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    Es ist "5 vor 12" für Anleger der Göttinger Gruppe / Securenta AG - Was tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.06.07 20:11:51 von
    neuester Beitrag 11.06.07 01:56:56 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.128.354
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      schrieb am 05.06.07 20:11:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte:

      Durch die im Jahre 2005 zu Gunsten der Anleger geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine wahre Klageflut entstanden.

      Die mangels außergerichtlicher Vergleichsbereitschaft zu Recht erhobenen Klagen sorgten für eine derartige Überlastung der Gerichte, dass z.B. in Göttingen zusätzliche Kammern eigens für Klagen gegen die Göttinger Gruppe/Securenta AG eingerichtet werden mussten.

      Die Rechtsprechung des meist zuständigen Amts- oder Landgerichts in Göttingen weicht aber leider in wichtigen Fragen der Verjährung und Darlegungs- und Beweislast oftmals von den Urteilen des BGH ab, so dass der Anleger seine Ansprüche vor Klageerhebung von einem prozesserfahrenen Rechtsanwalt genau prüfen lassen sollte.

      Was kann der Anleger in der Regel mit einer Klage erreichen?

      Nach Erfahrungen der Kanzlei Justus in zahlreichen Klageverfahren kann durch eine Klage – aber auch erst durch diese – in erster Instanz ein annehmbarer Vergleich mit der Göttinger Gruppe erzielt werden. Aufgrund der drohenden Zahlungsschwierigkeiten der Göttinger Gruppe ist nach unserer Auffassung ein gerichtlich protokollierter Vergleich mit kurzem Zahlungsziel... weiter http://www.kanzleimitte.de/es-ist--225-vor-12-22-fuer-anlege…
      Avatar
      schrieb am 05.06.07 20:17:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was kann der Anleger in der Regel mit einer Klage erreichen?

      Jetzt dürfte es für eine Klage zu spät sein, die Göttinger Gruppe ist pleite.
      Avatar
      schrieb am 05.06.07 20:22:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es geht genau darum, dass es nicht zu spät ist. ;)
      Avatar
      schrieb am 05.06.07 23:29:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Werden hier Mandanten geworben?
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 07:12:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja,ist reine Werbung.wer dem Anleger vormacht da währe noch was zu holen geht haarscharf an der Wahrheit vorbei :eek:

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      schrieb am 06.06.07 13:33:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      HANDELSBLATT, Sonntag, 3. Juni 2007, 16:46 Uhr
      Finanzdienstleister


      Göttinger-Gruppe-Manager sollen in Haft


      Das Finanzanlageunternehmen Göttinger Gruppe steckt offenbar in gewaltigen Schwierigkeiten: Dokumenten des Amtsgerichts Göttingen zufolge wurden gegen mindestens 137 Managern der Firma Haftbefehle erlassen, um sie dazu zu zwingen, die Finanzen des Unternehmens offenzulegen.


      rrl/HB GÖTTINGEN. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete von 137 Haftbefehlen, das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) sogar von 170. Haftbefehle sollen auch gegen die führenden Köpfe Jürgen Rinnewitz und Marina Götz ausgestellt sein. Laut „Süddeutscher“ soll auch der Geschäftsführer der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co, Martin Vaupel, in Haft. Er werde von den Behörden gesucht. Wo sich Rinnewitz und Götz aufhielten, sei nicht bekannt. Die Göttinger Gruppe (GG) war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

      Das DIAS gab an, die Haftbefehle seien ausgestellt worden, nachdem die Manager Vollstreckungsmaßnahmen verschleppt oder vereitelt hätten. Die Firmenvertreter sollen eidesstattliche Versicherungen abgeben, mit denen ein Schuldner Auskunft über sein Vermögen gibt, wenn Pfändungsversuche gegen ihn erfolglos geblieben sind.

      Die Göttinger Gruppe hatte in den 1990er-Jahren mit so genannten stillen Beteiligungen bei rund 80 000 Anlegern mehrere Mrd. Euro eingesammelt. Ihr auch als Ratensparmodell verkauftes Altersvorsorgemodell „Securente“ war höchst umstritten. Es wurde oft ohne ausreichende Risikoaufklärung vertrieben. Schon vor sechs Jahren bestätigte das Oberlandesgericht Köln, dass das Beteiligungsmodell der Gruppe ein „modifiziertes Schneeballsystem“ genannt werden darf (Az.: 15 U 58/94 v. 6. April 2001). In einem Schneeballsystem zahlen neue Anleger das Geld für die Auszahlungen an die Altanleger. Das Schneeballsystem platzt, wenn nicht genug frisches Geld akquiriert wird, um die Ansprüche der Altanleger zu bedienen.

