msg life (ehemals COR / FJA) - 500 Beiträge pro Seite (Seite 5)
eröffnet am 28.12.08 18:25:01 von
neuester Beitrag 01.05.24 20:07:50 von
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Ich halte immer etwa 50 verschiedene Aktien, viele aus dem Übernahmebereich. Der ist ja nicht megagroß, so dass sich viele Beteiligte häufig über den Weg laufen.
wo seht ihr den wahren Wert?
Mom.3Euro ,leider
auch bei SO und Übernahme 3€, der wahre Wert wird doch höher sein, den sie zahlen müssen
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.831.618 von straßenköter am 22.06.22 13:33:19Den Übernahmenbereich kann man getrost in die Tonne treten
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.838.194 von Baustelle2021 am 23.06.22 10:00:32
Solche undifferenzierten Postings sind extrem kontraproduktiv, weil sie rein emotional sind und nichts mit Aktienanlage zu tun haben. Erstens wurde nach dem Wert der Aktie gefragt. Es wäre schön, wenn man zwischen dem Kurs und dem Wert einer Aktie unterscheiden würde. Zweitens ist die Aussage, dass man den Übernahmebereich in die Tonne treten könnte, absoluter nonsens. Frage mal nach der Performance von Technologieaktien und Aktien aus dem Übernahmebereich. Letztere weisen eine hohe Stabilität in einemextrem schwierigen Markt auf. Insbesondere wenn man auf den Kurs von msg achtet. Da ruckelt gar nichts und dies ist keine Ausnahme in der "Anlageklasse".
Was man nicht wegdiskutieren kann, ist eine Abhängigkeit der Kursentwicklung vom weiteren Verhalten der Muttergesellschaft. Ansonsten eine perfekte Konstellation, da sehr geringen Risiken hohe Chancen gegenüber stehen.
Zitat von Baustelle2021: Den Übernahmenbereich kann man getrost in die Tonne treten
Solche undifferenzierten Postings sind extrem kontraproduktiv, weil sie rein emotional sind und nichts mit Aktienanlage zu tun haben. Erstens wurde nach dem Wert der Aktie gefragt. Es wäre schön, wenn man zwischen dem Kurs und dem Wert einer Aktie unterscheiden würde. Zweitens ist die Aussage, dass man den Übernahmebereich in die Tonne treten könnte, absoluter nonsens. Frage mal nach der Performance von Technologieaktien und Aktien aus dem Übernahmebereich. Letztere weisen eine hohe Stabilität in einemextrem schwierigen Markt auf. Insbesondere wenn man auf den Kurs von msg achtet. Da ruckelt gar nichts und dies ist keine Ausnahme in der "Anlageklasse".
Was man nicht wegdiskutieren kann, ist eine Abhängigkeit der Kursentwicklung vom weiteren Verhalten der Muttergesellschaft. Ansonsten eine perfekte Konstellation, da sehr geringen Risiken hohe Chancen gegenüber stehen.
Hier noch die Kennzahlen zur Performance der letzten Monate:
https://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/kennzahlen.html?I…
Aktien wie msg bieten meines Erachtens erst die Basis, um an anderen Stellen mehr Risiko eingehen zu können.
https://www.comdirect.de/inf/aktien/detail/kennzahlen.html?I…
Aktien wie msg bieten meines Erachtens erst die Basis, um an anderen Stellen mehr Risiko eingehen zu können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.838.476 von straßenköter am 23.06.22 10:23:45Das sehe ich genauso! Für derzeitige Situation ideal! Holidaycheck und MSGl-Life!😂👍👍
danke für die Klarstellung, die ich auch so sehe und jeder in seinem Depot beobachten kann
ich sag nur Nvidia, hätte ich statt Nvidia schon msg life im depot, wären mir 50% miese erspart geblieben
ich sag nur Nvidia, hätte ich statt Nvidia schon msg life im depot, wären mir 50% miese erspart geblieben
Zahlen deutlichst über Gutachten- mein Ziel erhöht sich von 5 auf 6
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.839.013 von pummel1310 am 23.06.22 11:19:16Schei...sich welche wegen 2 Cent ein
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.838.425 von straßenköter am 23.06.22 10:20:05Was ich nicht verstehe: Es gibt einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der Mutter und msg Life. Aber es geht doch nicht um eine Komplettübernahme. Richtig? Das beudeutet, der aktuelle Status könnte auch noch über Jahrzehnte so weitergehen. Oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.877.360 von threeways am 29.06.22 08:13:43
Das eine schließt das andere nicht aus. Es gibt genügend Beispiele (z.B. Postbank, AUDI, Celanese, Demag, P&I, Kaessbohrer, MAN, SinnerSchrader, Stada, Diebold, Design Hotel), bei denen bei einem Squeeze Out ein Beherrschungsvertrag bestand.
Aber ja, der aktuelle Status könnte jetzt ewig weitergehen. Meines Erachtens hat man bei msg mit dem Abschluss des Vertrages erst einmal den Status Quo sichern wollen, weil sie weit weg vom Squeeze Out waren. Jetzt kann in Ruhe eingesammelt werden.
Zitat von threeways: Was ich nicht verstehe: Es gibt einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der Mutter und msg Life. Aber es geht doch nicht um eine Komplettübernahme. Richtig? Das beudeutet, der aktuelle Status könnte auch noch über Jahrzehnte so weitergehen. Oder?
Das eine schließt das andere nicht aus. Es gibt genügend Beispiele (z.B. Postbank, AUDI, Celanese, Demag, P&I, Kaessbohrer, MAN, SinnerSchrader, Stada, Diebold, Design Hotel), bei denen bei einem Squeeze Out ein Beherrschungsvertrag bestand.
Aber ja, der aktuelle Status könnte jetzt ewig weitergehen. Meines Erachtens hat man bei msg mit dem Abschluss des Vertrages erst einmal den Status Quo sichern wollen, weil sie weit weg vom Squeeze Out waren. Jetzt kann in Ruhe eingesammelt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.880.081 von straßenköter am 29.06.22 13:07:29
Bei MAN wurde dieser aber zuerst gekündigt und mit zeitlichem Verzug der SO zu tieferen Kursen vollzogen!
Zitat von straßenköter: Das eine schließt das andere nicht aus. Es gibt genügend Beispiele (z.B. Postbank, AUDI, Celanese, Demag, P&I, Kaessbohrer, MAN, SinnerSchrader, Stada, Diebold, Design Hotel), bei denen bei einem Squeeze Out ein Beherrschungsvertrag bestand.
Bei MAN wurde dieser aber zuerst gekündigt und mit zeitlichem Verzug der SO zu tieferen Kursen vollzogen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.880.150 von SquishyLady am 29.06.22 13:13:52
Klar. Die Kündigung hatte ja da strategischen Sinn gemacht.
Zitat von SquishyLady:Zitat von straßenköter: Das eine schließt das andere nicht aus. Es gibt genügend Beispiele (z.B. Postbank, AUDI, Celanese, Demag, P&I, Kaessbohrer, MAN, SinnerSchrader, Stada, Diebold, Design Hotel), bei denen bei einem Squeeze Out ein Beherrschungsvertrag bestand.
Bei MAN wurde dieser aber zuerst gekündigt und mit zeitlichem Verzug der SO zu tieferen Kursen vollzogen!
