checkAd

    Frage zu Aktienrückkäufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.08 13:20:21 von
    neuester Beitrag 21.12.08 22:12:19 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.147.011
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.824
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 13:20:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ein Unternehmen Aktien zurückkauft wie findet man dieses in der Bilanz wieder. Werden die Aktien als Cash equivalenz eingebucht oder wird einfach die Anzahl der ausgegebenen Aktien reduziert und das Geld ist dann einfach weg ?
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 18:40:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.246.494 von ibmisout am 21.12.08 13:20:21HGB oder IFRS ;)
      oder US GAAP

      macht einen wesentlichen Unterschied nach welchen Standards der Abschluss erstellt wird !

      kurz:

      HGB: Aktivierung der eigenen Aktien und Bildung einer Rücklage für eigene Anteile innerhalb des EK.
      IFRS: direkte "Verrechnung" innerhalb des EK und Anhangsangabe bzw. "Negativausweis" innerhalb der Bilanz.
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 19:28:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.246.494 von ibmisout am 21.12.08 13:20:21
      Das Geld ist dann mitnichten weg. Ein sehr erfreuliches Ergebnis zeigt sich beispielsweise bei der Viscom AG (WKN 784686), deren Management sich beim Aktienrückkauf sehr klug verhalten hat. Dort stieg das EPS durch den Aktienrückkauf etwas stärker als das Netto-Ergebnis von EUR 1,15 Mio. (Vj: EUR 0,68 Mio.) und erreichte mit EUR +0,13/Aktie fast den doppelten Wert der 9-Monats-Periode 2007 (EUR+0,07/Aktie).

      Wilhelm Bartsch, Kunstmaler
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 19:38:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.247.675 von GOTOX am 21.12.08 18:40:43Zum HGB-Ausweis:

      Wenn ich es richtig verstanden habe, soll es aufgrund des BilMoG demnächst so sein, dass die eigenen Aktien künftig auf der Passivseite der Bilanz in einer Vorspalte „Kapitalrückzahlung“ vom gezeichneten Kapital abzusetzen sind. Einer Rücklage für eigene Aktien (§ 272 Abs. 4 Satz 1 HGB), bedarf es dann nicht mehr, da keine eigenen Aktien mehr als deren Gegenposten zur Verfügung stehen.

      Beste Grüße

      Oxymoron69

      PS: Ohne Gewähr!
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 19:52:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.247.882 von Oxymoron69 am 21.12.08 19:38:35mag sein

      aber:

      zur Zeit liegt das BilMoG "auf Eis".
      Typischer Fall von Pech gehabt. BilMoG sollte das deutsche Handelsrecht an internationale Standards annähern. Nur rudert gerade IFRS aufgrund der Finanzmarktkrise enorm weg vom Fair-Value-Ansatz.
      Ich glaube also nicht, dass das BilMoG in der Form so schnell verabschiedet wird.

      PS: Ohne Gewähr! ;)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1140EUR +14,57 %
      Mega-Ausbruch – Neubewertung angelaufen?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 20:08:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.247.916 von GOTOX am 21.12.08 19:52:24Ok, danke für die Info.

      Beim Gesetzgeber weiß man ja ohnehin nie so genau, was hinten rauskommt. Diese Aussage aber diesmal mit Gewähr. :)

      Beste Grüße

      Oxymoron69
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 22:12:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.247.957 von Oxymoron69 am 21.12.08 20:08:23Rechnungslegung ist ein leider irgendwie ein Oxymoron ;)

      Da hilft leider nicht einmal zwischen den Zeilen zu lesen.
      Ein Aktionär muss wie ein Fuchs sein :rolleyes:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zu Aktienrückkäufen