      In dieser Situation befindet sich die GG seit Ende 1999, als das damals zuständige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen der GG untersagte, Guthaben aus Sparplänen in Raten auszuzahlen. Zudem muss die Gruppe Millionenbeträge aufgrund von Schadenersatzforderungen an Anleger zahlen. Anlegeranwälte berichten seit Jahren von schleppenden Zahlungen der GG.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 13:34:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es ist 12.05 h. Wer jetzt noch klagt, macht nur noch den Rechtsanwalt reich, nicht sich selber.
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 13:41:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.665.117 von NATALY am 06.06.07 13:34:38Es geht darum, weiteren Schaden abzuwenden. Denn:

      "...Was den ohnehin schon gebeutelten Anlegern bei Vertragsschluss meist verschwiegen wurde, ist die Tatsache, dass Sie über den Totalverlust ihrer Altersvorsorge hinaus auch noch als stille Gesellschafter für Verluste der Göttinger Gruppe mit ihrem Privatvermögen haften. Diese so genannten „Nachschusspflichten“ sind laut § 7 des Gesellschaftsvertrages auf die Höhe der Entnahmen beschränkt und fällig, wenn und soweit sich ein negativer Kapitalkontenstand ergibt.
      Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft, bzw. der Tochtergesellschaften werden die Kapitalkonten der Gesellschafter wohl meist negativ sein.
      Das bedeutet, dass die Göttinger Gruppe bzw. ein später eingesetzter Insolvenzverwalter die geprellten Anleger noch zur Kassen bitten kann.
      Auch um dies zu verhindern ist es sehr wichtig, notfalls gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Beteiligungen wirksam beendet sind und keine gegenseitigen Ansprüche mehr aus den Beteiligungen bestehen...."

      Also, erstmal lesen.

      Uwe
      Avatar
      schrieb am 06.06.07 23:51:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      06.06.07, 16:17Drucken

      Göttinger Gruppe
      Anleger sollten Zahlungen einstellen
      Die Göttinger Gruppe ist offensichtlich zahlungsunfähig. Anleger sollten ab sofort nicht mehr Geld an den Finanzkonzern überweisen.

      Sitz des Finanzkonzerns Göttinger GruppeVerbraucher könnten zudem erwägen, persönliche Ansprüche gegen die Vorstände des am Grauen Finanzmarkt tätigen Unternehmens geltend zu machen, sagte der Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair am Mittwoch. Auch Vertriebsorganisationen der Gruppe, wie etwa die Futura Finanz, hafteten in vielen Fällen für unsaubere Beratung.

      "Wegen des überaus zögerlichen Verhaltens der Staatsanwaltschaft halten wir es auch nicht für ausgeschlossen, hier Staatshaftungsansprüche in den Raum zu stellen", sagte Lachmair. Ein großer Teil des Schadens hätte bei rechtzeitigem Einschreiten der Ermittlungsbehörden vermieden werden können.

      Größter politisch mitverantwortlicher Finanzskandal

      Das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) hatte am Wochenende mitgeteilt, dass sich die Göttinger Gruppe in dramatischen Liquiditätsschwierigkeiten befinde und auch auf gerichtlichen Druck nicht mehr zahle. Das Amtsgericht Göttingen habe bis Ende Mai 170 Haftbefehle gegen führende Manager des Unternehmens erlassen, nachdem diese Vollstreckungsmaßnahmen verschleppt beziehungsweise vereitelt hatten, sagte DIAS-Vorstand Volker Pietsch.

      "Mit dem nunmehr eingetretenen Supergau "Göttinger Gruppe" stehen wir vor dem größten politisch mit zu verantwortenden Finanzskandal der Nachkriegsgeschichte", sagte Pietsch.

      Angeschuldigte untergetaucht

      Die Haftbefehle richten sich gegen die Vorstandsmitglieder der Konzernmutter Securenta AG, Jürgen Rinnewitz und Marina Götz sowie gegen den Geschäftsführer der zum Konzern gehörenden Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding, Martin Vaupel. Alle drei seien untergetaucht.

