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    Ich habe ein rechtliches Problem!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.10.01 21:25:31 von
    neuester Beitrag 19.10.01 18:16:33 von
    Beiträge: 33
    ID: 490.633
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      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:25:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe ein eigenes Haus an einer Stichstraße zu einem Großbetrieb! Die Straße ist für Verkehr über 9 Tonnen nicht erlaubt! Die Straße ist zwar befestigt, aber in mittelbarer Entfernung von meinem Haus mit Schlaglöchern durchsetzt!
      Fahrzeuge bis 9 Tonnen belästigen mich nicht, aber viele Anlieferfahrzeuge des Großbetriebes haben 30 Tonnen und mehr, und sie benutzen diese Straße für die Zulieferung, obwohl die Verkehrslast beschränkt ist!
      Die schweren Fahrzeuge bringen mein Haus, in Verbindung mit den Schlaglöchern in Erschütterungen, was mittlerweile zu starken Rissen in meinem Haus geführt hat!
      Obwohl die Stadt die Großfirma bereits darauf hingewiesen hat (auf mein Bitten hin), dass der Schwerlastverkehr zu unterbinden ist, hat die Firma anscheinend überhaupt nicht auf dieses Schreiben reagiert!
      Bei den Anlieferfirmen existieren immer noch Anfahrskizzen, die genau diese besagte Straße als Anlieferweg beschreiben, obwohl eine zweite, bessere Sraße ebenfalls als Zulieferweg geeignet wäre!
      Ich werde demnächst mein Haus reparieren lassen müssen, wobei ich mit ca. 80.000 DM für die Beseitigung der Risse und für statische Maßnahmen rechne!

      Kann ich diese Kosten von der Großfirma oder der Stadt wieder ersetzt bekommen???

      Danke für die vielen Antworten.
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:35:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich denke mal, am Weg zum Richter führt da kein Weg vorbei.

      Am besten erst mal auf Unterlassung klagen.
      Dabei kannst dann gleich einen Sachverständigen benenen, der über die Schäden berichtet - dann sind die erst mal im Protokoll.
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:37:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      hallo leo,
      ich bin mir fast sicher, daß du dieses problem nur mit/über einen anwalt klären kannst! als einzelperson - kaum chancen!
      als häuslebesitzer hast du ja hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung die allgemeines Verkehrsrecht(?); bin mir nicht sicher welche sparte das genau ist. falls du eine rsv hast, bekommst du zumindest eine kostenlose beratung bezgl. chancen auf deinen einspruch/anspruch.
      gruß
      tango
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:42:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ barst

      Wen muß ich aber verklagen??
      Die Großfirma, oder die Stadt?
      Irgendwie haben ja beide schuld!

      Siehst Du eine reelle Chance, den Prozeß zu gewinnen,
      denn leider habe ich keine Rechtschutzversicherung!
      Und was mag so ein Gutachter kosten?

      Schon mal vielen Dank, auch für Deine erste Antwort.
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:42:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist ja allerhand. Also wenn der Verkehr über 9t eindeuting verboten ist (verboten von wem? stadt oder firma?) dann ist das für mich eindeutig, zumal ja eine zweite zufahrtsstrasse vorhanden ist. Müsste für eine Klage reichen. Aber nimm dir auf jeden fall einen anwalt. Viel Glück!!

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      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:46:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Börsentango

      Sehe Dein Posting durch Überschneidung erst jetzt und möchte mich für deine Antwort bedanken.
      Wie Du leider meinem anderen Posting entnehmen kannst, habe ich keine RSV, leider!

      Hast Du ein Gefühl für die Erfolgsaussichten im Falle eines Prozesses?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:51:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      ist diese stichstraße eine öffentliche straße ?
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:53:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      beweise, zeugen und lärm in der stadtverwaltung,
      auf keinen fall sanieren bevor der verursacher zweifelsfrei feststeht,
      rechtsschutzversicherungen haben unterschiedlich lange
      sperrfristen, so oder lieber etwas länger wird dein haus nicht einstürzen,
      demnächst ist wahlkampf, gibt es evtl. eine Opposition oder
      wohnst du in bayern ?

