Nochmal eine Frage an Juristen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.07.01 11:58:46 von
neuester Beitrag 05.07.01 12:42:30 von
neuester Beitrag 05.07.01 12:42:30 von
Beiträge: 16
ID: 432.632
ID: 432.632
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 275
Gesamt: 275
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 22:39 | 344 | |
gestern 23:30 | 194 | |
gestern 23:06 | 170 | |
gestern 23:38 | 169 | |
heute 02:17 | 160 | |
08.05.24, 11:56 | 141 | |
31.10.09, 12:59 | 125 | |
gestern 23:07 | 115 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.735,00 | +1,25 | 209 | |||
2. | 3. | 0,2100 | +8,53 | 102 | |||
3. | 2. | 0,3100 | -67,71 | 100 | |||
4. | 4. | 171,97 | -1,57 | 63 | |||
5. | 5. | 2,7700 | +9,92 | 54 | |||
6. | 7. | 6,6570 | +0,14 | 39 | |||
7. | 6. | 0,1645 | -5,46 | 38 | |||
8. | 10. | 2.352,45 | +0,26 | 33 |
Nach § 134 BGB sind Verbotsgeschäfte nichtig. Sollte sich im Falle Leuna/Minol heraustellen, daß Schmiergeldzahlungen geflossen sind, müsste das ganze Geschäft nicht rückabgewickelt werden? Oder währe das nicht mehr möglich, da Elf inzwischen in Totalfinaelf aufgegangen ist? Haftet nicht der Rechtsnachfolger für die "Sünden" seiner Vorgänger?
Danke
Danke
reiche firmen haften nie für etwas....
Negativ.
Die Unternehmensveräußerung ist wirksam, unabhängig
davon, ob beim Ablauf des Geschäftes geschmiert wurde
oder nicht.
-SL- ( ist Anwalt )
Die Unternehmensveräußerung ist wirksam, unabhängig
davon, ob beim Ablauf des Geschäftes geschmiert wurde
oder nicht.
-SL- ( ist Anwalt )
Wieso, weshalb, warum?
Wenn auf Grundlage von Schmiergeldzahlungen das Geschäft zustande kam?
Wenn auf Grundlage von Schmiergeldzahlungen das Geschäft zustande kam?
Das RG als solches verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot,sondern nur die Begleitumstände.Folglich ist die Übernahme wirksam.
Röhr
Aktienelch (kollege von sl)
Röhr
Aktienelch (kollege von sl)
Spielt in Prinzip keine Rolle, weils zwei
selbstständige Geschäfte sind.
-SL-
selbstständige Geschäfte sind.
-SL-
Danke für die prompte Antwort. hat auch nichts zu tun mit Koppelungsgeschäften?
Die "Wirtschaftselite" steckt mit der
"politischen" Elite unter einer Decke.
Und die eine deckt die andere.
Noch eine Frage?
"politischen" Elite unter einer Decke.
Und die eine deckt die andere.
Noch eine Frage?
Also wenn das zwei verschiedene Geschäfte wären, dann wäre doch Bestechung generell nicht nachzuweisen, und risikolos, da keine Folgen?
Zweifellos.
Machen aber alle so.
Nur: Daß Entscheidungen der Regierung Kohl gekauft wurden,
ist bisher nicht bewiesen worden.
-SL-
Machen aber alle so.
Nur: Daß Entscheidungen der Regierung Kohl gekauft wurden,
ist bisher nicht bewiesen worden.
-SL-
Ich meinte auch, vorausgesetzt, daß es sich heraustellen sollte. Also im Falle der Korruption, gibt es nur ein Risiko für beispielsweise Beamte, für die das Gesetz der Vorteilsnahme gelten würde. Aber gibt es nicht auch was für "aktive" Bestechung. Doch muß doch, hier ist doch gerade wieder ein Baulude in den Bau gewandert, samt seinem Komplizen vom Amt.
Mein letztes Poting gezog sich auf Glocke.
@umschichten
Nachweis und die Frage ob´s 2 Geschäfte sind oder nicht sind 2 verschiedene Dinge.
Es kann im Ergebnis nicht anders sein, sonst
würde jeder Bauvertrag den die öffentliche Hand vergibt bei
späteren Nachweis von Vorteilsnahme rückabgewickelt.
Will doch - zurecht - keiner.
-SL-
@umschichten
Nachweis und die Frage ob´s 2 Geschäfte sind oder nicht sind 2 verschiedene Dinge.
Es kann im Ergebnis nicht anders sein, sonst
würde jeder Bauvertrag den die öffentliche Hand vergibt bei
späteren Nachweis von Vorteilsnahme rückabgewickelt.
Will doch - zurecht - keiner.
-SL-
Daß das keiner will, ist mir auch klar. Im Falle der Raffinerie, wäre das für die Arbeitsplätze in der Ecke dort sicher eine Katastrophe. Das heißt also, wenn die Schweinereien nur eine Dimension annehmen, die groß genug sind, kann man sie aus allg. Interesse nicht mehr ahnden?
Eine etwas deprimierende Vorstellung.
Eine etwas deprimierende Vorstellung.
nein, nein..
Die juristische Begründung hatten wir oben schon.
Unternehmenskauf wirksam - auch wenn geschmiert wurde,
egal wie grß die Transaktion ist.
-SL-
Die juristische Begründung hatten wir oben schon.
Unternehmenskauf wirksam - auch wenn geschmiert wurde,
egal wie grß die Transaktion ist.
-SL-
Tatsächlich auch, wenn das Eine mit dem Anderen in ursächlichem Zusammenhang steht?
...im Falle einer nachweisbaren Bestechung/Vorteilsnahme hätten sich trotz gültigem Rechtsgeschäft jedoch die Beteiligten insoweit strafbar gemacht, soweit nicht verjährt...
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
209 | ||
102 | ||
100 | ||
63 | ||
54 | ||
39 | ||
38 | ||
33 | ||
33 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
25 | ||
25 | ||
19 | ||
16 | ||
14 | ||
10 | ||
10 | ||
9 | ||
9 |