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    Zivilrichter: die wahren Helden unserer multikulturellen Gesellschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.07 16:41:30 von
    neuester Beitrag 03.05.07 01:24:36 von
    Beiträge: 28
    ID: 1.126.772
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      schrieb am 02.05.07 16:41:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute möchte ich allen w.o.-Mitgliedern ein Beispiel zeigen, wie einfach ein friedliches multikulturelles Miteinander zu realisieren ist und welche bedeutende Rolle unser Justizsystem dabei spielt:

      Es geht um folgenden Fall:

      http://www.allgemeine-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?arti…


      Ich finde die Entscheidung des Zivilrichters vorbildlich. Sie macht deutlich, daß in Justizkreisen das Thema Menschenrechte und Schutz des persönlichen Ehrgefühls von Bürgern mit Migrationshintergrund allmählich den richtigen Stellenwert erhält.

      Es ist gleichzeitig ein Appell an die Bevölkerung, endlich mehr Rücksicht auf die kulturell bedingten besonderen Gepflogenheiten zu nehmen; nicht sofort in Blockwart-Manier bei lächerlichen Bagatellen den deutschen Schulmeister raushängen zu lassen und eventuelle Meinungsunterschiede integrationsfördernd zu regeln:

      Im Klartext: Jeder Bundesbürger sollte sich in ähnlichen Situationen ganz unbürokratisch die Fresse polieren lassen, um das verletzte Ehrgefühl des Beleidigten schnellstmöglich wieder herzustellen und eventuellen Rassimus-Vorwürfen konsequent die Grundlage zu entziehen.

      Ich denke, dieser mutige Zivilrichter hat für seine frei von populistischer Stammtischdenke getroffene Entscheidung das Bundesverdienstkreuz verdient.

      C.T.D.
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:49:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.161 von CashTestDummy am 02.05.07 16:41:30So ein Schlagstock tut ja auch nicht weh und kann einen nicht wirklich verletzten. Auch die Vorstafen zeigen, des 23-jährigen (deutsch)Türken zeigen, dass er eigenltich ganz lieb ist. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:51:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.161 von CashTestDummy am 02.05.07 16:41:30bravo
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:52:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.350 von Lars01 am 02.05.07 16:49:55Allein das Wort " Deutschtürke " ist schon Pervers.
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:53:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.408 von KlausStoertebeker am 02.05.07 16:52:32Hättest du einen besseren Ausdruck?

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      schrieb am 02.05.07 16:53:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.408 von KlausStoertebeker am 02.05.07 16:52:32stimmt, man könnte jemandes ehrgefühl verletzen und eine tracht prügel kassieren...
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:54:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Jetzt kommen mir aber die Tränen.

      Frag doch mal die unbeteiligten Kölner beim Spiel gegen Wismut Aue, die durch grobe Polizeigewalt teilw. schwer verletzt wurden! Die haben keine Chance sowas vor Gericht zu bringen, da sich alle untereinander schützen. Und da gibs noch unzählige Beispiele.
      Jetzt hat mal ein Grünrock mal erfahren können, wie schmerzhaft sein eigener Schlagstock ist und wie schwer es ist, vor Gericht sein Recht zu bekommen. Ist ne lehrreiche Erfahrung.

      In diesem Sinne gut Holz!!

      Ihr Volkspolizist
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:57:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.161 von CashTestDummy am 02.05.07 16:41:30aus #1

      "...Der Kollege hat keinen der klassischen Haftgründe für eine Untersuchungshaft erkennen können", erklärt Erhard Meier, Sprecher des Amtsgerichts. Der 23-Jährige ist zwar wegen gefährlicher und einfacher Körperverletzung 2005 und 2006 der Polizei in Mainz und Wiesbaden bekannt, aber nicht einschlägig vorbestraft...."

      Ja ja, immer diese "Jugendlichen"...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:57:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.449 von Salem88 am 02.05.07 16:54:09Du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen, Salem. Es waren Hilfspolizisten, die sich im Straßenverkehr bewegt haben und nicht als Schaulustiger neben einer Schlägerei standen!
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:58:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.449 von Salem88 am 02.05.07 16:54:09"""Ist ne lehrreiche Erfahrung."""

