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    Metabox hat noch immer kein Testat - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.08.01 09:20:10 von
    neuester Beitrag 23.09.01 16:35:32 von
    Beiträge: 86
    ID: 463.139
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 09:20:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich will ja keinem die Freude über den neuen Millionenkredit
      verderben, aber bei Metabox wäre ich vorsichtig. Sehr vorsichtig.

      Die Wirtschaftsprüfer von Arthur Andersen halten immer noch
      ihr Testat für die Zahlen zurück, die im April verspätet
      vom Vorstand vorgelegt wurden. Das sollte einem zu denken
      geben.

      Ein untestierter Jahresabschluss ist nichts wert...

      siehe http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,152436,00.…

      .
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 09:26:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gut das du dafür extra einen neuen Thread dafür aufmachst.
      Hätte sonst auch bestimmt keiner gewußt. wow :laugh:

      Gibt es denn Prämie dafür immer wieder neue Threads aufzumachen?

      Klaus
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 09:31:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Klaus39:

      Was soll dieses Genörgel?
      Die Tatsache mit dem verweigerten Testat ist wesentlich
      wichtiger, als die meisten glauben. Wenn die Wirtschafts-
      prüfer sich weiterhin weigern, kann Metabox seinen Jahres-
      abschluss in die Tonne treten.
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 11:11:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Angesichts der Tatsache, daß Metabox schon fuer 1999 eine falsche Bilanz vorlegte, kann auf das fehlende Testat fuer 2000 gar nicht oft genug hingewiesen werden.

      Auch sollte man mal gelegentlich daran erinnern, daß die einzige Ad Hoc die bisher 100 % korrekt war, diejenige war, die die Insolvenz von Metabox verkuendete.
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 11:45:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      0,50 Euro - Xetra realtime.

      Muss wohl am fehlenden Testat liegen.

      :D:D:D

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      Avatar
      schrieb am 29.08.01 13:36:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ se2707:

      Genauso ist es. Ich habe allerdings das Gefühl, dass diese
      Tatsache von einigen MBX-Fans gerne verdrängt wird.
      Mit persönlich völlig unverständlich.

      Wenn sich die neue Bilanz von Metabox erneut als unhaltbar
      erweisen sollte, ist die Bude tot. Endgültig.
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 18:19:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hildesheim (vwd) - Die Metabox AG, Hildesheim, will ihre
      Hauptversammlung (HV) möglichst rasch in die Wege leiten. "Wir gehen
      davon aus, dass das Aktionärstreffen Anfang Oktober stattfinden kann",
      sagte Unternehmenssprecherin Melanie Hoffmann am Mittwoch zu vwd.

      Allerdings könnten die Einladungen erst verschickt werden, wenn das
      Testat für den Geschäftsbericht vorliegt. "Darauf warten wir jeden Tag",
      sagte sie. Über die Tagesordnungs-Punkte der HV konnte sie noch keine
      Auskunft geben. Ein privater Investor hatte am Vortag mit einem Darlehen
      über zwei Mio DEM die Liquidität des Unternehmens bis zur
      Hauptversammlung sicher gestellt.

      Als Sicherheit für das Darlehen würden unter anderem bei Metabox
      liegende Filmrechte gegeben, sagte die Sprecherin. Der am Vortag
      abberufene frühere Personalvorstand Michael Heckeroth sagte dagegen zu
      vwd, dass diese Sicherheiten möglicherweise nicht vorhanden seien.

      Zu seiner Abberufung sagte er, er habe am Dienstag vom
      Aufsichtsratsvorsitzenden Siegfried Fleischer zwei Schriftsstücke - die
      Einwilligung in den Rücktritt sowie seine Abberufung - vorgelegt
      bekommen. Beide habe er aber nicht unterschreiben wollen, beim
      Verlassen seines Büros sei er mit Fleischer in ein "Handgemenge" geraten.
      Seinen "Rausschmiss" sehe er in persönlichen Spannungen mit dem
      Insolvenzverwalter Michael Graaff sowie mit Vorstand Stefan Domeyer
      begründet.

      Metabox selbst hatte die Abberufung zwar nicht direkt begründet, aber
      "angemerkt", dass Heckeroth "und andere Dritte" in jüngster Zeit nicht
      befugt gewesen seien, öffentliche Stellungnahmen zur Beschlussfassung des
      Hildesheimer Amtsgerichts abzugeben sowie über Interna aus der
      Sammelaktion der Aktionärsgemeinschaft zu berichten, die ursprünglich die
      benötigten zwei Mio DEM hatte zusammen tragen wollen.

      Die Unternehmenssprecherin bestätigte, dass Heckeroth zwei Schriftstücke
      vorgelegt worden seien, wobei es sich bei dem einen um eine "goldene
      Brücke für einen freiwilligen Rücktritt" und bei dem anderen um die
      Abberufung durch den Aufsichtsrat handelte. "Generell haben wir etwas
      gegen Schlammschlachten in der Öffentlichkeit", fügte sie hinzu. +++
      Michael Brendel vwd
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 18:23:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da kann man nur sagen: Ring frei für die nächste Runde!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 18:38:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eine schnelle Er.- und Aufklärung.
      Hätte man vor einigen Wochen nicht erwarten können.
      Avatar
      schrieb am 29.08.01 23:16:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Eine kleine, aber feine Anekdote aus der
      Hildesheimer Allgemeine Zeitung
      zur allgemeinen Erbauung:


      Rangeln nach Rausschmiss
      in der Vorstandsetage


      "Verlassen Sie in zehn Minuten dieses Haus"

      (dt) Michael Heckeroth kann seinen Rausschmiss noch nicht fassen. "Ich
      habe bei der Metabox gelernt, wie man es nicht macht", zieht er nur
      Stunden nach dem Ende als Personalvorstand der Metabox AG eine erste
      Bilanz. Rund zwei Monate war Heckeroth im Amt. Als Sprecher der von
      der Firmenkrise geschüttelten Aktionärsgemeinschaft hatte er sich einen
      Namen gemacht.

      Jetzt spricht er in der HAZ über seine letzten Minuten in der Firma:
      "Plötzlich stand der Aufsichtsratsvorsitzende Siegfried Fleischer in meinem
      Büro." Fleischer habe ihm zwei Schriftstücke vorgelegt mit dem Hinweis,
      eines davon binnen zehn Minuten zu unterschreiben.

      "Das eine war mein Rücktritt, das andere meine Abberufung", sagt der
      Geschockte. Heckeroths Bitte, sich telefonisch noch beraten zu wollen,
      habe Fleischer abgelehnt. Als er seinem Aufsichtsratsvorsitzenden erklärte,
      er werde keines der Papiere unterschreiben und den Raum verlassen
      wollte, habe sich Fleischer ihm in den Weg gestellt. "Darauf kam
      es zu einer Rangelei, ich wollte das Haus unbedingt verlassen", berichtet
      Heckeroth noch völlig fassungslos über das eben Erlebte. Von einer
      Nachbarfirma aus habe er ein Taxi angerufen.

      Unter Polizeischutz habe er später vom verriegelten Firmengelände seinen
      Privatwagen abgeholt. "Meine Stimme der Kritik war nicht mehr
      erwünscht", sagt der aus Berlin stammende Diplom-Psychologe, der bis zu
      seinem Arbeitsbeginn in Hildesheim selbständig als Konfliktmanager
      arbeitete.

      Seinen Rauswurf bei der Metabox sieht er nicht ein. "Die Old-boy-group"
      sei weiter an der Macht, meint Heckeroth und spricht die Vorstände Stefan
      Domeyer sowie die zurückgetretenen Ebeling und Drung an. Es gehe nicht
      an, dass bei drei Bekannten einer, Manfred Drung, Chef des Aufsichtsrats,
      und die anderen beiden Spitzenposten im Vorstand bekleiden würden.

      Lob hat Heckeroth nur für die Belegschaft der Metabox parat. Sie sei ein
      Schatz, der aber durch gravierende Fehler des Managements nicht
      gehoben wurde.

      (c) Archiv Hildesheimer Allgemeine Zeitung
      Avatar
      schrieb am 31.08.01 16:12:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hildesheim (vwd) - Die in der "Aktionärsgemeinschaft Metabox"
      zusammengeschlossenen Anteilseigner der Metabox AG, Hildesheim,
      wollen das Vertrauen der Marktteilnehmer durch die Präsentation eines
      fertigen Produktes wieder gewinnen.

      Sprecher Karl-Heinz Jäger rechnet damit, dass die Basisversion der
      Set-Top-Box Phoenix zur Hauptversammlung im Oktober der
      Öffentlichkeit vorgestellt wird. Gleichzeitig könne mit der Fertigung der
      Nullserie begonnen werden, sagte er.

