checkAd

    Abgeltungssteuer- nur für private Anleger! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.05.07 17:57:43 von
    neuester Beitrag 24.05.07 16:55:10 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.127.708
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.659
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 17:57:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auszug aus der Regierungsseite

      Abgeltungssteuer: Für private Kapitalerträge wird ab 2009 eine Abgeltungssteuer mit einem attraktiven, einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent eingeführt. Den Steuerabzug erledigt künftig die Bank. Nachteile für Kleinverdiener verhindert eine Sonderregelung. Mit der Abgeltungssteuer wird Deutschland ein interessanter Platz für internationale Kapitalanleger. Das ist für unser Wachstum von großer Bedeutung.

      Im Klartext heißt das, daß Institutionelle Anleger (auch aus dem Ausland) ihre Dividenden steuerfrei abholen können!

      Blckstone oder Goldman Sachs können jetzt ein Faß aufmachen.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 17:59:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.422.167 von Dorfrichter am 22.05.07 17:57:43#1

      Toll, dann gründen wir halt alle eine kleine Holding im Ausland...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:04:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.422.167 von Dorfrichter am 22.05.07 17:57:43Sehr attraktiv!!! :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:14:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.422.167 von Dorfrichter am 22.05.07 17:57:43Nachteile für Kleinverdiener verhindert eine Sonderregelung

      Sonderregelung?

      Welche?
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:18:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      wie ist das wen ich ne aktie mit verlust verkaufe.weiss das die bank sofort und zieht nix ab?

      oder ne bestimmte menge ist doch steuerfrei.was ist wenn ich am jahresende nen verlust gemacht habe aufs gesamte.bekomm ich die dann von meinen wenigen aktien die ich mit gewin verkauft habe wieder zurück?:confused:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:39:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.422.167 von Dorfrichter am 22.05.07 17:57:43kannst Du mir sagen, wo genau Du das gefunden hast?

      :)
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:43:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      tja die reichen profitieren wieder mal davon:


      Abgeltungssteuer 2009 hebelt Reichensteuer aus
      Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 soll für private Kapitalerträge ab 2009 eine 25%-ige Abgeltungssteuer beschlossen werden. Dadurch kommen insbesondere Besserverdiener in den Genuss steuerlicher Vorteile.




      Denn muss ein Spitzenverdiener sein zu versteuerndes Einkommen mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuern oder setzt das Finanzamt für einen Teil des Einkommens zusätzlich die 3%-ige Reichensteuer fest, besteht Handlungsbedarf. Bei der Suche nach einer Kapitalanlage sollte bei einem Steuersatz von mehr als 25 Prozent auf lang laufende Kapitalanlagen gesetzt werden, die frühestens im Jahr 2009 Kapitalerträge abwerfen.

      Beispiel: Heinz Wohlgemut legt sein Geld so an, dass ihm zwei Jahre lang jedes Jahr 5.000 EUR Zinsen zufließen. Der Sparerfreibetrag ist bereits durch andere Kapitalerträge ausgeschöpft. Herr Wohlgemut unterliegt mit seinem Einkommen dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Alternative: Herr Wohlgemut entscheidet sich für eine Kapitalanlage, die im Jahr 2009 Zinsen von 10.000 EUR abwirft. Er hat dann einen Steuersatz von 25 %, dies entspricht einer Steuerlast von 2.500 EUR. Er hätte also eine Steuerersparnis von 1.700 EUR, wenn er sich für eine Kapitalanlage mit Zinszahlung in 2009 oder später entscheiden würde. Hingegen läge seine steuerliche Belastung bei einer jährlichen Zinszahlung von je 5.000 EUR in 2007 und 2008 bei insgesamt 4.200 EUR.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:46:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      :mad::mad::mad::mad:


      Die Bundesregierung hat neue Pläne zum Thema Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Demnach soll sich die steuerliche Behandlung von Verlusten ändern. Ursprünglich sollten Minusgeschäfte aus Wertpapierverkäufen mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 auch mit Dividenden und Zinserträgen verrechnet werden können. Dies soll nun gestrichen werden. Noch im Mai soll der Bundestag im Rahmen der Unternehmenssteuerreform hierüber entscheiden.

      Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) kritisiert dieses Vorhaben scharf: "Das ganze war von Anfang an eine Liste der Grausamkeiten und nun soll der einzige Punkt, der für Anleger eine Verbesserung bedeutet hätte, gekippt werden, um weitere Erleichterungen für Unternehmen zu finanzieren", so Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW.

      "Mit dieser Entscheidung wird die 25- prozentigen Abgeltungssteuer endgültig ein Programm zur Abschaffung der Aktienanlage in Deutschland", fügt Hocker hinzu. Wobei ausnahmslos alle Sparer, die Geld in Aktien, Fonds oder Zertifikaten anlegen, schlechter gestellt würden.

      Besonders hart würden dabei die Sparer mit mittleren und geringen Einkommen getroffen. So sollen Dividenden ab 2009 bis zu 100 Prozent höher besteuert als bisher. Gewinne aus Verkäufen von Wertpapieren sollen, unabhängig von der Haltezeit, pauschal mit 25 Prozent belastet werden. Zusätzlich werde die aktuell gültige Freigrenze für Spekulationsgewinne in Höhe von 512 Euro ersatzlos gestrichen.

      http://www.teletrader.com/_news/newsdetail.asp?ID=3297154&su…
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:48:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zum Nachlesen der komplette Text auf der Regierungsseite:

      http://www.bundesregierung.de/Content/DE/EMagazines/economy/…
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:53:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Damit Ihr Parallelen zur alten Unternehmenssteuerreform erkennt, hier der Klassiker!

