checkAd

    Überweisungsgebühren für Empfänger??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.07 00:09:05 von
    neuester Beitrag 24.09.07 11:24:19 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.133.091
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 6.170
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 00:09:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      mir ist eine merkwürdige Sache passiert, zu der ich mal Eure Meinung / Euren Rat hören möchte.

      Ich tätigte eine Überweisung zu einer italienischen Bank, um eine Anzahlung für eine Ferienwohnung zu leisten. Die Anzahlung war Voraussetzung für die Reservierung.

      Nun schrieb mir die Agentur, dass von der Anzahlung in Höhe von 180 Euro nur 170 Euro angerechnet werden können, da "Gebühren" in Höhe von 10 Euro angefallen seien :confused:.

      Seit wann bezahlt denn der Empfänger einer Überweisung Gebühren??? Was sagt Ihr dazu? Ist Euch sowas auch schon mal passiert? Kennt Ihr Euch mit sowas aus?

      Bin auf Eure Antworten gespannt.

      Zaturn

      P.S.: Ja, ich weiß, 10 Euro sind nicht die Welt, aber wer lässt sich schon gerne verarschen :rolleyes: ?
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 00:19:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Überweisungen in der EU dürfen nicht mehr kosten als Überweisungen in Deutschland. Ist meines Wissens nach eine EU-Vorschrift.
      Es müssen allerdings die IBAN und der BIC genutzt werden (internationale Kontonummer / internationale Bankcode) und der Betrag muss wie in deinem Fall unter 50000€ liegen.
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 00:20:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.682.064 von Zaturn am 21.09.07 00:09:05zum nachlesen: EU-Verordnung 2560/2001
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 03:25:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Betrag war zu meiner Zeit noch 12500 Euro, ist aber auch egal, kann schon sein dass er durch diese EU Verordnung erhöht wurde,bei höheren Auslandsüberweisungen bzw. in Nicht EU Länder bzw. wenn dieses große Z1 Formular benutzt wird kann man angeben wer die Kosten zu tragen hat (Empfänger, Überweiser oder 50/50)
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 08:32:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.682.064 von Zaturn am 21.09.07 00:09:05Auszug aus der EU Verordnung
      Quelle: banktipp.de

      Um eine EU-Überweisung zum Inlandstarif auszuführen, muss es sich aber um eine "EU-Standardüberweisung" handeln. Nach einem Informationsblatt der Deutschen Bundesbank müssen dabei folgende Kriterien erfüllt sein:


      die Überweisungswährung ist Euro

      Überweisung innerhalb der EU-/EWR-Staaten

      Betrag bis max. 50.000,- Euro

      Angabe der gültigen internationalen Bank-Kontonummer (IBAN) des Begünstigten

      Angabe des gültigen SWIFT-Bank-Identifier-Code (BIC) des Kreditinstitutes des Begünstigten

      Entgeltregelung ist "Share" (Entgeltteilung; Überweisender trägt Entgelte der eigenen Bank, Begünstigter trägt die übrigen Entgelte und Auslagen)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 11:25:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.682.064 von Zaturn am 21.09.07 00:09:05Hallo,

      die Agentur sollte die 10,00 Euro nicht von Dir aber von der eigenen Bank verlangen, da solche komischen Praktitken in Italien
      standard sind. Es könnte sein, daß Du das Feld Entgelt nicht
      markiert hattest ?

      Ciao da Bella Italia
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 11:52:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.682.064 von Zaturn am 21.09.07 00:09:05Bei Auslandsüberweisungen ist es ständige Praxis, dass deine Bank im Inland und auch die Empfängerbank im Ausland Gebühren berechnen. Daher wurden die Banken ja per EU-Verordnung zwangsweise verdonnert auf diese Handhabung zu verzichten. Das gilt aber nur für Überweisungen innerhalb der EU UND du mußt diese Überweisung "perfekt" ausgefüllt haben. Dazu gehört auch die IBAN der Empfängerbank. Wenn die z.B. fehlt, ist es keine EU-Standardüberweisung mehr und die Banken schlagen fröhlich zu.
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 13:00:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die schnellen Antworten :).

      Also, die Überweisung war auf jeden Fall perfekt als EU-Standardüberweisung ausgeführt (habe das telefonisch einem Bekannten in Auftrag gegeben, der bei der Citibank arbeitet und der hat heute nochmal bestätigt, dass er IBAN und BIC benutzt hat).

      Echt komisch, die italienische Bank könnte doch dreisterweise versuchen, mir Gebühren zu berechnen, aber doch nicht dem Empfänger!!! Damit würde doch z.B. das gesamte Online-Shopping via Italien ad absurdum geführt, da man nie wüsste, was vom eigenen Geld beim Empfänger ankäme... :rolleyes:.
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 22:30:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eine "EU-Verordnung" ist nur für Staaten bindend, nicht für Bürger oder Banken. Die Verordnung oder Direktive muß vom Mitgliedsstaat, in diesem Fall Italien, in nationale Gesetze implementiert werden. Dafür hat das Land in der Regel ein paar Jahre Zeit, die oft auch noch überschritten werden. Daran könnte es liegen.

      Vielleicht aber auch nur ein Formfehler, den die Bank ausnutzt.
      Avatar
      schrieb am 24.09.07 11:24:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.682.064 von Zaturn am 21.09.07 00:09:05Sehe das ähnlich wie Sammybaby. Frage war es denn eine EU-Standardüberweisung?
      Falls ja darf für Dich die EU-St. nicht mehr kosten als die Inlandsüberweisung. Das gleich gilt für den Italiener.

      Schöne Grüße von Mangola


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Überweisungsgebühren für Empfänger???