      Voraussetzung sei, dass dem Unternehmen durch die von der
      Hauptversammlung zu beschließenden Kapitalmaßnahmen genügend Geld
      zufließt. Der vorläufige Business-Plan von Metabox weise einen Bedarf
      von 15 Mio bis 17 Mio DEM aus, sagte Jäger. Welche
      Kapitalmaßnahmen vorgeschlagen würden, sei noch nicht bekannt.
      Darüber müsse der Aufsichtsrat befinden.

      Das Aufsichtsgremium, dem derzeit drei Mitglieder angehörten, solle auf
      sechs Personen aufgestockt werden. Vorstand und Aufsichtsrat
      unterstützten eine Entsendung eines Aktionärsgemeinschaftsmitgliedes in
      das Gremium. Und auch bei der Zusammensetzung des Vorstandes werde
      es Veränderungen geben.

      So gebe es bereits Gespräche für die Besetzung eines technischen
      Vorstandes von außen, sagte der Sprecher. Die Basisversion der
      Set-Top-Box entspricht nach Angaben von Jäger nicht ganz den
      Spezifikationen, die Metabox mit den Vertragspartnern in Großbritannien
      und Israel vereinbart hat, kann aber zur Befriedigung der Kundenwünsche
      herangezogen werden.

      Mit dem Geld, das die Aktionärsgemeinschaft zur Rettung des
      Unternehmens aufgebracht hat, könnte nach Vorstellung Jägers die
      Weiterentwicklung der Box vorangetrieben werden.

      Da ein privater Investor mit einem Darlehen von zwei Mio DEM die
      Liquidität des Unternehmens bis zur Hauptversammlung sicher gestellt
      habe, könnten mit dem Geld der Aktionäre Spezifikationen nach
      Kundenwünschen durchgeführt werden. Da nach Auffassung der
      Aktionärsgemeinschaft weltweit kein vergleichbares Produkt existiere,
      würden diese Verbesserungen die Absatzchancen steigern, sagte Jäger.

      Allerdings müssten die Mitglieder der Aktionärsgemeinschaft diesem Plan
      zustimmen. Die Aktionärsgemeinschaft sei nach den Gesprächen mit dem
      Unternehmen und dem vorläufigen Insolvenzverwalter davon überzeugt,
      dass es für die Set-Top-Box diverse Interessenten gebe.

      Allerdings seien die Unternehmen wegen der Turbulenzen der letzten
      Monate noch sehr zurückhaltend. Dies werde sich aber ändern, wenn das
      markreife Produkt präsentiert werde, betonte Jäger. Die
      Aktionärsgemeinschaft hat seinen Angaben zufolge 206 Mitglieder und
      repräsentiert ein Aktienkapital von 10,2 Prozent. +++ Kirsten Bienk
      Avatar
      schrieb am 04.09.01 21:14:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      So wie`s aussieht, war die "Heckeroth-Hausse" wohl nur ein
      kurzes Strohfeuer...


      Avatar
      schrieb am 04.09.01 21:57:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      wie auch in diesem thread inhaltlich von und über die
      firmensprecherin via vwd vermeldet:

      ohne testat keine hauptversammlung


      daß die agem bzgl. diesen für das going concern von mbx
      vitalen fakt redlich ausläßt und sich darüber ausschweigt,
      spricht für sich und das tun und unterlassen der agem.

      ohne testat keine einladung zur hv, nach testat sechswochenfrist
      zur auslage des geschäftsberichtes, der u.a grundlage für entlastung
      und nichtentlastung der organe ist, danach hv, auf der ein sanierungsplan
      abgenickt werden soll und eine ke beschlossen werden soll.

      rein rechnerisch ist eine hv frühestens entgegen der aussagen der mbx
      erst mitte oktober möglich.

      die von einem investor eingesammelten gelder sollten bis anfang
      oktober das überleben der mbx sichern.

      werden dann gelder der agem für das testat und das fortbestehen des
      unternehmens bis zur hv verwendet?

      wäre dann die verwendung der agem-gelder zweckwidrig, wenn
      lfd. kosten und bestehende verbindlichkeiten bedacht würden
      anstatt sanierungsbestrebungen mittels produktentwicklung
      und -fertigstellung zu alimentieren?

      wie nennt man eine solche hingabe von geldern?
      fehlallokation?
      ach so, der iv hat zwangsweise eine rs-versicherung.

      mfg

      pinkertonn

      p.s. die agem-mitglieder an board wissen wahrscheinlich,
      warum sie nicht mehr so lautstark auftreten.
      tolle berater habt ihr, ne wirklich fantastische "due diligence"
      Avatar
      schrieb am 05.09.01 00:18:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ PINKERTON

      Vermutlich lohnt es sich fuer die AGEM Mitglieder nicht mehr den Kurs zu pushen.
      Avatar
      schrieb am 05.09.01 23:55:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ se2707:

      Vielleicht sind sie einfach nur erschöpft von jahrelanger Pusherei...
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 08:53:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      1) die AGem ist sich sehr wohl bewusst, dass ohne Testat keine HV stattfinden kann.

      2) die Gelder, die auf ein Anderkonto seitens AGem Mitgliedern überwiesen wurden, können nicht zweckentfremdet werden. Sie können, da die Grundlage für die Einrichtung des Anderkontos weggefallen sind, gegenwärtig gar nicht verwendet werden. Tatsächlich sollen sie in den nächsten Tagen zurücküberwiesen werden.

      3) keiner der AGem Sprecher ist hier "lautstark" aufgetreten. Wenn Dikussions- und Klärungsbedarf da ist, dann werden wir auch hier weiterhin Fragen beantworten und Falschdarstellungen richtigstellen. Gegenwärtig ist das, abgesehen von Deinem posting, nicht der Fall.
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 09:14:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn man sich die alten Threads so druchliest kommen Falschdarstellungen hauptsaechlich von Stock Rave, Oliver H., Placido Domingo u.a.

      Warum wohl ?

      Bei den Spiegel Artikel ueber Metabox im April hat MBX auch getoent Falschdarstellung. Gab es eine Gegendarstellung? wurde der Spiegel verklagt ?

      Warum wohl nicht ?
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 09:39:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hier ein Beispiel fuer eine Falschdarstellung:


      "Thema: MBX - Kapitalerhöhung - und was nun ?

      #1 von Oliver H. 31.07.01 23:21:54 4096605 MET(A)BOX AG

      Hallo w:o,

      Ich möchte hiermit eine vernünftige seriöse Diskussion anregen zu der Meldung, dass mbx eine weitere Kapitalerhöhung (KE) um 1 Million € durchführt. Ich wäre sehr dankbar, wenn wir eine zivilisierte Diskussion zu diesem Thema abseits von persönlichen Schmähungen, Mutmaßungen, Gerüchten, Manipulationsversuchen etc. führen könnten - so wie es früher einmal möglich war.

      Hier meine Sicht der Dinge:

      mbx führt eine Kapitalerhöhung um 1 Mill. € durch Bareinlage durch. D.h. 1 Mill. nennwertlose Stückaktien zu einem nominellen Wert von 1 € werden an einen noch unbekannten Kapitalgeber zu einem nicht genannten Ausgabepreis emittiert.

      Nach $9 Abs. 1 AKtG (danke hier an pfiffig) dürfen Aktien nicht unter ihrem Nennwert bzw. ihrem nominellen Wert emittiert werden. Ich weiß nicht, ob es hier Ausnahmeregelungen gibt, halte es aber für unwahrscheinlich.

      Somit dürften aus dieser KE der Firma mind. 2 Millionen DM zufließen.

      ..."


      wie wir alle wissen wurde die Kapitalerhoehung nicht durchgefuehrt und MBX flossen aus einer Kapitalerhoehung keine Mittel zu.
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 10:04:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      oliver h, stock rave und dergleichen sind arme pfeiffen. wobei stock rave dazu noch eine bösartige pfeiffe ist. dürfte doch jetzt wohl jedem klar sein.

      es ist doch mittlerweile, nachdem viele startups den bach runtergegangen sind, offensichtlich, wie realitätsfern die beteiligten oft sind. sie glauben fanatisch an ihr produkt und ihren erfolg, leider ignorieren sie die aussenwelt und kritische argumente werden nicht und positive aspekte überbewertet.

      ganz normaler vorgang, welcher oft zu beobachten war. da musste noch nicht einmal kriminelle energie hinterstecken, obwohl ich das bei mbx nicht ausschliessen kann. es drängt sich bald auf, sooft wie gezockt wurde mit meldungen.

      wie kann die agem behaupten, sich ein bild von mbx an einem wochenende zu machen. völliger blödsinn! ich bin auch an einem startup beteiligt. die prüfung durch die vc´s hat mehrere wochen gedauert, nachdem sie sich zum einstieg entschlossen und das hat ebenfalls viele wochen gedauert. und dann sind nochmals zig wochen vergangen, bis die verträge ausgehandelt waren. insgesamt hat es ein 3/4 jahr gedauert.
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 10:30:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ se2707

      Wo siehst du da eine Falschmeldung. Der Investor, welcher zusagte die 2Mil DM für 1Mil Aktien zu zahlen tat dies eben nicht.
      Wie ich das sehe wurde für die jetzige Kaptitalspritze keine Aktien gegeben, weil diese als Kredit geführt wird. Oder weiß dazu jemand mehr.

