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    Was ist denn bei Mosaic los? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.01 18:33:44 von
    neuester Beitrag 25.10.01 12:50:51 von
    Beiträge: 6
    ID: 455.872
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      schrieb am 15.08.01 18:33:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir denn erklären was bei Mosaic los ist ?
      Heute haben 3 Riesentrades stattgefunden ( je ca. 10000 Aktien ) und im Moment stehen wieder 15000 zum Verkauf, wobei der Akteinkurs insgesamt sich für diese Volumina bei dem marktengen Titel (sondst haben schon öfters 100 Aktien gereicht um zu einem Kursplus oder -minus von 20 % zu führen)sehr stabil hält. Sollen nicht morgen Zahlen anstehen?
      Avatar
      schrieb am 15.08.01 18:44:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      So jetzt sind die 15000 Aktien auch schon verkauft (heute schon 374000 Umsatz im Vergleich zu ca. 20000 sonst), bin ja mal sehr gespannt wie es die nächsten Tage weitergeht .
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 10:41:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meckenheim (vwd) - Die Mosaic Software AG, Meckenheim, hat für das
      erste Halbjahr 2001 ein gegenüber Vorjahresperiode geringeren
      Konzernumsatz und einen höheren Verlust ausgewiesen. Wie der
      Anbieter von EDI-Software (Electronic Data Interchange) am
      Donnerstag mitteilte, lagen die Ergebnisse insgesamt im Rahmen der
      Erwartungen. Das Unternehmen konzentriere sich auf die
      Durchdringung des Marktes für E-Business-Produkte und auf die
      Schaffung einer breiten Anwenderbasis, hieß es.
      Avatar
      schrieb am 16.08.01 14:20:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      MOSAIC schmiert ab ! 4,90 Euro fallend Oh je ...
      Avatar
      schrieb am 17.08.01 13:12:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das könnte bald auch für MOSAIC interessant werden......:

      Lovells-Mandantin FORIS AG mit einstweiliger Verfügung gegen Deutsche Börse AG erfolgreich

      Frankfurt am Main (ots) - Das Landgericht Frankfurt/Main hat heute
      (Donnerstag) mit seinem Urteil (AZ 3-13 O 110/01) einem Antrag der
      FORIS AG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche
      Börse AG überwiegend stattgegeben. Die FORIS AG wird von der
      Wirtschaftsanwaltssozietät Lovells Boesebeck Droste vertreten. Nach
      dem Richterspruch ist es der Deutschen Börse AG untersagt, die neuen
      Ausschlussregelungen für Penny-Stocks auf die FORIS AG innerhalb der
      ersten sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen Regelwerkes
      anzuwenden.

      "Das Gericht hat sich unserer Auffassung angeschlossen, dass die
      Deutsche Börse AG das Regelwerk Neuer Markt jedenfalls nicht über
      Nacht einseitig ändern darf", erklärte FORIS-Anwalt Dr. Benedikt
      Bräutigam von der Sozietät Lovells Boesebeck Droste: "Der Neue Markt
      ist - auch nach Auffassung der Deutschen Börse AG - privatrechtlich
      organisiert. Beim Regelwerk handelt es sich somit um Allgemeine
      Geschäftsbedingungen, die nur unter besonderen, engen Voraussetzungen
      nachträglich einseitig geändert werden können. Ob diese
      Voraussetzungen hier vorliegen, erscheint uns zweifelhaft".

      Das Gericht hat entschieden, dass jedenfalls die einseitige
      Änderung des Regelwerkes Neuer Markt mit einer Ankündigungsfrist von
      nur wenigen Wochen unangemessen kurz und damit nach den Bestimmungen
      des Bürgerlichen Gesetzbuches unbillig und unwirksam ist. Die
      Deutsche Börse AG muss der FORIS AG Gelegenheit geben, sich - auch
      durch Beschlüsse ihrer ordentlichen Hauptversammlung - auf die neuen
      Regelungen einzustellen.

      "Dabei gilt das Verbot, den neuen Ausschlussgrund anzuwenden nur
      im Verhältnis zur FORIS AG, nicht aber gegenüber allen am Neuen Markt
      notierten Unternehmen", betonte Dr. Benedikt Bräutigam von Lovells
      Boesebeck Droste: "Obwohl die Deutsche Börse AG das Regelwerk Neuer
      Markt bereits häufig einseitig geändert hat, ist dies - soweit
      ersichtlich - die erste gerichtliche Entscheidung zur Zulässigkeit
      dieser einseitigen Änderungen des Regelwerkes. Für andere am Neuen
      Markt notierte Unternehmen, die vom Ausschluss nach den neuen
      Penny-Stocks-Regelungen bedroht sind, ist das Urteil eine
      Aufforderung, sich ebenfalls hiergegen zur Wehr zu setzen".


      ots Originaltext: Lovells Boesebeck Droste
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

      Gerne beantworten wir Ihre Anfragen:
      Lovells Boesebeck Droste
      Hans-Joachim Allgaier
      Public Relations Manager
      Tel.: 069 - 962 36 - 666
      Fax: 069 - 962 36 - 410
      Mobile: 0160 - 530 3403
      e-mail: hans-joachim.allgaier@lovells.com

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      Avatar
      schrieb am 25.10.01 12:50:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      15.11.2001 Veröffentlichung Quartalsbericht 3/2001


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