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    Steuern bei Aktientausch/Übernahme - Profis hier? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.06.01 07:52:47 von
    neuester Beitrag 05.07.01 06:25:11 von
    Beiträge: 9
    ID: 429.987
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      Avatar
      schrieb am 30.06.01 07:52:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      1. Fall

      Ich halte 100 Aktien X.
      X wird von Y übernommen.
      Ich bekomme 100 Aktien von Y (diese sind 20% mehr wert, als
      100 Aktien von X).

      Was passiert steuerlich? Enden/Beginnen Fristen? Macht es einen Unterschied ob ich die Aktien laenger oder kuerzer als ein Jahr gehalten habe bzw. ob ich wesentlich beteiligt war/bin mit diesen 100 Stueck X/Y?


      2. Fall

      Ich halte 100 Aktien X.
      Ich verkaufe meine 100 X an Herrn Z, der mir
      dafuer 100 Y gibt (diese sind 20% mehr wert).

      Was passiert steuerlich? Enden/Beginnen Fristen? Macht es einen Unterschied ob ich die Aktien laenger oder kuerzer als ein Jahr gehalten habe bzw. ob ich wesentlich beteiligt war/bin mit diesen 100 Stueck X/Y?

      danke
      Avatar
      schrieb am 30.06.01 09:52:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zu Fall 1:

      Die Spekulationsfrist beginnt von Neuem. Ob du den Gewinn/Verlust der Anteile von X geltend machen kannst hägt dann davon ab, ob du sie schon ein Jahr hältst oder nicht.


      Zu Fall 2:

      Wer oder was soll Herr Z sein? Ein anonymer Markteilnehmer? Wenn ja, so entspricht das Szenario Fall 1, da du zuerst 100 X verkaufst und anschließend 100 Y kaufst. Die Kursdifferenz von 20% wird es nie geben, da spätestens bei offizieller Bekanntgabe der Übernahmeofferte der Kurs von X zu Y aufschließen wird.

      Hoffe ich konnte dir helfen, clubtrader
      Avatar
      schrieb am 01.07.01 01:21:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      clubtrader,

      fall 1:
      "Ob du den Gewinn/Verlust der Anteile von X geltend machen kannst hägt dann davon ab, ob du sie schon ein Jahr hältst oder nicht."

      versteh ich nicht - wenn die Spekufrist neu zu laufen beginnt, dann gibts doch sowas wie Gewinn oder Verlust aus einer Veraeusserung -vorerst- gar nicht (nur am Papier maximal), also steuerlich voellig irrelevant? ist das eigentlich egal egal ob es sich um eine Uebernahme oder eine Fusion handelt?

      fall2:
      vergiss mal notierte wertpapiere zum Beispiel - ich verkaufe einfach einen Anteil an einer Firma gegen Anteile einer anderen Firma und nicht gegen cash - ich denke mal es macht steuerlich keinen Unterschied was ich bekomme fuer meinen Verkauf? (man nimmt einfach den wert der `neuen` Aktien und berechnet daraus Veraeusserungsgewinn => wird dann besteuert?)

      danke
      Julia
      Avatar
      schrieb am 01.07.01 01:22:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      clubtrader,

      fall 1:
      "Ob du den Gewinn/Verlust der Anteile von X geltend machen kannst hägt dann davon ab, ob du sie schon ein Jahr hältst oder nicht."

      versteh ich nicht - wenn die Spekufrist neu zu laufen beginnt, dann gibts doch sowas wie Gewinn oder Verlust aus einer Veraeusserung -vorerst- gar nicht (nur am Papier maximal), also steuerlich voellig irrelevant? ist das eigentlich egal egal ob es sich um eine Uebernahme oder eine Fusion handelt?

      fall2:
      vergiss mal notierte wertpapiere zum Beispiel - ich verkaufe einfach einen Anteil an einer Firma gegen Anteile einer anderen Firma und nicht gegen cash - ich denke mal es macht steuerlich keinen Unterschied was ich bekomme fuer meinen Verkauf? (man nimmt einfach den wert der `neuen` Aktien und berechnet daraus Veraeusserungsgewinn => wird dann besteuert?)

      danke
      Julia
      Avatar
      schrieb am 01.07.01 01:23:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      clubtrader,

      fall 1:
      "Ob du den Gewinn/Verlust der Anteile von X geltend machen kannst hägt dann davon ab, ob du sie schon ein Jahr hältst oder nicht."