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:57:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ NikkeiBroker

      Das Verbot ist von der Stadt erteilt worden und durch entsprechende Verkehrsschilder wird darauf hingewiesen!
      Bei der Stadt habe ich mich schon mehrfach darüber beschwert, dass die Straße auch die starken Schlaglöcher hat und um Begradigung gebeten! Die Stadt hat dann immer Splitt in die Schlaglöcher gestreut, aber nach einigen Tagen waren die Löcher wieder da!

      Dann habe ich von der Stadt verlangt, dass sie die Straße durch eine Verkehrsinsel oder eine ähnliche Maßnahme einengt, dass diese Schwerlastfahrzeuge gar nicht mehr die Straße passieren könnten, sondern nur für Fahrzeuge bis 9 Tonnen befahrbar wäre, aber da treffe ich auf taube Ohren!

      Insofern fühle ich mich von der Stadt im Stich gelassen!

      Durch die fehlende RSV habe ich natürlich Angst vor dem finanziellen Schaden, der bei einem verlorenen Prozess auf mich zukommen würde!

      Ich danke aber für Deine Antwort.
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 21:57:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo leo,
      immer wieder das gleiche - haus aber keine rsv! den, meiner meinung nach GROSSEN fehler machen allerdings recht
      viele... hilft dir jetzt auch nicht weiter (sollte auch keine kritik sein sondern vielleicht mal dran denken eine abzuschließen!!)
      wie deine chancen in einem prozeß stehen würden weiß ich leider auch nicht. ein tipp von mir wäre: geh mal zu einer verbraucherberatung! die haben auch rechtsabteilungen und können dir zumindest einen anwalt empfehlen, der dich - gegen entgelt - berät! ich finde es wirklich schwierig da allein was zu machen; hol dir unbedingt fachlichen rat ein -egal von welcher stelle; aber tu`s!
      gruß
      tango
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 22:44:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      nu gehts wieder ...
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 22:45:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Komisch, jetzt kann ich wieder posten!

      Was war das denn???
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 22:46:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Programmfehler
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 22:47:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Sind das die ersten Auswirkungen der eingeschränkten Freiheit gewesen??

      Das sollte wallstreet-online doch bitte mal erklären, was hier mit diesem Thread gerade ablief!!!!
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 22:51:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ Rob2303

      Ja, die besagte Straße ist dem Öffentlichen Verkehr gewidmet, aber die Verkehrslast halt auf 9 Tonnen begrenzt, da der Straßenausbau keine höhere Belastung zulässt!
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 22:57:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ alterhaase

      Nein, ich wohne nicht in Bayern, sondern in einer kleinen, niedlichen Stadt in Niedersachsen!

      Wie meinst Du das mit der Serrfrist bezüglich der RSV???

      Soll ich jetzt noch schnell eine Rechtschutzversicherung abschließen und dann nach der besagten Sperrfrist die Klage einreichen??

      Übrigens auch Dir vielen Dank für Deine Antwort!
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 22:59:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo,

      wenn Du morgen noch keine klaren Antworten auf Dein Problem hast, mach den Thread nochmal im Sofa auf, da treiben sich einige Rechtsgelehrte rum.

      ciao
      Ara
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 23:03:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Börsentango

      Dass mit der Verbraucherberatung ist echt eine gute Idee, aber leider gibt es so etwas nicht in unserer kleinen, verschlafenen Stadt!
      Ob man mir auch in der nächstgrößeren Nachbarstadt helfen wird??

      Danke
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 23:05:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das mit der Verkehrsinsel find ich eine gute Idee.
      Nun ja, das Büssen der Firma wegen Nichtbeachtung des Fahrverbots ist eine Sache, Schadenersatz wegen der Hausbeschädigung eine andere. Ist nämlich nicht ganz einfach zu beweisen.
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 23:07:15
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ Aragorn987

      Danke für Deinen Tipp!
      Kann man den Thread denn komplett in das Sofa-Forum kopieren? Oder darf ich einfach noch mal einen neuen Thread dort eröffnen, mit der gleichen Überschrift?
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 23:10:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das darfste :o)

      Hmm scheint übrigends wieder zu funzen der Thread...