Klar. Die Kündigung hatte ja da strategischen Sinn gemacht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.880.081 von straßenköter am 29.06.22 13:07:29Danke für die Info. Ich hatte bislang auch den Eindruck, dass msg sehr viel Geduld an den Tag legt was die msg Life angeht. Letztlich hatten die in 2009 einen Preis von 3,20€ für ein Paket akzeptiert gehabt, um über die 30% Schwelle zu kommen. 13 Jahre später steht die Aktie bei 3,00 und ich habe den Eindruck, dass msg Life geschäftlich sehr gut unterwegs ist und der innere Wert heute deutlichst höher liegen müsste. Aber bis sich das materialisiert kann es ja noch 20 Jahre dauern.
Was ist das eigentlich mit dem "Gutacjten". Worum geht es da? Was mich irritiert ist die sehr geringe garantierte Dividende. Diese ist sogar noch weniger als die Im AktG §245 genannte von 4%.
Was ist das eigentlich mit dem "Gutacjten". Worum geht es da? Was mich irritiert ist die sehr geringe garantierte Dividende. Diese ist sogar noch weniger als die Im AktG §245 genannte von 4%.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.882.100 von threeways am 29.06.22 16:35:20
Bei msg läuft es operativ rund. Du meinst das Gutachten zum Beherrschungsvertrag? Das befindet sich in der Überprüfung über ein Spruchverfahren. Die niedrige Ausgleichszahlung führt dazu, dass die Abfindung, die ja fortwährend über die Dauer des Spruchverfahrens angenommen werden, jährlich um gut 6 Cent steigt. Bei Effeizienz des Marktes müsste der Kurs also jährlich zumindest um die paar Cent steigen.
Zitat von threeways: Danke für die Info. Ich hatte bislang auch den Eindruck, dass msg sehr viel Geduld an den Tag legt was die msg Life angeht. Letztlich hatten die in 2009 einen Preis von 3,20€ für ein Paket akzeptiert gehabt, um über die 30% Schwelle zu kommen. 13 Jahre später steht die Aktie bei 3,00 und ich habe den Eindruck, dass msg Life geschäftlich sehr gut unterwegs ist und der innere Wert heute deutlichst höher liegen müsste. Aber bis sich das materialisiert kann es ja noch 20 Jahre dauern.
Was ist das eigentlich mit dem "Gutacjten". Worum geht es da? Was mich irritiert ist die sehr geringe garantierte Dividende. Diese ist sogar noch weniger als die Im AktG §245 genannte von 4%.
Bei msg läuft es operativ rund. Du meinst das Gutachten zum Beherrschungsvertrag? Das befindet sich in der Überprüfung über ein Spruchverfahren. Die niedrige Ausgleichszahlung führt dazu, dass die Abfindung, die ja fortwährend über die Dauer des Spruchverfahrens angenommen werden, jährlich um gut 6 Cent steigt. Bei Effeizienz des Marktes müsste der Kurs also jährlich zumindest um die paar Cent steigen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.882.181 von straßenköter am 29.06.22 16:43:49Ok. Genau darum geht es. Es gibt also ein Spruchverfahren. Was könnte das Ergebnis sein? Eine höhere Ausgleichszahlung an den Verkaufswilligen Aktionär? Oder geht es nur um die Garantiedividende?
So ein Verfahren kann bekanntlich sich über sehr viele Jahre hinziehen. Wie ist Deine Einschätzung dazu?
So ein Verfahren kann bekanntlich sich über sehr viele Jahre hinziehen. Wie ist Deine Einschätzung dazu?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.882.100 von threeways am 29.06.22 16:35:20Da muss ich mich gleich korrigieren: Es werden ja 4% gezahlt. Ich ging von nur 3% aus. Ist natürlich auch lächerlich wenig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.882.247 von threeways am 29.06.22 16:50:54
Es geht wie immer um die Abfindungshöhe als auch die Ausgleichzahlung. Das Verfahren wird sich lange hinziehen. Über den Ausgang will ich gar nicht spekulieren, weil der Gerichtsstandort von msg nicht gerade aktionärsfreundlich ist. Der Beherrschungsvertrag sichert auf dem jetzigen Kursniveau den Kurs nach unten gut ab und durch die gute operative Entwicklung besteht hohes Kurspotenzial. Vermutlich ist man halt leider von den Aktivitäten der Mutter abhängig.
Zitat von threeways: Ok. Genau darum geht es. Es gibt also ein Spruchverfahren. Was könnte das Ergebnis sein? Eine höhere Ausgleichszahlung an den Verkaufswilligen Aktionär? Oder geht es nur um die Garantiedividende?
So ein Verfahren kann bekanntlich sich über sehr viele Jahre hinziehen. Wie ist Deine Einschätzung dazu?
Es geht wie immer um die Abfindungshöhe als auch die Ausgleichzahlung. Das Verfahren wird sich lange hinziehen. Über den Ausgang will ich gar nicht spekulieren, weil der Gerichtsstandort von msg nicht gerade aktionärsfreundlich ist. Der Beherrschungsvertrag sichert auf dem jetzigen Kursniveau den Kurs nach unten gut ab und durch die gute operative Entwicklung besteht hohes Kurspotenzial. Vermutlich ist man halt leider von den Aktivitäten der Mutter abhängig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.882.325 von straßenköter am 29.06.22 16:58:45Ja, das ist korrekt. LG/OLG Stuttgart kann man getrost als sehr unfreundlich ggü. Streubesitzaktionären bezeichnen. So wie ich das einschätze, wird das wenigstens 6 Jahre gehen. Mit 2 Rechtszügen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.882.379 von threeways am 29.06.22 17:04:28Unfreundlich wenn ich sowas lesedie Infla wird wohl wenn es wieder Erwarten was bei der Speku raus kommen sollte alles im Vorfeld weg gefressen haben
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.882.379 von threeways am 29.06.22 17:04:285 Jahre haben wir ja schon hinter uns! Verfahren läuft!😂👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.891.787 von Rednose1 am 30.06.22 16:53:22
Läuft das wirklich schon 5 Jahre? Upps, ich werde alt
In welcher Höher liegt denn der aktuelle Abfindungspreis? Ursprünglich lag der doch bei 2.48 €
Zitat von Rednose1: 5 Jahre haben wir ja schon hinter uns! Verfahren läuft!😂👍
Läuft das wirklich schon 5 Jahre? Upps, ich werde alt
In welcher Höher liegt denn der aktuelle Abfindungspreis? Ursprünglich lag der doch bei 2.48 €
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.897.502 von Invest2017 am 01.07.22 11:21:12
@ rednose
Ich habe jetzt selbst noch einmal nachgeschaut und folgende Meldung gefunden:
https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=1993
Wolltest du uns veräppeln oder wie waren Deine 5 Jahre gemeint?
Zitat von Invest2017:Zitat von Rednose1: 5 Jahre haben wir ja schon hinter uns! Verfahren läuft!😂👍
Läuft das wirklich schon 5 Jahre? Upps, ich werde alt
In welcher Höher liegt denn der aktuelle Abfindungspreis? Ursprünglich lag der doch bei 2.48 €
@ rednose
Ich habe jetzt selbst noch einmal nachgeschaut und folgende Meldung gefunden:
https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=1993
Wolltest du uns veräppeln oder wie waren Deine 5 Jahre gemeint?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.897.502 von Invest2017 am 01.07.22 11:21:12
Ich kann bei deinem Alter Entwarnung geben. Der Beherrschunsgvertrag wurde erst auf der HV am 10.11.2020 verabschiedet. Mit den 5 Jahren war wahrscheinlich eher das verstärkte Werben der Muttergesellschaft mit dem Delistingangebot zu 2,38€ gemeint. Dennoch läuft das Umwerben schon sehr lange. Das erste Übernahmeangebot der Mutter stammt aus dem Jahr 2009 und belief sich über 2,58€.