      So oder so wer es nicht kapiert, daß die AGEM und MBX die gleichen Ziele verfolgen wirds nie kapieren.

      tk
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 10:46:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sehr geehrter Oliver H.,

      schönen Dank für die äußerst qualifizierte, zeitnahe und
      ausführliche Einlassung aus Ihrem "berufenen" Munde.

      Immer mehr erinnern Ihre Ausführungen an die des Michael H.,
      der hoffentlich in Ihrem Hause wieder eine wesentliche Funktion
      und Schulter wiedergefunden haben sollte.

      Da Sie als AGem-Sprecher in der glücklichen Lage sein dürften,
      zu Recht Primär-Insider genannt werden zu dürfen, erscheint es
      auch rechtlich wesentlich, Ihre Ausführungen ernst und kritisch
      unter die Lupe zu nehmen.

      1.Die AGem weiß von einer möglichen sachfremden Zweckbestummung
      der angewiesenen und durch AGem akquirierten Gelder.

      2. Trotz Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Verwendungszwecks
      hat die AGem weiter für den Verbleib der Gelder geworben und
      weitere, mit Verspätung eingehende Gelder zubuchen lassen.

      3. Die Gelder sind bis dato nicht an die Kreditoren zurück-
      tranferiert worden.

      4. Der AGem ist klar, daß eine HV ohne zusätzliche Liquidität
      nicht mehr stattfinden wird.

      5. Die HV wird keinesfalls ohne Testat stattfinden.

      6. Der AGem dürften in der Zwischenzeit Gründe für die
      Nicht-Erteilung des Testats bekannt sein.

      7. Daraus dürften sich Gründe für ein Nicht-Stattfinden der
      HV ableiten lassen.

      8. Das insektoide Verhalten der AGem sollte besser zur Ausgründung
      eines - wie schon in Berlin vorgesehenen - Strukturvertriebes
      namens z.B. HerbaBox führen können, der wg. Verarmung der
      Mitglieder z.B. keine Schlankmacher zusätzlich ins Sortiment
      aufnehmen müßte; der Erfolg der daraus folgenden Diät würde
      sicherlich eine neuerliche Erfolgsstory schreiben, der Presseverteiler
      könnte so einer weiteren Verwendung zugeführt werden.

      MfG

      Pinkertonn
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 10:52:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      der investor tat dies eben nicht - hahaha

      warum wurde es denn wohl vorher angekündigt??


      bei mbx tat sich nie etwas!


      warum wurde denn ständig etwas angekündigt???

      kein umsatz - kein produkt - konkurrenz liefert -
      kein geld -> tot

      da nützen auch ankündigungen und fanatischer glaube nix
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 11:18:33
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Pinkertonn
      Es geht noch weiter:
      Obwohl Heckeroth öffentlich die Sicherheiten anzweifelte, gab
      es seitens der AGem keine Rücknahme der Behauptung, die
      Gelder würden mit den Trickfilmrechten besichert.
      Wer die HAZ nicht liest, kann immer noch glauben, dass eine
      Überweisung nach HI durch Trickfilmrechte abgesichert ist.

      Ebenso behauptete lesa als Sprecher der AGem, die Gelder
      würden höher als marktüblich verzinst. Auch hier keine
      Korrektur, noch nicht einmal eine Antwort auf meine Frage,
      in welcher Höhe und woher die Zinsen kommen sollten.

      Ich verstehe auch nicht, warum sich OliverH. wohl in seiner
      Haut fühlt, zumal gerade bei ihm noch einige Tatbestände zu-
      sammenkommen, die nur er allein zu verantworten hat.

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 13:51:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ HubertHunold:

      Sehr treffende Anmerkung!
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 13:59:31
      Beitrag Nr. 25 ()
      @hh

      bei oliver h. TATBESTÄNDE????

      mit der bitte um erklärung, was geht jetzt wieder ab in diesem schlechten krimi?


      gruss rsreifen der zwar einiges weiss aber noch nicht alles
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 13:59:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ t8019tk

      Ich sprach von einer "Falschdarstellung" nicht von einer "meldung".
      Ansonsten haben die Ad Hocs von Metabox und die Behauptungen von Oliver H, Sock Rave & Co ungefaehr den gleichen "Wahrheits"gehalt.
      Gleich und Gleich gesellt sich gern.
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 15:03:09
      Beitrag Nr. 27 ()
      worauf ich in dieser ganzen darlehenssammelaktion bisher vergeblich gewartet habe, ist eine aufklärung der mitglieder durch die großen köpfe der agem (pfiffig, lesa, oliver h., stockrave) über die problematik einer solchen darlehensgewährung von gesellschaftern (aktionären).

      denn bei jedem, der sich zumindest rudimentär mit dem gesellschaftsrecht auseinandergesetzt hat, sollten bei den stichworten "gesellschafterdarlehen in der unternehmenskrise" sofort die warnlampen aufblinken und der begriff "eigenkapitalersatzrecht" vor dem geistigen auge auftauchen.

      da kann man sich nämlich schrecklich verkühlen und jeder gläubiger erfolgversprechend die rückzahlung und besicherung eines solchen darlehens wirksam verhindern.
      und eine höhere als die marktübliche verzinsung ist sowieso zu vergessen.

      die entsprechenden regelungen des GmbH Gesetzes sind bei darlehensgewährung von aktionären an die AG analog anzuwenden.
      insbesondere ist darauf zu achten, dass die agem laut eigenen angaben mehr als 10% der unternehmensanteile auf sich vereint.


      damit alle wissen, wovon ich hier rede, eine kleine info zum eigenkapitalersatzrecht:

      Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
      Gesellschafterdarlehen werden unter den Voraussetzungen der gesellschaftsrechtlichen Regelungen der §§ 32a, 32b GmbHG in funktionales Eigenkapital umqualifiziert mit der Folge, daß eine Geltendmachung im Insolvenzfall nicht möglich ist.

      Eine Umqualifizierung von unmittelbaren Gesellschafterdarlehen kommt unter der Bedingung in Betracht, daß ein Gesellschafter der Gesellschaft das Darlehen in einem Zeitpunkt gewährt hat, in dem ein ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte. Nach der klarstellenden Ergänzung um die Klammerdefiniton (Krise der Gesellschaft) durch das KonTraG besteht kein Zweifel mehr, daß § 32a GmbHG auf das Vorliegen einer Krisensituation der Gesellschaft abzielt.

      Ein objektives Merkmal einer Krise der Gesellschaft stellt der Mangel an Kreditwürdigkeit der Gesellschaft dar. Kreditunwürdigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft nicht mehr in der Lage ist, den zu ihrer Fortführung notwendigen Kapitalbedarf zu marktüblichen Bedingungen am Kapitalmarkt zu decken.

      Dem Gewähren steht das Stehenlassen eines zu einem früheren Zeitpunkt gegebenen Gesellschafterdarlehens bei Eintritt der Krise der Gesellschaft gleich, wobei die Voraussetzungen einer Umqualifizierung umstritten sind. Das bloße Stehenlassen eines Darlehens bei Eintritt der Krise der Gesellschaft reicht nicht aus. Das Schrifttum stellt auf die subjektive Kenntnis oder auf die Möglichkeit des Erkennens der Krise durch den Gesellschafter ab und setzt somit zumindest eine konkludent getroffene Finanzierungsabrede voraus. Aus dieser Anforderung ergibt sich nahezu keine Beschränkung des Eigenkapitalersatzrechts, da sie bei einem GmbH-Gesellschafter in aller Regel erfüllt ist. Auf jeden Fall ausreichend ist die Vereinbarung einer Prolongation oder Stundung. Zudem kann eine Umqualifizierung nur erfolgen, wenn der Gesellschafter die Möglichkeit besitzt, über das Darlehen zu verfügen, d.h. die Wahl zwischen Abzug und Stehenlassen des Darlehens hat.

      Dem Eigenkapitalersatzrecht unterliegen vorbehaltlich der obigen Voraussetzungen auch von Dritten der Gesellschaft gewährte Darlehen als mittelbare Gesellschafterdarlehen, die von einem Gesellschafter besichert sind, sowie wirtschaftlich der Darlehensgewährung entsprechende Rechtshandlungen. Schließlich sind im letzten Jahr vor der Konkurseröffnung zurückgezahlte mittelbare Gesellschafterdarlehen vom Sicherungsgeber oder Bürgen der Gesellschaft in Höhe ihrer Sicherheitsleistung zu erstatten. Dadurch soll eine Umgehung der Eigenkapitalersatzregelungen verhindert werden.

