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    Opa will für Enkel Geld in Fond anlegen. Was muss man steuerlich beachten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.06 21:53:51 von
    neuester Beitrag 31.10.06 08:23:49 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.090.763
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      Avatar
      schrieb am 29.10.06 21:53:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Will für meinen Enkel über einen Zeitraum von 18 Jahren monatlich EUR 250,00 in einen Fond anlegen. Folgende Fragen tauchen jetzt bei mir auf:
      1. Auf wessen Namen soll der Fond laufen, damit steuerlich der günstigste Weg beschritten wird?
      2. Wer hat das Verfügungsrecht für diese Fondanlage innerhalb des geplanten Investitionszeitraumes (18 Jahre)? Beim Verfügungsrecht denke ich an die Erziehungsberechtigten, den Enkel und an meine Person. Nach 18 Jahren soll alleinig der volljährige Enkel verfügen!

      Wer kann mir hierzu Tipps geben. Wer hat schon das gleiche Thema schon für sich geregelt?

      Gruß
      SOLO
      Avatar
      schrieb am 29.10.06 22:11:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Eigentl. egal wenn der Fonds net unterm Jahr ausschüttet ( Meines Wissens nach )

      2. Lieber des Geld auf Ihren Namen anlegen und einen Vertr. zu Gunsten Dritter machen, mit der Bedingung das der Enkel das Geld am 18 Geb bekommt, somit können Sie jederzeit über das Geld auch verfügen bzw. wenn der Enkel nicht brav ist, das ganze Geld wieder rausnehmen :D
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 07:47:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.000.364 von Solo am 29.10.06 21:53:51Den Fond würd ich in jedem Fall auf den Enkel laufenlassen, ansonsten würde ein nicht unerheblicher Betrag an Schenkungssteuer nach 18 Jahren fällig wenn das Geld dann auf den Enkel übergeht...

      zu 2., Ich denke dass die Erziehungsberechtigten automatisch eine Vollmacht haben. Du müsstest Dir eine Vollmacht eintragen lassen. Dein Enkel kann (wenn ich mich nicht täusche) immer seinem Alter entsprechend über einen bestimmten Höchstbetrag verfügen. Ich meine das was von Taschengeldüblichen im Hinterkopf zu haben, kann mich aber auch täuschen.
      Ich würde nur überlegen ob 18 da schon das passende Alter ist, ich ähnliches bei meinen Kindern, allerdings bis 25. Ich hätte mit 18 mit so nem Haufen Kohle nichts Gutes gemacht... Aber das ist jedem selbst überlassen.

      So long

      Dago
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 09:06:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Als Opa würde ich erst mal zu einem Bestattungsunternehmen gehen u.dort probeliegen um herauszufinden ob ich noch 18 Jahre lebe......
      :laugh:;):p
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 11:02:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin,

      eröffne ein sogenanntes Minderjährigenkonto. Dann läuft das Konto auf dem Namen des Kindes und es kann/wird dann automatisch ab 18 J. darüber verfügen dürfen. Damit ist aber auch die volle Verfügungsmacht beim Kind - alle anderen Varianten sind ungünstig!

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      Avatar
      schrieb am 30.10.06 12:37:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Den Fond würd ich in jedem Fall auf den Enkel laufenlassen, ansonsten würde ein nicht unerheblicher Betrag an Schenkungssteuer nach 18 Jahren fällig wenn das Geld dann auf den Enkel übergeht


      Wie läuft das mit der Schenkungssteuer?
      Kann man die nicht irgendwie umgehen, z. B. indem das Guthaben bar verschenkt wird?
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 13:26:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.007.686 von berni1972 am 30.10.06 12:37:10Hallo solo,
      das Depot sollte am besten auf den Enkel lauten - vor allem wegen Erbschafts-, aber auch wegen der bis dahin anfallenden ZASt (auch bei thesaurierenden deutschen Fonds).

      Zu der Vergügungsberechtigung folgende Info:
      Die Kontoeröffnung müssen beide Erziehungsberechtigte (=Eltern) unterschreiben.
      Verfügungsberechtigt sind kraft Gesetz beide Eltern gemeinsam.
      Es kann aber auch eine Zeichnungsberechtigung (=ZB) für jeden alleine und auch für Dich alleine vereinbart werden.
      Die Eltern können aber während der Laufzeit Deine ZB jederzeit widerrufen (bzw. ein Elternteil kann das auch alleine ... z.B. nach einer Scheidung).
      Der Enkel wird bei Volljährigkeit auf das angesparte Vermögen zugreifen können - er kann dann auch alle anderen vorhanden ZB (Eltern, Opa) widerrufen.
      Eine Verfügungssperre bis zum 18. oder (bspw.) 25.Geburtstag wird nicht klappen.