      Die Göttinger Gruppe war auf dem Grauen Kapitalmarkt in den 90er-Jahren der größte Anbieter staatlich geförderter stiller Beteiligungen. Das Unternehmen sammelte DIAS zufolge bundesweit von über 100 000 Anlegern eine Summe von über einer Milliarde Euro ein. Das Modell wurde potenziellen Anlegern als "private Altersvorsorge" empfohlen.
      http://www.focus.de/finanzen/boerse/goettinger-gruppe_aid_62…
      Avatar
      schrieb am 07.06.07 00:18:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.675.787 von NATALY am 06.06.07 23:51:59"Staatshaftung", na wie lange soll denn so ein Prozess dauern? 5 Jahre? Schon mal über Verjährung nachgedacht? Es mag juristisch korrekt, aber wirtschaftlich höchst schädlich sein. Das Interesse des Anlegers muss es sein, aus vorhandener Substanz bedient, bzw. nicht weiter in Anspruch genommen zu werden!
      Stellt sich die ketzerische Frage: Cui bono? In diesem Fall wohl nur Juristen!
      Hier läuft der Anleger Gefahr, neben einem Totalverlust noch Nachschußpflichten bedienen zu müssen.
      Bei den sogenannten "Schrottimmobilien" läuft die Staatshaftung ja auch ins Leere.

      So long
      Avatar
      schrieb am 07.06.07 01:04:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      s. Flowtex.
      Avatar
      schrieb am 07.06.07 22:47:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      HANDELSBLATT, Montag, 4. Juni 2007, 15:26 Uhr
      Staatsanwaltschaft Braunschweig will Ermittlungen intensivieren


      Schlinge um Göttinger Gruppe zieht sich zu
      Von Reiner Reichel


      Die vom Amtsgericht Göttingen ausgestellten Haftbefehle zur Abgabe eidesstattlicher Versicherungen gegen Verantwortliche der Göttinger Gruppe (GG) führen dazu, dass auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig intensiver gegen die GG ermitteln wird.




      Das Amtsgericht Göttingen hat inzwischen 170 Haftbefehle gegen Verantwortliche der Göttinger Gruppe erlassen.
      DÜSSELDORF. „Mit der neuen Entwicklung ist Bewegung in unsere Ermittlungen gekommen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klaus Ziehe dem Handelsblatt. Die Staatsanwaltschaft werde sich Informationen über die Haftbefehle und deren Begründung besorgen. Zu einem seit 2004 laufenden Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung gegen die GG seien Strafanzeigen wegen Nichtauszahlung von Stillen Beteiligungen gekommen, die auf Verdacht des Betruges hinweisen. Die Insolvenz der GG kann zu erheblichen Nachteilen für Anleger führen, warnten Anlegeranwälte.

      Gutachten sollen den Braunschweiger Ermittler Aufschluss geben, seit wann die GG nicht mehr zahlungsfähig ist. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte bereits früher wegen Betrugsverdachts gegen GG-Manager ermittelt, das Verfahren aber später eingestellt.

      Während der 1990er-Jahre sammelte die GG mit so genannten stillen Beteiligungen mehr als eine Mrd. Euro bei Anlegern ein. Eine stille Beteiligung ist quasi ein Gesellschafterdarlehen, dass den Gesellschafter aber am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die GG hat atypisch stille Beteiligung emittiert, die den Anleger auch an den Verlusten beteiligen.

      Anlegerschützer warnen seit Jahren vor den auch als Ratensparmodell verkauften Altersvorsorgeanlagen der GG. Die höchst umstrittenen Produkte wurde häufig ohne ausreichende Risikohinweise vertrieben. Viele Anleger setzten mit Hilfe von Anwälten Rückzahlungen gegen die GG durch oder erreichten zumindest, dass sie die Raten nicht weiter zahlen mussten. Die Forderungen der Anleger werden von der GG seit mehreren Jahren nur schleppend bedient. Bisher habe die GG kurz vor der Pfändung oder der Androhung eines Haftbefehls gezahlt, berichteten Anwälte.