      § 32a III GmbHG erfuhr durch das KapAEG und das KonTraG Ergänzungen. Die Regelungen über den Eigenkapitalersatz sind für nicht geschäftsführende Gesellschafter, die nicht mit mehr als 10 v.H. am Stammkapital beteiligt sind, nicht anzuwenden. Die Freistellung von Gesellschaftern, die einen sog. Zwerganteil an der Gesellschaft halten, wird im Schrifttum kritisiert, da eine Aushöhlung des Eigenkapitalersatzrechts und damit verbunden des Gläubigerschutzes befürchtet wird. Nach dem Sanierungsprivileg unterliegen sowohl Altkredite als auch neue Darlehen nicht der Gefahr einer Umqualifizierung, wenn der Darlehensgeber erst nach Eintritt der Krise Geschäftsanteile erwirbt. Dadurch soll die Sanierung von in ihrer Existenz gefährdeten Gesellschaften erleichtert werden.

      Probleme der Behandlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen in der Rechnungslegung ergeben sich auf Grund der Schwierigkeit einer eindeutigen Bestimmung der Eigenkapitalersatzfunktion.

      Handelsbilanz: Der Ausweis unter den Verbindlichkeiten ändert sich nicht, da aus Sicht der Gesellschaft weiterhin Fremdkapital vorliegt, das im Konkursfall allerdings erst nach der Befriedigung aller Gläubiger, deren Forderungen nicht als eigenkapitalersetzend qualifiziert wurden, bedient wird. Der Ausweis hat weiterhin gesondert unter den Verbindlichkeiten zu erfolgen. Alternativ kommt eine Angabe im Anhang in Betracht. Ein Ausweis eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen zwischen Eigen- und Fremdkapital oder gar im Eigenkapital kommt nicht in Betracht. Umstritten ist zudem, ob und wie eine Kenntlichmachung der Eigenkapitalersatzfunktion zu erfolgen hat.
      Externe Liquidations- und Insolvenzbilanz: Es gelten die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften.
      Interne Liquidationsbilanz: Im Rahmen der internen Liquidationsbilanz kommt Gesellschafterdarlehen nur Bedeutung zu, wenn das Liquidationsverfahren in ein Konkursverfahren einmündet, da sie bei normalen Verlauf der Liquidation wie Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zu befriedigen sind.
      Interne Insolvenzbilanz: Ein Ansatz eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen in der Vermögensübersicht gem. § 153 InsO kommt nicht in Betracht, da das Eigenkapitalersatzrecht gerade darauf abzielt ihre Geltendmachung im Insolvenzverfahren zu verhindern.
      Überschuldungsmessung: Gesellschafterdarlehen stellen grundsätzlich Verbindlichkeiten der Gesellschaft dar und sind daher in die Überschuldungsbilanz aufzunehmen. Die Nichtberücksichtigung von Gesellschafterdarlehen bei der Überschuldungsmessung kann zur Ablehnung des Vorliegens des Insolvenzauslösetatbestands der Überschuldung führen und ist auf Grund der haftungs- und strafrechtlichen Konsequenzen, die sich aus der fehlerhaften Nichtauslösung des Insolvenzverfahrens ergeben können, nur anhand von objektiven Voraussetzungen zu rechtfertigen. Daher ist auf den Ansatz von Gesellschafterdarlehen aus Gründen der Klarheit und der Rechtssicherheit nur dann zu verzichten, wenn eine unwiderrufliche Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters vorliegt, da in diesem Fall die Eigenkapitalersatzfunktion eindeutig gegeben ist. Erklärt der Gesellschafter-Gläubiger den Rangrücktritt dagegen nicht, handelt es sich weiterhin um Fremdkapital, daß in die Überschuldungsbilanz als Verbindlichkeit aufzunehmen ist.
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 15:33:43
      Beitrag Nr. 28 ()
      @relation #27

      Schönen Dank für dieses Posting.
      Manchmal findet sich sogar im MBX "Garten der geistigen Unschuld" eine Perle

      Hast du auch die Quelle des Kommentars?

      ATDT
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 16:04:51
      Beitrag Nr. 29 ()
      klar gibt´s auch ne quelle.
      der vollständigkeit halber auch noch das sanierungsprivileg.

      quellen:

      http://www-cgi.uni-regensburg.de/Fakultaeten/WiWi/scherrer/e…

      http://www-cgi.uni-regensburg.de/Fakultaeten/WiWi/scherrer/e…




      Das Sanierungsprivileg

      Mit Art. 10 KonTraG erfuhr auch das Eigenkapitalersatzrecht eine Modifizierung. Durch die Ergänzung des § 32a Abs. 3 GmbHG um Satz 3 wurde ein sogenanntes Sanierungsprivileg in das Eigenkapitalersatzrecht implementiert, wonach die Regelungen über die Umqualifizierung von Gesellschafterdarlehen unter den folgenden Voraussetzungen keine Anwendung finden:

      Es hat ein originärer oder derivativer Erwerb von Geschäftsanteilen in grundsätzlich beliebiger Höhe durch den Darlehensgeber zu erfolgen.
      Der Anteilserwerb hat zu einem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem sich die Gesellschaft in einer Krise befindet. Die Definition der Krisensituation erfolgt nach den zu § 32a Abs. 1 S. 1 GmbHG entwickelten Grundsätzen.
      Der Zweck des Erwerbs der Geschäftsanteile muß in der Überwindung der Krise bestehen. Der Zweck muß dabei sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht konkretisiert werden. In objektiver Sicht ist der Sanierungszweck gegeben, wenn die Gesellschaft sanierungsfähig ist und zur Sanierung tatsächlich geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dadurch soll zum einen eine Verzögerung des Zusammenbruchs der Gesellschaft zum Nachteil der Gläubiger verhindert werden. Zum anderen wird die Anwendung des Sanierungsprivilegs für die Fälle ausgeschlossen, in denen der Anteilserwerb nur den Zweck hat, bereits gewährte Altkredite vor einer Umqualifizierung zu schützen. In subjektiver Hinsicht muß ein entsprechender Sanierungswille des Gesellschafters gegeben sein, der sich in der Regel aus der Umsetzung des Sanierungskonzeptes ohne Probleme ableiten läßt.

      Sind diese Voraussetzungen gegeben finden die Regelungen über den Eigenkapitalersatz sowohl für die bestehenden als auch für die neu gewährten Kredite des Gesellschafters keine Anwendung. Mit der Einführung des Sanierungsprivilegs kam der Gesetzgeber einer im Schrifttum wiederholt vorgebrachten Forderung nach das Eigenkapitalersatzrecht sanierungsfreundlicher zu gestalten und die Sanierung von finanziell angeschlagenen Gesellschaften durch die Übernahme von unternehmerischer Kontrolle durch den Darlehensgeber zu erleichtern, ohne daß die Gefahr einer Umqualifizierung der gewährten Kredite droht. Damit soll in erster Linie institutionellen Kreditgebern entgegengekommen werden.

      Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Sanierungsprivilegs trägt der Gesellschafter. In diesem Zusammenhang bereitet der Nachweis der Ergreifung tatsächlich geeigneter Maßnahmen zur Überwindung der Krise Probleme. Obwohl an den Nachweis keine zu hohen Ansprüche zu stellen sind, stellt sich im Falle des Scheiterns der Sanierungsbemühungen immer die Frage nach der Eignung der Sanierungsmaßnahmen. Es besteht somit die Gefahr das das Sanierungsprivileg weitgehend ins Leere läuft, da es nur unter den genannten Voraussetzungen gewährt wird; die Erfüllung der Voraussetzungen schließt in der Regel aber das Eintreten des Insolvenzfalls und damit die Anwendung des Sanierungsprivilegs aus.

      Strittig ist die Frage, ob das Sanierungsprivileg einer Beschränkung in zeitlicher Hinsicht unterliegt, d.h., ob die Anwendung der Eigenkapitalersatzregelungen nur während der Dauer der Krise verhindert wird oder ob ein einmal erlangtes Sanierungsprivileg auch in künftigen Krisensituationen greift. Die Privilegierung von Sanierungskrediten erfolgt nur während der Dauer der Krise, da die Regelungen des Eigenkapitalersatzrechts im allgemeinen ihre Wirkung nur für die Dauer einer bestimmten Krisensituation entfalten, obwohl dadurch der Anreiz für eine Sanierung durch die Übernahme von Geschäftsanteilen eingeschränkt werden könnte.

