/39, 1070 Wien, Österreich,
      - Antragstellerin zu 60) -

      Verfahrensbevollmächtigte des Ast. zu 60):


      Rechtsanwälte Dr. Krafczyk & Partner, Nienburger Straße 16, 30167 Hannover,
      61.
      Herrn Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann, Haareneschstraße 59, 26121 Oldenburg,
      - Antragstellerin zu 61) -

      Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 61):


      Rechtsanwalt Dr. Tammo Seemann, Friedhofsweg 61, 26121 Oldenburg,
      62.
      Frau Dr. Petra Evangeline Kerler, […],
      - Antragstellerin zu 62) -
      63.
      Herrn Willi Alfred Erich Matthias Kerler, […],
      - Antragstellerin zu 63) -
      64.
      […],
      - Antragstellerin zu 64) -
      65.
      […],
      - Antragstellerin zu 65) -
      66.
      […],
      - Antragstellerin zu 66) -

      Verfahrensbevollmächtigter der Ast. zu 64) - 66):


      Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin,
      67.
      Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
      - Antragstellerin zu 67) -

      Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 67):


      Rechtsanwalt Max Marc Malpricht, Philipsbornstraße 56, 30165 Hannover,
      68.
      Herrn Karl-Walter Freitag, Vogelsanger Straße 104, 50823 Köln,
      - Antragstellerin zu 68) -

      Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 68):


      Rechtsanwalt Horst Hoffmann, Krebsgasse 4-6, 50667 Köln,
      69.
      […],
      - Antragstellerin zu 69) -
      70.
      […],
      - Antragstellerin zu 70) -
      71.
      […],
      - Antragstellerin zu 71) -
      72.
      Herrn Jens Penquitt, Eichenweg 13, 97084 Würzburg,
      - Antragstellerin zu 72) -
      73.
      Herrn Dr. Claus Deininger, Erthalstraße 20, 96215 Lichtenfels,
      - Antragstellerin zu 73) -
      74.
      Herrn Fritz Scholz, von Klespe Straße 13, 50226 Frechen,
      - Antragstellerin zu 74) -

      Verfahrensbevollmächtigter des Ast. zu 74):


      Rechtsanwalt Hans Norbert Götz, Lichtentaler Straße 3, 76530 Baden-Baden ,
      - für die nachfolgende Bezeichnung der Antragsteller ist ausschließlich die vorstehende Nummerierung maßgeblich;
      die Antragsteller und Antragstellerinnen zu 1) bis 74) gemeinsam nachfolgend
      auch als die „Antragssteller“ bezeichnet -

      sowie als Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht in den unter Aktenzeichen 102 O 38/08 verbundenen Spruchverfahren Antragsteller sind: Herr Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph Regierer, in Kanzlei Röver Brönner Partnerschaft, Auguste-Viktoria-Straße 118, 14193 Berlin,
      gegen

      die Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn, vertreten durch den Vorstand, bestehend aus den Mitgliedern Stefan Jütte, Dr. Mario Daberkow, Marc Heß, Horst Küpker, Dr. Michael Meyer, Hans-Peter Schmid und Ralf Stemmer,
      - nachfolgend auch als die „Antragsgegnerin“ bezeichnet -

      Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:


      Rechtsanwälte Linklaters LLP, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main,

      wurde in der mündlichen Verhandlung vom 12. April 2011 auf Anraten und Empfehlung des Gerichts folgender Vergleich geschlossen, der dem Protokoll als Anlage beigefügt ist und den Erschienenen laut vorgelesen und von ihnen genehmigt wurde:
      Vorbemerkung
      1

      Die ordentliche Hauptversammlung der BHW Holding AG (die „Gesellschaft“) am 20. und 21. Juli 2006 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 15,11 für je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft (die „Squeeze-Out Barabfindung“) auf die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn, beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 12. Februar 2008 wirksam geworden.
      2