      Mfg MH
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 23:17:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ NikkeiBroker

      Aber leider, ich denke aus Kostengründen, hat die Stadt die Schaffung einer Verkehrsinsel abgelehnt!
      Eine kostengünstige Lösung, das Aufstellen von Pflanzkübeln auf der Straße, sei verboten, sagt man!

      Die Großfirma hat ein Schreiben von der Stadt bekommen, in dem sie darauf hingewiesen wurde, dass sie die Anlieferfirmen auf das Einhalten der Gewichtsbeschränkung hinweisen soll!
      Die Firma hat aber gar nicht auf das Schreiben reagiert, und das nenn ich Vorsatz!
      Die Anlieferfirmen hatten schon vor längerer Zeit Anfahrskizzen erhalten, wo eine Anfahrt genau über die besagte Straße ausgewiesen ist! Diese Anfahrskizzen existieren immer noch und sind trotz des Schreibens der Stadt nicht revidiert worden!

      Ich fühle mich in meiner Not von der Firma mißachtet und von der Stadt in keinster Weise beschützt!
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 23:23:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      @LeoKreis: Zum Thema RSV folgendes: Als Hauseigentümer wäre im Rahmen der RSV der Haus- und Grundeigentümer-RS abzuschließen. Schade, dass du keine hast, ich rate zum Abschluss, für den jetzigen Schadenfall dürfte sie aber nicht aufkommen (Begründung: Vorvertraglichkeit). Eine kostenlose Möglichkeit wäre der Petitionsausschuss des nieders. Landtags.
      Avatar
      schrieb am 18.10.01 23:31:10
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ Nataly

      Danke für Deine Ausführungen!

      Dass mit dem Petitionsausschuss verstehe ich allerdings nicht, wie sollte das bei mir als Einzelperson funktionieren?
      An wen müsste ich mich wenden??
      Und bräuchte man dafür nicht auch wieder einen Anwalt?
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 02:15:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      So, es ist spät und ich gehe nun ins Bett!

      Nochmals herzlichen Dank für Eure Hilfe!
      Finde ich richtig klasse, wie man hier (frei nach Verona Feldbusch) geholfen wird!

      P.S.
      Wer noch neue Informationen hat, der stelle sie doch noch hier in diesen Thread rein!

      Danke
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 08:44:19
      Beitrag Nr. 26 ()
      Moin Leo,

      um ehrlich zu sein sehe ich schwarz für Dich. Um jemanden für die Schäden an deinem Haus zur Verantwortung zu ziehen, mußt Du erst mal den Kausalzusammenhang zwischen dem Schwerlastverkehr und den Rissen in deinem Haus beweisen. Das riecht mir sehr nach jahrelangem Gutachterstreit. Ohne RSV gehst Du daran pleite! Nehmen wir mal an, Du verklagst den Großbetrieb. Der wird Dich so lange mit Gegengutachten zubomben bist Du kein Geld mehr für Gegengutachten zu den Gegengutachten hast. Es sei denn Du bist Multimillionär.

      Eine RSV haftet aber im allgemeinen nicht für Streitigkeiten, die schon vor Vertragsabschluß bestanden. Wenn Du jetzt eine RSV abschließt wirst Du die wohl erst mal ein paar Jahre (wenigstens 3-5) laufen lassen müssen. Dann kannst Du den Rechtsstreit mal versuchen. In der Hoffnung, daß sich nach den Jahren die zeitliche Zusammenhänge etwas verschleiern lassen und die Versicherung nicht so genau hinsieht. Am besten schließt Du die RSV bei einer Gesellschaft ab, wo Du schon mehrere Verträge hast. Das erhöht im allgemeinen die Kulanz.

