checkAd

    Hilfeeee!!! Wer weiss mehr??---> - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.01 03:39:28 von
    neuester Beitrag 14.09.01 16:49:48 von
    Beiträge: 22
    ID: 442.309
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 903
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 03:39:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi Leute

      ich habe bei meiner Bank Aktien gekauft..

      Allerdings weit über dem Limit was ich
      zur Verfügung hatte..

      Ich wollte am Donnersatg die Aktien verkaufen,
      jedoch habe ich gemerkt dass mein Zugang gesperrt wurde..Habe am Freitagmorgen angerufen und wollte
      Verkaufsaufträge per Telefon durchgeben..

      Mir wurde gesagt, ich müsse beim Filialleiter persönlich
      vorbeikommen..

      Ich wollte ihn ans telefon aber man sagte mir, dass ich unbedingt persönlich kommen müsse..

      Am Montag hatte ich vor dahin zu gehen...

      Heute sehe in der Post auf einmal die Verkaufsabrechnungen
      meiner Aktien..

      Die haben die Papiere ohne Absprache und schriftliche oder mündliche Mahnung verkauft!

      Was mache ich jetzt???


      Bitte helfen!!!
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 05:25:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      über Limit: waren nicht berechtigt dazu
      Verkauf: hast du nie aufgegeben, Bank soll beweisen
      Geh zum Filialleiter und sag, daß du es gütlich regeln willst, ansonsten gehst du direkt danach zum RA.
      Und du hast sehr gute Chancen.
      Zwei Fehler die nie passieren durften !!!
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 05:37:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      gibt es denn auch urteile aus der rechtssprechung, die mir da weiterhelfen würden?
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 09:15:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      was meinst Du mit " Allerdings weit über dem Limit was ich
      zur Verfügung hatte.. " ? Hast Du bei Deiner Kauforder ein Limit gesetzt oder hast Du einfach mit Geld gekauft , das Du gar nicht zur Verfügung ( inklusive Kredit ) hattest ?

      wombat01
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 09:56:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      dabei geht es eher um die frage der internen bonitätsregelung

      fakt: bank darf nicht aktien kaufen mit dispokredit
      du schon
      fakt: bank darf nicht aktien verkaufen ohne auftrag
      im streitfall auch nicht telefonisch, außer telefonbanking mit login

      fakt: deine bank ist ein scheißhaufen tippe auf sparkasse

      montag erst zum ra, dann zur bank

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 16:40:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      @wombat

      habe kein dispokredit...
      habe aktien für 40.000 dm gekauft..
      wollte die aber alle verkaufen, aber
      1. war die internetseite nicht zugänglich
      2. danach wurde mein zugang gesperrt


      @ die stimme

      stimmt...sparkasse.....:))
      Avatar
      schrieb am 22.07.01 17:59:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      was ist denn, keine weiteren meinungen? :(
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 18:57:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      vielleicht jetzt jemand, der mehr weiss?
      :)
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 19:08:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      und anwalt oder selbst bei der bank
      üblich ist dann der verweis auf die rechtsabteilung

      da musst du dann reingehen, ich habe einen dann einfach am kragen gepackt.
      allerdings weil er das konto gesperrt hatte mit der begrümdung dass er noch auf die unbedenklichkeitsbescheinigung des finanzamtes warte.
      ..wegen auslandsüberweisung...
      was für kleine bleiche wichser, ohne eier
      die bank hat dann die geldmarktfondszinsen auf kulanz erstattet
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 19:09:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ teekanne

      eigentlich sollte man von einem volljährigen Menschen erwarten dürfen, daß er den Weitblick über seine Handlungen hat.

      So und nun zum Problem:

      Wenn man bei einer Bank ein Konto eröffnet, erhält man bei entsprechender Bonität einen Dispositionskredit zur freien Verfügung. Ob man damit Aktien kauft, ein Auto oder sonstwas spielt für die Bank keine Rolle. Ein Überziehen des Dispositionskredits kann von einer Bank, aber muß nicht akzeptiert werden.

      Ich gehe mal davon aus, daß Du Deinen Dispositionskredit überzogen hast und davon Aktien gekauft hast. Die Bank hat dies toleriert, da ein entsprechender Gegenwert im Depot war. Als die Aktien fielen, war die Absicherung der Überziehung des Dispo Kredits nicht mehr gegeben.

      Genau hier beginnt das Problem. In der Regel teilt die Bank mit, daß keine ausreichende Deckung vorhanden ist und fordert den Schuldner auf, die Überziehung zurückzufahren. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß dies in Deinem Fall nicht passiert ist.

      Wenn keine Antwort kommt werden die Aktien zwangsverkauft, dies ist in den Geschäftsbedingungen aller mir bekannten Banken geregelt. Also, bevor Du klagst, nochmal die Geschäftsbedingungen lesen.

      Ich hoffe, Du hast aus diesem Vorgang was gelernt, geliehenes Geld gehört nicht an die Börse.