      versteh ich nicht - wenn die Spekufrist neu zu laufen beginnt, dann gibts doch sowas wie Gewinn oder Verlust aus einer Veraeusserung -vorerst- gar nicht (nur am Papier maximal), also steuerlich voellig irrelevant? ist das eigentlich egal egal ob es sich um eine Uebernahme oder eine Fusion handelt?

      fall2:
      vergiss mal notierte wertpapiere zum Beispiel - ich verkaufe einfach einen Anteil an einer Firma gegen Anteile einer anderen Firma und nicht gegen cash - ich denke mal es macht steuerlich keinen Unterschied was ich bekomme fuer meinen Verkauf? (man nimmt einfach den wert der `neuen` Aktien und berechnet daraus Veraeusserungsgewinn => wird dann besteuert?)

      danke
      Julia

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      schrieb am 01.07.01 09:29:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      1: Natürlich kann es. Und zwar immer dann, wenn 100 X zum Zeitpunkt der Anschaffung weniger Wert waren als bei der Übernahme. Andernfalls könntest du ja nach der Übernahme durch Y deine 100 Y ohne Spekulationssteuer zahlen zu müssen verkaufen und so den Gewinn aus der Kurssteigerung von X realisieren (mit dem Neubeginn der Spekulationsfrist wird zur Berechnung des Speku-Gewinns natürlich der Kurs von Y zum Zeitpunkt der Übernahme verwendet).
      Ob es sich hierbei um eine Fusion oder eine ME handelt ist denke ich irrelevant.

      2: Wenn du tatsächlich Jemand findest, der dir für 100x 100y verkauft, obwohl sie 20% mehr Wert sind, musst du lediglich den evtl. aus X entstandenen Gewinn versteuern.
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 04:40:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      clubtrader,

      Fall1: das klingt logisch - ich dachte nur eventuell beginnt die Spekulationsfrist einfach neu zu laufen (auch fuer eventuelle Buchgewinne die ich aus den Aktien X bzw auch aus einem von Y gezahlten Aufgeld fuer meine X-Aktien habe) - d.h. ich koennte alles voellig steuerfrei verkaufen wenn ich diese nochmals ein Jahr halte - aber is nicht so schluessig, stimmt schon

      das einzige Problem bleibt also, dass man mit einer Uebernahme quasi steuerrechtlich `zwangsverkauft` und somit innerhalb der Spekulationsfrist landen kann und versteuern muss obwohl man eventuell geplant hat laenger zu halten? korrekt?

      Fall2: das glaub ich nicht - imho wird als Verkaufspreis der `gemeine Wert` der Anteile Y angesetzt und somit muss ich die komplette Differenz versteuern (is ja klar)

      zum Beispiel verkaufe ich 30% an meiner GmbH oder AG fuer 10000 Aktien von Siemens an Siemens - versteuern muss ich dann wohl oder uebel 10 000xKurs(Siemens) minus Preis des Anteils an der GmbH bzw. mein Teil des GmbH Grundkapitals

      siehst du das anders? was mein Anteil zum Zeitpunkt des Verkaufs an Siemens `wert` ist (fuer den Fall das es zum Beispiel nen amtlichen Kurs fuer meine Anteile an der AG gaebe) ist doch voellig egal?

      danke,
      Julia
      Avatar
      schrieb am 04.07.01 14:38:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu 1:

      Korrekt, denn steuerlich ist das ganze nichts anderes als Veräußerung und Neuerwerb.

      In Fall zwei sieht es so aus: was du sagst ("zum Beispiel verkaufe ich 30% an meiner GmbH oder AG fuer 10000 Aktien von Siemens an Siemens - versteuern muss ich dann wohl oder uebel 10 000xKurs(Siemens) minus Preis des Anteils an der GmbH bzw. mein Teil des GmbH Grundkapitals") ist prinzipiell schon richtig.
      Der zu versteuernde Veräußerungsgewinn errechnet sich aus dem erzielten Preis minus dem Buchwert der Anteile, die du verkaufst.
      Aber was machst du eigentlich um 4:40 im Netz? ;)

      clubtrader
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 06:25:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      clubtrader,

      danke - 4:40 und jetzt 6:30 erklaert sich dadurch, dass ich zur Zeit in Bolyston, USA bin ;-)

      vielen Dank nochmal..
      Julia


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