Zitat von Invest2017:Zitat von Rednose1: 5 Jahre haben wir ja schon hinter uns! Verfahren läuft!😂👍
Läuft das wirklich schon 5 Jahre? Upps, ich werde alt
In welcher Höher liegt denn der aktuelle Abfindungspreis? Ursprünglich lag der doch bei 2.48 €
Ich kann bei deinem Alter Entwarnung geben. Der Beherrschunsgvertrag wurde erst auf der HV am 10.11.2020 verabschiedet. Mit den 5 Jahren war wahrscheinlich eher das verstärkte Werben der Muttergesellschaft mit dem Delistingangebot zu 2,38€ gemeint. Dennoch läuft das Umwerben schon sehr lange. Das erste Übernahmeangebot der Mutter stammt aus dem Jahr 2009 und belief sich über 2,58€.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.897.517 von Invest2017 am 01.07.22 11:22:31Spruchverfahren später richtig! Delisting war m. E. 2017. Damals begann für mich das Verfahren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.897.550 von straßenköter am 01.07.22 11:28:08Das Angebot in 2009 zu 2,58€ war im Zusammenhang zu sehen mit der Überschreitung der 30% Beteiligungshöhe. Es war ein Pflichtangebot. Und seitdem hat sich das Unternehmen ja teils ganz ordetnlich entwickelt gehabt. Und trotzdem soll es weniger geben. Schon frech.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.903.289 von threeways am 02.07.22 08:58:57Ganz schön Umsatz bei 2,9
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.920.131 von Baustelle2021 am 05.07.22 17:36:29Ja, ich denke, dass da einige Panik bekommen und nun auch solche Werte, die stabil sind auf den Markt werfen!
Also, wer von der Kursentwicklung der Aktie genervt ist, kann jetzt zu 3€ verkaufen. Nur zu.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.933.397 von straßenköter am 07.07.22 10:31:55Genervt sind wir alle, aber die die rechnen können tun es trotzdem nicht
Zitat von straßenköter: Also, wer von der Kursentwicklung der Aktie genervt ist, kann jetzt zu 3€ verkaufen. Nur zu.
Selbst das Phrasenschwein nicht ,obwohl ich bei Übernahmen immer ins Klo gegriffen habe,
!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 71.961.994 von Baustelle2021 am 12.07.22 10:47:08Bei 3 scheint derzeit alles weggenommen zu werden. Sehr konsequent. msg hatte vor 14 Jahren damals eine Strohgesellschaft eingeschaltet gehabt, um die Aktien einzusammeln. Vielleicht kauft msg auf?
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.985.814 von threeways am 15.07.22 07:11:10Zwar nur 10 Stück aber wann war der Kurs zuletzt bei 3,06?👍
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.075.470 von Baustelle2021 am 28.07.22 13:14:56Ausrutscher, denke ich! Kleinstanleger hat wohl ein paar kaufen wollen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.076.061 von Rednose1 am 28.07.22 14:14:00war vieleicht ein Test
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.078.584 von Baustelle2021 am 28.07.22 18:42:47Sehr schön heute! Kurs halten bitte!😜
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.149.415 von Rednose1 am 08.08.22 12:56:08Umsatz muss her
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.151.434 von Baustelle2021 am 08.08.22 16:51:52Ist der Makler bekloppt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.166.710 von Baustelle2021 am 10.08.22 14:45:16
Spielt keine Rolle - der Kurs wurde ohne Umsatz festgestellt.
Ich würde mir nur Sorgen machen wenn zu 2,86€ wirklich jemand verkaufen sollte ...
Gruß
Value
Zitat von Baustelle2021: Ist der Makler bekloppt?
Spielt keine Rolle - der Kurs wurde ohne Umsatz festgestellt.
Ich würde mir nur Sorgen machen wenn zu 2,86€ wirklich jemand verkaufen sollte ...
Gruß
Value
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.171.276 von valueanleger am 11.08.22 06:27:41Eben,kann er den Kurs stellen wie er will und lustig ist?
Um die 3 Euro bekommt die Mutter ihre Stücke bis sie genug hat und braucht beim S-O auch nicht mehr zahlen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.410.649 von Baustelle2021 am 16.09.22 15:08:33Boah ,wieder 200 weggesaugt
2Stück gehandelt 🤔,27000 im Brf
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.592.037 von Baustelle2021 am 17.10.22 19:30:57
Liebe Baustelle,
ich hatte es hier schon einmal erwähnt. Tust Du mir/uns bitte den Gefallen und lässt diese ständig sinnfreien Posts mit dem einzigen Zweck, irgendwelche weiteren Kommentare zu generieren, in Zukunft sein?
MSG wird noch ein paar Jahre dauern, wenn es Dir zu lange dauert verkauf doch bitte und lass uns in Ruhe
Danke
Zitat von Baustelle2021: 2Stück gehandelt 🤔,27000 im Brf
Liebe Baustelle,
ich hatte es hier schon einmal erwähnt. Tust Du mir/uns bitte den Gefallen und lässt diese ständig sinnfreien Posts mit dem einzigen Zweck, irgendwelche weiteren Kommentare zu generieren, in Zukunft sein?
MSG wird noch ein paar Jahre dauern, wenn es Dir zu lange dauert verkauf doch bitte und lass uns in Ruhe
Danke
okay,mal sehen was wir dann bekommen und welche Währung,aber gebe dir noch einen Daumen
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.599.039 von Baustelle2021 am 18.10.22 20:42:40Ganz schön zäh das Ganze hier! Aber Geduld wird ja meistens belohnt! Warten wir also weiter!😂😂💪
und woraus schließt du dass es noch länger dauert
wenn wir dann 5 bis 6euro bekommen,ok
wenn wir dann 5 bis 6euro bekommen,ok
In Anbetracht des schwierigen Marktumfeldes hält sich zumindest MSG ganz gut. Dazu eine Garantiedividende, ich habe schlechtere Werte in meinem Depot.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.691.894 von pummel1310 am 04.11.22 12:52:07Die Mühlen mahlen halt langsam in den Gerichten! Vermutung halt!
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.692.530 von Rednose1 am 04.11.22 14:08:14UPS, mal wieder ein paar Umsätze! Geschäft läuft und einmal schauen wie lange Z noch warten möchte, mit einem vernünftigen Angebot! Denn auch seine Zeit ist endlich!😜
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.813.278 von Rednose1 am 25.11.22 10:41:06Dauert doch Jahre eurer Meinung nachBis dahin ist die Kohle weginflationiert
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.816.539 von Baustelle2021 am 25.11.22 21:44:44Wartennwir mal ab! Läuft ja schon Jahre! Geduld ist auch endlich!😜
Bei msg sind noch fleißig Fonds investiert:
https://www.morningstar.com/stocks/xham/msgl/ownership
Die 8% sind immerhin 1/3 vom Freefloat.
https://www.morningstar.com/stocks/xham/msgl/ownership
Die 8% sind immerhin 1/3 vom Freefloat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.837.800 von straßenköter am 30.11.22 15:41:22Frage: Wie ermittelst Du die 8%! Mach mich bitte schlau! Danke
Steht dich unten aufsummiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.838.580 von Rednose1 am 30.11.22 17:10:10
Die stehen doch als Summe in der Tabelle.