      Grüße daxrunner
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 19:43:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Daxrunner: das ist so nicht richtig.
      Wenn das Depot nicht als Sicherheit verpfändet war bzw. es sich um einen Effektenlombardkredit handelt, kann die Bank nicht ohne weiteres Aufrechnung erklären und die Aktien verkaufen, auch wenn die Forderung fällig war.
      Durch Genehmigung der Überziehung (auch stillschweigend) ist ein kreditvertrag zustandegekommen. Hier muss die Bank zunächst kündigen, d.h. die Forderung aus der Überziehung fällig stellen und die Aufrechnung (mit dem Depot) erklären. ERst nach Einräumung einer für den Kunden vertretbaren Zeitspanne zum Ausgleich der Überziehung, ist ein Verkauf der Aktien möglich.

      Fazit: War das Depot nicht verpfändet, dann war das Vorgehen der Bank rechtswidrig. Statt sofort zum RA zu gehen, bringt ein Gespräch mit Hinweis auf eine Einschaltung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen aller Erfahrung nach mehr.
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 20:18:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      @WR1

      Soweit sind wir gar nicht auseinander. Das Schreiben der Bank ist mit der Aufforderung gleichzusetzen, die Überziehung zurückzuführen. Sicherlich muß dies in einer angemessenen Zeit erfolgen. Aber was ist angemessen?. Ich habe schon erlebt, daß eine Bank die Rückführung einer Kreditlinie in Höhe von DM 500.000,00 innerhalb 4 Werktagen verlangt hat.

      Ob das Depot als Sicherheit verpfändet war spielt hierbei keine Rolle. Die Bank kann auf alle Sicherheiten die sie hat zurückgreifen. (nach dieser Frist). Der Zwangsverkauf der Aktien ist auf keinen Fall rechtswidrig, wenn der Kunde vorher aufgefordert wurde, die Überziehung zurückzuführen.

      Daß dies nicht geschehen ist, ist eigentlich unvorstellbar. Nur in diesem Fall hätte eine Klage eine geringe Aussicht auf Erfolg.

      Grüße daxrunner (CFO)
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 20:22:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      P.S. Wenn Aktien auf Kredit gekauft wurden, ist das Aktiendepotkonto prinzipiell verpfändet.
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 20:57:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nochmals: Wenn die Bank gemäss AGB ihr Pfandrecht geltend machen will - und darauf willst Du ja hinaus - muss sie die Aufrechnung erklären. Das hat sie hier schonmal offensichtlich nicht getan. Nach Erklärung der Aufrechnung muss sie dem Kunden eine angemessene Frist einräumen, glattzustellen.
      Gemäss Pallandt-Kommentar Band 2/00, Seite 257 ist nach einem Urteil des OLG München aus 99 als angemessene Frist wenigsten 2 Bankarbeitstage anzusetzen.
      Das war hier offensichtlich nicht der Fall.
      Insoweit war die Zwangsverwertung dann rechtswidrig, wenn es sich nicht um einen Effektenlombardkredit handelte oder das Depot zum Zwecke der Absicherung der Kontoinanspruchnahem verpfändet war.
      Avatar
      schrieb am 24.07.01 08:30:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich habe gar kein Dispo bei der Bank.
      Ausserdem habe ich auch keine anderen
      Aktien im Depot gehabt.
      Das Depot war ganz neu eröffnet und
      die Käufe waren auch meine ersten
      Käufe...

      PS: Was auffällt, die Aktien wurden
      in Düsseldorf verkauft, wo meine
      teilweise (aufgrund der Volatilität)
      5ß % des gehandelten Tagesumsatzes
      ausmacht. Hat der Banker sich selbst
      bereichert?

      Beispiel:

      1000 S.. Aktien wurden in für 2,55 verkauft
      und auf Xetra lag der Kurs bei 2,70!

      Oder 2000 I... Aktien in Düsseldorf für 2,57
      verkauft und auf Xetra lag der Kurs bei 2.69

      Wen muss ich da einschalten??
      Bundesaufsichtsamt für Wertpapiere???


      Gruss
      Avatar
      schrieb am 24.07.01 08:51:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Teekanne

      So wie ich deine Postings verstehe, hast Du schon zum Kaufzeitpunkt mehr Geld ausgegeben als Du eigentlich hattest. Es handelt sich also nicht um eine durch Kursverlust aufgetretene Kreditüberziehung. Wenn ich damit richtig liege, hätte deine Bank diesen Kauf nie ausführen dürfen. Da haben sie schon mal einen Fehler gemacht. Du aber auch. Man kann nun mal nicht mehr Geld ausgeben als man hat. Hast Du unlimitiert gekauft?

      So wie ich deine Postinge weiter verstehe hast Du den Fehler zeitnah (spätetsens am nächsten Tag) bemerkt und wolltest ihn durch einen Verkauf der zuviel erworbenen Aktien wieder berichtigen. Das ging nicht mehr, weil deine Bank Dich schon gesperrt hatte und die Aktien selbst unlimitiert auf den Markt geworfen hat. Richtig?

