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    Widerspruch gegen BAFOEG-Bescheid - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.11.07 09:53:13 von
    neuester Beitrag 08.11.07 04:04:31 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.134.778
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      schrieb am 03.11.07 09:53:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Fall:

      Student, Anfang 20, 1. Semester, noch bei seiner Mutter (meiner Schwester) wohnend, Vater verstorben, kein eigenes Einkommen, mit krankenversichert bei der Mutter, erhält einen Bafög-Bescheid über 17(!) Euro monatlich.

      Berechnung der zuständigen Behörde:
      Einkommen der Mutter = ca 1680 Euro monatlich netto
      - allg. Freibetrag = -960 Euro
      - Freibetrag nach §25, Absatz 4 = -360 Euro
      = anzurechnendes Einkommen der Mutter: 360 Euro

      Förderungsbetrag für den Sohn = 377 Euro
      - anzurechn. Einkommen Mutter = -360 Euro

      verbleiben monatliches Bafög = 17 Euro


      Ist die Berechnung des Amtes korrekt?
      Mit welcher Begründung könnte man Widerspruch einlehnen?
      Wenn der Sohn mit der Mutter für sein eigenes Zimmer einen Mietvertrag abschliessen und Ihr monatlich Wohngeld zahlen würde, brächte dies irgend etwas?

      Hat jemand einen guten Rat oder Tipp?

      Danke im Voraus!
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 10:10:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kindergeld - Bafög - Rente
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 12:24:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Immerhin 17 Euro. Reicht für eine Flasche Korn, was will man mehr :laugh:

      Gab Zeiten, da konnte ich morgens nur zum Studium gehen, wenn ich mindestens ne halbe Flasche Havanna Club Drin hatte :D:D:D

      War das eine geile Zeit :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 12:33:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.868 von schneller_euro am 03.11.07 09:53:13wie wäre es denn mit abi, danach Bund, danach ne ausbildung, ausziehen daheim (wird ja mal zeit) und dann zum studium - wenn du dann noch was studierst was nicht mit deiner lehre zusammenhängt bekommst du 585 € im monat


      wenn du noch bei muttern wohnst und sonst keine probleme hast

      dann beschwer dich nicht wegen 17 € - manche andere bekommen gar nichts!


      FT :O
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 12:38:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn der Sohn mit der Mutter für sein eigenes Zimmer einen Mietvertrag abschliessen und Ihr monatlich Wohngeld zahlen würde, brächte dies irgend etwas?

      Nein, das bringt nichts. Siehe § 13 Abs. 3a BAföG:

      "Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Elter, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.§

      Entscheidend ist nach § 2 Abs. 2 BAFöG, ob der Studi bei seinen Eltern wohnt, es kommt nicht darauf an, ob er Miete zahlt.

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      Avatar
      schrieb am 03.11.07 12:39:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ist die Berechnung des Amtes korrekt?


      Ob die Berechnung gesetzeskonform ist, kann mit dem BAföG-Rechner überprüft werden. Denn gibt es im Internet.
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 12:44:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 12:53:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.868 von schneller_euro am 03.11.07 09:53:13Man bekommt entweder Wohngeld ODER BaföG, nach dem Wohngeldgesetz MÜSSTE er sogar zuhause wohnen bleiben, weil bei Aufnahme des Studiums keine nachhaltige Aufgabe des elterlichen Haushalts vorliegt. Was ddie Höhe des BAföGs angeht, ist das Einkommen der Mutter zu hoch. Man könnte höchstens ausziehen und dadurch den Förderungshöchstbetrag erhöhen. Aber dann geht das Geld eben für die Miete drauf. Wird wohl diesmal nichts mit dem "schnellen Euro"! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 14:50:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.868 von schneller_euro am 03.11.07 09:53:13AUSZIEHEN!

      und Du kriegst ca. 550€
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 17:10:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #9:
      ... aber nicht vom Amt für Ausbildungsförderung.
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 21:21:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.266.695 von NATALY am 03.11.07 17:10:02wenn er wirklich bedürftig ist, dann schon ;)
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 22:37:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #11:
      Da er Anspruch auf Ausbildungsunterhalt (§ 1610 Abs. 2 BGB) gegen die Mutter hat, gilt er für das BAföG-Amt nicht als bedürftig.
      Avatar
      schrieb am 03.11.07 22:44:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.269.134 von NATALY am 03.11.07 22:37:22ehm....... dann muss die Mutter........ sterben...... :eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 06:21:23
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.263.868 von schneller_euro am 03.11.07 09:53:13also ich kann dir praktisch nicht weiterhelfen, aber aus deinem posting liest man eine gewisse unzufriedenheit aus der entscheidung heraus

      nun pass mal auf: bafoeg ist für bedürftige, die sich sonst ein studium nicht leisten könnten - ich kann das nicht mal ansatzweise bei dir erkennen - auch wenn dein vater tot ist (da gibts auch rente für..); du wohnst bei deiner mutter und hast dadurch quasi keine kosten - wie wäre es mit arbeiten?
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 06:24:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.271.965 von downdax am 04.11.07 06:21:23was ich noch vergessen hatte zu erwähnen: du / deine mutter bekommt noch kindergeld für dich; ausserdem gibt es s.g. ausbildungskredite
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 09:11:16
      Beitrag Nr. 16 ()
      Manche kriegen halt den Hals nicht voll...
      Avatar
      schrieb am 04.11.07 11:55:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      @downdax:
      schneller_euro ist der Onkel des Studenten.
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 09:25:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      @NATALY: vielen Dank für die Informationen!