      _____________________

      DIE ZEIT


      Das größte Geschenk aller Zeiten

      Die Bundesregierung feierte ihre Unternehmensteuerreform – bis die Konzerne aufhörten, Steuern zu bezahlen

      Von Wilfried Herz

      Mitten in der Nacht klingelte das Telefon bei Jörg Asmussen. Der Anrufer aus New York, ein Angestellter der Investmentbank Goldman Sachs, wollte von dem Referenten des deutschen Finanzministers wissen, ob er die Mitteilungen aus Berlin richtig verstanden habe. Ob es stimme, dass deutsche Kapitalgesellschaften künftig keine Steuern mehr auf die Gewinne zahlen müssten, die sie beim Verkauf von Aktienpaketen oder ganzen Tochterunternehmen erzielen. Der Beamte bestätigte die Information.

      Die Banker aus Amerika waren die Ersten, die dem Coup der Bundesregierung auf die Spur kamen. Sie hatten das tags zuvor in Berlin verteilte Pressematerial sorgfältig analysiert und später ihre Kunden informiert. Über Nachrichtenagenturen kam die Meldung zurück nach Deutschland – und löste dort einen Börsenboom aus. Der Aktienindex Dax stieg allein an einem Tag um 4,5 Prozent. Vor allem die Kurse von Banken und Versicherungen schossen in die Höhe. Börsianer im Freudentaumel.

      Die Überraschung war perfekt. Ausgerechnet eine SPD-geführte Regierung erfüllte die Wünsche der Wirtschaft in einem Maße, wie es sich die Manager kaum je erträumt hatten. Kein Wunder, dass Allianz-Chef Henning Schulte-Noelle und Deutsche-Bank-Sprecher Rolf E. Breuer voll des Lobes für Rot-Grün waren. Allein in ihren Bilanzen steckten hohe zweistellige Milliardensummen an stillen Reserven. Sie hofften, nun diese Schätze steuerfrei heben zu können. Selbst die Urheber des Kursfeuerwerks waren perplex: Die Regierung hatte die Wirkung ihres Tuns vollkommen verkannt.

      Das war aber noch die harmloseste Fehleinschätzung bei der Unternehmensteuerreform, wie sich später herausstellte. Vor allem bei den Steuerausfällen hatten sich Finanzminister Hans Eichel und seine Beamten völlig verkalkuliert. Noch im Jahr 2000 kassierte der Staat 23,6 Milliarden Euro Körperschaftsteuer von den Kapitalgesellschaften. Im Jahr darauf, nach dem Inkrafttreten des Reformwerks, brachen diese Einnahmen vollkommen weg. Per saldo mussten die Finanzämter sogar fast eine halbe Milliarde Euro an die Firmen auszahlen – das hatte es noch nie gegeben. Bis heute bekommt der Staat weitaus weniger Gewinnsteuern als in früheren Jahren. Das Ministerium hatte unterschätzt, in welchem Ausmaß Unternehmen die neu eröffneten Chancen nutzen würden.

      Kaum anders beim Wirtschaftswachstum. Der erhoffte Schub, der die Bundesrepublik in Europa wieder in die Spitzengruppe katapultieren sollte, blieb aus. Sie gehört weiter zu den Schlusslichtern.

      Dezember 1999. Drei Tage vor Weihnachten treten Kanzler Gerhard Schröder und sein Finanzminister in der Bundespressekonferenz auf, um die geplante Unternehmensteuerreform und die stufenweisen Einkommensteuersenkungen vorzustellen. Eichel erläutert: Für die Privathaushalte, insbesondere »der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer«, betrage »die Nettoentlastung 54 Milliarden Mark und für die Unternehmen rund 18 Milliarden Mark«.

      Der Minister bekräftigt seine finanzpolitische Zwei-Leitplanken-Theorie – Haushaltskonsolidierung auf der einen, Senkung der Steuer- und Abgabenlast auf der anderen Seite – und begründet die neuen Steuersätze: »Ein insgesamt sehr guter Standort muss auch im Steuerrecht ein guter Standort sein.« Der Regierungschef lobt das Konzept Eichels als »großen Wurf« und äußert sich zuversichtlich, dass damit »sehr positive Signale für die Entwicklung von Wachstum und damit auch von Beschäftigung in Deutschland gesetzt werden«.

      Auskünfte zu komplizierteren Details erteilt die parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks, etwa zur Anrechnung der Gewerbesteuer oder zur Belastung von Kleinaktionären oder zum Dividenden-Stripping. Zur geplanten Steuerfreiheit für die Konzerne sagt sie nichts. Sie wird auch nicht gefragt. Nach einer Stunde und 52 Minuten geht die Pressekonferenz zu Ende, ohne dass dieser Punkt auch nur erwähnt worden ist.


      Es war zwar kein Ruhmesblatt für die Berliner Journalisten, dass ihnen im Gegensatz zu den US-Bankern dieses wichtige Detail in der Fülle der Informationen entging. Aber das Finanzministerium hatte den entscheidenden Satz wohl mit Absicht erst auf Seite12 der Pressemitteilung platziert: »Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen, die eine Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft hält, sind nicht steuerpflichtig.« Eine Bombe, die nicht zündete.

      »Wenn wir gewusst hätten, welch positive Stimmung wir damit auslösen, hätten wir das so dargestellt, als wäre es der eigentliche Clou«, sagt Torsten Albig, Eichels damaliger Pressesprecher, heute. Doch es gab wohl noch ein anderes Motiv, den einschlägigen Passus herunterzuspielen. Eichel und seine Berater trieb die Sorge um, dass sich in der SPD-Fraktion zu großer Widerstand regen könnte mit dem Argument, es werde zu wenig für Arbeitnehmer und zu viel für Unternehmen getan. Nicht umsonst, aber ohne vollen Erfolg hatte Hendricks in beiden Koalitionsfraktionen intensiv für die Reform geworben.