      Wenn ich das alles so richtig verstanden habe, solltest Du unbedingt einen RA aufsuchen. Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber schließlich ist dein Kontoüberzug auch durch ein Mitverschulden der Bank entstanden. Gelöst haben sie das Problem aber ausschließlich zu Deinen Lasten. Da läßt sich bestimmt was machen. Kannst es auch erst mal im Guten mit dem Filialleiter versuchen. Vielleicht läßt er sich auf eine Kulanzregelung ein. Wenn nicht sofort zum RA.

      Zweites Fazit: Wechsel die Bank. So ein unkulantes Verhalten würde ich mir nicht gefallen lassen. Das würde ich auch dem Filialleiter beim Versuch eines gütlichen Gesprächs so sagen.

      PS: Sparkasse ist nicht gleich Sparkasse. Ich hatte auch schon mal eine Schieflage auf dem Konto. Hatte nichts mit Aktien zu tun und war ausschließlich durch meine Schuld entstanden. Mir haben sie damals sehr kulant aus der Patsche geholfen. Ohne deren Kulanz hätte ich damals sehr alt ausgesehen. Es hängt also immer von den Leuten vor Ort ab und wie die ihren Ermessenspielraum nutzen.

      Dako
      Avatar
      schrieb am 24.07.01 09:51:24
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ dako

      das war so:

      Ich habe Aktien Order aufgegben. Mein Geld hätte daüfr nie gereicht. Ich wusste auch nicht, dass die Order ausgeführt wird. Aber dann merkte ich:

      Egal ob ich Geld habe oder nicht, alles Order werden ausgeführt. Also habe ich für 20.000 Aktien gekauft.

      Am nächsten Tag habe ich die verkaufsorder eingegben. Mit limit. Die Käufe waren auch limitiert.
      Für den Xetra handel habe ich ein VK LImit von 2.45 gegben. 20 Minuten später findet eine Kursfeststellung statt mit 5.000 gehandelten Stücken. Ich wollte 1000 verkaufen.
      Das Interessante: Weder Geld noch Brief, dennoch meine Aktien wurden nicht verkauft.

      Also stelle ich mir die Frage:
      Habe ich diese Aktien doch nicht bekommen???

      Danach kauf ich munter weiter. Reine Spekulation.
      Wenns schief geht habe ich auch Geld für den Verlust bereit.

      Aber es läuft Prima und die Aktien steigen auch.

      Ich will verkaufen und die Homepage ist nicht Zugänglich.
      Danach bekomme ich noch am gleichen Tag den Vermerk:
      Nutzung eingeschränkt.

      Rufe am Morgen (Freitag) danach an und will am Telefon die verkaufsorder mit Limit und Börsenplatz angeben.

      Die Dame sagt mir:
      Sie müssen persönlich vorbeikommen.
      Ich versuche den Filialleiter ans Telefon zu bekommen.
      Die Dame wimmelt mich ab.
      Also versuche ich ein Termin freizukriegen um in die Filiale zu gehen.
      Am Samstag liegt in der Post die Abrechnungen für die Verkäufe, die Seitens der Bank getätigt wurden.

      Soviel zum Geschehensablauf.
      Avatar
      schrieb am 24.07.01 16:10:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      .
      Avatar
      schrieb am 24.07.01 16:45:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      dasist ein typischer fall für die bankenaufsicht, mach das aber über einen ra, der sich bankrecht beschäftigt.
      so wie ich den fall einschätze kannst du sogar, wenn die aktien gestiegen sind, den entgangenen gewinn minus 1000 aktien einfordern.

      natürlich sind sparkassen nicht gleich, mein fall die sachbearbeiterin ist eine nette perle die brav auf alle risiken aufmeksam gemacht hat, der justiziar ist ein arsch und hat meine konten eingefroren, aber oisisi ich habe noch andere konten und genug geld um die später auf entgangenen gewinn zu verklagen.
      das wird ein spaß !!!

      dein fall ist interessant und hau drauf
      Avatar
      schrieb am 25.07.01 11:26:33
      Beitrag Nr. 20 ()
      hi

      kann man denn als Privatman eine Klage gegen die Bank einreichen?
      Ohne also einen Anwalt einzuschalten??

      Sieht danach aus, als müsste ich klagen!

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 03.08.01 11:36:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      hi Leute

      stimmt das denn, dass die Bank bei der Sperrung meines Zugangs darauf hätte achten müssen, dass die Option des Verkaufes der Aktien nicht gesperrt wird?

      Denn ich wollte ja meine Aktien verkaufen, ging aber nicht, weil der Zugang gesperrt wurde.

      Mir wurde also die Chance genommen, meine Positionen glattzustellen....

      Wer weiss mehr?

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 14.09.01 16:49:48
      Beitrag Nr. 22 ()
      ich halte euch mal auf dem laufenden:

      der anwalt klagt nun gegen die bank da,

      die bank durch das sperren des Kontos auch für Verkäufe
      sich falsch verhalten hat.
      Denn hätte sie das nicht getan, hätte ich die Möglichkeit
      die Papiere mit Gewinn zu verkaufen.
      Stattdessen verkuafte sie am Folgetag der Sperrung alle Papiere mit einem Verlust.

      Über das Ergebnis halt ich euch noch im laufenden..

      schöne grüsse


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Hilfeeee!!! Wer weiss mehr??--->