      Und ehrlich gesagt weiß ich auch nicht so recht, wen Du verklagen kannst (ich bin aber auch kein Rechtsgelehrter).
      Die Stadt hat die Straße ordnungsgemäß beschildert und den Großbetrieb angeschrieben. Außerdem hat sie auf deine Hinweise hin Reparaturen vorgenommen, wenn auch sehr behelfsmäßig. Komplette Tatenlosigkeit, und somit Haftpflichtigkeit, kann man ihr aber wohl nicht vorwerfen.
      Den Großbetrieb sehe ich auch außen vor, schließlich sind es nicht seine LKW, die die Straße und dein Haus zur Sau machen.
      Am ehesten sehe ich einen Gesetzesverstoß noch bei den Anlieferfirmen und den LKW-Fahrern selber. Schließlich sind es deren LKW, bzw. die Fahrer selbst, die gegen die Beschilderung und verstoßen und die Straße trotz Verbot benutzen.

      Deine Rechtsposition sehe ich also äußerst wacklig. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei verschiedene Dinge. Auch in einem sogenannten Rechtsstaat.

      Deshalb folgende Vorschläge: Zuerst eine RSV abschließen, wie gesagt möglichst bei einer Gesellschaft wo Du schon ein guter Kunde bist. Dann würde ich mal im Guten das Gespräch mit der Geschäftsleitung des Großbetriebes suchen. Die sollen doch mal ihre Lieferanten anschreiben und darum bitten die andere Zufahrtsstraße zu nutzen. Gleich mit neuer Anfahrtsskizze im Schreiben. Wenn sich die Geschäftsleitung uneinsichtig zeigt kannst Du ja mit schlechter Presse drohen. Du kannst Dich ja mit Leserbriefe an die Medien wenden. Vielleicht gibt es auch schon eine Bürgerinitiative gegen den Betrieb. Irgendwelche Ökospinner oder sowas die Du munitionieren kannst. M.E. beeindruckt so eine Drohung mehr als die Drohung mit einem Rechtsstreit. Bei einem Rechtsstreit wissen die nämlich um ihre finanzielle Überlegenheit. Hau also nicht gleich auf die Pauke, sondern sprich im Guten mit den Leuten. Vielleicht kannst Du den Chef sogar überzeugen sich dein Haus mal anzusehen. Er dürfte ja sowieso jeden Tag daran vorbeifahren. Biete ihm bei diesem Besuch eine Tasse Kaffee oder Tee an. Wahrscheinlich wird er dann seine Sekretärin beauftragen die Lieferfirmen anzuschreiben.
      Unterstützend dazu kannst Du einen Kleinkrieg gegen die LKW-Fahrer führen. Die begehen nämlich ganz klar einen Rechtsverstoß und sind somit am ehesten zu greifen. Außerdem sind es in solchen Fällen meist dieselben Fahrer, die Tag für Tag an deinem Haus vorbeidonnern. Stell Dich also mit einem Fotoapparat an den Zaun, fotografier die LKW, schreib die Nummern auf und zeig sie an. Bei einer so klaren Rechtslage kriegen die garantiert einen Strafzettel. Spätestens nach dem dritten Strafzettel werden sie die ander Zufahrtsstraße nutzen. Oder sprich doch einmal mit eurer örtlichen Polizei. Erklär dem Revierleiter die Lage und lege ihm deinen Schriftverkehr mit der Stadt vor. Vielleicht kann er sich entschließen mal an ein oder zwei Tagen eine Verkehrskontrolle vor deinem Haus zu machen. Bei uns gab es mal ähnliche Probleme mit ständigen Geschwindigkeitsverstößen vor einem Kindergarten. Die Polizei hat anstandslos mal an ein paar Tagen eine Radarfalle aufgestellt. Das hat das Problem wesentlich eingeschränkt. Genauso dürfte es deine LKW-Fahrer beeindrucken, wenn Sie von der Polizei herausgewunken werden. Schließlich verstoßen sie ganz klar gegen die STVO. Strafzettel, Polizeikontrollen und ein Schreiben des Großbetriebes an die Lieferfirmen. Diesem Druck werden sich die Fahrer nicht entziehen können.

      Zugegebenermaßen ist das alles ein bißchen mühsam, aber angesichts deiner schwierigen Rechtslage (vor allem ohne RSV) scheint mir das der einzigste Weg zu sein um dein Problem zu lösen und die LKW-Fahrer zu verscheuchen.