      Die Anwendung des Sanierungsprivilegs ist auf bestimmte Erwerbskonstellationen beschränkt. Das Sanierungsprivileg verhindert die Umqualifizierung von Alt- und Neukrediten für den Fall des erstmaligen Erwerbs von Geschäftsanteilen durch den Darlehensgeber vorbehaltlich der übrigen Voraussetzungen des § 32a Abs. 3 S. 3 HGB. Im Gegensatz dazu unterliegen bereits umqualifizierte Gesellschafterdarlehen auch im Falle des Hinzuerwerbs von Geschäftsanteilen durch einen Gesellschafter weiterhin dem Eigenkapitalersatzrecht, es sei denn, es sind die Voraussetzungen des § 32a Abs. 3 S. 2 GmbHG erfüllt, wonach die Eigenkapitalersatzregelungen auf nichtunternehmerische Kleinbeteiligungen keine Anwendung finden.

      Nicht eindeutig geklärt ist die Reichweite des Sanierungsprivilegs, d.h. die Frage, ob nach § 32a Abs. 3. S. 3 GmbHG auch mittelbare Gesellschafterdarlehen und ähnliche Rechtshandlungen von einer Umqualifizierung gem. § 32a Abs. 2 bzw. Abs. 3 S. 1 GmbHG ausgenommen werden. Gegen die Ausweitung des Anwendungsbereichs spricht der Wortlaut der Regelung, wonach durch § 32a Abs. 3 S. 3 GmbHG nur (unmittelbare) Darlehensgeber privilegiert werden. Für eine Anwendung des Sanierungsprivilegs auf eigenkapitalersetzende Sicherheiten und ähnliche Rechtshandlungen, vorbehaltlich der übrigen Voraussetzungen, spricht die systematische Stellung des Sanierungsprivilegs unmittelbar nach der Generalklausel in § 32a Abs. 3 GmbHG.

      Die Neuregelung erfährt von Seiten des Schrifttums auch Kritik. Sie richtet sich zum einen gegen eine Aushöhlung des dem Gläubigerschutz dienendem Eigenkapitalersatzrechts. Zum anderen wird eingewendet, daß das Sanierungsprivileg zumindest im Wertungswiderspruch zu der Sanierungsregelung des § 264 InsO steht, da der Gläubigerschutzgedanke der Insolvenzordnung über das Gesellschaftsrecht eingeschränkt wird.

      In Bezug auf die Behandlung in der Rechnungslegung ergeben sich aus der Neuregelung des § 32a Abs. 3 GmbHG keine Änderungen, Das Sanierungsprivileg zielt gerade darauf ab, den Fremdkapitalcharakter von Gesellschafterdarlehen auch in Krisensituationen unter den genannten Voraussetzungen zu erhalten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Ansatzes von privilegierten Krediten in der Überschuldungsbilanz.
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 16:13:32
      Beitrag Nr. 30 ()
      @realtion

      das darlehen der agem ist ansich mit ziemlicher sicherheit noch kein darlehen, sondern wird von der bank erstmal als sicherheit verwendet. tatsache ist, das wenn das geld da ist
      die bank dieses nach absprache mit den darlehengebern anlegt
      (bestimmt nicht zu einem höheren zins wie üblich sonst wäre die bank keine bank).
      da ja jetzt ein kreditgeber seitens mbx gefunden wurde, liegt das geld der agem erstmal unangetastet da, wahrscheinlich bekommen die jungs ihre kohle zurück.


      gruss rsreifen
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 16:13:34
      Beitrag Nr. 31 ()
      @oliver.h.

      Na Oliver,

      immer noch kein Klärungs- bzw. Diskussionsbedarf?

      In der Beliebigkeit, dem Zeitpunkt und dem Inhalt Eurer Statements
      und Pressemitteilungen, Eurer "ausgesuchten" Wortwahl (due diligence),
      der möglichen Manipulation des Kapitalmarktes und der Verun-
      glimpfung Ihrer Kritiker scheinen Sie - nicht ganz unerwartet - Ihrem
      großen Vorbild Dohmeyer nachzueifern.

      Wäre die Frage, ob von Ermittlungen zuständiger Stellen vs. AGem und
      Protagonisten Ihnen zwischenzeitlich etwas bekannt geworden
      ist, zu polemisch?

      Kann Ihnen Ihr juristischer Berater ante promotione auf die vielen auf-
      geworfenen, gerade juristischen Fragen veritable Antworten geben oder hat
      er wenigstens seinen Doktorvater zu dieser Problematik befragt?

      Was ist mit dem "wesentlichen" Anteil von über 10 % und den
      qualifizierten Einlassungen von relation?

      Sieht die Insolvenzordnung das billige Ermessen des IV vor?

      Stehen Sie noch in Kontakt mit der Gesellschaft?

      Stehen Sie noch in Kontakt mit dem IV, den Sie zwischenzeitlich wegen
      mangelnder Qualifikation ablehnen wollten?

      Welche Maßnahmen haben Sie zur Sicherung der Ihnen anvertrauten Gelder
      unternommen?

      Wird das Testat noch erteilt werden?

      Wenn ja, wann?

      Wenn nein, warum nicht? Wem waren für den Fall der Fälle die
      Umstände für diesen Sachverhalt vorher bekannt oder mußten diesem
      bekannt sein?

      Ist Ihnen bekannt, daß ohne HV eine KE nicht stattfinden wird, bekannt?

      Wie wollen Sie den daraus folgenden Konkurs noch abwenden?

      Warum wurde in der Vergangenheit vermeldet, das Vorlegen der
      untestierten Bilanz läge nur an ausbleibenden Geldzahlungen an den WP?

      Haben Sie mit über 10 % der Anteile ein ausgeweitetes Auskunftsrecht?

      Um eine echte Antwort, auch in Form einer Pressemitteilung,
      immer verlegen verbleibe ich pflichtschuldigst

      Ihr Pinkertonn

      P.S. Ihr habt Euch wirklich international bekannt um die deutsche Aktien-
      kultur verdient gemacht, ist eben halt echter, britischer Humor.
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 17:22:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ Pinkelton

      1.Die AGem weiß von einer möglichen sachfremden Zweckbestummung
      der angewiesenen und durch AGem akquirierten Gelder.


      Nein - Eine "sachfremden Zweckbestummung" ist nach unserer Meinung gar nicht möglich, da NIEMAND Zugriff auf die Gelder hat. Dazu empfehel ich Dir Dich mal zu dem Thema Anderkonto kundig zu machen.


      2. Trotz Wegfall des ursprünglich vorgesehenen Verwendungszwecks
      hat die AGem weiter für den Verbleib der Gelder geworben und
      weitere, mit Verspätung eingehende Gelder zubuchen lassen.


      Davon ist mir nichts bekannt. Bitte solcher Art Vorwürfe belegen.

      3. Die Gelder sind bis dato nicht an die Kreditoren zurück-
      tranferiert worden.


      Nein - das soll in den nächsten Tagen erfolgen.

      4. Der AGem ist klar, daß eine HV ohne zusätzliche Liquidität
      nicht mehr stattfinden wird.


      Nein die Agem geht davon aus, dass sobald das Testtat vorliegt die HV einberaumt wird. Wir rechnen damit, dass dies sehr bald der Fall ist. Der "cash-burn" von MBX beträgt mittlerweile < 1 Million DM. der Kredit von 2 Millionen DM reicht also 2-3 Monate.

      5. Die HV wird keinesfalls ohne Testat stattfinden.

      Richtig ohne Testat kann der Jahresabschluss nicht beschlossen werden, Aufsichtsrat, Vorstand und Prüfer nicht entlastet werden. Die Beschlüsse einer HV ohne vorliegendes Testat wäre rechtlich anfechtbar und ist nicht sinnvoll.

      6. Der AGem dürften in der Zwischenzeit Gründe für die
      Nicht-Erteilung des Testats bekannt sein.

      Mir sind die Gründe nicht bekannt.

      7. Daraus dürften sich Gründe für ein Nicht-Stattfinden der
      HV ableiten lassen.

      Nein

      8. Das insektoide Verhalten der AGem sollte besser zur Ausgründung
      eines - wie schon in Berlin vorgesehenen - Strukturvertriebes
      namens z.B. HerbaBox führen können, der wg. Verarmung der
      Mitglieder z.B. keine Schlankmacher zusätzlich ins Sortiment
      aufnehmen müßte; der Erfolg der daraus folgenden Diät würde
      sicherlich eine neuerliche Erfolgsstory schreiben, der Presseverteiler
      könnte so einer weiteren Verwendung zugeführt werden.

      Willst Du seriös diskutieren und Unsinn verbreiten. Allein dieser Absatz zeigt, was Du wirklich bezweckst.

      P.S.: nein - ich bin kein Primärsinsider.

      @ relation: wie immer vielen Dank für Deine Ausführungen. ich war nicht in die Kreditinitiative involviert. Kann also dazu nicht viel sagen. Soweit ich weiß, war die Initiative mit Herrn Graaff in enger Abstimmung gestartet worden. Zum juristischen Hintergrund muss ich allerdings an andere verweisen.

      Allerdings ist es mittlerweile auch obsolet.