      Wochen vor der Pressekonferenz im Konferenzraum 4392 jenes pompösen Gebäudes, das in der Nazizeit als Hermann Görings Reichsluftfahrtministerium gebaut wurde und in dem heute das Bundesfinanzministerium residiert: In diesem Raum, mit Blick auf den so genannten Ehrenhof, trifft sich das »Kollegium«, der Minister mit Staatssekretären und engsten Beratern. Hier werden die Weichen für die Reform gestellt. Eichel sorgt sich um den Bundeshaushalt. Er will die Steuer nicht zu stark senken. Auch bei der Idee, die Verkaufsgewinne der Konzerne ungeschoren zu lassen, neigt er zur Vorsicht. Unterstützt wird er von Haushaltsstaatssekretär Manfred Overhaus, dem jede Ausgabe und jeder Steuerausfall zu viel ist. Spiritus Rector der Reform ist Heribert Zitzelsberger, ein Sozialdemokrat, der seine Karriere im Ministerium begann und dann die Steuerabteilung im Chemiekonzern Bayer leitete. Eichel hat ihn als Steuerstaatssekretär zurückgeholt.

      Zitzelsberger plädiert dafür, Kapitalgesellschaften beim Verkauf von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften grundsätzlich von der Gewinnsteuer zu befreien. Bisher gilt dies nur, wenn ausländische Beteiligungen versilbert werden. Sein Argument: Dann werde die im Ausland vielfach kritisierte Deutschland AG mit ihren Verflechtungen aufgebrochen und das frei werdende Kapital produktiver investiert. Den Staat werde die Steuerbefreiung nichts kosten, weil bisher wegen der Steuer solche Verkäufe blockiert seien. Die Alternative, die Gewinne niedriger zu besteuern, aber nicht völlig steuerfrei zu stellen, lehnt der Staatssekretär ab. Wenn der Staat solche Gewinne überhaupt besteuere, müsse er den Firmen auch zugestehen, Verluste aus derartigen Verkäufen steuerlich geltend zu machen. Das könne für den Staat unterm Strich teurer werden.

      Zitzelsberger hat Eichels »junge Leute« auf seiner Seite. So nennt der Minister seine engsten Berater, alle noch keine 40: Volker Halsch, Chef des Leitungsstabes (inzwischen Nachfolger des verstorbenen Zitzelsberger als Staatssekretär), Jörg Asmussen, Eichels persönlicher Referent (inzwischen Abteilungsleiter), und Pressesprecher Torsten Albig (inzwischen Stadtrat in Kiel). Die Jungen raten zu einem mutigen Signal für die Wirtschaft.


      Trotz der Bedenken des mächtigen Overhaus lässt sich Eichel überzeugen. Und auch Schröder, von Eichel informiert, hat keine Einwände gegen den steuerlichen Kuschelkurs gegenüber den Konzernen. Tatsächlich folgt diese Regel auch der inneren Logik der Reform. So gehörte es zu den erklärten Zielen, Gewinne im Konzern grundsätzlich nur einmal zu versteuern. Werden Veräußerungsgewinne jedoch bei der Holding besteuert, kann es durchaus zu einer Doppelbesteuerung kommen.

      Die Reform hat eine Vorgeschichte. Wenige Wochen nach Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung 1998 berief der Finanzminister – es war damals Oskar Lafontaine – eine Kommission mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Ministerien und Verbänden, um »ein Konzept für eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung zu erarbeiten«. Der Auftrag: »Alle Unternehmenseinkünfte« sollten künftig »mit höchstens 35 Prozent besteuert werden«. Ob sich Lafontaine, heute Spitzenkandidat der Linkspartei, noch daran erinnert?

      Als die Kommission nach viereinhalb Monaten ihre Arbeit ablieferte, nahm Hans Eichel das Gutachten entgegen – Lafontaine war schon nicht mehr im Amt. Eichel folgte penibel dem Expertenrat. Er krempelte die ganze Steuersystematik um und senkte für die Kapitalgesellschaften den Körperschaftsteuersatz ab 2001 auf einheitlich 25 Prozent. Bis dahin lag der Satz bei 30 Prozent für Gewinne, die an die Anteilseigner ausgezahlt wurden, und bei 40 Prozent für die nicht ausgeschütteten Gewinne.

      Dass die Konzerne ihre Veräußerungsprofite ungeschmälert am Fiskus vorbei einstreichen können, gehörte jedoch nicht zu den Ratschlägen der Kommissare, zu denen auch Zitzelsberger, damals noch als Mann von Bayer, zählte. Nach Darstellung des Kommissionsvorsitzenden Alfons Kühn, Steuerexperte des Deutschen Industrie- und Handelstages, kam der Steuerverzicht in den Beratungen »nur am Rande« zur Sprache. Die Maßnahme sei jedoch »sachlogisch«, sagte Kühn. Andere Kommissionsmitglieder wie der Steuerrechtler Joachim Lang widersprachen. Für den Wirtschaftsprofessor Lorenz Jarass, der seit langem die geringe Steuerlast der Konzerne kritisiert, stand Eichels Vorgehen sogar eindeutig »im Widerspruch« zu dem Kommissionsrat. Er nimmt für sich in Anspruch, damals »vor Steuerausfällen im höheren zweistelligen Milliardenbereich gewarnt« zu haben.


      Februar bis Mai 2000,Beratung im Bundestag: CDU/CSU und FDP wettern gegen die Vorlage. Gegen den Wechsel des Steuersystems, gegen eine angebliche Benachteiligung der Aktionäre und der Personengesellschaften – bloß nicht gegen die steuerliche Freiheit der Veräußerungsgewinne. Im Finanzausschuss wird ein Antrag der PDS, darauf zu verzichten, geschlossen von SPD, FDP, Union und FDP abgelehnt.

