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    Bausparvertrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.01 17:09:32 von
    neuester Beitrag 21.10.01 17:07:45 von
    Beiträge: 3
    ID: 491.402
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      Avatar
      schrieb am 20.10.01 17:09:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Leute,

      meine Freundin und ich haben da noch zwei Bausparverträge, deren Ansparsumme wir zur Tilgung unseres Bankdarlehens benutzt haben. Nun haben wir unser Haus verkauft(mit mächtigem Minus, nebenbei bemerkt!), benötigen die Bauspardarlehen aber derzeit nicht. Nun bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
      1) Behalten wir unseren Anspruch auf das zinsgünstige Darlehen auf alle Zeit? Die Idee dahinter ist, bis zur nächsten Hochzinsphase mit dem Darlehen zu warten.
      2) Kann man ein Bausspardarlehen verkaufen? Würde sich im Moment nicht rechnen, aber vielleicht in Zukunft, wenn der Zinsatz höher liegt. Gibt es dafür irgendwelche Bedingungen. Werde gleich mal bei EBAY schauen.

      Bei positiver Beantwortung meiner Fragen würde sich der realisierte Verlust doch etwas relativieren.

      Vielen Dank und schönen Sonntag von
      Stephen
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 12:42:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich habe mal die Bedingungen meiner Bausparverträge durchforstet (Debeka Bausparkasse), allerdings kann ich nicht sagen, ob diese Bedingungen allgemeine Gültigkeit besitzen:
      zu 1) Das Anrecht auf Annahme des zinsgünstigen Darlehns ist auf ein Jahr nach Zuteilungsreife beschränkt. Danach verfällt der Anspruch!
      Müsste eigentlich bei allen Bausparkassen gleich sein, da der Verzicht auf das Bauspardarlehn meist auch die Erstattung der Abschlussgebühr nach sich zieht.
      zu 2) Ein Verkauf ist nicht möglich, lediglich die Übertragung auf Verwandte in gerader Linie (also nur auf Kinder oder Eltern, nicht hingegen auf Geschwister!).
      Hoffe, konnte ein wenig helfen!
      Gruß
      Mickey
      Avatar
      schrieb am 21.10.01 17:07:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Mickeyscorner, vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe im Internet gesucht und dabei die Seite der DB Bauspar gefunden:

      http://www.deutsche-bank-bauspar.de/Bausparlexikon.htm
      (Stichworte: Übertragung, Bindungsfristen und Zuteilung)

      Bei denen habe ich nichts vom einer zeitlichen Begrenzung gelesen, es wird sogar explizit darauf hingewiesen, daß die Zuteilung auch später angenommen werden kann.
      Auch auf einen Familienfremden kann der Bausparvertrag übertragen werden, kostet dann aber 1% der Baussparsumme.
      Mein "Bausparverein"(Badenia) hält sich in den Verträgen und im Internet deutlich zurück. Ich denke, wir werden mal einen Brief aufsetzen.
      Interessant ist Dein Einwurf bzgl. Erstattung der Abschlüßgebühr, davon hatte ich noch nicht gehört.

      Gruß
      Stephen

      P.S: Du müßtest also den Umweg über Deine Eltern gehen, wenn Du den Bausparvertrag an Deinen Bruder übergeben möchtest. Benachteiligt ist ein Kinderloser, dessen Eltern nicht mehr am Leben sind.


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