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    Eine Frage bitte zu abgetretenen Zinseinkünften... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.06 22:17:45 von
    neuester Beitrag 03.02.06 09:42:41 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.037.518
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      Avatar
      schrieb am 02.02.06 22:17:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle zusammen,

      das Ganze ist etwas kompliziert: Welche Bescheinigung benötigt man eigentlich, wenn folgende Situation vorliegt:

      -Es fallen Zinseinkünfte jährlich i.H.v. 6500 € an

      -jetzt kommt eine Schenkung an Bargeld hinzu, die angelegt wird und die jährliche zusätzliche Zinseinkünfte i.H.v. ca. 4000 € bringt. Die Zinsen fliessen aber an den Schenkenden, weil dieser einen Nießbrauch darauf hat.

      -die Zinsbescheinigung der Bank ist aber auf den Beschenkten ausgestellt, die Bank interessiert nämlich nicht wo die Zinsen hinfliessen, sondern nur wer das Kapital auf dem Konto hat.....

      -mit welcher Bescheinigung egal von wem kann man beim Finanzamt die 4000€ wieder rausrechnen lassen, so daß sie dem Schenkenden zugeordnet werden und (natürlich mit dessem Einverständnis) von diesem versteuert werden?

      Hat da jemand vielleicht eine Idee?

      Und sagt jetzt bitte nicht "Pech gehabt, musst Du halt versteuern....", ich bin namlich nur der arme Gatte der beschenkten Ehefrau und muss die Est-Erklärung machen :cry:

      Vielen Dank für Eure Beiträge

      (aber auch für witzige, ironische, sarkastische Bemerkungen, ich verstehe Spaß....:))


      MfG ing
      Avatar
      schrieb am 02.02.06 22:42:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde die Zinseinnahmen "oben" als Eingabe angeben und "unten" als Werbungskosten wieder abziehen.
      Dazu eine kleine Erläuterung - optimal eine Art Vertrag.

      Ähnlich wie bei einem Darlehn wo die werbungskosten dem Zinsertrag entsprechen.
      ist für Dich kostenneutral und der eigentliche Empfänger versteuert es dann, wenn er über dem Freibetrag ist.
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 07:45:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Schenkungsversprechen bedarf der notariellen Beurkung. (§ 518 BGB) Füge eine Kopie des beurkundeten Schenkungsversprechens der Steuererklärung bei. Soweit entgegen § 518 Abs. 1 BGB das Schenkungsversprechen nicht notariell beurkundet wurde, so kannst du doch darlegen, dass die Zinsen von deinem Konto auf des Konto des Beschenkten zurückflossen. Diesen Kontoauszug fügst du ebenfalls bei. Allerdings ist es normalerweise üblich dies im vorhinein vertraglich zu fixieren.
      Avatar
      schrieb am 03.02.06 09:42:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Super, das ist doch schon mal eine Basis.....

      Ich benötige

      - die notariell beglaubigte Schenkungsurkunde
      - dann noch einen Vertrag in dem der Zinsabfluss geregelt ist
      - eine Bescheinigung der Bank, auf welches Konto diese Zinsen geflossen sind
      - Kopien der Kontoauszüge, die den Geldfluss belegen

      und dann ist alles geritzt....

      Soweit ich bisher mitbekommen habe, sollte man auf jeden Fall vermeiden, dass die Zahlung der Zinsen als "Unterstützung bedürftiger Angehöriger" gewertet wird, dies ist nämlich nicht absetzbar, sobald der Empfänger über ein bißchen Vermögen verfügt.

      Aber besten Dank schon mal.....


      MfG ing


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