      Die Debatten sind geradezu ein Lehrbeispiel dafür, wie sich Politiker in steuertechnischen Details verlieren oder ideologische Scheuklappen ihnen den Blick für reale Probleme versperren. Von der Gefahr riesiger Einnahmeausfälle ist gar nicht die Rede. Union und FDP wollen die Steuerbefreiung sogar ausweiten. CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz: Wenn es richtig sei, dass Unternehmen eine »erhebliche Erleichterung« für ihre Umstrukturierung brauchten, dann dürfe diese »nicht nur für Kapitalgesellschaften gelten, dann muss sie auch für Personengesellschaften gelten«. Carl-Ludwig Thiele (FDP) droht: »So billig und so schlecht für den Mittelstand lassen wir das Gesetz nicht durchgehen.«

      Das Gesetz wird ohne große Änderungen im Bundestag mit der Mehrheit von Rot-Grün verabschiedet. Doch die Oppositionspolitiker zeigen sich siegesgewiss. Sie setzen auf den Bundesrat.


      Der Bundesrat, in dem Rot-Grün schon damals keine Mehrheit hatte, lehnte am 9. Juni das Gesetz ab und rief den parlamentarischen Vermittlungsausschuss an. Um seine Reform zu retten, schob Eichel im Vermittlungsverfahren einen »Vorschlag der Vernunft« nach, ein Kompromissangebot. Einer unter zahlreichen Punkten: Der Finanzminister verschob die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne um ein Jahr auf den 1. Januar 2002. Doch das reichte nicht, um die Gegner gnädig zu stimmen. So begann Eichel ungeniert, unmittelbar vor der neuen, entscheidenden Abstimmung im Bundesrat Stimmen zu kaufen. Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU), in einer Koalition mit der SPD, bekam für die chronisch klamme Landeskasse 200 Millionen Euro, und zwar für innere Sicherheit, Museen und die Modernisierung des Olympiastadions. Ähnlich wurden die Bedenken der CDU in der großen Koalition Brandenburgs und der rot-roten Koalition in Mecklenburg überwunden. Das notleidende Bremen, ebenfalls von einer Großen Koalition regiert, erhielt von Schröder eine Bestandsgarantie, verbunden mit einer nicht bezifferten und bis heute nicht eingelösten finanziellen Hilfszusage. Und der FDP, Regierungspartner der SPD in Rheinland-Pfalz, wurde versprochen, den Spitzensatz in der Einkommensteuer nachträglich stärker als geplant zu senken. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) schäumte: »Ein unmögliches Verfahren!«

      Am 14. Juli 2000, um 11.56 Uhr stand das Ergebnis fest: Mit 41 Stimmen – 35 wären notwendig gewesen – billigte der Bundesrat die Steuerreform. Eichel hatte es geschafft. Der Jubel war groß.


      Was zunächst wie ein Triumph des Bundesfinanzministers wirkte, war in Wahrheit der Beginn von Eichels Abstieg in der öffentlichen Gunst. Die Folgen der Fehlprognosen ramponierten seinen Ruf als solider Finanzpolitiker. Lediglich die Erwartung, dass die Deutschland AG aufgebrochen werde, wurde erfüllt. Zwar war der Prozess der Kapitalentflechtung schon vorher in Gang gekommen, wie Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung registrierte. Aber mit der steuerlichen Sonderbehandlung der Veräußerungsgewinne wurde, so Höpner, die Auflösung des Netzwerks wechselseitiger Beteiligungen »beschleunigt«.

      Nur im Wirtschaftswachstum schlug sich das nicht wie erhofft nieder. Deshalb sprudelten die Steuerquellen spärlicher. Eichel fehlten die Einnahmen, um die Löcher in der Staatskasse zu stopfen. Zudem sparten die Unternehmen nach neuem und altem Recht Steuern – koste es, was es wolle. So können sich von alters her Kapitalgesellschaften, wenn sie ursprünglich höher versteuerte, einbehaltene Gewinne später den Aktionären auszahlen, vom Finanzamt die Differenz zum aktuellen Steuersatz für Ausschüttungen vergüten lassen. Auf diese Weise konnten sie 2001 pro 100 Euro immerhin 15 Euro vom Fiskus zurückverlangen. Und dieses Steuersparmodell nutzten sie rabiat aus – ohne Rücksicht auf die Aktionäre, die ihrerseits auf die Dividenden Einkommensteuer zahlen müssen. Weil der Einkommensteuersatz aber schrittweise gesenkt wurde, hatten Eichels Beamte erwartet, dass die Gesellschaften ihre angesammelten Gewinne in halbwegs gleichen Jahresraten ihren Aktionären zukommen lassen. Das war der erste teure Trugschluss.

      Der zweite lag in der Verschiebung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne – ein »handwerklicher Fehler«, so der Steuerexperte Kühn noch recht zurückhaltend. Denn solange die Firmen die Gewinne versteuern mussten, konnten sie auch Verluste geltend machen. Die gewonnene Frist nutzten die Konzerne weidlich aus – nach dem Börsencrash gab es viele verlustträchtige Beteiligungen. Vodafone/Mannesmann war der bekannteste Fall. Vodafone meldete dem Finanzamt einen Verlust von 50 Milliarden Euro aus der Beteiligung – eine mögliche Steuerersparnis von 20 Milliarden Euro.


      Erstes Nachspiel: Als die Steuerausfälle unerträgliche Ausmaße annahmen, setzte Rot-Grün Nachbesserungen durch. So wurde für die Gewinnausschüttungen eine dreijährige Sperre verhängt. Und danach dürfen die alten angesammelten Gewinne bis 2019 nur noch in gleichen Jahresraten an die Aktionäre ausgezahlt werden. Außerdem wurde eine so genannte Mindestgewinnbesteuerung eingeführt: Alte Verluste dürfen neue Gewinne nur noch bis zur Hälfte steuerlich schmälern. Die verschenkten Milliarden waren jedoch nicht zurückzuholen. Und als einige Lebensversicherungen wegen der Kursverluste ihrer Aktienpakete zu straucheln begannen, wurde ihnen – systemwidrig – die Möglichkeit zugestanden, doch wieder Verluste geltend zu machen.