      @ rsreifen: "Verdachtsmomente" - naja - hier zeigt sich wieder, wie teilweise mit leeren Phrasen um sich geworfen wird, die nur eines zum Ziel haben: den Diskussionspartner zu diskreditieren. Es gibt keine Verdachtsmomente und auch keine Straftat. Leeres Geschwätz. Wenn gewisse Leute anderer Meinung sind, dann bitte ich sie, diese darzulegen oder diese "Verdachtmomente" der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen. (Ich weiß - das "wird auch geschehen" - schon seit Monaten... :) )


      @ se...
      :) :) :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 17:23:36
      Beitrag Nr. 33 ()
      sorry sollte natürlich @pinkerton heißen...
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 17:29:13
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo Oliver H.
      lass dich von den MBX-Gegnern nicht unterkriegen. Ich habe bis heute nicht verstanden, warum Personen, die keine MBX-Aktien besitzen und die Firma in allen Bereichen für unseriös halten, sich stundenlang in diesem Board aufhalten. Da muss eine gehörige Portion Langeweile mitspielen. Du hast in deiner letzten Mitteilung geschrieben, dass du mit einer baldigen Erteilung des Testates rechnest. Woher nimmst du diese Vermutung? Eigentlich sollte das Testat doch schon letzte Woche vorliegen - oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 17:43:06
      Beitrag Nr. 35 ()
      @ Pro0815

      Du musst auch nicht verstehen, warum hier Leute ueber Metabox diskutieren. Nimm es einfach hin!
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 18:02:51
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ Pro0815

      Ich habe auch nie verstanden, warum die MBX-Aktionaere so diskussionsfreudig sind. Sie sollten sich in Stille freuen, daß sie verbilligen koennen.
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 18:14:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      @oliver h.

      ich sprach herrn hunhold an, trotzdem danke für dein posting. gerade bekamm ich eine mail zu diesem thema, allemein gehalten und nicht auf dich bezogen ........

      nach durchlesen dieser mail wurde es mir schlecht,
      mbx ist kein krimi mehr mbx ist ............

      ich hoffe.... nein ich glaube das einige weihnachten nicht zuhause verbringen werden.

      tot und verdammnis über jene.

      @all

      de countdown läuft, die banken decken sich wieder mit aktien ein .... billig batürlich.


      gruss rsreifen
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 18:15:14
      Beitrag Nr. 38 ()
      oliver h schreibt:

      "Der "cash-burn" von MBX beträgt mittlerweile < 1 Million DM. der Kredit von 2 Millionen DM reicht also 2-3 Monate. "


      was um himmelswillen soll denn in 2-3 monaten passieren?m.e. nix, wie von anfang an. oder wieder ne adhoc, wo die insider nochmal zocken können, wenn es noch ein paar dumme gibt.


      hallooooo! aufwachen!
      - andere PRODUZIEREN und verkaufen!
      - kabelnetzbetreiber in deutschland wollen boxen in millionen stückzahlen kaufen und meines wissens keine mbx boxen.
      - fernseher werden bereits mit internetanschluss angeboten - www ohne pc aber nicht von mbx

      die zeit läuft nicht mehr davon, der zug ist ohne mbx abgefahren!

      da schauen dann noch ein paar geier vorbei, wenn graaf versteigern muß, um geld für seine dienste aufzutreiben
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 18:21:16
      Beitrag Nr. 39 ()
      @se2707

      Verbilligen, ist das etwa Normalität?

      @oliver.h.

      Dank für die diesmal zeitnahe, aber nicht vollständige Beantwortung.

      Wenn Sie mangels Wissen oder Kompetenz bei der Beantwortung von Fragen
      auf Dritte verweisen, wäre spätestens hier ein offizielles Statement
      der AGem notwendig.

      Meine lässlichen Schreibfehler herauszustellen, i liegt neben u, selber
      Schreibfehler entschuldigen wollen, die sicherlich nicht zufällig
      begangen sein dürften, ist sicherlich auch eine Stilfrage.

      Insidereigenschaft:
      "Stattdessen hatte er mehrfach Erklärungen zum Insolvenzantragsverfahren
      abgegeben, die teilweise inhaltlich falsch waren und darüber hinaus Insider-
      wissen beinhalteten und weder vom zuständigen Amtsgericht Hildesheim noch
      vom vorläufigen IV..."
      Insolvenzverwalter legitimiert worden waren."

      MfG

      Pinkertonn
      Avatar
      schrieb am 06.09.01 20:00:38
      Beitrag Nr. 40 ()
      @ pinkertonn: ich habe nie behauptet, dass es ein Schreibfehler war - oder ? Vielmehr eine Nachlässigkeit beim Lesen meinerseits.

      Was Dein Zitat betrifft - mir ist schleierhaft, wie Du das auf mich beziehen kannst. Aber das wird mir wohl ein Rätsel bleiben müssen.

      @ peterP: meine Aussagen waren Antworten auf Fragen bzw. Behauptungen von Pinkertonn. Dein Kommentar dazu ist unnötig wie ein Kropf.

      @ Pro0815: ich beziehe mich natürlich auf die offiziellen Aussagen seitens MBX. Mehr an Wissen kann ich auch nicht bieten.

      @ rsreifen: jaja - die mails. Ich habe von denen schon vor Monaten nichts gehalten, ich halte auch jetzt nichts davon. Gottseidank werde ich da mittlerweile rausgehalten. (obwohl ein wenig juckts ja schon ... :) )
      Avatar
      schrieb am 07.09.01 00:28:41
      Beitrag Nr. 41 ()
      Eins mal für alle zur Klarstellung:
      Die von der AGem gesammelten Gelder gingen auf ein "Anderkonto". Da mittlerweile die Geschäftsgrundlage für diese Gelder weggefallen sind,(Einzelkredit) sind diese Gelder mittlerweile an die Zahler zurücküberwiesen worden.
      Weitere Diskussion drüber obsolet.
      Was die HV anbelangt wird sie auf alle Fälle stattfinden.
      Wann und wo wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. (Übrigends noch bevor die 2Mio alle sind)
      Avatar
      schrieb am 07.09.01 05:38:54
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ich wette eine Kiste Sekt, daß es keine HV von Metabox mehr gibt. Wer setzt dagegen ?
      Avatar
      schrieb am 07.09.01 07:00:21
      Beitrag Nr. 43 ()
      Lesa

      Ich denke, diese Klarstellung war nötig und hilfreich.
      Avatar
      schrieb am 07.09.01 08:06:15
      Beitrag Nr. 44 ()
      @MH,

      was ist daran hilfreich ?

      Diese sogenannte Klarstellung stellt eben nichts klar!

      Sie erinnert mich, an die nebulösen Aktionärsbriefe .

      Wie soll unter den jetzigen Bedingungen eine HV statt-
      finden ? Wie will der Vorstand sein Märchengebilde
      plausibel rechtfertigen ? Oder sind etwa Tumulte ein-
      geplant, um die HV unter Polizeischutz abzubrechen ?

      Oder stellt sich SD hin und sagt: ja meine lieben Mit-
      untrnehmerinnen und Mitunternehmer,ich habe euch belo-
      gen und betrogen .
      Avatar
      schrieb am 07.09.01 08:31:06
      Beitrag Nr. 45 ()
      doofes Nickplagiat :D

      Du vermischst jetzt aber ein wenig viel. Lesa hat eine ganz bestimmte Mutmaßung aufgegriffen und klargestellt.

      Das hat ja nun gar nichts damit zu tun, ob und ggf. wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Es wurde nur deutlich gemacht, daß der Zweck für zweckgebundene Gelder entfallen ist und damit deren Rückzahlung selbstverständlich ist. Also sind alle Mutmaßungen, damit würden irgendwelche anderen Dinge angestellt hinfällig. So zumindest habe ich lesa verstanden.
      Avatar
      schrieb am 07.09.01 08:54:19
      Beitrag Nr. 46 ()
      @MH,

      was gehen mich fremde Gelder an ? Es ist jedem seine Privatsache was
      er damit macht.Da braucht sich keiner zu rechtfertigen .

      Ursächlich geht es mir um die HV und dem Testat !

      Warum kommt keine klare Aussage dazu ? Wenn du das Treiben
      der Hildesheimer bisher beobachtet hast,wirst du bestimmt
      auch gemerkt haben,dass diese Verzögerungen bisher immer
      im Fiasko geendet haben. Also werden auch diesmal, die
      verehrten Mitunternehmer in dem Glauben gelassen, es ist
      alles OK. Vielleicht kommt nochmal ein kleiner Zock und
      dann ist Finale !
      Avatar
      schrieb am 07.09.01 09:41:14
      Beitrag Nr. 47 ()
      Plagiat
      ich muß mich ja eigentlich gar nicht angesprochen fühlen; vielleicht meinst Du ja auch MH.

      Aber in den den anderen Punkten kannst Du durchaus recht haben. "Kannst", "mußt" nicht.