      Wenn Du den Zugriff auf das Depot behalten möchtest, bleibt m.E. nur die Alternative \\\
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 13:40:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Opa!

      1. Kinder dürfen nur ein geringes eigenes Einkommen (lies Kapitalerträge) haben, sonst können sie nicht bei den Eltern in der GKV mitversichert werden. Das ist jetzt zwar kein Thema, aber wenn du deinen Enkel wirklich so besparst, dann wird das noch ein Thema!

      2. Bei 18 Jahren Laufzeit und rund 7% angenommener Rendite hat dein Enkel so rund 100k zur Verfügung mit 18. Das ist schön. Aber ist es auch gut? Gut für den lokalen Porschedealer vielleicht. Ich mein, was kann man erwarten wenn man nem normalen 18-Jährigen 100k in die Hand drückt. Sei dann bitte nicht enttäuscht wenn die Kohle bestenfalls in einen Porsche geht, schlimmstefalls wird es verdaddelt, verwettet, versoffen, ver.... aber alles für den lieben Kleinen, der jetzt so süß in der Wiege liegt. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber gibt ihm die Kohle lieber dann persönlich. Eventuell besucht er dich dann mal im Altenheim ..:laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 15:18:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.008.752 von Michelraketen am 30.10.06 13:40:59Naja, mal angenommen der Fond bewegt sich in den 18 Jahre gar nicht, dann wären das immerhin schon 54.000 €! Wenn das ganze auf Dich läuft und Du es Deinem Enkel überträgst ist das eine Schenkung und diese 54000 übersteigen den Schenkungsfreibetrag bei weiten (ich meine Opa - Enkel sind es 10.300 € in 10 Jahren), das heist er müsste den Rest voll besteuern.
      Und jetzt mal mit ein wenig Rendite gerechnet bist Du da schnell bei 70 - 100.000€. Da wird das Finanzamt schon nen Blick drauf werfen wenn Dein Enkel (eventuell noch Schüler) auf einmal über so ein Vermögen verfügt...
      Also gleich auf Deinen Enkel laufen lassen.
      Andere Möglichkeit, das ganze läuft auf Dich und Du verschenkst es Deinem Sohn /Deiner Tochter und der/die wieder weiter an den Enkel, sprich ihr Kind. Hier gelten Freibeträge von 205.000 Euro...
      Ist wahrscheinlich die Sicherste Variante, denn bei montalich 250 € kommst Du ja auch über die 10.300 € in 10 Jahren. Und ein weiterer Vorteil, Du kannst, wenn Du in 18 Jahren der Meinung bist der Enkel ist noch nicht reif für so viel Kohle, das ganze weiter über dich laufen lassen...
      Wie gesagt, ich wars mit Sicherheit nicht...
      Hoffe ein wenig geholfen zu haben

      So long

      Dago
      Avatar
      schrieb am 30.10.06 17:05:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.010.655 von DagobertI am 30.10.06 15:18:23Wer weiß schon, was in 18 Jahren für Gesetze gelten. Vielleicht gibt es längst eine Schenkungssteuer rückwirkend auf Sparpläne, bei dem Erfindungsgeist unserer Politiker scheint dies nachgrade realistisch.

      Ich wollte auch eher die grundsätzliche Frage aufwerfen, ob es sinnvoll oder toll ist, einem 18jährigem 50 oder 100k in die Hand zu drücken. (was natürlich jeder selber entscheiden muss) Ich mein, mit 23 oder 25 wo der Enkel vielleicht eine Firma gründet oder seine Frau Gemahlin soeben glücklich von Vierlingen entbunden wurde kann er es vielleicht besser brauchen. Opa sollte sich also die Frage stellen, wie er mit 18 so drauf war und was er mit dem Geld angefangen hätte. Mit 18. Und ohne romatische Verklärungen der Vergangenheit :D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.10.06 08:23:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.013.618 von Michelraketen am 30.10.06 17:05:34Die Frage hab ich auch in den Raum gestellt, aber wie gesagt, dass muss jeder selber wissen...
      Ich habs bei meinen Kids auch bis 25 ausgelegt und nicht bis 18...

      so long

      Dago


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