      Das Amtsgericht Göttingen hat inzwischen 170 Haftbefehle gegen Verantwortliche der Göttinger Gruppe erlassen. Weitere 200 Anträge auf Haftbefehle lägen vor, sagte ein Sprecher des Gerichts. Täglich gingen 20 bis 40 neue Anträge ein. Die Haftbefehle sind allerdings nicht mit strafrechtlichen Haftbefehlen vergleichbar. Damit sollen die Vorstände der zur GG gehörenden Securenta AG Jürgen Rinnewitz und Marina Götz sowie Martin Vaupel, Geschäftsführer der Göttinger Gruppe Beteiligungs-GmbH, per eidesstattlicher Versicherung, früher Offenbarungseid genannt, zu Angaben zu den Vermögensverhältnissen erzwungen werden.

      Lesen Sie weiter auf Seite 2: Welche Rolle die Gerichtsvollzieher spielen.

      Es ist Aufgabe von Gerichtsvollziehern die mit Haftbefehl belegten aufzusuchen und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu bewegen. Weil die GG ihren Firmensitz kürzlich nach Berlin verlegt habe, würden die Göttinger Gerichtsvollzieher vermutlich die Berliner Kollegen um Hilfe bitten, sagte der Gerichtssprecher. Hinter jedem Haftbefehl stehe eine Forderung gegen die GG, erläuterte der Siegburger Anlegeranwalt Hartmut Göddecke, der mehrere Geschädigte vertritt. Die GG war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

      Rechtsanwältin Angelika Jackwerth von der Göttinger Kanzlei Machunsky & Jackwerth hält den durch Haftbefehle aufgebauten Druck für „eher kontraproduktiv“. Die Kanzlei setzt seit Jahren auf Verhandlungslösungen. Im Falle einer Insolvenz müssten Anleger mit Nachforderungen des Insolvenzverwalters rechnen, sagt sie. So stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass auch die ausstehende Einlage eines stillen Gesellschafters „zur Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehen muss." (Az.: II ZR 145/78 v. 5.11.1979)

      Die Gefahr sei für die Anleger umso größer, die binnen eines Jahres – zurückgerechnet vom Datum des Insolvenzantrages – Zahlungen von GG erhielten, macht Göddecke auf § 136 der Insolvenzordnung aufmerksam. Er vermutet darum: „So schnell wird kein Betroffener Insolvenzantrag stellen.“

      Die Zeichner stiller Beteiligungen der Hanseatische AG (HAG) können ein Lied von Nachforderungen singen. Als die HAG Pleite war, forderte der Konkursverwalter 1999 von ihnen Einlagen zurück. die bis zu einem Jahr vor der Konkurseröffnung im Juli 1997 zurückgezahlt worden waren.

      Göddeckes Anwaltskollegin Jackwerth geht davon aus, dass bei der GG „nichts mehr zu holen ist“. Eine Möglichkeit für Anleger den Schaden durch die GG zu mindern, bestehe darin, gegen die Vertriebe der GG-Anlagen vorzugehen. Allerdings rät sie wegen des auch in diesem Fall ungewissen Ausgangs nur diesen Anlegern dazu, denen eine Deckungszusage ihrer Rechtschutzversicherung vorliegt.
      Avatar
      schrieb am 09.06.07 01:47:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Freitag, 8. Juni 2007
      Göttinger Gruppe , Insolvenzverfahren eingeleitet

      Der Finanzkonzern Göttinger Gruppe ist zahlungsunfähig. Die Hauptgesellschaft Securenta AG und andere Gesellschaften des Konzerns stellten bereits am Donnerstag Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, teilte die Berliner Kanzlei Leonhardt, Westhelle und Partner mit. Der Anwalt Rolf Rattunde sei zum vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt worden. Mit dem Antrag habe sich ein Insolvenzverfahren des Amtsgerichts Göttingen erledigt. Die Gruppe habe den Hauptsitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nach Berlin verlegt. Seit Jahren häufen sich Klagen von Anlegern, die sich falsch und unzureichend beraten fühlen. Sie fordern ihr Geld zurück.

      Der Sprecher des Göttinger Gerichts, Dietmar Brosche, hatte zuvor mitgeteilt, es habe den Hamburger Notar Peter Knöpfel als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Anlass des Insolvenzverfahrens sei der Antrag eines Anlegers auf Feststellung der Zahlungsunfähigkeit. Der Betroffene habe 2006 in einem Vergleich 17.000 Euro erstritten, das Geld bisher aber nicht erhalten.

      Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, hänge nun maßgeblich vom Ergebnis der Überprüfung der Unternehmensfinanzen durch den Verwalter ab. Die Securenta könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens die Insolvenz allerdings zumindest theoretisch noch durch die Zahlung abwenden, sagte der Gerichtssprecher. Das Amtsgericht Göttingen hat allerdings bereits eine Vielzahl von so genannten Vollstreckungshaftbefehlen verhängt, weil die Göttinger Gruppe klagenden Anlegern ihr Geld nicht zurückgezahlt hat.

      Anfang dieser Woche war zudem bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges und des Anlagenbetruges gegen Verantwortliche des Finanzkonzerns eingeleitet hat. Seit 2004 laufen zudem Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung.

      Die Göttinger Gruppe hatte in den vergangenen Jahren im großen Stil so genannte atypische stille Beteiligungen als Altersvorsorge angeboten. Das Unternehmen soll damit bei über 100.000 Sparern insgesamt mehr als eine Milliarde Euro eingesammelt haben. Den Anlegern brachte ihr Engagement allerdings häufig nur Verluste.
      Adresse:
      http://www.n-tv.de/812100.html
      Avatar
      schrieb am 09.06.07 09:46:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      Avatar
      schrieb am 09.06.07 17:55:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hinter "anlegerflop.de" steckt offensichtlich Uwe Morowski. Und wenn man nach dem Namen googelt.....staunt man Bauklötze...

      NmA
      Avatar
      schrieb am 10.06.07 22:22:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Leitartikel Wirtschaft

      Keine Chance ohne Risiko

      VON JOACHIM JAHN




      10. Juni 2007
      Nach dem Fall der Göttinger Gruppe zählt für manche der Verdacht mehr als der Beweis.


      Am "Grauen Kapitalmarkt" bahnt sich ein neues Desaster an - dort also, wo Geldanlagen noch nicht durch staatliche Direktiven aus Berlin und Brüssel bis ins allerletzte Detail geregelt sind. Die Göttinger Gruppe hat Insolvenz angemeldet, ein Amtsrichter aus Berlin-Charlottenburg einen vorläufigen Konkursverwalter eingesetzt. Mehr als 100 000 Investoren droht jetzt der Verlust ihrer Einlagen im Gesamtwert von mehr als einer Milliarde Euro. Mehr noch: Nachschusspflichten und Rückforderungen könnten auf die Anleger zukommen, die mit ihren "atypisch stillen Beteiligungen" neben den Gewinnchancen nämlich auch die Risiken ihrer Stellung als Mitunternehmer tragen müssen.


      Besonders schmerzlich ist dies, weil viele Privatleute bei dem dubiosen Finanzkonzern eigentlich für ihr Lebensalter vorsorgen wollten. Dies trifft keineswegs nur Menschen aus "bildungsfernen Schichten", wie es heutzutage politisch korrekt gern heißt. Auch Akademiker, etwa Rechtsanwälte und Zahnärzte, sind typische Opfer von Kapitalanlagebetrug. Dem Vorwurf einer solchen Straftat geht die Staatsanwaltschaft jetzt auch in Göttingen wieder nach, bewiesen ist er aber keineswegs.


      Schon vor Jahren hat sich ein Wirtschaftsprofessor aus der Universitätsstadt auf einer Veranstaltung mit mehr als 1000 Geschädigten dazu bekannt, auf das Anlagemodell der Göttinger Gruppe hereingefallen zu sein. Denn schon damals geriet der Finanzdienstleister immer wieder durch Strafverfahren, Gerichtsurteile und Behördenverfügungen in die Schlagzeilen. Kein Wunder, dass sich nun abermals Anlegerschützer, Rechtsanwälte und ihre publizistischen Hilfstruppen sammeln. Sie fordern eine stärkere Kontrolle des einzigen Segments für Geldanlagen, in dem noch Kapital für innovative, aber natürlich auch riskante Finanzmodelle eingesammelt werden kann.


      An dieser Freiheit aber darf sich nichts ändern. Anbieter müssen weiterhin die Möglichkeit haben, auch ungewöhnliche Projekte auf die Beine zu stellen - und Geldgeber die Gelegenheit, dort einzuzahlen. Schließlich kann und muss jeder wissen, worauf er sich einlässt, wenn er fremden Menschen sein gutes Geld gibt. Eine Lebensweisheit, die Eltern schon kleinen Kindern beibringen. Das Wesen des "Grauen Kapitalmarkts" liegt eben gerade darin, dass Vertrauen in diese Dienstleister nicht durch ein strenges Kontrollsystem staatlicher Behörden abgesichert wird. Dafür bieten sie aber eben auch Gewinnaussichten, die oberhalb der Garantiezinsen von Sparbüchern oder Bundesschatzbriefen liegen. Dass dies mit höheren Gefahren einhergeht, ist ein ehernes Naturgesetz der Finanzwirtschaft wie etwa das ewige Wirken der Erdanziehungskraft in der Physik. Unregulierte Finanzdienstleister sind nun einmal keine Banken oder Versicherungen.


