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    Steuern sparen für alle! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.12.06 11:30:39 von
    neuester Beitrag 13.05.07 19:55:34 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.102.219
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      Avatar
      schrieb am 24.12.06 11:30:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Gemeinde:)

      würde mich freuen wenn wir hier einen ernsthaften Thread über
      -Steuern sparen
      -Spekulationsverluste verrechnen
      usw. machen könnten!

      Bestimmt haben viele einen Tip, wo man so manchen Euro sparen kann.

      Bin mal gespannt:lick:
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 11:32:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.450.371 von Ballardpower am 24.12.06 11:30:39Tipp 1: weniger verdienen
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 11:58:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.450.408 von Petzer am 24.12.06 11:32:45@ Ballardpower

      Verabschiede Dich mal vom Steuern SPAREN....
      Es gibt keine Steuerersparnis ... lediglich eine Steuerverlagerung und nur wenn Du dann, in diesem hinausgeschobenen Moment einen geringeren Steuersatz hast (geringeres Einkommen, anderes Steuersystem etc.) dann hast Du einen mehr oder weniger ordentlichen Gewinn.

      Alles andere läuft fast immer nach dem Motto:

      SPAREN WIR STEUERN ... KOSTE ES WAS ES WOLLE.
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 12:26:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na na , bestimmt gibt es einige Sachen die hier nicht alle wissen:

      Spekulationsverluste mit Spekulationsgewinnen verrechnen zum Beispiel. Das wissen immer noch viele nicht.
      Ordergebühren und Depotgebühren kann man doch auch von den Spekulationsgewinnen abziehen oder?

      Das sind alles so Sachen was keiner genau sagen kann.
      Außer NATALY natürlich!!!!!


      Los Leute wer hat noch ein paar Tips???????
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 14:35:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.451.196 von Ballardpower am 24.12.06 12:26:26Hast schon recht, NATALY is schon klasse ... die kanst Du einfach fast alles fragen.

      Aber Steuern ist auch mein Thema: Nur Deine Beispiele laufen m.E. wieder in die falsche Richtung. Ich zahle lieber keine Depotgebühren und gaaaanz wenig Ordergebühren ... dafür lieber ein paar mehr Steuern. Solange wir in D noch keinen Steuersatz von 100% haben, hab ich letztendlich mehr Geld in der Tasche.

      Einen fleißigen Weihnachsmann ...
      wenigstens sind die Geschenke noch steuerfrei

      tapayer

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      Avatar
      schrieb am 24.12.06 16:17:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.452.218 von Taxpayer am 24.12.06 14:35:24Solange wir in D noch keinen Steuersatz von 100% haben, hab ich letztendlich mehr Geld in der Tasche.

      Klasse Logik!:D
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 17:07:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Taxpayer
      das mit den Depotgebühren war ja auch nur ein Beispiel, ich zahle auch keine.

      Wie findet ihr meine Idee 2 Tage vor einer Dividendenauszahlung eine Aktie zu kaufen. Am Tag danach zu verkaufen um Spekulationsverluste anzuhäufen um diese dann mit Gewinnen zu verrechnen??
      Avatar
      schrieb am 24.12.06 17:07:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hat von euch jemand sowas schon gemacht???????????
      Avatar
      schrieb am 25.12.06 14:00:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nr 7
      Am Tag danach zu verkaufen um Spekulationsverluste anzuhäufen...

      Da koennte Dir das FA aber auch Gestaltungsmissbrauch unterstellen, wenn Du mit Absicht Verluste machst und die Verluste dann nicht anerkennen.

      Auf der anderen Seite fallen ja auch noch Dividendenerloese -im Regelfall in Hoehe der Kursverluste- an, die Du auch versteuern musst. Also eher linke Tasche, rechte Tasche.


      Wenn ich mir die ganze Geschichte mit dem Spekulationssteuer - Hin und Her, Abgeltungssteuer, Wegfall des Halbeinkuenfteverfahren, Kontenkontrolle, Unternehmensbesteuerung etc in Deutschland so ansehe, komme ich fast zu dem Schluss, dass Deutschland fertig hat. Und dann noch 20 Prozent Mehrwertsteuer... Warum eigentlich? Ich bin gerade in Thailand. Hier nimmt der Staat nur 7 Prozent Mehrwertsteuer. Benzin kostet ca 53 EuroCent. Und jetzt erzaehl mal einer was von Globalisierung.

      nd :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 29.12.06 00:05:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Was haltet ihr davon: Investition in ein Lock-In Zertifikat, das eine Gewinnschwelle bereits erreicht hat. Beispiel: GS0EMU (DJ EuroStoxx 50 Index, Lock-In Schwellen bei 125/150/175/200 %).