      Sämtliche Antragsteller sind ehemalige Aktionäre der Gesellschaft, deren Aktien mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Antragsgegnerin übergegangen sind. Sie halten die Squeeze-Out Barabfindung für nicht angemessen und haben deshalb die Durchführung von Spruchverfahren beantragt. Das Landgericht Berlin hat die anhängigen Spruchverfahren mit den Aktenzeichen 102 O 38/08, 102 O 45/08, 102 O 49/08, 102 O 50/08, 102 O 53/08, 102 O 56/08, 102 O 57/08, 102 O 59/08, 102 O 63/08, 102 O 65/08, 102 O 68/08, 102 O 71/08, 102 O 72/08, 102 O 75/08, 102 O 77/08, 102 O 79/08, 102 O 80/08, 102 O 81/08, 102 O 84/08, 102 O 89/08, 102 O 90/08, 102 O 92/08, 102 O 96/08, 102 O 97/08, 102 O 98/08, 102 O 99/08, 102 O 100/08, 102 O 102/08, 102 O 103/08, 102 O 106/08, 102 O 107/08, 102 O 108/08, 102 O 109/08, 102 O 110/08, 102 O 111/08, 102 O 112/08, 102 O 113/08, 102 O 114/08, 102 O 115/08, 102 O 116/08, 102 O 117/08, 102 O 118/08, 102 O 119/08, 102 O 121/08, 102 O 122/08, 102 O 123/08, 102 O 124/08, 102 O 125/08, 102 O 126/08, 102 O 128/08 und 102 O 129/08 durch Beschluss vom 23. Juni 2008 mit einander verbunden und das Verfahren 102 O 38/08 zum führenden Verfahren bestimmt (das „Spruchverfahren“).
      3

      Ferner hat das Landgericht Berlin durch Beschluss vom 24. Juli 2008 Herrn Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph Regierer, in Kanzlei Röver Brönner Partnerschaft, Auguste-Viktoria-Straße 118, 14193 Berlin, in dem Spruchverfahren zum gemeinsamen Vertreter der Antragsberechtigten bestellt, die nicht selbst Antragsteller sind (der „Gemeinsame Vertreter“).
      4

      Das Spruchverfahren soll vollständig und endgültig durch den vorliegenden Vergleich beendet werden. Hierzu erklärt sich die Antragsgegnerin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe ihrer Rechtsauffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen und Rechtsfragen bereit, an diejenigen ehemaligen Aktionäre der Gesellschaft, denen die Squeeze-Out Barabfindung gezahlt wurde (zusammen die „Abfindungsberechtigten Aktionäre“), eine weitere Zahlung nach Maßgabe des folgenden Vergleichs in Form einer Erhöhung der Squeeze-Out Barabfindung zu leisten.
      5

      Zu diesem Zweck schließen die Antragsteller, die Antragsgegnerin und der Gemeinsame Vertreter auf Anraten und Empfehlung des Gerichts mit Wirkung für das Spruchverfahren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Aufgabe gegenteiliger Rechtsauffassungen und Positionen zu den für das Spruchverfahren relevanten Tatsachen und Rechtsfragen den folgenden
      Prozessvergleich
      1

      Beendigung des Spruchverfahrens

      Die beim Landgericht Berlin anhängigen, unter dem Aktenzeichen 102 O 38/08 verbundenen Spruchverfahren werden hiermit einvernehmlich für beendet erklärt. Die Antragsteller verzichten hiermit unwiderruflich auf die Fortführung des Spruchverfahrens sowie auf die Einleitung neuer Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss. Der Gemeinsame Vertreter erklärt, dass auch er mit der Verfahrensbeendigung durch diesen Vergleich einverstanden ist und dass auch er auf eine Fortführung des Spruchverfahrens hiermit unwiderruflich verzichtet.
      2

      Erhöhung der Barabfindung
      2.1

      Die Antragsgegnerin zahlt jedem Abfindungsberechtigten Aktionär, der aufgrund des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, zusätzlich zu der gezahlten Squeeze-Out Barabfindung einen Betrag von EUR 1,79 je eine auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft (der „Barabfindungserhöhungsbetrag“), für die ihm die Squeeze-Out Barabfindung gezahlt wurde (die „Abfindungsberechtigten Aktien“). Damit erhalten die Abfindungsberechtigten Aktionäre für den Übertragungsbeschluss eine Barabfindung in Höhe von insgesamt EUR 16,90 je auf den Inhaber lautende Stammaktie der Gesellschaft.
      2.2

      Der Barabfindungserhöhungsbetrag wird mit dem jeweils anwendbaren Zinssatz gesetzlich verzinst.
      2.3

      Mit dem Barabfindungserhöhungsbetrag und der gesetzlichen Verzinsung des Barabfindungserhöhungsbetrags sind sämtliche übrigen Ansprüche der Abfindungsberechtigten Aktionäre im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss abgegolten. Die Abfindungsberechtigten Aktionäre, die den Barabfindungserhöhungsbetrag nach diesem Vergleich in Anspruch nehmen, können diese Ansprüche deshalb nicht mehr gegen die Antragsgegnerin oder deren verbundene Unternehmen geltend machen.
      3