      Zweites Nachspiel: Die Kanzlerkandidatin Angela Merkel hat angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs die Steuerbefreiung der Veräußerungsgewinne einzuschränken. Dann liefe sie Gefahr, Gewinne doppelt zu besteuern – die erste Verfassungsklage wäre der Union sicher. Viel würde damit ohnehin nicht mehr zu gewinnen sein, weil das große Geschäft der Unternehmensverkäufe bereits gelaufen ist. Außerdem müsste sie dann auch die Verluste wieder steuerlich anerkennen. Kurzum: Der gleiche Fehler, nur andersherum, kann wieder teuer werden.


      Der Beitrag, leicht geändert, ist auch im Kursbuch 161 erschienen



      (c) DIE ZEIT 08.09.2005 Nr.37
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 18:55:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      hier motzen ja teilweise die selben User rum, die 2003 den genialen Vorschlag von Rot/Grün zur Pauschalbesteuerung mit 15% und Beibehaltung des HEV kritisiert haben. Diese Scheisse haben wir alleine der Union zu verdanken. Naja, meine Depots sind überwiegend im Ausland...den Mist mit der inländischen Verrechnung mach ich erst gar nicht mit...
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 19:41:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.422.264 von Mariela am 22.05.07 18:04:42Ja gut, was bleibt mir. Ich hab ja nur noch abgewartet, bis diese "Reform" abgesegnet wird. Ich werde jetzt ganz bestimmt nicht mehr zu einer Wahl gehen. Ja, ATTAC, das Anmeldeformular liegt seit Tagen auf meinem Schreibtisch, genau wie das Portrait dieser Organisation.

      Unterm Strich werde ich sogar gewinnen. 25% Abgeltungssteuer...wenn ich auf den Einkommensteuersatz blicke...das dürfte billiger kommen.

      Trotzdem- ein asoziales Gesetz, das mie gegen die Hutschnur geht. Ich weiß auch nicht, was für ein verkommener Haufen uns solche Gesetze diktiert, ich weiß auch nicht, ob dieses Kartell käuflich agiert. Sicher ist nur, daß der Tanz um das GOLDENE KALB nun letztendlich begonnen hat.

      Die Verlierer?! Ach, die kennen wir längst, es sind die Arbeitslosen, die Hartz-Empfänger, die Selbstausbeuter(Personengesellschaften), und die Werktätigen (Lohnempfänger)

      Wer etwa denkt, das wäre das erste Mal, daß wir solch asoziale Gesetze hätten, liegt völlig daneben. Das hatten wir schon mal, drum regt´s mich nichtmal groß mehr auf, auch wenn ich damals noch nicht lebte.

      Was kommt?! Fragt mich nicht. Das haben Jene auszubaden, die solche Gesetze erlassen.
      Avatar
      schrieb am 22.05.07 21:20:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wer ist Privatanleger?

      Wenn ich ein Gewerbe anmelde (Kosten ca. 20 - 50€) bin ich doch kein Privatanleger mehr, oder?

      Also keine 25% Abgeltungssteuer?
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 00:42:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.425.518 von richardo am 22.05.07 21:20:21Falsch!
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 01:04:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.422.167 von Dorfrichter am 22.05.07 17:57:43" Mit der Abgeltungssteuer wird Deutschland ein interessanter Platz für internationale Kapitalanleger. Das ist für unser Wachstum von großer Bedeutung.

      Im Klartext heißt das, daß Institutionelle Anleger (auch aus dem Ausland) ihre Dividenden steuerfrei abholen können! "

      Heisst das , dass ausländische Anleger keine Abgeltungssteuer zahlen müssen ? Gilt die Abgeltungssteuer nur für in Deutschland lebende Personen ?
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 01:05:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.423.964 von Dorfrichter am 22.05.07 19:41:31Ja, ATTAC, das Anmeldeformular liegt seit Tagen auf meinem Schreibtisch, genau wie das Portrait dieser Organisation.

      Seit geraumer Zeit läßt Du nun schon öffentlich durchblicken, daß Du so allerlei Probleme hast. Daß es so schlimm um Dich bestellt ist, konnte freilich niemand ahnen ... :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 09:50:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Es wird das GmbH-Gesetz reformiert! Wäre das eine Alternative?
      Gründung schon ab 10.000 Euro oder eine Mini-GmbH ohne Stammkapital. Kam gestern im Deutschlandfunk.

      Hier noch ein Link:

      http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p/200050/_t/ft/_b/1268…
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 10:02:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Mal zur Klarstellung für all die Leute, die hier so wahnsinnig viel von Besteuerung verstehen:

      Eine Kapitalgesellschaft zahlt deshalb die Abgeltunsgsteuer nicht, weil sie ihre Gewinne per Körperschaftssteuer versteuert. Ausländische Kapitalgesellschaften zahlen an ihrem Betriebssitz ihre ausländische Körperschaftssteuer, z. B. in den USA.

      Wenn jemand von euch eine GmbH gründet und seine *hüstel* Vermögensverwaltungs darüber abwickelt, muß die GmbH die Zinsen und Dividenden versteuern, mit Körperschafts-, Gewerbesteuer und Soli versteht sich.

      ----------------------------------------------------------------

      @Procera: Für Zinsen gibt es innerhalb Europas (auch Schweiz!)Regelungen über Zinsabschläge bei Steuerausländern (natürliche Personen) oder Meldepflichten.