Zitat von Rednose1: Frage: Wie ermittelst Du die 8%! Mach mich bitte schlau! Danke
Die stehen doch als Summe in der Tabelle.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.838.820 von SquishyLady am 30.11.22 17:31:44Sorry hatte das Handy nur in der Senkrechten gehalten! Daher nicht gesehen! 😪
Wobei ich ja glaube, dass der Streubesitz noch einmal niedriger liegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.840.170 von straßenköter am 30.11.22 20:21:22Möchte einmal mit S-O Geld verdienen,haut raus die Pinunzen
leider erst mal runter
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.860.643 von pummel1310 am 05.12.22 09:12:17ausgeglichen,gehen wenigstens wieder ein paar Stücke um
Ich sitze hier und pflücke Nüsschen............. Ivh glaube immer noch daran, dass die weißen Kragentäter mir eine angemessene Summe für meine Anteile zahlen werden (müssen). Sie werden alle nowbodys loswerden wollen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.889.398 von gergeo am 09.12.22 17:37:42So ist es!😂👍 Time is Money!
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.890.085 von Rednose1 am 09.12.22 19:18:36dann hoffen wir das es auch mal was gibt,bis jetzt wird das Anlagegeld hier immer weniger
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.895.654 von Baustelle2021 am 11.12.22 19:37:02Wieso weniger? Kleine jährliche Auszahlung mit Option auf mehr! Und Kurs zwischenzeitlich bei 2,90€! Das ist zwar nicht besonders viel! Aber mehr als 2017 geboten wurden! Geduld, Geduld!😜
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.895.684 von Rednose1 am 11.12.22 19:52:54Wollte schon in Barrick tauschen,aber ging ja nix um,gut so und jetzt weiter rauf
Morgen wieder ohne Umsatz auf 2,85
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.983.116 von Baustelle2021 am 27.12.22 23:48:13
Bid steht doch bei 2.96€. Wird doch ein gnädiger Rückgang.
Zitat von Baustelle2021: Morgen wieder ohne Umsatz auf 2,85
Bid steht doch bei 2.96€. Wird doch ein gnädiger Rückgang.
schön wenn mal was dahinter stecken würde und besser noch nachhaltig wäre
Der Zinsanstieg hat bei der niedrigen Ausgleichszahlung der msg den schönen Nebeneffekt, dass die Abfindung aus dem Beherrschungsvertrag jetzt schneller Jahr für Jahr steigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.992.668 von straßenköter am 29.12.22 16:59:50Bei dem Kaufkraftverlust wird das sich bestimmt lieber lohnen
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.992.668 von straßenköter am 29.12.22 16:59:5010 Jahreshoch,was für,s Phrasenschwein gutes Neues
seit 3 Monaten keine News mehr, wäre so schön, wenn absehbar wäre, wann wir mit Kursdaten rechnen könnten?
In dem aktuellen Zinsumfeld werden Aktien mit sehr niedriger Ausgleichszahlung interessant. Beim aktuellen Basiszins erhöht die gesetzliche Verzinsung dieses Jahr aber fleißig die Zahlungen bei Einreichen in den Beherrschungsvertrag. Mal sehen, wann dies der Markt irgendwann reflektiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.481.635 von straßenköter am 15.03.23 16:15:32Für positive Nachrichten gibt es einen Daumen
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.481.635 von straßenköter am 15.03.23 16:15:32
Ich habe 2-3 Rückfragen zu dem Posting über BM bekommen, ob ich das noch einmal ausführlicher darlegen kann. Aktienduffy hatte dies hier schon einmal bei Abschluss des Beherrschungsvertrages im Jahr 2020 vorgerechnet.
Die meisten kennen bei einem Beherrschungsvertrag nur die Parameter Abfindung und Ausgleichszahlung. Es gibt bei Beherrschungsverträgen aber auch eine gesetzlich geregelte Mindestverzinsung, die Basiszins plus 5% BGB-Zins beträgt. In den letzten Jahren lag dabei der Basiszins wegen der tiefen Zinsen bei -0,88%, so dass die Verzinsung der Abfindung aus Beherrschungsverträgen bei 4,12% lag. Aktuelle liegt der Basiszins bei +1,62%. Die Verzinsung beträgt also 6,62%. Das bedeutet, dass jede positive Differenz von gesetzlicher Verzinsung und Ausgleichszahlung als Zins auf die Abfindung bei Einreichen in den Beherrschungsvertrag oben drauf kommt, so dass quasi in Summe die Abfindung steigt.
Je niedriger jetzt die Ausgleichszahlung bei einer Aktie ist (prozentual natürlich), desto mehr kommt jedes Jahr auf die Abfindung bei Einreichung in den Beherrschungsvertrag oben drauf. Bei msg gibt es die Miniausgleichszahlung von brutto 4 Cent (netto 3 Cent). Bei einer Verzinsung der Abfindung von 6,62% kommt dieses Jahr ein deutlich höherer Zins oben drauf als in den Vorjahren. In 2021 und 2022 sind es bei msg jeweils gut 6 Cent gewesen. In 2023 werden 2,48 x 6,62% - 0,04 = 12,4 Cent hinzukommen. In Summe also gut 25 Cent über die Jahre 2021-2023. D.h., wenn ich die Aktie in 2024 einreiche, sollte man 2,48€ Abfindung plus etwa 25 Cent Zinsen bekommen. In Summe also 2,73€. Der Aufpreis zum heutigen Kurs von etwa 2,90€ beträgt also nur noch knapp 8%. Das dürfte den Kurs früher oder später leicht steigen lassen.
Ansonsten noch einmal zur Erinnerung, dass aus dem Spruchverfahren grundsätzlich mehrere Ansatzpunkte für eine Erhöhung der Parameter vorhanden sind. Das Gutachten dürfte angreifbar sein (MRP 5,75%, Beta Faktor 1,3%, Annahme Wachstum mit Markt (bislang doppelt so hoch), Ergebnisse der Jahre 2020+2021 aus Berechnung heraus wegen vorhandenen Bilanzverlust). Leider befinden wir uns beim Spruchverfahren auf hoher See und es gibt keine Garantie, dass der Richter in unserem Sinne entscheiden wird.
Zitat von straßenköter: In dem aktuellen Zinsumfeld werden Aktien mit sehr niedriger Ausgleichszahlung interessant. Beim aktuellen Basiszins erhöht die gesetzliche Verzinsung dieses Jahr aber fleißig die Zahlungen bei Einreichen in den Beherrschungsvertrag. Mal sehen, wann dies der Markt irgendwann reflektiert.
Ich habe 2-3 Rückfragen zu dem Posting über BM bekommen, ob ich das noch einmal ausführlicher darlegen kann. Aktienduffy hatte dies hier schon einmal bei Abschluss des Beherrschungsvertrages im Jahr 2020 vorgerechnet.
Die meisten kennen bei einem Beherrschungsvertrag nur die Parameter Abfindung und Ausgleichszahlung. Es gibt bei Beherrschungsverträgen aber auch eine gesetzlich geregelte Mindestverzinsung, die Basiszins plus 5% BGB-Zins beträgt. In den letzten Jahren lag dabei der Basiszins wegen der tiefen Zinsen bei -0,88%, so dass die Verzinsung der Abfindung aus Beherrschungsverträgen bei 4,12% lag. Aktuelle liegt der Basiszins bei +1,62%. Die Verzinsung beträgt also 6,62%. Das bedeutet, dass jede positive Differenz von gesetzlicher Verzinsung und Ausgleichszahlung als Zins auf die Abfindung bei Einreichen in den Beherrschungsvertrag oben drauf kommt, so dass quasi in Summe die Abfindung steigt.
