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    Nochmal eine Frage an Juristen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.07.01 11:58:46 von
    neuester Beitrag 05.07.01 12:42:30 von
    Beiträge: 16
    ID: 432.632
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      schrieb am 05.07.01 11:58:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach § 134 BGB sind Verbotsgeschäfte nichtig. Sollte sich im Falle Leuna/Minol heraustellen, daß Schmiergeldzahlungen geflossen sind, müsste das ganze Geschäft nicht rückabgewickelt werden? Oder währe das nicht mehr möglich, da Elf inzwischen in Totalfinaelf aufgegangen ist? Haftet nicht der Rechtsnachfolger für die "Sünden" seiner Vorgänger?


      Danke
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:01:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      reiche firmen haften nie für etwas....
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:05:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Negativ.

      Die Unternehmensveräußerung ist wirksam, unabhängig
      davon, ob beim Ablauf des Geschäftes geschmiert wurde
      oder nicht.

      -SL- ( ist Anwalt )
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:10:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wieso, weshalb, warum?
      Wenn auf Grundlage von Schmiergeldzahlungen das Geschäft zustande kam?
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:10:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das RG als solches verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot,sondern nur die Begleitumstände.Folglich ist die Übernahme wirksam.
      Röhr
      Aktienelch (kollege von sl)

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      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:12:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Spielt in Prinzip keine Rolle, weils zwei
      selbstständige Geschäfte sind.

      -SL-
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:13:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke für die prompte Antwort. hat auch nichts zu tun mit Koppelungsgeschäften?
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:16:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die "Wirtschaftselite" steckt mit der
      "politischen" Elite unter einer Decke.

      Und die eine deckt die andere.

      Noch eine Frage?

      :(
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:21:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also wenn das zwei verschiedene Geschäfte wären, dann wäre doch Bestechung generell nicht nachzuweisen, und risikolos, da keine Folgen?
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:22:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zweifellos.

      Machen aber alle so.

      Nur: Daß Entscheidungen der Regierung Kohl gekauft wurden,
      ist bisher nicht bewiesen worden.


      -SL-
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:26:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich meinte auch, vorausgesetzt, daß es sich heraustellen sollte. Also im Falle der Korruption, gibt es nur ein Risiko für beispielsweise Beamte, für die das Gesetz der Vorteilsnahme gelten würde. Aber gibt es nicht auch was für "aktive" Bestechung. Doch muß doch, hier ist doch gerade wieder ein Baulude in den Bau gewandert, samt seinem Komplizen vom Amt.
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:27:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Mein letztes Poting gezog sich auf Glocke.

      @umschichten

      Nachweis und die Frage ob´s 2 Geschäfte sind oder nicht sind 2 verschiedene Dinge.

      Es kann im Ergebnis nicht anders sein, sonst
      würde jeder Bauvertrag den die öffentliche Hand vergibt bei
      späteren Nachweis von Vorteilsnahme rückabgewickelt.

      Will doch - zurecht - keiner.

      -SL-
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:31:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Daß das keiner will, ist mir auch klar. Im Falle der Raffinerie, wäre das für die Arbeitsplätze in der Ecke dort sicher eine Katastrophe. Das heißt also, wenn die Schweinereien nur eine Dimension annehmen, die groß genug sind, kann man sie aus allg. Interesse nicht mehr ahnden?
      Eine etwas deprimierende Vorstellung.
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:36:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      nein, nein..

      Die juristische Begründung hatten wir oben schon.

      Unternehmenskauf wirksam - auch wenn geschmiert wurde,
      egal wie grß die Transaktion ist.

      -SL-
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:42:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Tatsächlich auch, wenn das Eine mit dem Anderen in ursächlichem Zusammenhang steht? :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.07.01 12:42:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      ...im Falle einer nachweisbaren Bestechung/Vorteilsnahme hätten sich trotz gültigem Rechtsgeschäft jedoch die Beteiligten insoweit strafbar gemacht, soweit nicht verjährt...


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