      Gruß
      Dako
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 09:20:29
      Beitrag Nr. 27 ()
      Moin Leo,Du sollstest Dich unbedingt über den Inhalt des Schreibens der Stadt an den Grossbetrieb informieren.Hieraus kannst Du sicher ein Fazit bzgl.Deiner Erfolgsaussichten ziehen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 10:03:28
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich würde ja einfach erstmal mein Auto so parken, dass die mit nem 30 Tonner nicht mehr durchkommen.

      Vielleicht zwei Autos so versetzt, dass die nicht durchzirkeln können.

      Damit würden dann zumindest weitere Schäden verhindert.

      Aber Vorsicht, dabei die Verkehrsregeln beachten, sonst bist Du noch wegen Nötigung dran. Aber wir haben das in einer verkehrsberuhigten Zone recht erfolgreich gemacht.

      Ansonsten wirst Du vermutlich in das Problem laufen, dass Du nachweisen musst, dass die Schäden am Haus tatsächlich von den LKW kommen. Könnten ja auch Setzungen im Boden sein.
      Und dann musst Du nachweisen, dass die Schäden von den LKW genau von diesem Betrieb (Zulieferfahrzeuge können ja auch von einer Fremdfirma sein) kommen.

      Also ich wäre da eher skeptisch. Wird auf jeden Fall ziemlich spannend, und auf jeden Fall teuer (Gutachter etc.)

      Gruss
      Kater
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 11:21:45
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ Dako

      Erst einmal herzlichen Dank für die Mühe, die Du Dir gemacht hast!
      Leider habe ich auch die Vermutung, dass meine Rechtsposition auf sehr wackeligen Beinen steht, leider!
      Leider bin ich auch noch ein Mensch, der es nicht übers Herz bringt, andere Leute anzuzeigen, jedenfalls habe ich das bisher noch nie gemacht!
      Vereinzelt habe ich, wenn es sich gerade traf, den einen oder anderen Fahrer auf ihr verkehrswidriges Verhalten hingewiesen, aber meistens OHNE Erfolg! Von einigen mußte ich mir sogar noch Äußerungen wie:"Verpiss Dich Du alter Wichser!", oder ähnliche Sprüche anhören!
      Außerdem denke ich, dass die Behörden, wie Bauamt, Ordnungsamt etc., neben anderen Aufgaben auch dazu da sind, das Eigentum seiner Bürger zu schützen!
      Ein direkter Kontakt mit dem vertretenden Chef der Firma ist bereits geplatzt! Ich hatte ihn während eines persönlichen Telefongespräches zu einer Besprechung in mein Haus eingeladen, er hatte auch zugesagt und der Termin stand! Nur der gute Mann ist dann einfach nicht erschienen. Keine Absage, keine Begründung, keine Entschuldigung, nichts....
      Ich habe jetzt noch einmal die Stadt angeschrieben, dass sie mir eine Kopie ihres Schreiben an diese Firma, in Kopie übersendet, welches ich dann als Grundlage zu eine erneuten Kontaktaufnahme benutzen möchte!
      Ebenfalls habe ich die Stadt gebeten, mir eine Kopie des Protokolles der Bauausschusssitzung, in der die Verkehrsinsel verhandelt wurde, zu übersenden!
      Leider reagiert die Stadtb auf dieses Schreiben nicht! Jedenfalls habe ich seit 14 Tagen noch nicht einmal eine Bestätigung, dass mein Schreiben eingegangen ist!
      Langsam bekomme ich das Gefühl, dass die Stadt, die vor einem Jahr bei einer Ortsbesichtigung abgemachten Auflagen (1. Schreiben an die Großfirma, 2. Einreichung zur Erstellung einer Verkehrsinsel) überhaupt nicht in die Wege geleitet hat!

      @ V-12
      Danke für Deinen Hinweis!
      Ich denke, mein vorbeschriebenes Verhalten war bzw. ist ganz in Deinem Sinne, oder?