      @Dorfrichter: Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei ATTAC?
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 10:15:49
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.423.029 von Dorfrichter am 22.05.07 18:48:55THX!
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 10:43:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.430.152 von Kartenhai am 23.05.07 10:02:16@Kartenhai

      Je nachdem wo und wie man das ganze anstellt, gibt es aber wenigstens die Möglichkeit das thesauriende Gewinne steuerfrei bleiben. Das wäre ja schon mal was!
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 10:51:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.430.863 von multix06 am 23.05.07 10:43:09Das stimmt, aber der Aufwand mit einer Kapitalgesellschaft zur Vermögensveraltung lohnt sich erst, wenn du satt Kohle hast. Dann wär Deutschland aber sowieso nicht mehr erste Wahl.
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 18:59:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.430.863 von multix06 am 23.05.07 10:43:09@mulimix der @Kartenhai bringt da etwas durcheinander. Und zwar die "gewöhnliche Geschäftstätigkeit" und die "Dinidendenausschüttungen", die nicht das Mindeste mit der "gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zu tun haben- siehe neueste Steuerbeschlüsse. Nun ist es amtlich und festgezurrt, die Auslandsbanken holen die Gewinne ab!

      Ca. 80% des Aktienbesitzes an deutschen AG´s halten ausländische Finanzkonglomerate. Jetzt könnte Jemand auf die Idee kommen und sagen ja aber es gibt doch das "Doppelbesteuerungsabkommen"!

      Quatsch!

      Vorwiegend amerikanische und angloamerikanische Großinvestoren halten Beteiligungen an unseren AG´s (nicht motzen, ich weiß, Chinesen und Russen schicken sich an, dasselbe zu tun), holen die Gewinne ab und bezahlen nichtmal einen einzigen Cent an Steuern!

      In einem anderen Mittelstandsthread schrieb ich vor einem Jahr, daß ich befürchte, daß diese Regierung diese Finanzkonglomerate und deren Dividenden wohl kaum betseuern wird- und so ist es gekommen.

      @Kartenhai der Mindestbeitrag bei ATTAC liegt bei 1,25€ (Schamgrenze) monatlich.
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 19:07:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.429.944 von multix06 am 23.05.07 09:50:12@multix06 ich hab´s vernommen. 10.000€ oder 25.000€ das spielt keine wesentliche Rolle. Es ist die ungleiche Besteuerung von Unternehmen, die das GRUNDGESETZ überhaupt nicht zuläßt.

      Mir geht´s vorwiegend darum, daß dieses Gesetz so gestrickt wurde, die international agierenden Unternehmen zu entlasten. Da ist eine Mittelstands-AG doch nur Ballsat.

      Da wird sich noch etwas hochschaukeln, das diese ruchlose Bande überhaupt noch nicht in ihrem Kalkül hatte. Es ist die Masse einflußreicher Menschen auch auf ihre Bediensteten!

      Ich habe immer geschrieben- WEG MIT DER GEWERBESTEUER! Man hätte das super gegenfinanzieren können, indem am ähnlich der Quellensteuer sämtliche gezahlte DIVIDENDEN mit 25% besteuert hätte-OHNE VERWALTUNGSAUFWAND!

      Ein fest verbindlicher Steuersatz für sämtliche Unternehmen von 25% hätte sein übriges getan. Lineare Abschreibungen-(sämtliche degressive Abschreibungen) bei sämtlichen Anschaffungen!

      Und diese Steuerreform wäre der große Wurf gewesen!

      Ach, wo ist Prof. Kirchhof.:(
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 19:12:00
      Beitrag Nr. 24 ()
      #21

      Erste Wahl ist hierbei Takatukka-Land....
      Avatar
      schrieb am 23.05.07 22:13:41
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.440.338 von Dorfrichter am 23.05.07 18:59:03Ausländische Unternehmen versteuern ihre Zins- und Dividendeneinkünfte im Ausland. So einfach ist das. Ist übrigens auch umgekehrt so: Wenn ich z. B. Dividenden einer irischen AG kassiere, sind die für mich im Ausland zwar steuerfrei, ich muß sie aber im Inland versteuern.

      1,25 € im Monat! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 09:11:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Gewinne sind in "D" generiert worden, so einfach ist das. Wenn ein "Ausländer" in "D" ein Werk aufmacht, hat er seine Gewinne auch hier zu versteuern.

      @Kartenhai ich denke, Du hast noch immer nicht begriffen worum´s mir bei dieser gewichtigen Sache überhaupt geht, denn da kommen viele Faktoren zusammen. International agierende Finanzkonglomerate entziehen sich immer mehr ihrer Steuerpflicht gerade in den Ländern, die stark exportorientiert sind, um die Reingewinne zu reinvestieren in Ländern, in denen fast keine Steuern fällig werden.

      Der massive Stellenabbau rührt nach meiner Meinung von diesem ungeregelten Geldverkehr. Bestimmt werden die Richtlinien vom IWF.

      Also müssen die Nationen untereinander wenigstens für Mindeststandards sorgen, diese Krake im Käfig zu halten. Es hängt aber mehr dran, als nur das oben beschriebene Problem, nein, ich fürchte, auch die Geldmenge weitet sich dadurch aus. Die Mittelzuflüsse in (vormals)unterentwickelte Länder sorgen für eine hohe Inflationsrate.

      Ich habe noch einen schönen Artikel, der zwar nicht mehr taufrisch ist, aber hochaktuell und passend in diese Zeit.
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 09:20:05
      Beitrag Nr. 27 ()
      IWF-Rezepte fuer Deutschland

      Dies beweist die gaengige Reformrhetorik, der sich Koehler nicht nur in seiner Rede vom 15. Maerz bedient. "Es sind dicke Reformbretter, die wir bohren muessen", behauptet der Bundespraesident und lobt die Agenda 2010 als "mutigen Anfang". Um zu zeigen, in welche Richtung die Reformen gehen sollen, skizziert Koehler eine "Ordnung der Freiheit", die "Verantwortung fuer sich und andere foerdert und belohnt". Der Einzelne soll Verantwortung uebernehmen, seine Leistung muss sich lohnen. (Die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer koennen nicht gemeint sein, denn Koehler lobt die Lohnzurueckhaltung der Gewerkschaften).