      Natürlich sieht das anders aus, wenn Finanzdienstleister sich nicht an die Spielregeln halten. Der Staat hat die Pflicht, Geldanleger vor gerissenen Betrügern zu schützen. Dies dient zugleich der ganzen Volkswirtschaft, weil es das Vertrauen in die Kapitalmärkte stärkt und brachliegende Ersparnisse mobilisiert. Doch in einem Rechtsstaat muss die Staatsanwaltschaft ein Delikt unzweifelhaft nachweisen können. Die Strafverfolger in Niedersachsen haben dies über etliche Jahre und mehrere Instanzen hinweg vergeblich versucht; im Wege stand nicht zuletzt, dass eine Riege namhafter Professoren der Göttinger Gruppe Korrektheit bescheinigt hatte. Denn dass die Rechnung des Finanzkonzerns im Nachhinein kläglich gescheitert ist, bedeutet noch lange nicht, dass die Initiatoren von vornherein mit bösen Absichten gehandelt und ihre Kunden getäuscht hätten.


      Wer selbst dies jetzt den Strafverfolgern ankreidet, redet einem Staat das Wort, in dem der Verdacht mehr zählt als der Beweis. Nach Gutdünken könnten Behörden Unternehmen stilllegen und vom Markt fernhalten. Die Aufseher müssten Kohorten von Wirtschaftskundigen einstellen, die Anlagemodelle nachrechnen. Dabei ist der Markt ein Experimentierfeld. Und Juristen dürfen sich auch nicht für weiser bei der Beurteilung wirtschaftlicher Entwicklungen halten, als Ökonomen es mit ihren begrenzten Erkenntnismitteln sind.


      So darf man jede Wette darauf eingehen, dass die schon angekündigten Staatshaftungsprozesse wegen angeblich mangelnder Aufsicht nur eines bringen werden - nämlich die Kläger oder ihre Rechtsschutzversicherungen weiteres Geld zu kosten. Vollends hanebüchen ist es, wenn nun allen Ernstes sogar Vermutungen geäußert werden, die zuständigen Staatsanwälte seien von Politikern an einem forscheren Vorgehen gehindert worden. Wer so etwas propagiert, kann nicht mitbekommen haben, wie die Justiz etwa den Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ein halbes Jahr lang im Gerichtssaal eingesperrt hat. Wie sie den VW-Personalvorstand Peter Hartz abgeurteilt und - irrtümlich - die Wohnung von SAP-Mitbegründer Dietmar Hopp durchsucht hat, so dass dieser eine Stiftung gegen "Justizunrecht" gegründet hat. An Mut im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen und ihren Managern mangelt es den Anklägern wahrlich nicht.


      Das Risiko des Geldverlustes wird sich also bei Geldanlagen ebenso wenig wie aus dem sonstigen Wirtschaftsleben eliminieren lassen - und das ist gut so. Eher war es ein Fehler, dass der Bundestag vor zwei Jahren mit dem "Anlegerschutzverbesserungsgesetz" eine rein formale Aufsicht über solche Finanzprodukte eingeführt hat. Dies könnte zu dem Missverständnis führen, diese Anlagen seien umfassend von der Allfinanzaufsicht Bafin geprüft worden. Dabei ist eine inhaltliche Kontrolle von Gewinnaussichten weder möglich noch sinnvoll. Diese Erkenntnis ist es, die Anlegerschützer ihren Mitbürgern beibringen sollten.

      Text: F.A.Z., 11.06.2007, Nr. 132 / Seite 13

      http://www.faz.net/s/Rub4D8A76D29ABA43699D9E59C0413A582C/Doc…
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 01:45:15
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.755.163 von NiemehrArm am 09.06.07 17:55:32Na da haben wir aber Bauklötze gestaunt, was die FAZ so schreibt...
      Avatar
      schrieb am 11.06.07 01:56:56
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nachgereicht:

      Mit freundlichen Grüßen

      Uwe Morowski


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