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    Arbeitnehmersparzulage - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.01 12:52:24 von
    neuester Beitrag 09.10.01 14:20:19 von
    Beiträge: 5
    ID: 484.357
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      Avatar
      schrieb am 08.10.01 12:52:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Freunde,

      ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie:
      Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder.
      Ich habe einen VWL Vertrag in den jeden Monat 78.-DM einbezahlt werden, und einen Bausparvertag in den ich bis April 2001 20.000.- DM einbezahlen muss, da ich mir vor zwei Monaten eine Immobilie gekauft habe. Meine Frage ist nun was bekommen ich max. an Zulagen (welche) vom Staat und wieviel muss ich dieses Jahr (bis jetzt noch keine Mark) in den Bausparvertrag einzahlen um diese Zulagen zu bekommen.
      Wenn nächstes Jahr der Bausparvertrag ausbezahlt wird, sollte ich dann einen neuen abschliessen um weiterhin die vollen Zulagen zu bekommen.

      mfg
      biostar
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 13:00:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also:

      Auf die VL bekommst Du eine Förderung von 10%, wenn das Einkommen von Dir und Deiner Frau nicht über der Grenze von 72.000 zu versteuerndes Einkommen liegen. Weiterhin kannst Du biszu 100,- DM für Deinen Bausparvertrag bekommen, wenn Du bis Ende des Jahres 1000,-DM einzahlst. Alles klar?

      Zur Not gehst Du einfach auf die Homepage Deiner Bausparkasse...

      so long
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 13:16:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi

      das massgeblich zu ´versteuernde Einkommen für die Arbeitnehmersparzulage beträgt noch DM 70.000 bei Verheirateten. Solltest Ihr darunter liegen, bekommt Ihr 10 % auf die 936 DM vom Staat.

      Gleichzeitig könntets du auch noch nen 2 ten Vertrag über Fonds abschlieseen über DM 800 jährlich ca. 67 DM mtl. wo du dann zusätzlich
      20 % Prämie bekommst. Allerdings zahlt kaum ein AG eienen Zuschuss für den 2 ten Vetrag. Der Betrag würde dein Nettoeinkommen um 67 DM mtl senken.

      Für die Wohnungsbauprämie siehts bei Verheiratetn so aus:

      Sollte euer zu verst. Einkommen unter DM 100.000 liegen, kannst du 10% auf maximal 2000 ! DM bekommen, nicht wie oben 1000 (das gilt für Ledige EK-Grenze 50.000 DM)

      Wann du die 2000 einzahlst ist egal, Hauptsache dieses Jahr.
      Zahlst du nächstes Jahr wieder ein, bekommst du dann wieder 10 % auf DM 2000 (auch wenn der Vetrag ausgezahlt/bzw. in die Finanzierung fliesst

      bis denne

      in diesem Sinne
      Avatar
      schrieb am 08.10.01 13:23:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      verheiratete erhalten bei bis zu 100.000 DM zu versteuerndem Einkommen eine Wohnungsbauprämie von max. 200 DM auf eine begünstigte Höchstsparleistung von 2.000 DM.

      Das zu versteuernde Höchst-Einkommen für den Erhalt der Sparzulage liegt für Verheiratete bei 70.000 DM.
      Avatar
      schrieb am 09.10.01 14:20:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du kannst Dir die VWL auch direkt auszahlen lassen, wenn Du eine Hypothek auf selbstgenutztes Wohneigentum laufen hast.

      Mit einem Einkommen, bei dem Du die Zulagen bekommen würdest, kannst Du das Geld jetzt wahrscheinlich viel besser auf dem Konto, als in einem Sparvertrag brauchen.

      Gruss
      Kater


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