      In Koehlers liberalem Weltbild sind es die Unternehmen, die auf einem moeglichst freien Markt Wohlstand schaffen, wenn man sie nur laesst. Wenn keine neuen Arbeitsplaetze entstehen, liegt das nach dieser Logik an den zu hohen Lohn- oder Lohnnebenkosten, also an den Sozialabgaben.
      Konsequenter Weise fordert Koehler dann auch einen "modernen Sozialstaat". Und der Bundespraesident weiss auch, was einen solchen auszeichnet: "der moderne Sozialstaat schuetzt vor Not, aber er gaukelt nicht vor, dem Einzelnen den einmal erreichten Lebensstandard garantieren zu koennen". Einen derart grosszuegigen Sozialstaat hat es in der Bundesrepublik nie gegeben. Wer dennoch dieses Bild zeichnet, hat entweder den Blick fuer die soziale Realitaet in diesem Land verloren oder denunziert mutwillig die sozialen Sicherungssysteme als ueberholt und rueckstaendig. Vor allem blendet er aber, wie das der IWF seit Jahren tut, die Asymmetrie zwischen Gewinnern und Verlierern der "Strukturreformen" aus. Waehrend die Verlierer in die Beduerftigkeit fallen, fallen den Gewinnern reiche Dividenden zu. Dazu nur ein paar Zahlen:

      Die DAX-Unternehmen haben im letzten Jahr ihre Gewinne um 42 Prozent erhoeht.
      Im letzten Jahr haben sie ihren Aktionaeren 40 Prozent mehr an Dividende ausgezahlt - insgesamt 12,7 Milliarden Euro.
      Gleichzeitig haben sie die Investitionen in Deutschland um mehr als 20 Prozent zusammengestrichen und massenhaft Arbeitsplaetze vernichtet.
      Und dafuer haben sich die Top-Manager ihre Gehaelter um 18 Prozent erhoeht - im Durchschnitt verdienen sie mehr als 2,3 Millionen Euro pro Jahr. ("Quelle")

      Man kann Horst Koehler gewiss nicht vorwerfen, dass er kein Mitgefuehl fuer die Armen haette, weder in Afrika noch bei uns, sein "kuehler Verstand" laesst ihn aber in ungebrochener Kontinuitaet zum Ueberzeugungstaeter fuer seine "Strukturanpassungsprogramme" werden, und die lauten eben Deregulierung und Rueckzug des Staates. Wie bei den Strukturanpassungsmassnahmen des IWF beruhen auch die politischen Grundannahmen Koehlers fuer die Reform des Sozialstaats auf dem Glauben, dass der freie Markt auch im sozialen Bereich die besseren Loesungen bietet. Irgendwann wird er dann schon die Armut lindern.

      Allen Tatsachen zuwider wird der IWF wird nicht muede zu behaupten, dass die Wirtschaft durch "Marktreformen" angetrieben werde, Wirtschaftswachstum wird prognostiziert und Wohlstand fuer alle wird versprochen. Das Ergebnis von 20 Jahren marktradikaler Politik in der Welt ist, dass Hunderte von Millionen noch tiefer in Armut gesunken sind, zugegebenermassen einige hundert Millionen Menschen etwas weniger arm sind, aber dass einige hunderttausend Reiche in den Industrielaendern gar nicht mehr wissen, wohin mit ihrem Reichtum. Die Schere hat sich also weiter geoeffnet, statt geschlossen. Das gleiche erleben wir seit Jahren mit den "Strukturreformen" bei uns.

      Mit Horst Koehler hat ein Mann das hoechste Staatsamt in Deutschland uebernommen, dessen Weltlaeufigkeit vor allem darin besteht, dass er in einer internationalen Organisation wie dem IWF fuer "Strukturreformen" eingetreten ist, und der in seinem neuen Amt keine Gelegenheit auslaesst, um die weltweit weitgehend gescheiterten "Strukturanpassungsprogramme" nun auch noch auf nationaler Ebene zu propagieren.
      (Quelle: ich glaube das stand in der Zeit)
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 09:33:13
      Beitrag Nr. 28 ()
      Quelle: UNI Muenster

      V. Fiskalpolitik in Zeiten der Globalisierung: Umverteilung von unten nach oben
      Was treibt Bund, Länder und Gemeinden dazu, ihr "Tafelsilber" an die Großunternehmen zu verhökern, hochriskante CBL-Geschäfte einzugehen oder sich durch Sponsoring-Projekte an die kurze Leine legen zu lassen? Die Unterfinanzierung der Hochschulen (zynischerweise auch "suboptimale Versorgung" genannt) wird gebetsmühlenartig mit dem Verweis auf die leeren Staatskassen begründet. Ursache für die Geldnot wiederum ist der globale Wettlauf der Nationalstaaten um die konzernfreundlichsten Standort- und Steuerbedingungen: Um die Konzernzentralen im Lande zu halten oder um neue Investoren anzulocken, lassen sich die Regierungen gegeneinander ausspielen und überbieten sich regelrecht bei ihren Versuchen, den Großunternehmen nahezu jeden Wunsch zu erfüllen, da diese ansonsten mit der Abwanderung ins Ausland drohen (jüngste Beispiele: Procter & Gamble, Infineon, Compaq, Sixt, Epcos, Qiagen etc.). Die Steuergeschenke an die großen Kapitalgesellschaften haben in den letzten Jahren gigantische Ausmaße angenommen. Wirtschaftsbosse wie Daimler-Chef Jürgen Schrempp sagen es sogar ganz unverhohlen: "Von uns kriegt ihr nichts mehr."10