      @ Kater
      Das rechtskonforme Parken von Autos, damit Großfahrzeuge nicht mehr die Straße passieren können, ist leider nicht möglich, da dies durch entsprechende Halteverbotsschilder verhindert wird!
      Aber trotzdem Dank für den Hinweis, denn vielleicht kann ich die Stadt dazu bewegen, die Halteverbotsschilder zu demontieren!
      Sicherlich ist es so, dass der Untergrund, sowohl im Hausbereich, als auch im Straßenbereich ungünstig ist. Aber gerade deshalb ist er ja für den Schwerlastverkehr nicht geeignet!
      Aber jetzt drehen wir uns wohl schon im Kreise!

      Danke nochmals an alle, die sich meines Problems in so engagierter Weise angenommen haben.
      Ich hoffe, dass noch die eine oder andere Meinung hier gepostet wird! Denn ich merke, dass ich hier doch schon mehrere gute Hinweise bekommen habe, die ich in meinen Briefen an die Stadt und die Firma verwenden kann!
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 12:24:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      hi, sehe neben der Beweisbarkeit (Schadensverursacher) noch ein anderes Problem: den "Schutzzweck der Norm".

      Will/soll ein 9-Tonnen-Verbotsschild tatsächlich Anlieger vor Rissen in ihren Hauswänden schützen? Zumindest fraglich... Falls nämlich nein, gibts keine Anspruchsgrundlage.

      Übrigens: einen Anwalt aufsuchen, ihm den Fall schildern und mal ein erstes Feeback verlangen kostet nicht die Welt... :)
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 15:07:22
      Beitrag Nr. 31 ()
      Hi, Tomduli.

      "Schutzzweck der Norm" ?? Das habe ich ja noch nie gehört, wo (BGB o. ä.) kann man darüber etwas nachlesen?

      Wie ein 9-Tonnen-Verbotsschild mein Haus tatsächlich vor Rissen schützen kann, das ist schwerlich beweisbar.
      Aber das Schild ist ursächlich für den Schutz meines Hauses von der Stadt aufgestellt worden!
      Wenn man da keinen Zusammenhang konstruieren kann, dann wäre die Stadt bis dato ja gänzlich tatenlos gewesen, um mein Eigentum zu schützen!

      Aber nochmal zum -"Schutzzweck der Norm"-, es wäre nett, Tomduli, wenn Du mir dazu einige Literaturhinweise geben könntest!

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 15:38:37
      Beitrag Nr. 32 ()
      huhu,

      ausser zum anwalt kannst du mal persönlich bei der zuständigen behörde gehen.
      dann eventuell mal die regionale presse ansprechen,
      hier in sachsen gibts sogar ne fernsehsendung "ein fall für escher" wo sowas aufgegriffen wird.
      du kannst auch parteien (spd, cdu.....) ansprechen und um hilfe bitten....

      ich würde diese möglichkeiten vorziehen, bevor ich zum anwalt gehe...

      bist du als einzigster betroffen, oder gibt es auch noch andere anwohner ?

      grüsse,
      kly
      Avatar
      schrieb am 19.10.01 18:16:33
      Beitrag Nr. 33 ()
      @LeoKreis

      Machs einfach !

      Text reinkopieren und der Vollständigkeit halber kannst du auf
      diesen Thread hier verweisen:
      ["thread]490633["/thread]
      (Text kopieren, und die " löschen)

      Und trage nicht so viele Bedenken mit dir herum !

      Mit Hilfe der Polizei hättest Du das selber sehr schnell
      in den Griff bekommen.
      Trucker haben eine sehr gut funktionierende "Gerüchteküche".
      Wenn einer bestraft worden wäre (Polizeikontrolle) wäre
      der Verkehr auf der Straße schnell zum erliegen gekommen.
      (Ich tu sowas auch nicht gerne, aber manchmal muß man es tun)

      Was deine Schäden angeht, sehe ich persönlich schwarz.
      Die Verursacher sind die Fahrer der Lkws. Diesen müsste dann
      der individuell angerichtete Schaden nachgewiesen werden.
      Was das heist, kannst du dir wahrscheinlich vorstellen.

      Was evtl. möglich wäre, die Gemeinde wegen Unterlassung der Kontrolle
      anzugehen.
      Ob es so einen Tatbestand gibt, weiß ich nicht.

      HG


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