      Aber glaub mir: Auch mir geht das ganze mächtig auf den Zeiger.
      Avatar
      schrieb am 08.09.01 11:29:19
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ich kann mich den angedeuteten Meinungen nur anschließen. Es wird kein Testat geben und meine Vermutung lautet, dass Drung-Ebeling-Domeyer alles daran setzen werden, dieses Testat auch zu verhindern. Denn das Schlimmste was diesen drei Laienspielern passieren kann, ist, dass eine HV stattfinden wird. Soviel Fragen wie dort beantwortet werden müssten, können an einem Tag gar nicht gestellt werden.
      Drung hat in der letzten HV gesagt, dass er sich vorstellen könnte, die nächste HV im Niedersachsenstadion durchführen zu müssen. Er sollte sich schon mal die Hooligan-Kurve von Union Berlin anschauen. Dann kann er sich ungefähr die Stimmung auf der nächsten HV vorstellen. Wir müssten uns nur noch überlegen, wie wir den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden - der für die ganze Misere mitverantwortlich ist - auch zur HV (sollte sie überhaupt stattfinden - ich bezweifle das ganz stark) zwingen können. Vielleicht hat ihr ja einige Vorschläge?!
      Avatar
      schrieb am 08.09.01 12:04:30
      Beitrag Nr. 49 ()
      wenn Du meinst .... :)
      Avatar
      schrieb am 08.09.01 12:31:35
      Beitrag Nr. 50 ()
      Wie OliverH schon meinte :)

      #40 von Oliver H. 12.12.00 19:38:20 3812345533 MET(A)BOX AG

      baracoa: bisher haben wir:

      2 "fixed" Grossaufträge:
      1) einer über 500 000 Stück aus Israel
      2) einer über 100 000 stück aus GB

      1 Rahmenvertrag: worldsat

      1 LoI: Inter-Nordic

      1 Feldtest mit Intekom in SA

      Ist das denn so schwer zu begreifen ?

      Weiterhin ein "kleiner" Vertrag mit Aprocom, Spanien.

      und ...
      Avatar
      schrieb am 08.09.01 13:21:50
      Beitrag Nr. 51 ()
      Oliver H.
      mich würde schon mal deine Meinung zum HAZ - Artikel von heute interessieren. Da die HAZ eine durchaus seriöse Zeitung ist, die bisher auch sachlich zu Meldungen von Metabox Stellung bezogen hat, ist es für mich schon ein überraschend, dass hier nach der Staatsanwaltschaft gerufen wird. Euch von der AGem hätte doch in dieser Hinsicht etwas auffallen müssen - oder?
      Avatar
      schrieb am 08.09.01 15:52:08
      Beitrag Nr. 52 ()
      Denke schon, dass diese Recherchen zutreffen. Sind doch fundiert. Dafür wird man sich wohl verantworten müssen.

      Dennoch tangiert das die wichtigen Dinge betreffend MBX nur peripher. Eine Erfülling des IN Auftrags wird eh nicht erwartet, schaut man sich den Kurs an.

      Es bleibt dabei - MBX kämpft ums Überleben - dies ist ein wichtiger Puzzelstein, wenn es um die Vergangheit und die Zukunft der Verantwortlichen geht - aber nicht bei der Frage ob und wie MBX eine Zukunft hat.
      Avatar
      schrieb am 08.09.01 22:29:59
      Beitrag Nr. 53 ()
      @OliverH !!!

      Die Sache mit InterNordic (Artikel der HAZ, Internordic war offensichtlich nur eine nicht im Handelsregister eingetragene Ein-Mann-Firma usw. usw.) "tangiert die wichtigen Dinge betreffend MBX nur periphär" ?????????????

      Das kann ja wohl nicht Dein Ernst sein !!!

      Das ist ja wohl eine solch saublöde Aussage, daß es einem die Sprache verschlägt.

      Und Du bist einer der Spreche der AG? Na prost Mahlzeit.

      Domi und Co. werden scheibchenweise als Lügner überführt, die Anklage der StA ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, meiner Meinung nach, und das soll nicht wichtig sein.

      Jungejunge ... tolle Sache, was hier abläuft.

      Das wird noch lustig werden, wenn vor Gericht ausgepackt wird...

      Naja, Hauptsache die Ehefrau hat das Geld...

      Eine HV wird es mit Sicherheit nicht geben. Ohne Testat keine HV, gell...???

      Oder wie war das?

      Ciao
      Marrocco
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 01:36:30
      Beitrag Nr. 54 ()
      @marrocco

      Die Firma steht vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
      Die Chance, daß es weiter geht sind recht gering.
      Internordic ist in dem Fall nur noch nebensächlich...
      Wenn es Betrug war, kann man die Schuldigen verklagen.

      GRuß
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 01:53:43
      Beitrag Nr. 55 ()
      @marrocco
      Die Firma steht vor dem Aus. Die ehemaligen Domeyer-Aktien wurden nur umverteilt. Wen interessiert da Inter-Nordic?
      Wen interessiert es also noch? Die Bananenrepublik Deutschland!? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 10:21:32
      Beitrag Nr. 56 ()
      @lesa

      "Was die HV anbelangt wird sie auf alle Fälle stattfinden.
      Wann und wo wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. (Übrigends noch bevor die 2Mio alle sind)"

      Wieder eine "Tatsachenbehauptung" eines Sprechers der Agem - Abzockerbande. - Danke lesa !

      Manche wissen einfach nicht wann es genug ist.

      Die Chimäre Metabox wackelt hier auf WO eh nur noch mit ihrem Hintern.... und was aus solchem Teil herauskommt ist allseits bekannt.


      u21 Bald ist Herbst - und die letzten Blätter fallen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.01 11:15:17
      Beitrag Nr. 57 ()
      Wie ist das eigentlich bei einer HV, wird vorher mit den Großaktionären alles abgesprochen?
      Würde ich jedenfalls erwarten.

      ciao ZO
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 01:27:49
      Beitrag Nr. 58 ()
      @U21 Hast Du dich da nicht etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt? Oder willst Du etwas nicht wahrhaben, weil es Dir nicht in die Strategie paßt. Sei doch froh, wenn MBX weiterlebt, so kannst Du wenigstens Deinen Titel- so Du ihn jemals bekommst- wenigstens noch zu Geld machen. Du solltest mir und der AGem Dankbar sein.
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 01:32:53
      Beitrag Nr. 59 ()
      @U21 wann stellst Du eigentlich mal die Begründung Deiner Klageschrift hier rein. Solltest Du einer der 16 Kläger aus der Schutzgemeinschaft sein, so gönn den anderen hier doch auch mal das Vergnügen. Ich für meinen Teil habe mich beim Lesen an schlechte Büttenreden erinnert.
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 12:42:19
      Beitrag Nr. 60 ()
      Hat da einer Bammel?

      Warum wohl?

      Wer als Arzt Beleidigungen und standesrechtlich pikante
      Datenweitergabe als offensichtlich normal ansieht, dem
      traue ich auch Teilnahme an Straftaten zu.

      Wer noch?

      :)
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 12:53:10
      Beitrag Nr. 61 ()
      Lesa,
      ohne zu wissen, ob u21 einen Alleingang wagt oder irgendwo
      mitfährt: Wer sagt Ihnen, dass alle sich an die Klage der SDK
      hängen?

      Nach dem, was Sie hier so von sich geben, bezweifle ich,
      dass Sie in der Lage wären, eine Klageschrift als solche zu
      identifizieren, geschweige denn verstehend lesen zu können!

      Nehmen Sie es mir nicht übel, aber so langsam hält sich
      mein Mitleid mit Ihnen in Grenzen!

      Ihr Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 12:54:27
      Beitrag Nr. 62 ()
      @ Rocky

      Du meinst also, Lesa könnte beispielsweise die Kassen beschissen haben, indem er allzu freigiebig mit Zahnersatz etc. umgesprungen ist? :laugh:
      Na ja, die Patienten wird´s gefreut haben.....und seinen Geldbeutel auch! :D
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 13:05:54
      Beitrag Nr. 63 ()
      roger11,

      ja, beispielsweise. Möglich soll ja alles sein. :)

      Meintest du mit >Lesa< folgende Person:

      Jäger, Karl-Heinz
      Am Heisterkamp 13
      29456 Hitzacker, Elbe
      (05862) 5355 ?

      Quelle: http:www.telefonbuch.de/NSAPI/Anfrage

      Suche nach: Jäger, Hitzacker

      Die letztgenannten Daten sind von >lesa< selbst hier veröffentlicht
      worden.

      Nur damit wir wissen, über wen wir hier reden.

      :D
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 13:17:18
      Beitrag Nr. 64 ()
      Yep, Rocky..:D

      Dennoch, das Weiterverbreiten persönlicher Daten.....ich finde, das sollten wir nicht tun.