      Dabei verdienen die Kapitalgesellschaften – trotz Konjunkturflaute – durchaus prächtig. Laut Statistischem Bundesamt haben sie im Jahr 2000 Gewinne in Höhe von ca. 300 Mrd. € eingefahren (+ 13%). Selbst im Krisenjahr 2001 waren es immerhin 309 Mrd. € (+ 3%). Ihr Anteil am Gesamtsteueraufkommen hingegen lag 2002 bei nur 13%. Kein geringerer als der Bundesfinanzminister höchstpersönlich macht‘s möglich: Mit der Steuerreform aus dem Jahr 2000 wurde etwa der Körperschaftssteuersatz von 40% auf 25% gesenkt – mit der Folge, daß der Fiskus milliardenschwere Steuerrückzahlungen an die Konzerne tätigen mußte und deshalb am Jahresende per Saldo mit 1,9 Mrd. € im Minus war.11 Bei der Gewerbesteuer wiederum, der zweiten großen Firmensteuer, bietet der Fiskus den Kapitalgesellschaften die Möglichkeit zur Verrechnung von Gewinnen mit den Verlusten ausländischer Tochterfirmen (sog. Verlustvorträge). Seither müssen viele Großunternehmen trotz enormer Betriebs-gewinne keine Gewerbesteuer mehr zahlen. Experten sehen in dieser Entwicklung einen weltweiten Trend und räumen freimütig ein: Diese "Steuerpolitik hilft also nur denen, die dem nationalen Fiskus entkommen können: Aktionäre, Großkonzerne und Topverdiener".12

      Wirtschaftsbosse wie Daimler-Chef Jürgen Schrempp sagen es sogar ganz unverhohlen: "Von uns kriegt ihr nichts mehr."
      Avatar
      schrieb am 24.05.07 16:55:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Steuerverschärfung für Mittelständler
      von Jens Tartler, Berlin
      Die Finanzminister von Bund und Ländern planen im Zuge der Erbschaftsteuerreform eine Verschärfung für Personengesellschaften. Einzelunternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften sollen ab 2007 im Erbfall genauso hoch bewertet werden wie Kapitalgesellschaften.
      Auch für Personengesellschaften soll dann das so genannte Stuttgarter Verfahren gelten. Dieses führt bei profitablen Unternehmen zu deutlich höheren Wertansätzen und damit zu einer größeren Belastung mit Erbschaftsteuer. \"Das ist eine echte Bedrohung\", sagt Jörg Schwenker vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Matthias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert: \"Das läuft dem eigentlichen Ziel der Reform zuwider, Arbeitsplätze im Mittelstand zu schützen.\"

      Nach bisherigem Recht werden Personengesellschaften für die Erbschaftsteuer allein mit den Steuerbilanzwerten angesetzt. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass eine Immobilie nur noch mit einem Restwert von 1 Euro bilanziert wird, obwohl sie viel mehr wert ist. Dieser Vorteil bei der Erbschaftsteuer ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass in Deutschland 85 Prozent aller Unternehmen als Einzel- oder Personenunternehmen organisiert sind.


      Gefährlicher Bruch mit einer Tradition

      Beim Stuttgarter Verfahren werden dagegen sowohl Substanzwerte aus der Steuerbilanz als auch Ertragswerte angesetzt. Das ist bei defizitären Unternehmen steuerlich von Vorteil, bei profitablen aber nachteilig. Der Gewinn des letzten Jahres vor dem Erbfall wird dreifach bewertet, der aus dem zweitletzten zweifach und der aus dem drittletzten Jahr einfach.

      Wirtschaftsvertreter Schwenker hält diesen Bruch mit einer jahrelangen Tradition für besonders gefährlich, weil die große Koalition die geplante Stundung der Erbschaftsteuer an den Erhalt von Arbeitsplätzen koppeln will: \"Dann kann es passieren, dass ein Unternehmen die Stundung nicht bekommt, dafür aber die höhere Bewertung und die höhere Steuerbelastung.\"


      Stundung auf Kosten der Kreditwürdigkeit

      Nach dem Konzept der Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll im Erbfall die für ein Unternehmen fällige Erbschaftsteuer berechnet und über zehn Jahre zinslos gestundet werden. Für jedes Jahr, in dem der Betrieb fortgeführt wird, werden zehn Prozent der Steuerschuld gelöscht. Werden aber beispielsweise nur 90 Prozent der Arbeitsplätze erhalten, sollen nur neun Prozent der Steuerschuld entfallen. Diese Klausel wird von den Wirtschaftsverbänden und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) als zu bürokratisch abgelehnt.

      In dem Papier wird auch das Problem angesprochen, wie die gestundete Steuer gesichert werden soll. Schon heute sieht die Abgabenordnung die Möglichkeiten von Bankbürgschaft und Hypothek vor. In dem Papier heißt es aber, dass dadurch die Kreditwürdigkeit der Unternehmen verringert würde und höhere Finanzierungskosten entstünden. Eine Alternativlösung nennen die Experten der Finanzministerien aber nicht.


      Gegenfinanzierung der Steuerstundung offen

      Offen bleibt bisher auch die Gegenfinanzierung der Steuerstundung. Steuerschlupflöcher zu schließen reicht dem Papier zufolge nicht aus. Auch eine geänderte Einteilung der Steuerklassen, etwa eine ungünstigere Einstufung von erbenden Enkeln und weiteren Verwandten, wäre fiskalisch nicht ergiebig genug. Deshalb soll die Steuerlast stärker auf bisher begünstigtes Vermögen verlagert werden, zum Beispiel durch eine höhere Bewertung des Grundvermögens.

      Nach einer Umfrage des Bundesverbands der Deutschen Industrie bei mehr als 1100 mittelständischen Firmen sehen die Unternehmer die geplante Koppelung der Steuerbefreiung an den Erhalt der Arbeitsplätze skeptisch.


      Aus der FTD vom 08.06.2006
      © 2006 Financial Times Deutschland


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Abgeltungssteuer- nur für private Anleger!