      Die 125er Schwelle wurde bereits erreicht, momentan steht die 150 % Lock-In Schwelle an - könnte auch schon geknackt sein, Kurs derzeit knapp über 150 Euro.

      Damit wäre das ein fast risikoloses Investment mit deutlichem Gewinnpotential - und steuerfrei, Haltedauer > 1 Jahr natürlich vorausgesetzt.
      Avatar
      schrieb am 29.12.06 01:56:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      zu 7 & 8

      dividenden zählen zu den einkünften aus kapitalvermögen...
      gewinne / verluste aus spekulationsgeschäften hingegen zu den sonstigen einkünfen.

      wer also mit spekulationsgewinnen über die freigrenze (2006 512 €) kommt, kann selbstverständlich etwaige verluste die durch "andere spekulationsgeschäfte" entstanden sind verrechnen und so ggf. unter die freigrenze kommen.

      ergebnis : dividende ist zu versteuern, allerdings abzüglich werbungskosten (pauschbetrag 2006 51 €) und sparerfreibetrag 2006 1370 €)

      nochkurz zu den werbungskosten...hierzu gehört (anteilig) alles was zu erhalt, sicherung und erwerb der einkünfte dient. also ggf. arbeitszimmer, pc, internetkosten, evtl fahrtkosten zur hv,.....


      wirklich interessant wir das ganze aber erst bei den sonderdividenden.

      § 20 estg
      "die bezüge gehören nicht zu den einnahmen, soweit sie aus ausschüttungen einer körperschaft stammen, für die beträge aus dem steuerlichen einlagekonto im sinne des § 27 des körperschaftsteuergesetzes als verwendet gelten"


      also, klartext. sonderdividenden mindern, wenn sie aus dem einlagekapital der ag stammen in der regel den spekulationsgewinn, und sind auf der anderen seite NICHT als einnahme nach $ 20 estg (also kapitalvermögen) zu versteuern. toll, oder ? ;)


      so zb geschehen bei atoss software in 2006.

      mal ne beispielrechnung ohne sonderdividende :
      normale spekulationsgewinne (also ohne Atoss) 10000 €
      halbeinkünfteverfahren 5000 €

      zu versteuern 5000 €
      mal angenommen steuersatz 30 % = 1500 € steuer.
      __________________________________________________________________

      jetzt mit sonderdividende:

      normale spekulationsgewinne (ohne atoss) 10000 €
      spekulationsverlust atoss 10000 €
      (1250 aktien kurs vor ausschüttung 16 €, nach ausschüttung 8 €)

      bleiben unterm strich als einkünfte
      aus spekulationsgeschäften 0 € !!
      davon die hälfte :) ...immer noch null

      dazu einkünfte aus kapitalvermögen:
      bei atoss erfolgete die ausschüttung zu ca 96% aus dem einlagekonto - also steuerfrei und zu 4% als steuerpflichtige dividende.

      also 1250 aktien x 8 euro dividende = 10000 €
      davon steuerpflichtig 4% = 400 €
      Halbeinkünfte = 200 €
      abzügl. werbungskosten, sparerfreibetrag
      zu versteuern = 0 €

      steuer (steuersatz angenommene 30%) = 0 €


      also leute, sucht nach sonderdividenden ;)

      mfg
      baerchen
      Avatar
      schrieb am 29.12.06 10:11:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      ach so, noch kurz zum "gestaltungsmissbrauch"

      meiner ansicht nach darf sich das finanzamt da nicht wirklich einmischen, aber um sowas zu umgehen einfach etwas eher kaufen als 2 tage vor ausschüttung.

      mfg baerchen
      Avatar
      schrieb am 01.01.07 11:21:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      arbeitszimmer 2007


      hallo allerseits,

      sollte eigentlich ein neuer thread werden, darf aber (noch) keinen eröffnen..nun eben also hier.

      mich würd mal interessieren wie ihr die sache mit dem arbeitszimmer für 2007 seht.

