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    telekom untersagt graumarkthandel mit t-online aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.03.00 16:21:24 von
    neuester Beitrag 31.03.00 22:30:35 von
    Beiträge: 11
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      Avatar
      schrieb am 30.03.00 16:21:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      wie mir mein bänker eben zu berichten wusste, hat die deutsche telekom ag verfügt, dass die t-online-aktie nicht im grauen markt gehandelt werden darf;

      ich weiss zwar nicht, ob dieses verfügung rechtlich durchsetzbar ist;
      aber ob sich die telekom damit freunde macht?
      ich glaubs nicht.

      wenn das so weiterläuft, wird die t-online emission noch schlimmer als der infineon - börsengang.

      zuerst der brüller mit der bb-spanne bis 50 euro! (107 mrd dm marketcap. bei einem umsatz in diesem jahr von unter knapp 2 mrd dm)
      jetzt das verbot des graumarkthandels (war bislang immer ein verlässlicher indikator, wo die reise hingeht)
      dann die option, die man sich offenhält, den emissionspreis deutlich anzuheben, wenn die emission stark überzeichnet wird.(die raubritter des mittelalters waren da waisenknaben ;) )

      einzige anlegerfreundliche aktion: die zuteilung wird unter notarieller aufsicht stattfinden. Hurra!

      ... na wenn das börsenumfeld sich in den nächsten wochen nicht deutlich verbessert, werden die vielleicht nicht einmal ihren greenshoe los...
      ;) rolf
      Avatar
      schrieb am 30.03.00 16:23:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      rolf, wenn das eine Privatperson so machen würde, ware die bestimmt in der Klapse!
      Avatar
      schrieb am 30.03.00 18:03:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      hoffentlich bleiben die auf ihren aktien sitzen!!
      das wäre ja unglaublich. die telekom hat wohl angst, dass sie ihre dinger nicht loswerden.
      jetzt versuchen sie es mit allen tricks.
      aber noch ist das ja nicht bestätigt. ich kann es mir einfach nicht vorstellen.
      wenn ja, wären sie die reinste gaunerbande. sie nehmen uns einfach nicht für voll.
      zeins
      Avatar
      schrieb am 30.03.00 18:08:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hy Leute,

      eine Frage: Kann man (frau) eine Zeichnung eigentlich vor der Ausführung stoppen, und wenn ja bis wann??

      Ciao c.
      Avatar
      schrieb am 30.03.00 18:12:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich bin mit sicherheit kein freund der angesprochenen aktie, aber das ist bzw. wäre der absolute hammer !!!!!

      ehrlich, ich kann mir das nicht vorstellen !!!

      siehe auch den thread

      http://www.wallstreet-online.de/community/board//ws/threads/…

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      Avatar
      schrieb am 30.03.00 19:41:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      was kannst du dir nicht vorstellen?

      das t-online nicht im grauen markt gehandelt werden darf, oder die option den emissionspreis während des bookbuilding nach oben zu setzen?
      kannste als gegeben ansehen;

      worüber momentan noch spekuliert wird, ist die bookbuildingspanne.

      ich werde meine zeichnungsorder auf jeden fall mit limit abgeben;
      das erspart mir unangenehme überraschungen für den fall der fälle, dass der emissionspreis nach oben gesetzt wird. lieber verzichte ich auf eine zuteilung, als der willkür der telekom ausgesetzt zu sein.

      ;) rolf
      Avatar
      schrieb am 30.03.00 19:47:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Rolf,

      meine Jura-Kenntnisse sind nur sehr rudimentär, aber beim vorbörslichen Handel handelt es sich um ein privatrechtliches Geschäft. Da kann T-Online sich m.E. auf den Kopf stellen. Bei Schnigge steht auch schon Handel per Erscheinen drin. Einzige Möglichkeit wäre eine Lock-Up Verpflichtung, die schon vor Börsennotierung in Kraft tritt.

      Gruss
      Paris
      Avatar
      schrieb am 30.03.00 20:01:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      gabs das nicht schon hier und da, dass aktien im grauen markt nicht gehandelt wurden?

      ich glaube mich an eine z. b. erinnern zu können (trius, war das nicht die, die gegen höchstgebot zugeteilt wurden)
      hat da aber vielleicht andere gründe gehabt.

      wer bietet schnigge die aktien an, die die dann verhökern; wohl die instituionellen, die ja wohl mit ziemlicher sicherheit material zugeteilt bekommen, und sich auf diesem wege schon mal ein paar zeichnunsgewinne sichern.
      mit einem lock-up wären die sicherlich schnell seitens der telekom in den griff zu bekommen,

      mal sehen, ob es funktioniert.

      :) rolf
      Avatar
      schrieb am 31.03.00 17:29:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bin mir nicht sicher, aber ich glaube bei Birkert&Fleckenstein durften damals auch keine Graummarktpreise festgestellt/veröffentlicht werden.
      Gruß Stevin
      Avatar
      schrieb am 31.03.00 21:25:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das mit dem Verbot des vorbörslichen Handels bezieht sich mE nur auf die Konsortialbanken (also fast alle Banken). D.h. um vorbörslich handeln zu können müßt ihr eine Bank finden, die nicht im Konsortium ist. Ansonsten kann den Handel niemand verbieten.
      Avatar
      schrieb am 31.03.00 22:30:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      An chomiker!

      Zeichnung kann bis zum Ende der Zeichnungsfrist zurückgezogen werden. Aber Vorsicht, bei starker Überzeichnung wird des öfteren vorzeitig geschlossen.


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