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    EU-Verfassung : Warum wurde Deutschland nicht gefragt ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.05 21:29:02 von
    neuester Beitrag 14.09.05 18:08:58 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.006.771
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      schrieb am 13.09.05 21:29:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo !

      Nach dem Non! der Franzosen und dem Nee! der Niederländer ist ganz in Europa in heller Aufregung und es wird zur Zeit viel über Angestrebte Verfassung diskutiert . Doch wie wäre eine Volksabstimmung in Deutschland ausgagangen ? Diese Frage wird wohl nie geklärt werden, weil die deutsche Regierung es vorgezogen hat die Bürger nicht entscheiden zu lassen . Welches waren ihre Beweggründe ?
      Obwohl ich mich ausgiebig mit dieser Thematik befasst habe, konnte ich kein überzeugendes Argument finden .
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 21:35:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Beweggründe?

      Ich nehm an, unsere Regierung stand bei den Profiteuren der Verfassung im Wort.

      Wer will sich schon gerne vom Pöbel dreinreden lassen, wenns um Geschäfte geht?
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 21:37:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      gibt es bei euch überhaupt das Instrument Volksabstimmung ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 21:41:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      nö.

      Als Ersatz haben wir doch die BILD.
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 21:53:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.886.391 von derdieschnautzelangsamvollhat am 13.09.05 21:41:47[/posting]wer damit zufrieden ist :rolleyes:

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      Avatar
      schrieb am 13.09.05 22:09:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, wenn man sich das mal so durch den Kopf gehen läßt, das mal eben ganz ignorant das GG vergessen wurde und zwar GG Art. 146 . Da steht ausdrücklich drin, das wenn es zu ner neunen Verfassung kommen soll, das Deutsche Volk sich darauf zu verständigen hat.

      Da steht nichts von Regierung , Abgeordnet oder aber Parlament drin, da steht auch nichts von Stellvertreter für das Deutsche Volk drin. In dem Artikel ist eindeutig vom Volk die Rede.

      Grundrechte sind Individualrechte und Abwehrrechte gegenüber dem Staat.

      Grundrechte haben die Aufgabe den Einzelnen als auch das Volk vor der Willkür der Staatsmacht zu schützen.
      Aber das Beispiel mit der Eu- Verfassung ist geradezu exemplarisch mit welcher Willkür dem Volk die Macht zur Volksentscheidung abgenommen werden sollte oder sogar wurde und werden wird.

      Das Volk hat nicht aufgemuckt, ich denke mal beinahe 90 % der Bevölkerung haben überhaupt keine Ahnung was die Verfassung für eine Bedeutung hat.

      Politische Bildung läßt zu wünschen übrig in der BRD.
      Aber alles hat zwei Seiten, wer was weiß hat auch was zu sagen. Und gerade das soll ja verhindert werden.
      Avatar
      schrieb am 14.09.05 08:20:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie hat schon der dicke Einheitskanzler gesagt:

      Wo kämen wir denn dahin, wenn das Deutsche Volk in so wichtigen Fragen wie der Euroeinführung mitbestimmen könnte ?

      Ersetze Euroeinführung durch EU-Verfassung und Du triffst den Nagel auf den Kopf.

      Die Regierungen anderer Länder wagen es z.T. nicht, gegen die Meinung des Volkes bzw. de rWähler zu handeln, weil sie dann mit tödlicher Sicherheit bei der nächsten Wahl weg vom Fenster sind. Die Deutschen hat man zu gutmütig/blöden Schafen erzogen. Und damit auch wirklich nichts anbrennen kann, hat man ein Listenwahlrecht eingeführt und die Volksabstimmung aus dem GG verbannt.

      So was von übel.... und das nennt sich Demokratie....
      Avatar
      schrieb am 14.09.05 18:08:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja es besteht auch kein Interesse mrh an politischer bildung! Hauptsache man kann saufen und in die Disco!


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