Je niedriger jetzt die Ausgleichszahlung bei einer Aktie ist (prozentual natürlich), desto mehr kommt jedes Jahr auf die Abfindung bei Einreichung in den Beherrschungsvertrag oben drauf. Bei msg gibt es die Miniausgleichszahlung von brutto 4 Cent (netto 3 Cent). Bei einer Verzinsung der Abfindung von 6,62% kommt dieses Jahr ein deutlich höherer Zins oben drauf als in den Vorjahren. In 2021 und 2022 sind es bei msg jeweils gut 6 Cent gewesen. In 2023 werden 2,48 x 6,62% - 0,04 = 12,4 Cent hinzukommen. In Summe also gut 25 Cent über die Jahre 2021-2023. D.h., wenn ich die Aktie in 2024 einreiche, sollte man 2,48€ Abfindung plus etwa 25 Cent Zinsen bekommen. In Summe also 2,73€. Der Aufpreis zum heutigen Kurs von etwa 2,90€ beträgt also nur noch knapp 8%. Das dürfte den Kurs früher oder später leicht steigen lassen.
Ansonsten noch einmal zur Erinnerung, dass aus dem Spruchverfahren grundsätzlich mehrere Ansatzpunkte für eine Erhöhung der Parameter vorhanden sind. Das Gutachten dürfte angreifbar sein (MRP 5,75%, Beta Faktor 1,3%, Annahme Wachstum mit Markt (bislang doppelt so hoch), Ergebnisse der Jahre 2020+2021 aus Berechnung heraus wegen vorhandenen Bilanzverlust). Leider befinden wir uns beim Spruchverfahren auf hoher See und es gibt keine Garantie, dass der Richter in unserem Sinne entscheiden wird.
In unserem Sinne,haha
Über eine Emailanfrage habe ich heute die Termine für die Veröffentlichung des GB und der Veranstaltung der HV herausbekommen:
Finanzkalender 2023
Jahres-/Konzernabschluss 2022: 27. April 2023
Hauptversammlung 2023: 04. Juli 2023
Finanzkalender 2023
Jahres-/Konzernabschluss 2022: 27. April 2023
Hauptversammlung 2023: 04. Juli 2023
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.567.266 von straßenköter am 28.03.23 15:19:31Findest Du auch über die Homepage! Etwas versteckt zwar!😂
Danke für die Nachricht
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.567.746 von Rednose1 am 28.03.23 16:09:36
Ja, das ist sehr versteckt. Den Link zur Webseite hat man mir auch zukommen lassen
Zitat von Rednose1: Findest Du auch über die Homepage! Etwas versteckt zwar!😂
Ja, das ist sehr versteckt. Den Link zur Webseite hat man mir auch zukommen lassen
Bin mal gespannt, was aus den 23 Mio US-Staatsanleihen geworden ist. Das waren hoffentlich Kurzläufer, dann gäbe es Währungsgewinne. Ansonsten eher Kursverlusten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.659.173 von Marciavelli2000 am 12.04.23 20:42:14Vor den Zahlen noch alle raus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.696.670 von Baustelle2021 am 19.04.23 12:21:51
Wollen da jetzt welche raus oder rein? Ich war heute jedenfalls auf der Käuferseite.
Zitat von Baustelle2021: Vor den Zahlen noch alle raus?
Wollen da jetzt welche raus oder rein? Ich war heute jedenfalls auf der Käuferseite.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.696.745 von straßenköter am 19.04.23 12:30:35Das beruhigt
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.697.492 von Baustelle2021 am 19.04.23 14:24:17
Die Aktie ist nach unten durch den derzeitigen Floor von 2,70€ nahezu komplett abgesichert. Die niedrige Ausgleichszahlung führt zu einer hohen Zinskomponente. Da die aktuelle Abfindung und der Kurs recht nah beisammen sind, wird sich dies absehbar im Kurs widerspiegeln. 5 Prozent Kurszuwachs sind also beim aktuellen Niveau spätestens in 12 Monaten p.a. zu erwarten. Ansonsten reicht man in den sehr attraktiven Beherrschungsvertrag ein und kauft nach.
Zitat von Baustelle2021: Das beruhigt
Die Aktie ist nach unten durch den derzeitigen Floor von 2,70€ nahezu komplett abgesichert. Die niedrige Ausgleichszahlung führt zu einer hohen Zinskomponente. Da die aktuelle Abfindung und der Kurs recht nah beisammen sind, wird sich dies absehbar im Kurs widerspiegeln. 5 Prozent Kurszuwachs sind also beim aktuellen Niveau spätestens in 12 Monaten p.a. zu erwarten. Ansonsten reicht man in den sehr attraktiven Beherrschungsvertrag ein und kauft nach.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.528.775 von straßenköter am 09.05.22 18:47:31
Das Posting ist ein Jahr alt und aktueller denn je.
Zitat von straßenköter:Zitat von katjuscha-research: wobei es gefühlt ja derzeit solche Ebitda-Multiplen wie Sand am Meer gibt.
auch EV/Ebitda von 3-5 ist keine Seltenheit mehr bei Unternehmen, die dieses Jahr sogar wachsen und sehr starke Bilanzdaten aufweisen.
Der Finanzmarkt unterscheidet aktuell nicht mehr, bei allen sicherlich vorhandenen Risiken makroökonomischer Natur, die man immer im Hinterkopf haben muss.
Da hast Du vollkommen recht. Da gibt es viele Unternehmen. Es gibt aber einen großen Unterschied. Während msg seitwärts gelaufen ist und sich auch bei einer Verschärfung der miesen Stimmung nicht nach unten bewegen sollte, sind die meisten anderen Unternehmen erst durch starke Kursrückgänge billig geworden, haben aber dennoch keinen Schutz gegen weitere Verluste.
Was man dann kauft, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wer der Meinung ist, dass es an den Märkten einen Rebound geben wird, muss die gefallenen Engel kaufen. Die Wahrscheinlichkeit auf einen kurzfristigen Erfolg bei msg ist gering. Wer bei msg kurzfristig agieren möchte, ist also grundsätzlich falsch. msg ist eher eine kurzfristig laufende Unternehmensanleihen mit guter Bonität, die aber einen Wandelanleihecharakter hat und nach oben sich frei entfalten kann.
Das Posting ist ein Jahr alt und aktueller denn je.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.830.811 von straßenköter am 22.06.22 12:04:50
Übermorgen kommen die Zahlen für 2022. Hier noch einmal zur Erinnerung, wie das erste Quartal 2022 verlaufen war.
Zitat von straßenköter: msg liegt auch im aktuellen Jahr sehr gut im Plan. Bei einer Planung für 2022 beim Umsatz im Bereich von 165-180 Mio. Euro und beim EBITDA von 14-18 Mio. Euro hat man im ersten Quartal einen Umsatz von 45,1 Mio. Euro (Planung 43,1 Mio. Euro) und beim EBITDA 4,9 Mio Euro (Planung 3,3 Mio. Euro) erzielen können.
80,99% des Kapitals waren anwesend.