      Gruss
      Roger :)
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 13:18:56
      Beitrag Nr. 65 ()
      roger11,

      weil wir keine Ärzte sind?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.09.01 13:35:21
      Beitrag Nr. 66 ()
      @ Rocky

      Wieso sind wir keine Ärzte ? :confused:

      Ich z.B. verarzte meine Piano-Klienten !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.01 10:39:28
      Beitrag Nr. 67 ()
      Zur Erinnerung

      Das tagtägliche Warten auf die tagtäglich zugesicherte Erteilung
      des Testats und die nachfolgende Anberaumung der HV geht weiter.

      Immer noch keine News von Met@box und der AGem.

      Auch fehlt mir die Bestätigung von lesa, daß die vorgeblich
      zurücktransferierten Gelder bei den Kreditoren angekommen sind.

      Und sie wissen doch, was sie tun.

      MfG

      Pinkertonn
      Avatar
      schrieb am 11.09.01 11:17:10
      Beitrag Nr. 68 ()
      Ich sehe keinen Grund, "pinkertonn" irgendeine Bestätigung zu geben.
      Wenn Du zu den Kreditgebern gehört hast, siehe doch auf Deinen Kontoauszug, wenn Dir meine Aussage über die Rücktransferierung des Geldes nicht reicht.
      Avatar
      schrieb am 11.09.01 11:38:43
      Beitrag Nr. 69 ()
      und wer gibt mir meine kohle zurück??????

      nachdem wir jetzt wissen das IN betrug war?
      nachdem wir wissen das der israel auftrag auch nicht koscher ist?
      nachdem wir wissen das es eine gewinnwarnung gab?
      und und und .............

      ich wünsche der hildesheimer mafia die pest an den hals
      elendig sollen sie zugrunde gehen, und domeyer?....
      hängt ihn höher, der soll im knast verfaulen.

      gruss von rsreifen der jedem viel glückwünscht der nach hildesheim fährt um die bande zu killen.
      Avatar
      schrieb am 11.09.01 11:44:41
      Beitrag Nr. 70 ()
      Metabox hat immer noch nicht den am 31.8. fälligen Quartalsabschluss fuer das 2. Quartal vorgelegt. Metabox hat es nicht einmal für noetig befunden zu erklaeren ob und wann dieser Abschluss veroeffentlicht wird.

      Meine Vermutung: In Hildesheim arbeitet keiner mehr in der Buchhaltung und die Firma wird irgendwann einmal einfach aufhören zu existieren.
      Avatar
      schrieb am 17.09.01 15:01:08
      Beitrag Nr. 71 ()
      up

      .... und das ist wahr.

      mfg

      pinkertonn
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 15:18:38
      Beitrag Nr. 72 ()
      Wo isses denn nun, das versprochene Testat?? Kommt da heute noch was,
      oder hat Stefan Domeyer, der Osama bin Laden des Neuen Marktes,
      sich jetzt nach Afghanistan abegesetzt?
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 17:08:07
      Beitrag Nr. 73 ()
      Das Testat kannst Du vergessen.
      Das kommt nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 17:18:58
      Beitrag Nr. 74 ()
      @Teichhuhn


      Steck mal Deinen Kopf in den Teich und denke mal darüber nach was Du
      da verzapft hast.
      Ein wirklich entbehrbarer Beitrag.


      stompi.
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 18:21:13
      Beitrag Nr. 75 ()
      Stompi,

      ich weiss nicht, was die Aufregung soll. Die Verantwortlichen bei MBX haben bisher nur Versprechungen herausgegeben und recht wenig gehalten. Das haben die vergangenen AD hoc`s ja wohl eindeutig gezeigt. Die einzigen, die bei der ganzen Sache verdient haben sind Domi, Ebbi u. Drungi. Somit ist es eher eine Beleidigung für Osama bin Laden, wenn man ihn mit diesen dreien vergleicht. Er verfolgt noch einen Glaubenskrieg - der nicht zu akzeptieren ist, aber die drei oben genannten haben nur an sich und ihren Geldbeutel gedacht.
      Die Aktionäre werden verschaukelt und vertröstet; ähnlich ist es hier wieder. Das Testat wird großspurig versprochen - und wo ist es nun?
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 20:55:50
      Beitrag Nr. 76 ()
      @ Pro0815:

      Absolut richtig. Sehe ich genauso. Erwähnte nicht George W. Bush
      gestern abend in seiner bemerkenswerten Rede den Namen Domeyer?
      Und dann hörte ich noch, dass vor den Toren von Hildesheim
      amerikanische Einheiten zusammengezogen werden sollen...
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 21:47:36
      Beitrag Nr. 77 ()
      Es wird weder ein Testat noch eine HV geben - wozu auch ?
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 22:41:48
      Beitrag Nr. 78 ()
      se2707
      es wird sowohl ein Testat, als auch eine HV geben, auch wenn Du das nicht gerne siehst!
      opernh.
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 23:13:50
      Beitrag Nr. 79 ()
      Der Geisteszustand fanatischer MBXler sollte mal zum Anlaß einer psychologischen Untersuchung genommen werden.
      Avatar
      schrieb am 21.09.01 23:33:32
      Beitrag Nr. 80 ()
      Ich hab gehört, heute ist ein Sack Reis in China umgefallen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.01 07:00:01
      Beitrag Nr. 81 ()
      @ oppernheimer

      Die einzige Ad Hoc von Metabox, die korrekt war, war die zur Insolvenz. Die deutsche Boerse dürfte in den nächsten Wochen MBX delisten, da der Quartalsbericht zum 2. Quartal 2001 überfällig ist - siehe auch gigabell.
      Avatar
      schrieb am 22.09.01 08:48:38
      Beitrag Nr. 82 ()
      @Se2707,

      glaubst du,dass die Hildesheimer Lumpen ,im 2.Quartal irgendwelche Umsätze gemacht haben.Ein Quartalsbericht wird sich also erübrigen !
      Avatar
      schrieb am 22.09.01 09:54:55
      Beitrag Nr. 83 ()
      Habe soeben in der FAZ eine riesige 2 Seiten lange Einladung von Metabox zur Hauptversammlung am 30.10.2001 nach Hildesheim gesehen. Das muß man sich erst mal inRuhe zu Gemüte führen.
      Es scheint also entgegen vieler Basher doch weiter zu gehen.
      Gruß wilbi
      Avatar
      schrieb am 22.09.01 11:20:11
      Beitrag Nr. 84 ()
      Wilbi,

      ich denke, Met@box hat keine Kohle mehr?

      Heißt das jetzt, die HV muss aus Kostengründen
      ausfallen, weil man diese Anzeige geschaltet hat???

      Oder ist jetzt die FAZ Konkursgläubiger?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.09.01 14:27:50
      Beitrag Nr. 85 ()
      .
      Langsam ist es nicht mehr zu fassen.
      Wann wird diese unglaubliche Posse endlich beendet???


      Metabox: Nur eingeschränktes Testat

      (-dt) Im heutigen Bundesanzeiger veröffentlicht die Metabox AG die
      Tagesordnung zur Hauptversammlung. Für eine gleichzeitige
      Veröffentlichung des Testats aber fehlte das Geld.

      Melanie Hoffmann, Pressesprecherin der im Insolvenzverfahren
      befindlichen Hildesheimer Aktiengesellschaft, bestätigt die
      Veröffentlichung der Tagesordnung in der heutigen Ausgabe des
      Bundesanzeigers. Weil die Einladung mehr als 20 Seiten umfasse,
      habe man eine "stecknadelkopfgroße Schrift" wählen müssen,
      meinte Hoffmann. Begründung: Eine größere Anzeige habe die
      Aktiengesellschaft nicht bezahlen können.

      Aus gleichem Grund musste die Firma auf die Veröffentlichung des
      Testats ganz verzichten. Auch dafür fehlte das Geld. Hoffmann
      bestätigte Informationen dieser Zeitung, wonach die
      Wirtschaftsprüfer der Bilanz nur ein eingeschränktes Testat erteilt
      hätten. Jetzt werde nach Möglichkeiten gesucht, der
      Veröffentlichungspflicht auf anderem Wege nachzukommen.

      Hoffmann zufolge beziehen sich die Einschränkungen des Testats
      "auf die Vorkommnisse um den Insolvenzantrag". Mehr dürfe sie
      nicht sagen, so Hoffmann, auch nicht den Termin der
      Hauptversammlung nennen
      .

      http://www.haz.hildesheim.com/dcwww" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://www.haz.hildesheim.com/dcwww

      http://www.haz.hildesheim.com

      (c) Archiv Hildesheimer Allgemeine Zeitung
      Avatar
      schrieb am 23.09.01 16:35:32
      Beitrag Nr. 86 ()
      Ich behaupte mal einfach:

      Es wird nie eine HV geben!

      am 30.10 :laugh:
      kein Geld für die Veröffentlichung des Testats
      aber noch über einen Monat rumwursteln wollen.


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      Metabox hat noch immer kein Testat