      Abwicklung der Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags
      3.1

      Die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags an die Abfindungsberechtigten Aktionäre ist einen Monat nach Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs durch das Landgericht Berlin an die Antragsgegnerin fällig. Sofern die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags aufgrund der von der mit der banktechnischen Abwicklung betrauten Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main, veröffentlichten technischen Richtlinien für die Abwicklung einer Anforderung des Barabfindungserhöhungsbetrags durch die Depotbank des Abfindungsberechtigten Aktionärs bedarf, ist der Barabfindungserhöhungsbetrag zehn Werktage nach Eingang der vollständigen Anforderungsunterlagen bei der Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt am Main, fällig.
      3.2

      Die Antragsgegnerin wird die Auszahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags an die Abfindungsberechtigten Aktionäre bei Fälligkeit gemäß vorstehender Ziffer 3.1 veranlassen. Die Zahlung erfolgt über die Kreditinstitute, bei denen zum Zeitpunkt der Zahlung der Squeeze-Out Barabfindung diejenigen Konten der Abfindungsberechtigten Aktionäre bestanden, denen die Squeeze-Out Barabfindung gutgeschrieben wurde.
      3.3

      Die Zahlung des Barabfindungserhöhungsbetrags erfolgt für die Abfindungsberechtigten Aktionäre kosten-, spesen- und provisionsfrei.
      4

      […]
      5

      Wirkung des Vergleichs
      5.1

      Dieser Vergleich wirkt als echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne des § 328 Abs. 1 BGB zugunsten aller – auch der nicht antragstellenden – Abfindungsberechtigten Aktionäre.
      5.2

      Mit Erfüllung dieses Vergleichs gegenüber jedem Antragsteller, jedem sonstigen Abfindungsberechtigten Aktionär und dem Gemeinsamen Vertreter sind jeweils sämtliche Ansprüche jedes Antragstellers, jedes sonstigen Abfindungsberechtigten Aktionärs und des Gemeinsamen Vertreters gegenüber der Antragsgegnerin im Zusammenhang mit dem Übertragungsbeschluss erledigt.
      5.3

      Die Antragsteller, die Antragsgegnerin und der Gemeinsame Vertreter sind sich einig, dass dieser Vergleich hilfsweise als außergerichtlicher Vergleich wirksam sein soll. Für diesen Fall erklären hiermit sämtliche Antragsteller, die Antragsgegnerin und der Gemeinsame Vertreter das Spruchverfahren mit Erfüllung dieses Vergleichs übereinstimmend für erledigt.
      6

      Wirksamwerden

      Dieser Vergleich wird mit seiner gerichtlichen Protokollierung wirksam.
      7

      Bekanntmachung des Vergleichs
      7.1

      Die Antragsgegnerin wird unverzüglich nach Zustellung des gerichtlichen Protokolls über den Abschluss dieses Vergleichs durch das Landgericht Berlin dafür Sorge tragen, dass dieser Vergleich mit Rubrum und im vollen Wortlaut, […], bekannt gemacht wird. [...] Der Vergleich wird im elektronischen Bundesanzeiger, den AnlegerPlus News und in einem Börsenpflichtblatt, nicht jedoch in den Druckerzeugnissen „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und „Financial Times Deutschland“ veröffentlicht.
      7.2

      Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt die Antragsgegnerin.
      8

      Sonstiges
      8.1

      Dieser Vergleich enthält alle Abreden zwischen den Antragstellern, der Antragsgegnerin und dem Gemeinsamen Vertreter. Weitere Absprachen sind nicht getroffen worden. Soweit weitere Absprachen noch zu treffen wären, bedürften solche Absprachen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.
      8.2

      Sollte eine Bestimmung dieses Vergleiches ganz oder in Teilen nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
      8.3

      Dieser Vergleich unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich ist – soweit gesetzlich zulässig – Berlin.
      8.4

      Mit Abschluss dieses Vergleichs sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Spruchverfahren erledigt.“



      Bonn, im April 2011

      Deutsche Postbank AG
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 21:00:12
      Beitrag Nr. 1.189 ()
      ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

