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    Anforderungen der Banken zur Zulassung zum Optionsscheinhandel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.01 18:21:26 von
    neuester Beitrag 22.10.01 18:53:14 von
    Beiträge: 5
    ID: 492.116
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      Avatar
      schrieb am 22.10.01 18:21:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich benoetige unbedingt Hilfe zur Klaerung der folgenden Unklarheit.

      Wie ja allen bekannt ist, ist bei der Depoteroeffnung eine wahrheitsgemaesse Angabe zu den persoenlichen Erfahrungen beim Wertpapierhandel und ueber die finanzielle Situation erforderlich.

      Genau hier steckt meine Unklarheit!

      Ist evtl. jemanden Bekannt, welche Anforderungen die Banken stellen, damit sie einem zum Optionsscheinhandel zulassen?

      Z.B.: Erfahrung von X Jahren im Aktienhandel, Finanzielles Vermoegen in Hoehe von X DM,....

      Ich wuerde mich sehr freuen, von euch einige Hilfen zu bekommen, damit ich meine Hausarbeit vervollstaendigen kann. Ich werde denjenigen auch dankbar im Anhang erwaehnen!

      Vielen Dank,

      Robert(o)
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 18:27:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Tja, ich war bei der Depoteröffnung auch nicht für die Risikoklasse "Optionsscheinhandel" zugelassen, weil ich das auch nicht angekreuzt habe... Doch nach ca. einem Jahr habe ich der Bank einfach ein mail geschickt ich möchte mit OS handeln. Ich bekam ein Formular mit den Bestimmungen und eines zum ausfüllen ( Unterschrift ). Das wars. Was du für Erfahrungen hast ist denen egal. Du unterschreibst ja dass der Handel mit OS riskant ist ( Totalverlust ) :)
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 18:28:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tja, ich war bei der Depoteröffnung auch nicht für die Risikoklasse "Optionsscheinhandel" zugelassen, weil ich das auch nicht angekreuzt habe... Doch nach ca. einem Jahr habe ich der Bank einfach ein mail geschickt ich möchte mit OS handeln. Ich bekam ein Formular mit den Bestimmungen und eines zum ausfüllen ( Unterschrift ). Das wars. Was du für Erfahrungen hast ist denen egal. Du unterschreibst ja dass der Handel mit OS riskant ist ( Totalverlust ) :)
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 18:38:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn du ein Depot erst eröffnest gib einfach bei der Risikoklasse alles wahrheitsgemäß an. Mit der Unterschrift auf dem Formular wo du über die Risiken aufgelärt wirst ist der Bank egal was du machst.

      Hab auch noch nie gehört das der Optionsscheinhandel abgelehnt wurde.

      MfG Baga
      Avatar
      schrieb am 22.10.01 18:53:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nach WPHG (Wertpapierhandelsgesetz) sind die Banken verpflichtet, die genannten Daten abzufragen. Ob die Bank dann bestimmte Käufe (z.Bsp. in Optionsscheinen) verbietet oder nicht, liegt im Ermessen der Bank. Bei Optionsscheinen wird schon eine geraume Zeit an "Börsenerfahrung" vorausgesetzt bzw. solltest Du nicht Deine letzten 1.000 DM verzogen wollen, bzw. wenn`s schon Deine letzten 1.000 DM sind, wäre es schön, wenn Du über ein anständiges Gehalt verfügt`s !
      Du siehst - es ist eine Ermessensfrage


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