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    steuerfrage/LStkl 6/ 2.Beschäftverhältnis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.01 16:14:50 von
    neuester Beitrag 30.09.01 16:59:58 von
    Beiträge: 2
    ID: 480.607
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      Avatar
      schrieb am 30.09.01 16:14:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo ich suche rat und hoffe jemand hat erfahrung und kann helfen:

      folgendes:

      ich habe einen vertrag zum 01.10 bei einer firma, die mich dann im vorfeld wieder gekündigt hat. diese firma ist aber bereit, falls ich nix anderes finde mich freizu stellen und fuer 2 monate gehalt zu kassieren.

      1 frage:

      wenn ich freigestellt bin, darf ich fuer eine andere firma arbeiten???

      ich hab eine andere firma gefunden, würde aber, geld geil, wie wir alle sind, das geld der ersten firma auch mitnehmen.

      2 frage:

      wird die zweite firma sauer, wenn ich freigestellt bin, eine lstkarte der klasse 6 vorlege und sage: ich hab noch ne firma, die mich freistellt und bezahlt

      ne andre möglichkeit wäre, einfach nix zu sagen und dann hätte ich auf meiner lstkarte klasse 1 folgende einträge:

      01.01 - 30.09 firma eins
      01.10 - 30.11 firma zwei
      01.10 - 30.12 firma drei

      kann ich das machen, oder sagt dann das finamt:

      du hättest eins der verhältnisse im oktober/ novemeber mit 6 besteuern muessen und sind dann auch böse auf mich??

      ist hier jemand aus der steuerecke, finamt oder perso/ lohnabrechnung, der mir weiterhelfen koennte??

      wäre über infos mächtig dankbar!!

      gruess

      masub
      Avatar
      schrieb am 30.09.01 16:59:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Frage hast Du selbst beantwortet. Die Firma zahlt nur, wenn Du nichts anderes findest. Da Du aber was anderes gefunden hast, müssen sie auch nicht zahlen. Für die andere Firma darfst Du arbeiten, aber kein Geld von der ersten Firma nehmen.
      2. Frage: wäre nicht "sauer", ist der normalerweise egal, wenn die Beschäftigung in der Hauptfirma Deine Tätigkeit bei der anderen nicht einschränkt. (wäre ja hier nicht der Fall). Melden mußt Du die "Tätigkeit" allerdings bei Deinem neuen Arbeitgeber, wenn die beiden Firmen in Konkurrenz zueinander stehen.
      Was die Lohnsteuerkarten angeht, so geht das nicht. Die eins kannst Du nur bei einem Arbeitgeber haben, Du mußt hier eine sechs ins Spiel bringen. Die Verluste kannst Du Dir allerdings über den Lohnsteuerjahresausgleich wieder reinholen.
      Vorschlag: Gehe zu Arbeitgeber, der Dich gleich wieder gekündigt hat. Sage Ihm, eventuell hättest Du ja was, aber schlechter dotiert und Du weißt nicht so recht, einerseits will Du ja arbeiten, andererseits stünde Dir ja auch was zu, verhandele so, dass Du sagst, lieber einen Monat von alten Arbeitgeber und gleich beim Neuen arbeiten, als 2 Monaten noch bezahlen lassen, und ab 1.12. bei anderen einsteigen. Jeder, der rechnen kann, wird darauf eingehen...
      Denn Geldgeil ist nunmal auch der Arbeitgeber...

      Edelmax


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