GmbH - Übernahme aller Anteile - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.12.07 22:30:47 von
neuester Beitrag 14.12.07 00:09:14 von
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Hallo,
ich bin zur Zeit Minderheitsgesellschafter einer GmbH, für die ich
nebenberuflich tätig bin (bin hauptberuflich Angestellter in einem Konzern). Nun könnte ich die Anteile meines Partners komplett übernehmen und dann 100% haben, es würde somit eine "1-Mann-GmbH" werden.
1.Welche Vorteile und Nachteile ergeben sich daraus?
2. Muss die Zahlung des Kaufpreises für die erworbenen Anteile eigentlich für irgendeine Behörde nachweisbar sein oder kann ich Barzahlung (mit Quittung natürlich) wählen?
Viele Dank schon mal!
ich bin zur Zeit Minderheitsgesellschafter einer GmbH, für die ich
nebenberuflich tätig bin (bin hauptberuflich Angestellter in einem Konzern). Nun könnte ich die Anteile meines Partners komplett übernehmen und dann 100% haben, es würde somit eine "1-Mann-GmbH" werden.
1.Welche Vorteile und Nachteile ergeben sich daraus?
2. Muss die Zahlung des Kaufpreises für die erworbenen Anteile eigentlich für irgendeine Behörde nachweisbar sein oder kann ich Barzahlung (mit Quittung natürlich) wählen?
Viele Dank schon mal!
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.760.033 von kingsterman am 13.12.07 22:30:47machs halt vom konto
Antwort auf Beitrag Nr.: 32.760.033 von kingsterman am 13.12.07 22:30:471. Ich meine, da gibt es steuerlich Besonderheiten, wenn du Geschäftsführer bist und dir ein exorbitantes Gehalt selbst genehmigst. Also immer schon steuerlich und § 181 BGB im Auge behalten. Ansonsten dürfte das niemanden interessieren, wieviel du an welcher GmbH hältst.
2. Der Notar macht den Vertrag (§ 15 GmbHG), da dürfte dann dann vereinbart drinstehen, wie er zu erfüllen ist...Das erzählt dir dann alles der Notar. Eine Behörde dürfte das meines Wissens nicht interessieren, warum auch? Wahrscheinlich denkst du an die Handwerkerrechnung, die neuerdings überwiesen werden muss, wenn man sie als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen will. Das ist die einzige solche Regelung, die ich kenne, und dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Nur meine Rechtsauffassung.
2. Der Notar macht den Vertrag (§ 15 GmbHG), da dürfte dann dann vereinbart drinstehen, wie er zu erfüllen ist...Das erzählt dir dann alles der Notar. Eine Behörde dürfte das meines Wissens nicht interessieren, warum auch? Wahrscheinlich denkst du an die Handwerkerrechnung, die neuerdings überwiesen werden muss, wenn man sie als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen will. Das ist die einzige solche Regelung, die ich kenne, und dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Nur meine Rechtsauffassung.
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