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    Nachträglche Anerkennung von Speku-Verlusten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.05 23:41:47 von
    neuester Beitrag 26.10.05 23:56:14 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.015.839
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      schrieb am 26.10.05 23:41:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Forum Recht & Steuern wird immer wieder die Frage gestellt, ob es möglich ist, Speku-Verluste vergangener Jahre (z.B. 2000 oder 2002) anerkennen zu lassen, obwohl diese in den betreffenden Jahren vom Steuerpflichtigen nicht erklärt wurden. Diese Frage ist immer noch offen; es gibt gegensätzliche FG Urteile. Die Entscheidung des BFH bleibt abzuwarten. Siehe hierzu folgenden Artikel aus der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR):

      DStR - Inhaltsverzeichnis Heft 43/2005
      Steuerrecht

      Prof. Dr. Detlev J. Piltz

      Jens Peter Meincke 70 Jahre 1793
      Aufsätze

      Ann-Sophie Gatzka/Dr. Julia Wilhelm

      Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei fehlender Veranlagung im Verlustentstehungsjahr – Zugleich Anmerkungen zu den Urteilen des FG Hamburg vom 23. 3. 2004, des FG Berlin vom 27. 4. 2004 und den Urteilen des Hessischen FG vom 10. 11. 2004 1794

      Im letzten Jahr mussten sich gleich drei Finanzgerichte mit der Frage beschäftigen, ob eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erstmals möglich ist, wenn eine Veranlagung im Verlustentstehungsjahr nicht erfolgt ist und auch wegen Versäumnis der Antragsfrist gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bzw. Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erfolgen kann und kamen dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen. Während die Finanzgerichte Hamburg und Berlin den Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids in diesem Fall für zulässig erachteten, lehnte das FG Hessen dies ab. Die Entscheidung des BFH in den zu dieser Frage anhängigen Revisionen bleibt abzuwarten.
      http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?site=dstr
      Avatar
      schrieb am 26.10.05 23:56:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      dann werd ich ja doch noch reich. :laugh:


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