Übermorgen kommen die Zahlen für 2022. Hier noch einmal zur Erinnerung, wie das erste Quartal 2022 verlaufen war.
Soll da nicht heute was kommen? Unübersichtliche IR.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.743.362 von Marciavelli2000 am 27.04.23 11:27:26
Ja, der Bericht soll im Laufe des Tages online gestellt werden.
Zitat von Marciavelli2000: Soll da nicht heute was kommen? Unübersichtliche IR.
Ja, der Bericht soll im Laufe des Tages online gestellt werden.
Prognose eingehalten und Ausblick wieder so ähnlich. Jetzt wieder 1 Jahr warten 😴
Erwähenswert erscheint mir, dass der Anteil des Großaktionärs konstant bei 77,17 Prozent blieb.
"Der Konzern hat außerdem 26,7 Mio. Euro seiner liquiden Mittel in US-Staatsanleihen investiert (im Vorjahr: 23,4 Mio. Euro), um so für einen Teil der
vorhandenen liquiden Mittel Zinserträge zu generieren. In Summe sind die liquiden Mittel um 7,7 Mio. Euro auf 33,6 Mio. Euro gesunken (Vorjahr: 41,3 Mio. Euro). "
Ich hoffe mal, dass das keine 30jährigen sind.
vorhandenen liquiden Mittel Zinserträge zu generieren. In Summe sind die liquiden Mittel um 7,7 Mio. Euro auf 33,6 Mio. Euro gesunken (Vorjahr: 41,3 Mio. Euro). "
Ich hoffe mal, dass das keine 30jährigen sind.
Die liquiden Mittel sind auch um 15 mio niedriger, da dieser Betrag an die msg nexinsure ag (nicht konsolidiert) ging: Ausleihungen 5 (Darlehen bis 2027) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10 (innerhalb eines Jahres fällig).
im Einzelabschluss der AG gibt es nun endlich wieder einen Bilanzgewinn (im Konzernabschluss ist dies noch nicht der Fall). Er soll sogar eine Dividende geben
Zitat aus dem Geschäftsbericht:
"Konzernbilanzverlust und Ergebnisverwendung
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahreser-
gebnisses aufgestellt. Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 1.221
Tsd. Euro (Vorjahr: 10.352 Tsd. Euro) setzt sich aus einem Verlustvortrag in Höhe von
10.352 Tsd. Euro (Vorjahr: 22.494 Tsd. Euro) und einem Jahresüberschuss in Höhe von
9.131 Tsd. Euro (Vorjahr: 12.142 Tsd. Euro) zusammen.
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die ausschüttungsfähige Dividende
nach dem Bilanzgewinn, den die msg life ag in ihrem gemäß den Vorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss ausweist.
Der Vorstand schlägt der kommenden Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von 6.075.541,48 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,04 Euro je für das Geschäftsjahr 2022 dividenden-
berechtigte Stückaktie (1.712.098,12 Euro) und Einstellung in andere Gewinnrück-
lagen (4.363.443,36 Euro)."
Zitat aus dem Geschäftsbericht:
"Konzernbilanzverlust und Ergebnisverwendung
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahreser-
gebnisses aufgestellt. Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 1.221
Tsd. Euro (Vorjahr: 10.352 Tsd. Euro) setzt sich aus einem Verlustvortrag in Höhe von
10.352 Tsd. Euro (Vorjahr: 22.494 Tsd. Euro) und einem Jahresüberschuss in Höhe von
9.131 Tsd. Euro (Vorjahr: 12.142 Tsd. Euro) zusammen.
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die ausschüttungsfähige Dividende
nach dem Bilanzgewinn, den die msg life ag in ihrem gemäß den Vorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss ausweist.
Der Vorstand schlägt der kommenden Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von 6.075.541,48 Euro wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,04 Euro je für das Geschäftsjahr 2022 dividenden-
berechtigte Stückaktie (1.712.098,12 Euro) und Einstellung in andere Gewinnrück-
lagen (4.363.443,36 Euro)."
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.744.556 von straßenköter am 27.04.23 14:14:50Und jetzt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.744.814 von Muckelius am 27.04.23 14:44:05?
die "dividende" ist ja die ausgleichszahlung aus dem BGAV, die gabs letztes jahr auch schon....
die "dividende" ist ja die ausgleichszahlung aus dem BGAV, die gabs letztes jahr auch schon....
Netter Umsatz heute. 250 TEUR gibt es auch nicht jeden Tag.
Schöner wäre es gewesen mit steigendem Kurs
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.811.701 von Baustelle2021 am 09.05.23 07:54:15
Ja, wäre es. Der gestrige letzte Kurs war so typisch. Jemand hat seine Stücke zum Verkauf gestellt, wurde sie auch fast alle los und hat dann den Restbestand unter 200 Aktien ins bid geworfen. Dieser Kurs mit Miniumsatz bleibt dann stehen, obwohl hohe Umsätze zu deutlich höheren Kursen stattgefunden haben.
Zitat von Baustelle2021: Schöner wäre es gewesen mit steigendem Kurs
Ja, wäre es. Der gestrige letzte Kurs war so typisch. Jemand hat seine Stücke zum Verkauf gestellt, wurde sie auch fast alle los und hat dann den Restbestand unter 200 Aktien ins bid geworfen. Dieser Kurs mit Miniumsatz bleibt dann stehen, obwohl hohe Umsätze zu deutlich höheren Kursen stattgefunden haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.812.625 von straßenköter am 09.05.23 09:41:36Also ich sehe nur das über 90t zu 2,84E rüber sind,wo siehst du deutlich höhere Kurse?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.816.459 von Baustelle2021 am 09.05.23 17:00:29
Jäa 2,84 vs 2,78
Zitat von Baustelle2021: Also ich sehe nur das über 90t zu 2,84E rüber sind,wo siehst du deutlich höhere Kurse?
Jäa 2,84 vs 2,78
Wenn du 6cent als deutlich höher siehst ,dann hast du recht
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.817.551 von Baustelle2021 am 09.05.23 19:07:22
Ich hänge nicht am Wort "deutlich"...
Zitat von Baustelle2021: Wenn du 6cent als deutlich höher siehst ,dann hast du recht
Ich hänge nicht am Wort "deutlich"...
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.808.551 von straßenköter am 08.05.23 16:23:49Immerhin rund 330.000 Aktien in den letzten 10 Handelstagen in Hamburg umgegangen
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.893.686 von Hirse am 23.05.23 17:36:19
Ich würde nach wie vor davon ausgehen, dass da jemand einen Fonds oder Ähnliches auflöst. Das es zu diesen Kursen Nachfrage gibt, ist klar.
Zitat von Hirse: Immerhin rund 330.000 Aktien in den letzten 10 Handelstagen in Hamburg umgegangen
Ich würde nach wie vor davon ausgehen, dass da jemand einen Fonds oder Ähnliches auflöst. Das es zu diesen Kursen Nachfrage gibt, ist klar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.894.586 von straßenköter am 23.05.23 19:50:37Es sieht sehr danach aus, dass ein Fonds seine Position auflöst. Heute noch kein Umsatz, aber Geldspanne 2,82 mit über 40k zu 2,86 mit über 65k Brief.
Da der Großaktionär letztes Jahr nicht zukaufte, gehe ich angesichts der langsamen Geschwindigkeit beim Abbau der Fondsposition davon aus, dass der Großaktionär nicht der Käufer ist. Der Fonds dürfte ihn im Vorfeld kontaktiert haben, ob Interesse an einem größeren Paket besteht.