      04.05.2011 20:09

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Die LEI Anterra Germany Holding GmbH hat dem Vorstand der ANTERRA
      Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft mit Schreiben vom 3. Mai 2011
      mitgeteilt, dass sie Aktien der ANTERRA
      Vermögensverwaltungs- Aktiengesellschaft in Höhe von mindestens 95% des
      Grundkapitals der Gesellschaft hält und sie damit Hauptaktionärin der
      ANTERRA Vermögensverwaltungs- Aktiengesellschaft gemäß § 327a AktG ist.
      Zugleich hat die LEI Anterra Germany Holding GmbH dem Vorstand der ANTERRA
      Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft gemäß § 327a AktG das Verlangen
      übermittelt, dass die Hauptversammlung der ANTERRA Vermögensverwaltungs-
      Aktiengesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre
      (Minderheitsaktionäre) auf die LEI Anterra Germany Holding GmbH als
      Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt
      (Squeeze-out).
      Die den Minderheitsaktionären im Rahmen des Ausschlusses zu zahlende
      Barabfindung wird auf der Grundlage einer noch vorzunehmenden
      Unternehmensbewertung ermittelt.

      4. Mai 2011

      ANTERRA Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft
      Der Vorstand


      04.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de


      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: ANTERRA Vermögensverwaltungs-AG
      Wilhelm-Leuschner-Straße 78
      60329 Frankfurt
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)69 7104 64 00
      Fax: +49 (0)69 7104 64 01
      E-Mail: info@anterra.de
      Internet: www.anterra.de
      ISIN: DE0005532733
      WKN: 553273
      Börsen: Regulierter Markt in München, Stuttgart; Freiverkehr in
      Hamburg; Open Market in Frankfurt

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 06:22:38
      Beitrag Nr. 1.188 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.433.963 von AlteHeimatAde am 30.04.11 15:55:46was man aber auch sagen kann das selten eine über den börsenkurs liegende abfindung bezahlt worden ist,

      bei den meisten SO lag der börsenkurs höher eben wegen der chance auf nachbesserung
      Avatar
      schrieb am 03.05.11 20:43:19
      Beitrag Nr. 1.187 ()
      Zielgesellschaft: INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG; Bieter: QSC AG

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------------

      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 WpÜG

      --------------------------------------------------------------------------
      ---

      Bieterin:

      QSC AG Ansprechpartner: Arne Thull, Telefon: +49-221-6698-724, Fax: +49-221-6698-009, E-Mail: invest@qsc.de Mathias-Brüggen-Str. 55 50829 Köln Eingetragen im Handeslregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 28281 ISIN: DE 000 513 700 4/WKN: 513 700 Börsenplätze: Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

      Zielgesellschaft:

      INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG Grasweg 62-66 22303 Hamburg Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 36067 ISIN: DE 000 620 590 9/WKN: 620 590 Börsenplätze: Hamburg, Berlin, Frankfurt

      Angaben der Bieterin:

      Die QSC AG (die 'Bieterin') hat heute entschieden, den Aktionären der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots den Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien anzubieten (das 'Übernahmeangebot').

      Die Bieterin beabsichtigt, vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage, den Aktionären der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG als Gegenleistung für ihre Aktien eine Geldleistung in Höhe von EUR 14,35 je Stückaktie anzubieten. Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich unter der aufschiebenden Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe stehen und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und Bestimmungen ergehen.

      Ebenfalls heute hat die Bieterin mit der MZ Erste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, einem Großaktionär der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG, einen Kaufvertrag über 58,98 Prozent der insgesamt 4.000.000 ausgegebenen Aktien der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG zu einem Preis von EUR 14,35 je Stückaktie geschlossen. Auf die Ad-hoc Mitteilung der Bieterin vom heutigen Tage wird verwiesen.

      Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter http://www.qsc.de/de/qsc-ag/investor-relations/uebernahmeang…

      Wichtiger Hinweis:

      Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

      Diese Unterlage ist nicht zur Versendung, Verteilung oder Verbreitung in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland bestimmt und darf insbesondere nicht in die USA oder nach Kanada, Japan oder Australien bzw. innerhalb der USA oder Kanadas, Japans oder Australiens versandt oder verteilt werden. Die Annahme des Angebots kann dem Recht einer anderen Rechtsordnung als der deutschen unterliegen und nach diesen anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese Unterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten, sind verpflichtet, sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu erkundigen und diese zu beachten.

      Köln, den 2. Mai 2011

      QSC AG

      Der Vorstand

      Ende der WpÜG-Meldung

      02.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      ---------------------------------------------------------------------------
      Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München und Stuttgart

      ---------------------------------------------------------------------------
      Firmenname: QSC AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1N;
      • 1
      • 437
      • 556
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !?