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    Abgeltungssteuer / Schweiz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.07.07 21:35:15 von
    neuester Beitrag 03.11.07 11:42:44 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.131.098
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      Avatar
      schrieb am 31.07.07 21:35:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      im Hinblick auf die beschlossene Abgeltungssteuer mache ich mir so meine Gedanken, wie ich mein sauer erspartes weiterhin ohne Zugriff auf evtl. Spekulationsgewinne absichern kann.

      Was ist wenn ich Kunde einer Schweizer Bank werde? Gibt es Infos die von dort weitergegeben werden?
      Wie werden Kursgewinne in der Schweiz besteuert?
      Wie kriege ich mein Geld am besten dorthin?

      ????
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 22:16:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.958.175 von Albharms am 31.07.07 21:35:15wenn du schweizer bist gehts am besten;)
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 23:13:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich denke mal, das die Schweiz dank Ihrem bankgeheimnis wenig bis keine Daten an das Steuerfinanzamt weiter gibt. Nichts desto trotz biste in D steuerpflichtig und müuß die Geschichten angeben. Mß jeder für sich entscheiden oob er das machen will oder nicht.

      Nichts desto trotz ist das mit sicherheit eine Überlegung, die mehrere Leute vor allem im Grenzgebiet auch nach Frankreichoder Österreich anstellen werden, da auchhier andere Fristen gelten. Müßte hierzu auch ein entsprechenden Thread hier geben.

      Also Bank gibts in der Schweiz ja genügend, da haste die Qual der Wahl. ob die Elitäten Privatbanken die als Kunden nehmen hängt vom zu transferierenden Volumen ab. Bei der Postbank oder dergleichen dürft das auch mit kleinem Geld kein Problem sein.

      Ist auch die Frage, ob die Schweizer banken pauschal bei Kursgewinnen bzw Dividendenausschüttungen eine Steuer einbehalten. hab da mal was gehört, bin mir aber nicht so ganz sicher. Vielleicht kann das jemand beantworten.
      Avatar
      schrieb am 31.07.07 23:26:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.958.175 von Albharms am 31.07.07 21:35:15Erkundige Dich mal (u. a. bei der UBS) über die Lösung das Geld in einen Spezialfonds nach Luxemburger-Recht zu stecken. Ist und bleibt auch mit der Abgeltungssteuer nach derzeitigem Stand steuerfrei. Steuer fällt nur bei Entnahme aus dem Spezialfonds an. Bei Transaktionen im Fonds (Future-Trades oder Options-Strategien) wird keine Abgeltungsteuer abgezogen.
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 01:40:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Warum nicht gleich legal in die Schweiz auswandern, denn es werden keine Spekulationssteuern erhoben. Zumindest für Berufstrader, aber auch anderen, ein gewichtiger Punkt. Bspw. bei 100.000 € Jahreseinkommen, werden 33.000 € Steuern fällig. In der Schweiz nichts. Ein enormer Unterschied.

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      Avatar
      schrieb am 01.08.07 10:13:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 10:16:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 10:25:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wenn Österreich die Quellensteuer auf Zinsen abführt muss ich dann die Zinseinkünfte in Deutschland nochmals versteuern oder ist das Thema dann erledigt? Ich will bestimmt keine Tips zur Steuerhinterziehung od er Verkürzung.
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 10:34:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.960.794 von enuxx am 01.08.07 01:40:13#5

      Dann google mal unter " gewerblicher Wertschriftenhändler Schweiz "

      MFG

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 10:50:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.958.175 von Albharms am 31.07.07 21:35:15Zu Posting 1:

      Wenn ich das Posting nicht völlig falsch verstehe, geht es hier um steuerhinterzogenes Geld. Wenn das Geld bei der Einkommens- und Vermögenssteuer korrekt deklariert (und entsprechend versteuert) wird, so kann es natürlich problemlos in die Schweiz verfrachtet werden. Zu empfehlen ist das freilich nicht, denn die Schweizer Banken - allen voran die beiden Grossbanken UBS und CS - verfügen über ein schlechtes Asset Management und sind zudem ausserordentlich teuer. - Wenn die Steuererklärung korrekt ausgefüllt wird, so lässt sich wohl nicht einmal die Abgeltungssteuer umgehen, da diese (bei grundsätzlicher Steuerpflicht in Deutschland) auch auf ausländische Erträge anfallen dürfte (darüber weiss ich als Nichtdeutscher nichts, doch kann ich mir kaum vorstellen, dass die Regierung das anders geregelt hat).

      Wenn es um Steuerhinterziehung geht, so gilt die Schweiz als interessant, weil sie hier die Rechtshilfe grundsätzlich verweigert. Diese Weigerung - und nicht das Bankgeheimnis an und für sich - ist es, welche für den Finanzplatz Schweiz matchentscheidend ist.

      Freilich ist das Bankgeheimnis unterdessen löchrig wie ein Schweizer Käse. Zwar gilt nach wie vor der Grundsatz, dass die Schweiz bei der Hinzerziehung von direkten Steuern keine Rechtshilfe leistet. Zu diesem Grundsatz gibt es aber sehr viele Relativierungen. Eine der wichtigsten besteht darin, dass sich die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU verpflichten musste, bei indirekten Steuern Rechtshilfe zu leisten. Da die Hinterziehung von direkten Steuern in der Regel mit der Hinterziehung von indirekten Steuern einhergeht, können die deutschen Behörden ein Gesuch um Rechtshilfe betreffend indirekte Steuern stellen und danach aus den gelieferten Daten ihre Schlüsse auf die Verhältnisse bei den direkten Steuern ziehen...

      Der langen Rede kurzer Sinn: Steuerhinterziehung in der Schweiz ist nicht nur ethisch verwerflich, sondern ist auch bei weitem nicht mehr so sicher, wie es früher mal war.



      Zu Posting 3:

      Die Schweizer Banken behalten nur bei Zinsen eine Quellensteuer ein. Es gibt massenhaft Produkte, bei denen diese Steuer nicht anfällt; Zinsgewinne lassen sich ja relativ problemlos umgehen. Hier hat die EU schlecht verhandelt. Das wird sie früher oder später auch merken, und deshalb eine Änderung des entsprechenden Abkommens durchsetzen.



      Zu Posting 4:

      Gegenüber Spezialfonds mit Options-Strategien habe ich persönlich eine grosse Portion Misstrauen. Diese Produkte sind im Allgemeinen teuer, riskant, intransparent und trotzdem renditeschwach. Natürlich muss aber jeder selbst wissen, welche Fonds er kaufen möchte.



      Zu Posting 5:

      Berufstrader müssen in der Schweiz ihre Gewinne versteuern. Auf 100000 EUR fallen Steuern in der Grössenordnung von 25000 EUR an, je nach Wohnsitz und anderen Umständen. Steuerfrei sind nur - aber immerhin - Kapitalgewinne von nicht gewerbsmässigen Anlegern.



      Frage:

      Wenn ich gerade hier bin, habe ich auch noch eine Frage: Sind von der Abgeltungssteuer auch ausländische Personen mit Sitz im Ausland betroffen, wenn sie ihr Vermögen (oder Teile davon) in Deutschland haben? Oder fällt diese Steuer nur bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland an?
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 11:07:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.960.794 von enuxx am 01.08.07 01:40:13Die Wirtschaftszeitung "Cash" vom 20.10.05 schrieb zur Kapitalgewinnsteuer unter anderem:

      Die Kriterien der Steuerverwaltung
      Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im «Kreisschreiben 8» vergangenen Juni Kriterien aufgelistet, wann keine Steuerpflicht auf Kapitalgewinnen besteht:
      1. Haltedauer der Wertschriften beträgt mehr als ein Jahr.
      2. Umsatz in Wertschriften ist nicht grösser als das Fünffache des Vermögens (Wertpapiere plus Geld) beim Jahresanfang.
      3. Kapitalgewinn ist nicht grösser als 50 Prozent der steuerbaren Einkünfte.
      4. Anlagen sind nicht mit speziellen Kenntnissen verbunden.
      5. Anlagen sind nicht fremdfinanziert, bzw. allfällige Schuldzinsen sind kleiner als Erträge aus den Wertpapieren.
      6. Kauf von Derivaten dient nur der Absicherung von eigenen Positionen.
      Wird auch nur ein Kriterium nicht erfüllt, kann ein gewersbsmässiger Wertpapierhandel vorliegen. Immer im Sinne der Staatskasse

      Steuerkommissäre entscheiden in jedem Kanton anders: Trotz dem Wunsch des Bundes nach einer Vereinheitlichung gehen die Kantone ihre eigenen Wege. Nur Zug, Appenzell Innerrhoden und Bern halten sich strikt an den Gesetzestext, wonach Kapitalgewinne aus Privatvermögen steuerfrei sind. Schwyz hingegen nimmt schnell eine Gewerbsmässigkeit an.
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 15:26:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Albharms,

      weiterhin ohne Zugriff auf evtl. Spekulationsgewinne
      Dann hätte ich lieber heute als morgen meinen Wohnsitz im Ausland, :D ;)
      @cosmopolitan_s und @Kaufangebots Relativierung des Schweizer Bankgeheimnisses würde ich ernst nehmen. Auch die Schweiz(er) haben natürlich nichts zu verschenken; die Einstufung als gewerbsmäßig wird wohl entsprechend eng an den in #11 genannten Richtlinien verfolgt.

      Sinn macht für Steuerehrliche ein Auslandskonto – dh. ein Konto tatsächlich im Ausland, also nicht nur bei einer hiesigen Auslandsbankniederlassung – einzig unter dem Aspekt der künftigen faktischen Steuerstundung: Gewinne werden wie Verluste erst in der späteren hiesigen Ekst.erkl. angegeben, wie bisher. Kommt allerdings die zeitadäquate Verlustverrechnung – was ja problemlos möglich wäre, aber es scheint, das BMF will tatsächlich eher Kapitalflucht provozieren :rolleyes:, und die Gerichte müssten das erst veranlassen – wird auch dieses Argument relativiert. Spätestens dann sind auch die idR. deutlich höheren Auslandskontokosten sicher ein Thema.