Da der Großaktionär letztes Jahr nicht zukaufte, gehe ich angesichts der langsamen Geschwindigkeit beim Abbau der Fondsposition davon aus, dass der Großaktionär nicht der Käufer ist. Der Fonds dürfte ihn im Vorfeld kontaktiert haben, ob Interesse an einem größeren Paket besteht.
kann ein Isider viell. einen Ausblick geben, was aktuell zu erwarten ist
ist mit einem SO in 2023 zu rechnen?
mit einem Kursanstieg?
sind wir nach unten weitgehend abgesichert?
ist mit einem SO in 2023 zu rechnen?
mit einem Kursanstieg?
sind wir nach unten weitgehend abgesichert?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.903.931 von pummel1310 am 25.05.23 09:29:16
Frage 1 und 2 kann keiner seriös beantworten. Zu Frage 3 gibt es ein klares Ja, weil die Abfindung durch den Anstieg der Zinskomponente bereits knapp oberhalb von 2,70€ liegt. Da kommen bei dem heutigen Zinsniveau jährlich mehr als 10 Cent hinzu.
Zitat von pummel1310: kann ein Isider viell. einen Ausblick geben, was aktuell zu erwarten ist
ist mit einem SO in 2023 zu rechnen?
mit einem Kursanstieg?
sind wir nach unten weitgehend abgesichert?
Frage 1 und 2 kann keiner seriös beantworten. Zu Frage 3 gibt es ein klares Ja, weil die Abfindung durch den Anstieg der Zinskomponente bereits knapp oberhalb von 2,70€ liegt. Da kommen bei dem heutigen Zinsniveau jährlich mehr als 10 Cent hinzu.
welchen wirklichen Wert würdet ihr bei MSG sehen, 3,50€
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.903.970 von straßenköter am 25.05.23 09:33:56Ist nicht auch noch ein Spruchstellerverfahren bezüglich Beherrschungsvertrag offen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.922.120 von Marciavelli2000 am 29.05.23 16:56:09
Ja, das ist noch am Laufen.
Zitat von Marciavelli2000: Ist nicht auch noch ein Spruchstellerverfahren bezüglich Beherrschungsvertrag offen?
Ja, das ist noch am Laufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.922.261 von straßenköter am 29.05.23 17:32:35Jo, kommt bestimmt nix positives
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.922.261 von straßenköter am 29.05.23 17:32:35Was wäre dann die Konsequenz, wenn der Spruchsteller gewinnt? Erhöhung der Abfindung, für die, die eingereicht haben und erhöhtes Angebot für die Außenstehenden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.925.012 von Marciavelli2000 am 30.05.23 11:28:00
Beides.
Zitat von Marciavelli2000: Was wäre dann die Konsequenz, wenn der Spruchsteller gewinnt? Erhöhung der Abfindung, für die, die eingereicht haben und erhöhtes Angebot für die Außenstehenden?
Beides.
2441 sind meine
Am Freitag auch
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.903.970 von straßenköter am 25.05.23 09:33:56
Muss der aktuelle Abfindungskurs vom Unternehmen nicht veröffentlicht werden?
Zitat von straßenköter: Zu Frage 3 gibt es ein klares Ja, weil die Abfindung durch den Anstieg der Zinskomponente bereits knapp oberhalb von 2,70€ liegt. Da kommen bei dem heutigen Zinsniveau jährlich mehr als 10 Cent hinzu.
Muss der aktuelle Abfindungskurs vom Unternehmen nicht veröffentlicht werden?
Nein. Genau genommen steigt ja auch nicht die Abfindung, sondern es gibt zur Abfindung eine zusätzliche Zinszahlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.067.832 von straßenköter am 27.06.23 11:48:49Und wie berechnet man die nochmal? Das Angebot war ja 2,48€ vor ca. 2 Jahren. Kommt da der Euribor drauf? Dann wäre ich eher bei 2,60.
In diesem Zusammenhang: das Spruchstellerverfahren läuft seit ca. 2 Jahren. Erstaunlich, bei so einem kleinen Unternehmen. Gibt es da Erfahrungswerte, wie lange sich das noch ziehen kann?
In diesem Zusammenhang: das Spruchstellerverfahren läuft seit ca. 2 Jahren. Erstaunlich, bei so einem kleinen Unternehmen. Gibt es da Erfahrungswerte, wie lange sich das noch ziehen kann?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.069.686 von Marciavelli2000 am 27.06.23 16:46:30
Die Berechnung muss für jedes Jahr separat mit den jeweils gültigen Basiszinssatz vorgenommen werden.
Die gesetzliche Verzinsung beträgt 5% plus Basiszins, wobei der Basiszins längere Zeit negativ war. Aktuell wird seit Jahresbeginn mit 6,62% verzinst.
Ich habe einen guten Kontakt, der mir eine Excel-Tab zur Verfügüng gestellt hat. Stand heute müsste es so aussehen.
Abfindung 2,48 Ausgleich 0,03 HR-Eintr. 20.01.2021 Floor 2,7286 Zinsen 0,25
Geschäftsjahr Zeitraum Zinstage Basissatz Zinssatz Zinsen Ausgleich Saldo
2021 20.01.2021 01.01.2022 346 -0,88% 4,12% 0,0969 0,03 0,07
2022 01.01.2022 01.01.2023 365 -0,88% 4,12% 0,1022 0,00 0,10
2023 01.01.2023 27.06.2023 177 1,62% 6,62% 0,0796 0,00 0,08
Zitat von Marciavelli2000: Und wie berechnet man die nochmal? Das Angebot war ja 2,48€ vor ca. 2 Jahren. Kommt da der Euribor drauf? Dann wäre ich eher bei 2,60.
In diesem Zusammenhang: das Spruchstellerverfahren läuft seit ca. 2 Jahren. Erstaunlich, bei so einem kleinen Unternehmen. Gibt es da Erfahrungswerte, wie lange sich das noch ziehen kann?
Die Berechnung muss für jedes Jahr separat mit den jeweils gültigen Basiszinssatz vorgenommen werden.
Die gesetzliche Verzinsung beträgt 5% plus Basiszins, wobei der Basiszins längere Zeit negativ war. Aktuell wird seit Jahresbeginn mit 6,62% verzinst.
Ich habe einen guten Kontakt, der mir eine Excel-Tab zur Verfügüng gestellt hat. Stand heute müsste es so aussehen.
Abfindung 2,48 Ausgleich 0,03 HR-Eintr. 20.01.2021 Floor 2,7286 Zinsen 0,25
Geschäftsjahr Zeitraum Zinstage Basissatz Zinssatz Zinsen Ausgleich Saldo
2021 20.01.2021 01.01.2022 346 -0,88% 4,12% 0,0969 0,03 0,07
2022 01.01.2022 01.01.2023 365 -0,88% 4,12% 0,1022 0,00 0,10
2023 01.01.2023 27.06.2023 177 1,62% 6,62% 0,0796 0,00 0,08
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.069.749 von straßenköter am 27.06.23 16:57:08Super, danke für die Info. Eine ähnlich Konstellation gibt es ja auch bei Agrob, Pfeiffer und Vantage...gilt die 5%-Regel auch bei eingereichtem Squeeze Out wie demnächst bei SLM oder vermutlich Kabel?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.070.334 von Marciavelli2000 am 27.06.23 18:18:54
Ja, Agrob ist vergleichbar, allerdings dürfte das Upside deutlich geringer sein. Pfeiffer und Vantage notieren stärker oberhalb der Abfindung.
