Kontenabfrage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.12.05 11:28:10 von
neuester Beitrag 08.12.05 18:04:49 von
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Hallo,
wie genau funktioniert eigentlich die neue Kontenabfrage bei den Finanzämtern?
- Was genau gibt der Finanzbeamte ein?
- Was genau bekommt er als Ergebnis?
LG,
Rolf
wie genau funktioniert eigentlich die neue Kontenabfrage bei den Finanzämtern?
- Was genau gibt der Finanzbeamte ein?
- Was genau bekommt er als Ergebnis?
LG,
Rolf
würde mich auch interessieren
Eine Kontenabfrage erfolgt nach gesetzlicher Vorgabe, wenn ein Bürger Zweifel des Finanzamtes an Angaben in der Steuererklärung nicht ausräumen kann.
Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten - Kontoführende Bank, Kontonummer,Name, Geburtsdatum oder Adresse - sowie Angaben über andere Verfügungsberechtigte, jedoch nicht um Kontostände und Kontobewegungen. Stellt sich heraus, daß Konten und Depots nicht angegeben wurden, wird derjenige um weitere Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Verdacht auf Betrug, kann das Finanzamt von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen. Über den Kontenabruf wird anschließend im Steuerbescheid informiert.
Dabei geht es zunächst nur um Stammdaten - Kontoführende Bank, Kontonummer,Name, Geburtsdatum oder Adresse - sowie Angaben über andere Verfügungsberechtigte, jedoch nicht um Kontostände und Kontobewegungen. Stellt sich heraus, daß Konten und Depots nicht angegeben wurden, wird derjenige um weitere Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Verdacht auf Betrug, kann das Finanzamt von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen. Über den Kontenabruf wird anschließend im Steuerbescheid informiert.
Erst einmal soll die Existenz des Kontos ermittelt werden. Also Unterkonten o.ä..
Bei Begründetem Verdacht darf das FA wohl den Kontenfluss einsehen. Und wenn man dann z.B. 50,-- € nicht angegeben hat, kommt der Sensenmann.
Ist so wie Autofahren, wenn man die Regeln übertritt, wird man irgendwann durch Zufall mit Sanktionen konfrontiert.
Bei Begründetem Verdacht darf das FA wohl den Kontenfluss einsehen. Und wenn man dann z.B. 50,-- € nicht angegeben hat, kommt der Sensenmann.
Ist so wie Autofahren, wenn man die Regeln übertritt, wird man irgendwann durch Zufall mit Sanktionen konfrontiert.
das heisst eingegeben werden lediglich Name und Geburtsdatum?
Einfach mal beim Finanzamt nachfragen.
Wer nicht fragt bleibt dumm!
Wer nicht fragt bleibt dumm!
Erscheinen bei solch einer Abfrage eigentlich auch die Konten, bei denen man nicht Inhaber, aber Verfügungsberechtigter ist ?
Das wäre ja ein Spass bei mir. Ich arbeite in einer mittelständischen Firmengruppe und habe Bankvollmacht über ca. 25 Konten bei mehreren Banken. Wenn die alle in der Liste sind, bekomme ich doch sofort Besuch von der Steuerfahndung, weil die denken einen ganz dicken Fisch an der Angel zu haben. Keine Spekugewinne, Zinsen im Rahmen des Sparerfreibetrages und dann Vollmacht für mehr als 25 Konten.
Hoffentlich kommt da nicht gleich die CIA mit einem Freiflug.
Das wäre ja ein Spass bei mir. Ich arbeite in einer mittelständischen Firmengruppe und habe Bankvollmacht über ca. 25 Konten bei mehreren Banken. Wenn die alle in der Liste sind, bekomme ich doch sofort Besuch von der Steuerfahndung, weil die denken einen ganz dicken Fisch an der Angel zu haben. Keine Spekugewinne, Zinsen im Rahmen des Sparerfreibetrages und dann Vollmacht für mehr als 25 Konten.
Hoffentlich kommt da nicht gleich die CIA mit einem Freiflug.
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