      @Kritiker: jetzt mal ganz langsam. Und: wer richtig lesen kann (z.B. mein Eingangsposting) hat bekanntlich Vorteile...
      Aber schon erstaunlich, dass selbst bei DEM Thema der Neidfaktor bei einigen hier recht hoch zu sein scheint.

      Fakten:
      Knapp 1700 Euro netto monatlich plus ca. 100 Euro Kindergeld sind leider gar nicht viel, wenn man bedenkt, dass bei dem Studierenden nun 500 Euro Studiengebühren pro Semester abzuziehen sind, daß diverse andere Uni-Gebühren, Kosten für Bücher, Fahrt zur Uni, Internet usw, usw. abgehen. Die alleinerziehenden Mutter in diesem Fall hat hohe Fahrtkosten zu Ihrer Arbeitsstätte (gestiegene Benzinkosten, Wegfall der KM-Pauschale), muß nicht nur die Miete für 2 Personen tragen, sondern auch mit kräftigen Heizkostennachzahlungen kämpfen, deutlich höheren Lebensmittelpreisen usw, usw.
      Da bleibt von dem Einkommen nicht mehr viel übrig und der Bafög-Antrag ist mehr als berechtigt.

      Allgemein:
      wäre meine Schwester in den letzten Jahren/Jahrzehnten nicht so fleissig gewesen in Sachen Überstunden, Fortbildung usw, sondern hätte sich stattdessen ein bequemes Leben und Dienst nach Fortschritt gemacht, dann würde Sie jetzt nicht 1700 Euro netto monatlich, sondern vielleicht nur 1300 oder 1400 Euro verdienen.
      Und dann würde Ihr Sohn statt 17 Euro die vollen 377 Euro Bafög pro Monat bekommen.
      Ist das gerecht?????
      M.E. zeigt sich da wieder einmal der Fehler in unserem Gesellschaftssystem: Leistung wird nicht belohnt, sondern bestraft!
      Wer weniger arbeitet und daher auch weniger verdient, bekommt staatliche Zuschüsse. Aber wer fleissig ist und mehr verdient, wird bestraft und bekommt nichts. Das kann es ja nun wirklich nicht sein!
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 12:31:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.286.681 von schneller_euro am 05.11.07 09:25:53Von Studiengebühren etc. stand nichts in deinem Eingangsposting, also hilft lesen können hier nichts. Es gibt Unis, die keine Studiengebühren nehmen und wenn er auszieht, bekommt er auch mehr BaföG. Das wurde mehrfach erwähnt. Außerdem wurde auch auf Studienkredite oder die Möglichkeit des Jobbens verwiesen. Mehr BaföG gibt´s jedenfalls nicht. Da hilft auch kein Jammern!
      Avatar
      schrieb am 05.11.07 15:27:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      @schneller_euro:
      Wer weniger arbeitet und daher auch weniger verdient, bekommt staatliche Zuschüsse. Aber wer fleissig ist und mehr verdient, wird bestraft und bekommt nichts.

      Ich habe Verständnis dafür, wenn du das so siehst.
      Aber: Die Blinden, Laahmen und Faulen muss der Staat auf jeden Fall über Wasser halten. Wenn der Staat zusätzlich noch die Fleißigen finanziell mit Sozialleistungen belohnen müsste, würde er selber untergehen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.07 04:04:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.286.681 von schneller_euro am 05.11.07 09:25:53Und dann würde Ihr Sohn statt 17 Euro die vollen 377 Euro Bafög pro Monat bekommen.
      Ist das gerecht?????


      ja. (!)

      mit verlaub - der einzige, der hier "neidisch" ist, bist du selbst - du lässt die faktische bedürftigkeit ausser acht und siehst nur das geld - arm, mein lieber, sehr arm.

      gerechtigkeit gibt es im leben eh nicht, wenn du noch daran glaubst, zeigt das nur die unreife deiner person. akzeptiere es: mit deinem gesundheitlichen, sozialen, und finanziellen background bist du einfach nicht bedürftig - reflektiert in dem "niedrigen" bafoeg-satz für dich

      wir müssen alle für unser geld arbeiten und auch gebühren, steuern, abgaben, etc. davon bezahlen - btw. dabei dich als student ganz nebenbei damit unterstützen.. aber du zeigst nicht mal dankbarkeit, sondern unterstellst neid.. welcome to life - arbeite gefälligst für dein geld!

      ps. an deiner stelle würde ich mir schlecht vorkommen, wenn ich nur einen einzigen cent vom staat annehmen würde


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