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    Michael Schumacher - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.08.01 16:27:47 von
    neuester Beitrag 17.08.01 00:41:05 von
    Beiträge: 4
    ID: 455.216
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      schrieb am 14.08.01 16:27:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Milliardär Schumacher lässt 18jährigen Schüler wegen michas-formel1-site.de abmahnen


      Eigentlich hätte sich Michael "Micha" Stanka freuen können, denn für seine Motorsport-Website, die vor zwei Jahren aus einer Praktikumsarbeit hervorging und seitdem mehrfach gelauncht und zuletzt mit redaktionellem Content der Deutschen Presse Agentur aufgewertet wurde, bekam er jetzt (indirekt) Post von einem der ganz Großen der Branche: Michael Schumacher.

      Doch diese "Fanpost" hatte es in sich. Schumi, wie Freunde, Fans und Presse ihn nennen, schrieb dem 18jährigen Schüler aus Waiblingen nicht etwa "gut gemacht Junge, weiter so". Die Internetdomain michas-formel1-site.de verletze die Namensrechte seines Mandanten, erklärt Rechtsanwalt Dr. Nils Harder aus Sindelfingen in seiner Abmahnung und verweist auf den einschlägigen § 12 BGB. Danach kann Unterlassung verlangen, wessen Recht zum Gebrauch des Namens beispielsweise dadurch verletzt wird, dass ein anderer "unbefugt den gleichen Namen führt".

      Hier stellt sich zunächst die Frage, welcher Name oder Namensteil verletzt sein soll, denn "Michael" ist eher ein Sammelbegriff für männliche Deutsche denn ein individuelles Identitätsmerkmal ? und einen Michael "Micha" zu rufen ist weder besonders originell noch selten. Und dass der Ferrari-Pilot mit Zweit(vor)namen nun "Formel 1" heißt, war jedenfalls dem Autor bislang verborgen geblieben. Doch die Absurdität von Anwalt Harders juristischer Argumentation ist durchaus steigerungsfähig:

      Ein besonderer Dorn im Auge des Juristen ist ein Werbebanner auf der fraglichen Seite, der zur Firma Penco Elektronik führt. Deren Geschäftsführer, Ernst Gierer, ist nicht nur Patenonkel des Betreibers Stanka, sondern auch Mäzen der Seite. Mit rund 1.300 Mark monatlich unterstütze man das Projekt des jugendlichen Rennsportfans, da u.a. ein SMS-Newsletter oder professionelle Inhalte von Presseagenturen nun mal nicht für lau zu haben seien.

      Krause Logik der Anwälte

      Durch den Umstand, dass sich auf der fraglichen Website "neben allgemeinen Informationen über meinen Mandanten" ? was in dieser Form schon deshalb nicht stimmt, weil beispielsweise alle 11 Teams der Formel 1 vorgestellt werden ? eben auch ein Banner zur Penco Elektronik befinde, werde "fälschlicherweise der Eindruck" erweckt, Schumacher hätte "den Betrieb der Website unter der Domain `www.michas-formel1-site.de` in irgendeiner Weise gestattet", folgert der Anwalt mit krauser Logik.

      Selbstredend wird nun die sofortige und unwiderrufliche Freigabe der streitigen Domain gefordert und mit "unverzüglicher gerichtlicher Inanspruchname" gedroht. Daneben soll eine Erklärung abgegeben werden, mit der sich die Betreiber "gegenüber dem Formel 1-Rennfahrer Michael Schumacher" verpflichten, es bei "Meidung einer für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 10.500 Mark" zu unterlassen, diese Domain "innezuhaben und/oder unter dieser eine Website zu unterhalten, auf welcher für das eigene gewerbliche Unternehmen Werbung gemacht wird".

      Spinnt man die dieser Abmahnung zugrunde liegende Logik, wonach "Micha" Schumachers Namensrechte verletze, weiter, dann dürfen sich ziemlich viele Netizens auf Anwaltspost freuen: die Domain-Suchmaschine Domaxx findest alleine rund 150 Domains, die mit "micha" oder "michas" beginnen. Dass Schumi ohne Kostennote abmahnen ließ, macht die Sache nicht wirklich besser. Ein solches Maß an Selbstüberschätzung, gepaart mit fragwürdigen juristischer Hilfskonstruktionen, ist nur noch peinlich.

      Gastkommentar von Alexander Kleinjung, Herausgeber AdvoGraf




      [Tue, 14.08.2001] - © 2001 de.internet.com



      In diesem Fall haben die Anwälte wohl übers Ziel hinausgeschossen aber Gesetzte gelten eben für alle.
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      schrieb am 14.08.01 16:57:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wen interessiert der OberBiedere denn?
      Er kann ja in die Schweiz ziehen, weil da ja alle nicht so neidisch sind, da sie ja dort mehr verdienen. (O-Ton vom OberBiederen Schumacher)
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 00:33:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn Schumacher Namensrechte an "Micha" gegen einen anderen Michael geltend machen will, ist das absurd. Wann läßt er eine Abmahnung an die katholische Kirche versenden wegen Verwendung des Begriffes "Erzengel Michael"?
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 00:41:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da war doch auch was mit den Bayern aus München, die gegen eine Fanpage vorgehen. Großartig, zieht um alles einen Zaun, und sperrt alles aus, was gegen die "Interessen" läuft.

      H.


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