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    Bank hat falschen Betrag gutgeschrieben ... was tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.09.05 19:56:32 von
    neuester Beitrag 23.09.05 19:23:08 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.008.572
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      Avatar
      schrieb am 20.09.05 19:56:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte um ernstgemeinte !! Postings. Danke

      Meine Bank hat mir einen "höheren" Betrag gutgeschrieben, als ich eigentlich bekommen sollte.
      Wenn ich das Geld abhebe, was könnte die Bank zurückfordern?

      Gibt es entsprechende Urteile? Hab mal was gelesen, bei
      Bankirrtum keine Rückgabe ....

      Gruß
      worfeller
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:03:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Forget it, denn erstens fällt denen das noch auf (ist mir auch schon zweimal passiert) und zweitens steht Dir das Mehrgeld wohl kaum zu, daher können sie den Fehler selbstverständlich korrigieren.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:09:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      das mit dem "auffallen" ist schon klar ....

      Aber habe mehrere Urteile dazu gefunden.

      einmal hat ein Landgericht klar entschieden (hier hatte der Kontoinhaber angegeben, das Geld bereits verbraucht zu haben), daß zumindest ein Mitverschulden der Bank vorliegt und diese deshalb nur den hälftigen Betrag zurückverlangen könne.

      Da es sich doch um einen relativ hohen Betrag handelt, wäre mir mit der Hälfte schon geholfen!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:15:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]17.970.570 von worfeller am 20.09.05 20:09:30[/posting]wenn Du wirklich das Geld behalten wolltest , dann hättest Du hier niemals posten dürfen ;)
      Also lass es wie es ist , die Bank kommt schon selber drauf :D

      außerdem schläft man ruhiger :kiss:;)
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:17:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      gib das Geld nicht aus , aber wenns ein hoher Betrag ist , nimm ihn und leg ihn auf einem Tagesgeldkonto an , wenn die sich dann melden , dann holst du das Geld wieder und die können das dann zurückkriegen

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      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:25:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Heb dein ganzes Geld ab, und überzieh bis noch dazu dein Konto. Versteck dann das Geld, und lass es verjähren
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:28:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sag du wärst Spielsüchtig und hättest alles verspielt.
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:28:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke für die Ratschläge, aber ich hatte gehofft,
      daß es einschlägige Urteile dazu gibt, die ich noch nicht kenne .....

      "hätte ich es hier nicht posten dürfen ..." versteh Dein Posting nicht ganz !?

      Entweder es gibt eine legale Möglichkeit (Urteil) oder
      nicht .....

      Kein Problem damit, daß die Bank es zurückhaben möchte ....

      Aber es ist halt ein großer Betrag (keine läpprige 10.000,00 oder so) und da überlegt man schon eher ....

      Werde heute Nacht nochmal reinschauen, vielleicht ergibt sich ja doch noch ein positiver Beitrag ....
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:41:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      @worfeller

      Du hältst es für legal, einen Betrag von > 10.000 € einfach zu behalten.
      Wenn Du ihn auf der Straße findest, auch ?

      Na toll!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:50:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Falls die Überweisung z. B. von einer Internetversteigerung kommt:

      Wenn sich derjenige, der das Geld überwiesen hat, bei dir meldet und den überschüssigen Betrag zurückfordert
      und zwar per Überweisung zur Western Union Bank
      so schalte sofort die Polizei ein,
      denn dann sollst du gelinkt werden!!!

      Die Überweisungen an Western Union werden anonym ausgezahlt.
      Die Person, die das Geld noch am selben Tag in Empfang nimmt,
      kann nicht mehr ermittelt werden!!!

      Und die ganze Überweisung auf dein Konto wird z. B. weil sie aus Phishing-Aktionen von fremden Konten gekommen ist, zurückgebucht. Dann kannst du froh sein, wenn sie dich nicht noch wegen Mittäterschaft belangen!!

      Vorsicht! Vorsicht!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 20:55:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Servus,

      also du kannst davon ausgehen dass in den agbs deiner bank eine regelung hierzu ist, dass du das geld auf verlangen rücküberweisen musst.
      MFG
      Servus
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:05:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:11:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:14:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      werde mir die AGB´s nochmals vornehmen .....
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:24:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      AGB Nr.8 (1)Vor Rechnungsabschluss(der nächste ist Ende September!!!)

      Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten ( zum Beispiel wegen falscher Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgänig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht, der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat (Stornobuchung)

      Mein Vorschlag, Geld im Spielcasino auf Schwarz setzen, dann kriegste das doppelte raus, dass behalten und den Rest wieder an die Bank zurück:D nein im Ernst, keine Chance für Dich, gib UNS UNSER GELD BITTE WIEDER ZURÜCK:kiss:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:27:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hi Stefan,

      hhmm ...??

      O.k., gebe der Bank Gelegenheit bis Freitag, wenn Geld noch drauf ..... Pech für die Bank .....

      Vielleicht hat einer doch noch einen guten Rat parat, ansonsten halt nicht ....
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:37:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      MITARBEITER DER CREDIT SUISSE

      die bank darf ohne deine unterschrift kein geld von deinem konto abheben!
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 21:56:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hi JPMCB,

      ist ein interessantes Thema .... Fehlbuchungen passieren
      ja öfter .....

      werde jedenfalls morgen nochmal das www durchsuchen und dann eine Entscheidung fällen.

      Kenne persönlich jedenfalls einen Fall, bei dem dies passiert ist und von der Bank erst nach 2 Monaten entdeckt wurde. Der Kontoinhaber hatte die 130.000,00 DM damals komplett ausgegeben (!) und die Bank hat ihn wegen "des großen Imageschadens" nicht mal verklagt, sondern nur eine Stillhaltevereinbarung unterschreiben lassen. Habe es selbst gelesen, sonst hätte ich es nicht geglaubt.
      Vielleicht klappt es bei mir ja auch, ist immerhin eine der 10 größten Banken der Welt.

      Jetzt geh ich aber schlafen
      Gute Nacht
      worfeller
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 00:02:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      [posting]17.970.803 von worfeller am 20.09.05 20:28:53[/posting]Melden und nicht zum Dieb werden.
      Es ist nicht Dein Geld.
      Basta.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 11:50:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      reine Neugier: um wieviel Geld geht es denn?

      mfG
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 13:26:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      Was für ein verkommenes Subjekt muss man sein, wenn man Geld behält, dass einem nicht zusteht. Du bist nicht besser als jeder Taschendieb, dein Eigentumsanspruch an dem Geld auf dem Konto ist der Gleiche wie an der Handtasche, die Du einer Oma klaust.
      Avatar
      schrieb am 21.09.05 18:55:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]17.979.053 von bonAPART am 21.09.05 13:26:53[/posting]wo hammsn dich auslassn ??? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 14:23:41
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ein Dozent an der Uni, der nebenbei Justitiar einer Großbank ist, schilderte einmal genau diesen Fall (ist aber schon einige Jährchen her).

      Geld komplett abheben, sich eine gute Begründung einfallen lassen, warum man mit einem hohen Geldeingang rechnete, abends in die Spielbank gehen und ein paarmal durchaus höhere Summen setzen. Dem Nachbarn aus Versehen ein Glas Rotwein über die Hose kippen, die Reinigung (oder gleich den ganzen Anzug) selbstverständlich bezahlen. Ziel: auch nach ein paar Wochen muss man sich dort noch an Deinen Auftritt erinnern können.
      Wenn die Bank kommt und die Kohle wiederhaben will, ist diese eben nicht mehr da. Die Bank hat kaum Möglichkeiten, Dich komplett zu widerlegen. Wenn Du keinen Prozeß riskieren willst, einige Dich gütlich mit der Bank. Die sind auch froh, wenn sie wenigstens die Hälfte wiederbekommen.

      @17: ich hatte auch schon mal eine Fehlbuchung von 200.000 DM auf meinem Konto. Die Bank hat allerdings noch vor mir bemerkt und das Geld nach 2 Tagen wieder runtergebucht. Haben mich zwar angerufen und darüber informiert, aber unterschrieben wurde da nix.

      Skipper
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 19:23:08
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hi Skipper,

      bin jetzt auch etwas schlauer.

      Habe 2 interessante Urteile dazu gefunden.

      Bei einem mußte der Kontoinhaber "nur" die Hälfte zurückzahlen (Richter sah mitverschulden der Bank).

      Beim zweiten ging es um eine Falschüberweisung von
      ca. 12 Mio (!!). Der Kontoinhaber hat diese in 5 Teilen
      abgehoben und wurde in erster Instanz wegen Betruges
      verurteilt. In der Revision jedoch freigesprochen!!

      Was es alles gibt .....

      Ich weiss jedenfalls, was zu tun ist ....

      Danke nochmal für alle "ernsthaften" Postings ....

      Die von den Kindern hier an Board natürlich ausgeschlossen!

      Schließe hiermit den Thread und werde mich auch nicht mehr
      auf Fragen einlassen.

      Worfeller


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