      "Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Vom Abzugsverbot nicht betroffen sind nach wie vor Aufwendungen für Arbeitsmittel, wie z. B. Schreibtisch, Bücherregal und PC. Diese Aufwendungen sind weiterhin bei betrieblicher/beruflicher Veranlassung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu berücksichtigen."



      also berücksichtigung des arbeitszimmers für "spekulationsgewinne" (unbeschränkt) möglich ?!
      und...besonders interessant...die arbeitsmittel. was ist denn eigentlich ein arbeitsmittel ? lasst mal hören, was habt ihr da so für (bitte ernstgemeinte) vorschläge ?
      mir würd da zb ein fernseher einfallen.eigentlich ja kosten der privaten lebensführung. was aber wenn dieser fernseher im arbeitszimmer steht ?
      argumente für die anerkennung :
      - "private" fernseher in wohn und schlafzimmer vorhanden,
      - im (steuerlich hoffentlich anerkannten) arbeitszimmer hält
      man sich auf um zu arbeiten
      - und dafür ist eben u. a auch blomberg erforderlich

      was meint ihr ?


      mfg
      baerchen
      Avatar
      schrieb am 03.01.07 23:42:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.628.731 von baerchen73 am 01.01.07 11:21:44Hallo, was mir auf jeden Fall einfallen würde sind die Internetkosten.
      Die sollte man sich doch anrechenen lassen dürfen!?
      Ein Unternehmen, das 2007 eine steuerfreie (?) Sonderdividende ausschüttet ist SYZYGY.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 04.01.07 01:08:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.665.818 von haussalem am 03.01.07 23:42:39zur syzygy sonderdividende :
      ausschüttung am 16.2.2007
      1,50 je Aktie
      "steuerfrei" da aus einlagekonto !

      mfg
      baerchen

      Corporate News: Termin der Sonderausschüttung
      Frankfurt, 04.09.2006
      Die ordentliche Hauptversammlung der Syzygy AG hatte am 30. Juni 2006 eine Kapitalherabsetzung in Höhe von EUR 1,50 pro Aktie beschlossen, welche im Ergebnis zu einer Sonderausschüttung in dieser Höhe führt.
      Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden anschließend beim zuständigen Amtsgericht in Bad Homburg zur Eintragung eingereicht. Am 16. August 2006, wurden die Eintragungen des Amtsgerichtes im Bundesanzeiger publiziert. Gem. § 225 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) darf die Sonderausschüttung erst nach Ablauf einer auf den letzten Veröffentlichungstermin folgenden Frist von 6 Monaten erfolgen.
      Als Termin für die Sonderausschüttung gibt die Gesellschaft den 16. Februar 2007 bekannt. Ausschüttungsberechtigt sind die Aktionäre, deren Syzygy-Aktien am Donnerstag, den 15. Februar 2007 zum Börsenschluss im Depot verbucht sind und dadurch vom Clearstream erfasst werden. Der Ausschüttungsbetrag in Höhe von EUR 1,50 wird über die depotführenden Banken gutgeschrieben.
      Die Sonderausschüttung wird aus dem steuerlichen Einlagenkonto entnommen und erfolgt daher ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.
      Avatar
      schrieb am 07.01.07 10:58:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.450.371 von Ballardpower am 24.12.06 11:30:39Gibt viele Möglichkeiten:

      Weniger konsumieren, weniger verdienen,mehr Schulden oder einfach gleich ganz raus aus Deutschland. Der Tip kommt aber wahrscheinlich schon zu spät. Die mit mobilem Kapital haben dies wahrscheinlich schon vor Jahren rausgeschafft.
      Avatar
      schrieb am 11.01.07 18:11:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.531.679 von steschko am 29.12.06 00:05:34M.E. ist eine Anlage immmer dann zu versteuern, wenn es keine Chance mehr auf Totalverlust gibt. D.h. bei einem lock in fällt Steuer an wie bei einem festverzinslichen, sobald das Zertifkat eine gelockt hat, da es ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr auf einen Totalverlust gibt.
      Avatar
      schrieb am 31.01.07 00:00:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.838.022 von tippex13 am 11.01.07 18:11:15OK, das wäre natürlich zu berücksichtigen. Bei Zeichnung hatte das Zertifikat allerdings volles Verlustrisiko. Dann müßte sich an der Steuersituation exakt mit Erreichen der 1. Lockin-Schwelle etwas ändern, was ich mir schwer vorstellen kann. Ich dachte damit die Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekufrist *nicht* gilt, muß es sich von vornherein um eine Finanzinnovation (z.B. Garantiezertifikat) handeln. Weiß das jemand genauer?

      Aktuell gibt es wieder ein Lockin-Zertifikat zu zeichnen: HSBC Zenit, WKN 965814. Erster Lockin hier schon bei 115 %, dazu noch Sicherheitspolster bis -50 % (EuroStoxx 50).
      Avatar
      schrieb am 08.05.07 21:08:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.311.203 von steschko am 31.01.07 00:00:50Thema Steuer :

      für grosse Einkommen gibt es noch Möglichkeiten. Mehr auf Anfrage per pm :keks:

      funktioniert noch und lohnt sich

      lg

      blei
      Avatar
      schrieb am 13.05.07 19:55:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.220.490 von bleibaer am 08.05.07 21:08:13Anfrage: :lick:


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