      Will man sich gegenüber Auslandsanlegern nicht von Grund auf schlechter gestellt wissen und eine gleichermaßen positive reale Rendite generieren, bleibt nur die Wohnsitzverlagerung(/Auswanderung) in ein entsprechend kapital- bzw. anlegerfreundliches Land, ist man nicht gerade ein erfolgreicher Vollzeitspekulant. Das kostet freilich auch wieder, so dass sich das vielleicht erst nach 6 Monaten amortisiert ... :D :cool:
      [Die Schweiz muss unter oa. Aspekt 'Gewerbsmäßigkeit' übrigens nicht erste Wahl sein; wäre auch mal für andere Länder zu eruieren ...]

      @cosmopolitan_,

      auch ausländische Personen mit Sitz im Ausland betroffen, wenn sie ihr Vermögen (oder Teile davon) in Deutschland haben?
      Nein, ein jeder wird grundsätzlich in seiner Heimat besteuert, das gilt auch vice versa. Etwaig abgeführte Quellensteuer können bei bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen gegengerechnet werden. Soweit ich das Gesetz richtig verstehe, werden Auslandseignern dt. Depots/Konten aber keine Abgeltungssteuer auferlegt. Ich weiß allerdings nicht, ob der dt. Einlagensicherungsfonds im hiesigen Bankenkrach auch für Auslandsanleger greift.

      investival
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 15:30:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.967.672 von investival am 01.08.07 15:26:48Meine Antwort an @cosmopolitan_ bezieht sich auf Wertpapierdepots. Bei Immobilien zB. fallen für Ausländer (mW.) ebenso hiesige Grundsteuern an.
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 20:33:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.960.794 von enuxx am 01.08.07 01:40:13Muss die Rechnung ändern, habe das Halbeinkünfteverfahren in D. vergessen. Ist dennoch ein Batzen Geld.

      #9 von Hittfeld

      Werde ich mal machen, aber in D. ist man kein gewerblicher Händler, egal wie viel man handelt.
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 21:11:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.963.991 von Kaufangebot am 01.08.07 11:07:27Ergo, kann man in in Zug, Appenzell Innerrhoden und Bern munter handeln, ohne eine Abgeltungs- bzw. Spekusteuer abzuführen - wenn man dort lebt. Schade, ich dachte die ganze Schweiz steht dafür offen. Aber immerhin. Bliebe ja noch Belgien und... (tja, welche Länder noch?)
      Avatar
      schrieb am 01.08.07 21:51:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.972.739 von enuxx am 01.08.07 21:11:22+ Niederlande. Weitere evtl., außerhalb Europas. Nur welche, ist die Frage.
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 00:42:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Niederlande + Belgien ebenfalls mit Einschränkungen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 01:21:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.975.814 von Kaufangebot am 02.08.07 00:42:12und die wären?
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 06:54:20
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.972.739 von enuxx am 01.08.07 21:11:22#14 #15

      In CH wird man zum Wertschriftenhändler per Einschätzung, in manchen Kantonen reicht Fremdkapitaleinsatz und kurze haltedauer.

      Die Folge ist nicht nur STEUER, sondern vor allem noch die zusätzliche AHV (Rentenversicherung) von fast 10 % OHNE Kappungsgrenze!

      MFG

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 06:59:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.976.113 von enuxx am 02.08.07 01:21:21#18

      Prinzipiell wie CH: Das heisst die Gewinne aus langfristigen Börsenengagements in quasi \"mündelsicheren\" Titeln ist steuerfrei.

      Aber ab 50 Trades pro Jahr wirds zB in NL kritisch.

      Das wird zwar im Augenblick nicht so kritisch gesehen, kann aber jederzeit wieder strenger angewand werden. Und Fiskus schlägt ja immer RÜCKWIRKEND zu.



      MFG

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 11:21:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.976.113 von enuxx am 02.08.07 01:21:21Vielleicht mal selber Google anwerfen und die richtigen Suchbegriffe eingeben.
      Avatar
      schrieb am 02.08.07 14:39:33
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.981.381 von Kaufangebot am 02.08.07 11:21:20Wenn du schon die Einschränkungen erwähnst, hättest sie auch gleich erwähnen können.

      Danke Hittfeld.
      Avatar
      schrieb am 03.08.07 21:02:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.963.376 von Hittfeld am 01.08.07 10:34:26wollte die Schweiz nicht im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II den "gewerblichen Wertschrtiftenhandel" abschaffen? Wären capital gains dann nicht ohne Einschränkungen steuerfrei?
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 11:42:44
      Beitrag Nr. 24 ()
      und wie wuerde es aussehen, wenn man in Luxemburg ein Depot eroeffnet?

      wird dann 20% als Quelensteuer von Lux-finanzamt einbehalten?


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