      Vielleicht sollte ein Richter auch Praxiserfahrung sammeln. Nichts ist überzeugender.
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:59:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.161 von CashTestDummy am 02.05.07 16:41:30In der Türkei wäre solcher Abschaum ins (Folter-)Gefängnis
      gekommen :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 16:59:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      Na wenn da nen 23jähriger Glatzkopf zwei türkischstämmige Deutsche so zusammengeschlagen hätte...wie hätte der Richter dann geurteilt ?
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:01:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.572 von SCP am 02.05.07 16:59:45Mehmet sagte schon sinngemäß: Die deutschen Polizisten sind zu zahm. In seinem Heimatland werden die Sachen anders geregelt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:01:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.408 von KlausStoertebeker am 02.05.07 16:52:32Stimmt, das "Deutsch" sollte man weglassen :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:02:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.575 von DScully am 02.05.07 16:59:53ob die 8 Brüder dann drangekommen wären :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:03:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.610 von Lars01 am 02.05.07 17:01:13:laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:06:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      #13


      ...der wuchs ja auch in Bayern auf. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:25:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.161 von CashTestDummy am 02.05.07 16:41:30Wenn Du den Kerl wegen versuchtem Totschlag anklagen willst, müßte im Gegenzug auch jeder Polizist, der seinen Schlagstock jemandem über die Rübe haut, auch wegen Totschlagversuch angeklagt werden.
      Wo ist da der Unterschied? Mit beiden Geräten kann man jemanden ins Jenseits befördern, wenn man richtig zuhaut.
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:27:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      #18

      Gilt so etwas nicht als "finaler Rettungsschlag" ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:29:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.098.102 von Borealis am 02.05.07 17:25:28bullshit
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:37:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.098.102 von Borealis am 02.05.07 17:25:28Polizisten müssen den Einsatz des Schlagstockes protokollieren. Und du glaubst doch wohl selber nicht, dass Polizisten im umgekehrten Fall davon gekommen wären
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:40:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21

      "...Polizisten müssen den Einsatz des Schlagstockes protokollieren..."

      Machen die bei jedem "Erfolg" eine Kerbe rein ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:43:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      es ist einfach der totale wahnsinn.
      der deutschtürke hat sicher überhaupt nichts im hirn.
      immerhin schlägt er zwei "hilfs"polizisten mit einer illegalen waffe nieder und zweitens hätte er sich ausrechnen können, dass sein kennzeichen den beiden längst bekannt war.
      also hätte er sich auch ausrechnen können, dass er irgendwann deswegen vor gericht kommt.
      aber scheinbar ist das "solchen" leuten sowas von scheißegal.
      sie achten die gebräuche und die gesetze nicht, sie haben scheinbar nicht mal angst vorm knast. einfach draufhauen ist das motto.
      traurig, dass sich die zivilgesellschaft mit so einem pack rumärgern muss, denn der typ schlägt sicher nicht nur bullen.
      und so ein paar proleten hier heißen dieses verhalten auch noch gut.
      dass solches verhalten in einem freispruch endet verdanken wir "normalen" bürgern dann so einem pack wie euch.
      ich hoffe der nette deutschtürke haut demnächst euch eins in die fresse.
      viel glück bei der schmerzensgeldklage!
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:46:13
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.098.509 von bauspara am 02.05.07 17:43:49Ich glaube schon, der Großteil der Leute verurteilt das Geschehne!
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 17:49:59
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.098.565 von Lars01 am 02.05.07 17:46:13na das will ich doch hoffen!
      leider gibts hier immer noch ein paar mit einer oder zwei defekten hirnhälften die so ein verhalten auch noch gut finden.
      wahrscheinlich sind das so halbe portionen die sich selbst sowas nicht trauen würden, oder schon schlechte erfahrungen mit der exekutive gemacht haben, die bei sowas dann die großen leuchtenden augen bekommen.
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 18:13:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      Gerade kam die Meldung das der Deutsche Türke der 4. Generation der Kopfbedecker, sich Entschuldigt hat und er vor Freude noch zwei Backsteine oben drauf legt - Mahlzeit !
      Avatar
      schrieb am 02.05.07 19:45:42
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.098.509 von bauspara am 02.05.07 17:43:49Du hast vollkommen recht!
      Solche "Leuten" die das Verhalten diesem Türken gut heissen, sollten selber einmal spüren wie das ist, eins auf die Rübe zu bekommen und dann noch erfahren dass der "Richter" (wenn man eine solche Person noch Richter nennen darf!!) den Täter frei laufen lässt, obwohl bereits polizeilich bekannt!!:mad::mad:
      Mann! Was sind wir für eine Bananen-Republik!!! Zumindest unseren "lieben" Gästen gegenüber!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 03.05.07 01:24:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.097.161 von CashTestDummy am 02.05.07 16:41:30Diese Leute werden eh nicht bestraft. Die können machen was sie wollen, als Multikultitruppe darf man sich alles erlauben. Wer den Kopf nicht hinhält, begeht Diskriminierung.

      Es wird noch besser kommen:
      In 5 Jahren darf man auch noch für den kaputten Knüppel Schadenersatz zahlen... :laugh:


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