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    Wohnriester - wo liegen die Vorteile bei Eigenheimbesitz? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.08 19:32:31 von
    neuester Beitrag 21.06.08 10:41:12 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 20.06.08 19:32:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Grüß Gott zusammen,

      vielleicht kann mir einmal einer aus dem erlauchten Kreis erklären, was das Besondere daran ist, dass man das angesparte Vermögen incl. aller Zulagen, zur Tilgung eines Hypothekendarlehens nutzen kann? Mir erschließt sich weder Sinn noch Vorteil bei dieser Regelung!
      Danke
      m.
      Avatar
      schrieb am 21.06.08 10:41:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der einzige Vorteil für den Wohnriester-Sparer ist, dass das Angesparte nicht HartzIV-schädlich ist :laugh:

      Sollte der zukünftige Rentner grade mal eine Rente auf HartzIV-Niveau haben, spart sich der Staat den Mietzuschuss, der Wohn-Riesterer aber muss von seinem vielleicht spärlichen Einkommen die Subventionierung über Steuern zurückzahlen - für den Staat ist das eine win-win-Strategie :laugh:
      --------------

      Bis zu 16.000 Euro für die eigenen vier Wände

      Das Häuslebauen wird künftig mit dem "Wohn-Riester" gefördert
      20. Juni 2008 Der Bundestag hat am Freitag den neuen „Wohn-Riester“ beschlossen. Mit dem Gesetz, das offiziell den sperrigen Namen „Eigenheimrentengesetz“ trägt, können staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente nun auch für den Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung genutzt werden. Bisher gehörte selbstgenutztes Immobilienvermögen nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente.

      Union und SPD lobten die Neuregelung in der Debatte als Signal und Hilfe für mehr Wohneigentum und stimmten dafür. Die Opposition hält das Gesetz hingegen für zu kompliziert und nutzlos. Die Linke stimmte gegen die Vorlage, FDP und Grüne enthielten sich. Die Parlamentarische Finanz- Staatssekretärin Nicolette Kressl (SPD) sagte im Bundestag, das Gesetz sei eine deutliche „Verbesserung der Altersvorsorge“. Jetzt müsse es von den Menschen angenommen werden. Der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisierte die Regelungen hingegen als „unverständlich, kompliziert und nicht nachvollziehbar“.

      Geld aus Riester-Verträgen als Eigenmittel für Wohnungskauf

      Mit dem „Wohn-Riester“-Modell soll die private Altersvorsorge ausgebaut werden. Durch die neue Regelung können Beträge, die in einem Riester-Renten-Vertrag angespart wurden, herausgezogen und zum Beispiel als Eigenmittel für den Wohnungskauf verwendet werden. Eine vierköpfige Familie kann künftig fast 16.000 Euro Unterstützung für den Erwerb einer Wohnung erhalten, wie der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Ulrich Krüger, jüngst vorgerechnet hat.

      Die laufenden staatlichen Zuschüsse zum Aufbau der privaten Altersvorsorge können durch den „Wohn-Riester“ direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden. Das Gesetz, das rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich Anfang Juli mit der Vorlage befassen. Das Gesetz ist bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehen.

      Auch für die Entschuldung nutzbar

      Genutzt werden kann das „Wohn-Riester“-Modell auch für die Entschuldung einer selbst genutzte Wohnimmobilie. Das gilt allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt, also zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Ferner kann das angesparte Kapital im Alter entweder komplett oder bis zu 75 Prozent für Wohnungszwecke eingesetzt und das verbleibende Kapital als Rente ausgezahlt werden.

      Wie bei anderen Riester-Anlageformen ist auch hier vorgesehen, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei sind, die Auszahlungen im Alter aber besteuert werden. Dabei können die Wohnriester-Sparer wählen, ob sie gleich zu Beginn der Auszahlungsphase 70 Prozent ihrer Steuerschuld begleichen wollen.

      Wird die Eigennutzung der Wohnung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase aufgegeben, muss für die restlichen 30 Prozent der eineinhalbfache Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt werden. Dadurch soll einem Missbrauch vorgebeugt werden, indem jemand Vorteile daraus zieht, dass er einen Großteil der Steuerschuld beglichen hat und anschließend die Wohnung anders nutzt, als es durch die Förderung beabsichtigt war.
      ...
      http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc…


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