Wurde LBC als ein auslaendisches Unternehmen eingestufft?! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.01 13:05:33 von
neuester Beitrag 01.08.01 13:32:46 von
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WAS? ADHOC? ganz und garnicht
Wahrscheinlich LBC wurde von DBoerse AG als ein auslaendisches Unternehmen eingestufft. Und um Delisting zu vermeiden wurde dem Kurs Richtung nach oben gruenes Licht gegeben.
ZU Protokol:
Sehr geehrter Mister M,
ich bin mir nicht sicher, was Sie genau meinen, wenn Sie behaupten, "was bei
LBC abläuft ist nur noch kriminell".
Dass der Vorstand auf unserer Hauptversammlung vom 27. Juni 2001 nicht
entlastet werden würde, haben wir in unserer offiziellen Einladung, die in
der Börsenzeitung und auf unserer Investor Relations Site publiziert wurde,
angekündigt ("...vote does not include the granting of discharge to members
of the Management Board and the Supervisory Board").
Dies ist auch zum Vorteil der Anleger geschehen, da wir nun die Möglichkeit
haben, den Vorstand zu einem späteren Zeitpunkt bezüglich Vorkommnissen im
letzten Jahr zu befragen und Untersuchungen anzustellen. Mit einer
Entlastung der Vorstands hätten wir seinem Verhalten zugestimmt.
Wir sind ein niederländisches Unternehmen, und nach niederländischem Recht
unterliegen wir keiner Frist bezüglich der Entlastung des Vorstands. Wir
sind also nicht verpflichtet, bis zum 31. August 2001 zu diesem Zweck eine
außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Britta Schanze
Wahrscheinlich LBC wurde von DBoerse AG als ein auslaendisches Unternehmen eingestufft. Und um Delisting zu vermeiden wurde dem Kurs Richtung nach oben gruenes Licht gegeben.
ZU Protokol:
Sehr geehrter Mister M,
ich bin mir nicht sicher, was Sie genau meinen, wenn Sie behaupten, "was bei
LBC abläuft ist nur noch kriminell".
Dass der Vorstand auf unserer Hauptversammlung vom 27. Juni 2001 nicht
entlastet werden würde, haben wir in unserer offiziellen Einladung, die in
der Börsenzeitung und auf unserer Investor Relations Site publiziert wurde,
angekündigt ("...vote does not include the granting of discharge to members
of the Management Board and the Supervisory Board").
Dies ist auch zum Vorteil der Anleger geschehen, da wir nun die Möglichkeit
haben, den Vorstand zu einem späteren Zeitpunkt bezüglich Vorkommnissen im
letzten Jahr zu befragen und Untersuchungen anzustellen. Mit einer
Entlastung der Vorstands hätten wir seinem Verhalten zugestimmt.
Wir sind ein niederländisches Unternehmen, und nach niederländischem Recht
unterliegen wir keiner Frist bezüglich der Entlastung des Vorstands. Wir
sind also nicht verpflichtet, bis zum 31. August 2001 zu diesem Zweck eine
außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Mit freundlichen Grüßen,
Britta Schanze
Bist Du immer noch nicht gespert, Abz0cker?
@munder
wer einer etwas anderen wuenscht so bekommt er es selbst!
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