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    Dringende Hilfe benötigt !!! Steuererklärung bis September - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.01 12:20:10 von
    neuester Beitrag 09.09.01 13:05:47 von
    Beiträge: 8
    ID: 459.521
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      schrieb am 22.08.01 12:20:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann bei folgendem Problem helfen:

      Ein guter Freund von mir hat sich an mich gewandt, weil er ein "kleines" Problem bei der Abgabe seiner Steuererklärung fürs letzte Jahr hat und die Hoffnung hegte, dass ich ihm mit meinen etwas besseren Kenntnissen des Steuerrechts vielleicht weiterhelfen könne - was aber nicht der Fall ist.

      Es stellt sich folgendes Problem:

      Er hatte sich im Herbst von einem Bekannten und seinem Vater je 20000 bzw 10000 DM geliehen, weil er der Meinung war, ein ziemlich sicheres System bzw. eine gute Taktik für solide Kursgewinne ausgefeilt zu haben - tja !
      Am Anfang lief dies zwar noch ganz gut, aber heute steht er mit Verlusten von 20000 DM fürs Jahr 2000 (+ ca. 15000 fürs laufende Jahr 2001) da und jetzt hat er das Problem:

      Bisher hatte er noch nie eine Steuererklärung abgegeben, was aber rechtlich auch noch nicht nötig gewesen ist.
      Nun möchte er aber ganz gerne von der Möglichkeit des Verlustvortrages gebrauch machen, wegen der möglichen Steuerersparnisse in besseren Zeiten.

      Hat er nun die Steuerfahndung am Hals, wenn er (mit dem o.g. Verlustausweis von 20000 DM aus Aktiengeschäften) das geliehene Geld kurz bevor bzw. kurz nachdem er dann bis September seine Steuererklärung abgegeben hat jetzt zurückgezahlt hat ? (wegen Umzug o.ä. Grund - was wahr ist)
      Muss eine schriftliche Vereinbarung über das geliehene Geld vorgelegt werden, denn die Betroffenen möchten nicht damit verwickelt werden, also anonym bleiben ?
      Kann die Begründung helfen, dass der Bekannte seinen Wohnsitz nicht in D hat ?
      Muss die Abgabefrist bis September wirklich eingehlaten werden, oder gibt es nicht noch die Möglichkeit da ganze später nachzureichen ?

      Fragen über Fragen und dazu noch sehr eilig !!!
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 12:32:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sorry, hab ein kleines Problem.

      Was hat das alles mit den 20.000 DM zu tun?

      Bei der Steuererklärung und dem entsprechenden Verlustvortrag muss Dein Bekannter nicht nachweisen, wo die 20.000 DM herkommen.
      Ob geliehen, Kredit oder was auch immer ist für den Verlustvortrag uninteressant. Entscheidend ist aber, ob er Finanzierungskosten hatte, wie z.B. eine Zinszahlung oder ähnliches.
      Die kann er nämlich mit den kommenden Gewinnen ebenfalls verrechnen. Allerdings sind diese Kosten dann nachzuweisen.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 12:37:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi ac666. Bei einem eingesetzten Kapital von insgesamt DM 30 000,-- wird kein Finanzamt der Welt die Steuerfahndung aktivieren. Bedenke, wenn dein Bekannter diesen Betrag mit ca. 4,5 % bei einer Bank angelegt hätte, wären gerade einmal DM 1 350,-- an Zinserträgen angefallen und diese liegen weit unter dem Steuerfreibetrag von z. Zt. 3 000,-- (früher DM 6 000,--). Eine Steuerhinterziehung liegt nicht vor, da bei angenommenen Zinserträgen von ca. 1 350,-- keine Steuerschuld angefallen wäre, vorausgesetzt er hat nicht noch weitere Zinserträge. Es ist somit für ein Finanzamt nicht ungewöhnlich, wenn auf einmal in einer Steuererklärung ein Betrag mit DM 30 000,-- auftaucht. Es kann somit der Verlustvortrag ohne Probleme geltend gemacht werden. In der Steuererklärung sind auch alle anderen Einkünfte anzugeben. Die Erklärungsfrist 30. 9. ist keine Ausschlußfrist. Auch danach bis zum Ende des darauffolgenden Jahres kann diese Erklärung noch abgegeben werden. Bedenke aber,dass Spekulationsverluste nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden können, nicht mit anderen Einkunftsarten. Ich persönlich sehe in Deinem Fall keinerlei Gefahren bezgl. Steuerhinterziehung o. ä. . Am besten Du gehst zur Absicherung noch zu einem Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 22.08.01 23:51:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ no_shorts & ZB17

      Die Frage ist, ob in einer kleineren Gemeinde die Beamten nicht schon ab einem Betrag von 20000 DM neugierig werden, weil sie zu viel Zeit haben oder dieser Betrag schon aus dem Grund auffällt, dass bisher noch keine Steuererklärung eingereicht worden ist, weil der Betroffene noch ziemlich jung, sprich bisher Schüler, Zivi u.ä. war und damit auch keine großen zu versteuernde Einkommen haben konnte ?

      Und ist es wirklich egal, von wem, wie und wann einem Geld in fünfstelliger Höhe geliehen wird, mit dem dann heiter (ver)spekuliert wird ? Ich bin mir eben nicht ganz sicher und möchte keine falsche Auskunft erteilt haben ?

      Vielen Dank für eure schnelle Antwort

      MfG ac
      Avatar
      schrieb am 23.08.01 16:31:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wann hätte Dein Bekannter die 30.000 DM bei der Steuer erklären sollen?

      Selbst bei einer 10%igen Verzinsung liegt der Zins unter dem Freibetrag von 3.100 DM.
      Damit hätte er auf der Steuererklärung nur das Kreuz (Bei Einkünfte aus Kapitalvermögen unter 3.100 DM jährlich) setzen müssen.
      Das hat er ja sowieso gemacht.

      Das Steuerfrei Existenzminimum hat damit erst recht nicht überschritten.

      Das sind für die Finazbeamten Peanuts, auch auf einem Dorf.
      Und selbst wenn, er hat es doch geliehen.

      Hat er das Geld für die Rückzahlung an der Steuer vorbei verdient?
      Nein? Ja, dann allerdings könnte er beim Nachweis in die Falle laufen, sofern er wirklich nachweisen müsste.

      Ich verstehe dein Problem nicht.

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      Avatar
      schrieb am 23.08.01 23:07:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich dachte, dass es vielleicht zu Problemen kommen könnte, weil der bzw. die Geldgeber eventuell ein paar Angaben in ihrer Steuererklärung "vergessen" haben könnten und auf jeden Fall anonym bleiben wollen - und vielleicht noch der Vorwurf des heimlichen Geschäftemachens im Auftrag für Dritte erhoben werden könnte, wenn bei einer erstmaligen Abgabe der Steuererklärung gleich so hohe Verluste und das bei einem verschwindend geringen Einkommen ausgewiesen werden sollen ? Gibt es überhaupt nichts zu befürchten ?
      Avatar
      schrieb am 26.08.01 23:03:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Heimliches Geschäftemachen für Dritte ist nicht verboten.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 13:05:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hat vielleicht noch ein Fachkundiger Infos hierzu ?


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