Die beschriebene Frage Verzinsung gibt es nur bei Beherrschungsverträgen.
Zitat von Marciavelli2000: Super, danke für die Info. Eine ähnlich Konstellation gibt es ja auch bei Agrob, Pfeiffer und Vantage...gilt die 5%-Regel auch bei eingereichtem Squeeze Out wie demnächst bei SLM oder vermutlich Kabel?
Ja, Agrob ist vergleichbar, allerdings dürfte das Upside deutlich geringer sein. Pfeiffer und Vantage notieren stärker oberhalb der Abfindung.
Die beschriebene Frage Verzinsung gibt es nur bei Beherrschungsverträgen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.071.768 von straßenköter am 27.06.23 22:59:34Nochmals danke. Letzte Frage: habe ich noch vergleichbare Werte außer Agrob & Co. vergessen, wo aktuell ein Spruchstellerverfahren läuft?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.073.160 von Marciavelli2000 am 28.06.23 09:55:07
Ja, da gibt es noch sehr viele.
z.B. DMG, Easy Software, Euwax, First Sensor, HolidayCheck Group, Homag, Mevis, Pulsion, Schaltbau, Uniwheels
HolidayCheck sollte sehr interessant sein.
Zitat von Marciavelli2000: Nochmals danke. Letzte Frage: habe ich noch vergleichbare Werte außer Agrob & Co. vergessen, wo aktuell ein Spruchstellerverfahren läuft?
Ja, da gibt es noch sehr viele.
z.B. DMG, Easy Software, Euwax, First Sensor, HolidayCheck Group, Homag, Mevis, Pulsion, Schaltbau, Uniwheels
HolidayCheck sollte sehr interessant sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.073.364 von straßenköter am 28.06.23 10:24:52Pulsion und Euwax sind die Spruchverfahren meines Wissens beendet, der BuG läuft aber noch.
Heute kam Dividende 1,4%
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.118.727 von pummel1310 am 07.07.23 07:52:13
Die 3 Cent Dividende sind schön, aber sekundär. Das eigentlich interessante bei der Aktie ist das stetig steigende Abfindungsniveau aus Abfindungsbetrag und Zinskomponente. In einem Jahr nach der nächsten gezahlten Ausgleichszahlung wird das Abfindungsniveau bereits bei 2,87€ liegen. Hierbei ist das aktuelle Basiszinsniveau von 3,12% unterstellt. Der Aktienkurs wird also über die nächsten Monate sukzessiv leicht ansteigen, um diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Zitat von pummel1310: Heute kam Dividende 1,4%
Die 3 Cent Dividende sind schön, aber sekundär. Das eigentlich interessante bei der Aktie ist das stetig steigende Abfindungsniveau aus Abfindungsbetrag und Zinskomponente. In einem Jahr nach der nächsten gezahlten Ausgleichszahlung wird das Abfindungsniveau bereits bei 2,87€ liegen. Hierbei ist das aktuelle Basiszinsniveau von 3,12% unterstellt. Der Aktienkurs wird also über die nächsten Monate sukzessiv leicht ansteigen, um diesem Umstand Rechnung zu tragen.
bis dann irgendwann hoffentlich ein SO kommt mit 4€ und höher?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.119.021 von pummel1310 am 07.07.23 08:44:40
So ist der Plan. Die hohe Basisverzinsung sollte das Warten erträglich machen.
Zitat von pummel1310: bis dann irgendwann hoffentlich ein SO kommt mit 4€ und höher?
So ist der Plan. Die hohe Basisverzinsung sollte das Warten erträglich machen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.119.129 von straßenköter am 07.07.23 08:59:05Wer ist denn der Hauptaktionär von msg? Besteht hier ein Risiko im Sinner von Solvenz?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.118.976 von straßenköter am 07.07.23 08:38:49
Bei mir wurden 4 Cent gebucht (Abgeltungssteuer abgeführt). Das entspricht ja dem Bruttobetrag.
Aber warum? War das für 2021 auch schon so?
Zitat von straßenköter:Zitat von pummel1310: Heute kam Dividende 1,4%
Die 3 Cent Dividende sind schön, aber sekundär.
Bei mir wurden 4 Cent gebucht (Abgeltungssteuer abgeführt). Das entspricht ja dem Bruttobetrag.
Aber warum? War das für 2021 auch schon so?
Ich habe in der Tat auch 4 Cent erhalten. Verstehe ich auch nicht. Wie es im letzten Jahr war, gucke ich im Laufe des Tages nach
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.227.791 von straßenköter am 29.07.23 11:22:25
Schon was rausgefunden?
Zitat von straßenköter: Ich habe in der Tat auch 4 Cent erhalten. Verstehe ich auch nicht. Wie es im letzten Jahr war, gucke ich im Laufe des Tages nach
Schon was rausgefunden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.239.116 von SquishyLady am 01.08.23 10:41:41Letztes Jahr gab es nur 3 Cent.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.227.605 von SquishyLady am 29.07.23 10:17:34
Die Antwort hierauf ist TOP 2 der Hauptversammlung zu entnehmen und wirft die neue Frage auf, warum diese überhaupt für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividendenzahlung beschlossen hat.
Vermutung:
msg life steht es frei, eine Dividende zu zahlen.
Sollte diese entfallen oder den Garantieanspruch aus dem BGAV unterschreiten, so springt msg systems als beherrschendes Unternehmen ein.
Die Höhe der Dividendenzahlung von 0,04 EUR hängt wahrscheinlich mit §254 AktG (Anfechtung der Bilanzgewinnverwendung) zusammen und entspricht nur zufällig der Bruttodividende aus dem BGAV.
Dazu würde auch folgender Satz aus dem seinerzeitigen Abfindungsangebot passen:
Soweit die für ein Geschäftsjahr durch die msg life beschlossene Dividende pro Aktie (...) hinter der Garantiedividende zurückbleibt, haben die außenstehenden Aktionäre einen Dividendenergänzungsanspruch, d. h. einen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen der beschlossenen Dividende und der Garantiedividende.
Allein der Sinn erschließt sich mir bislang nicht. Jedenfalls verzichtet msg systems für 2022 offenbar zu Gunsten der Gewinnrücklage von msg life auf die Gewinnabführung.
Zitat von SquishyLady: Bei mir wurden 4 Cent gebucht (Abgeltungssteuer abgeführt). Das entspricht ja dem Bruttobetrag.
Aber warum?
Die Antwort hierauf ist TOP 2 der Hauptversammlung zu entnehmen und wirft die neue Frage auf, warum diese überhaupt für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividendenzahlung beschlossen hat.
Vermutung:
msg life steht es frei, eine Dividende zu zahlen.
Sollte diese entfallen oder den Garantieanspruch aus dem BGAV unterschreiten, so springt msg systems als beherrschendes Unternehmen ein.
Die Höhe der Dividendenzahlung von 0,04 EUR hängt wahrscheinlich mit §254 AktG (Anfechtung der Bilanzgewinnverwendung) zusammen und entspricht nur zufällig der Bruttodividende aus dem BGAV.
Dazu würde auch folgender Satz aus dem seinerzeitigen Abfindungsangebot passen:
Soweit die für ein Geschäftsjahr durch die msg life beschlossene Dividende pro Aktie (...) hinter der Garantiedividende zurückbleibt, haben die außenstehenden Aktionäre einen Dividendenergänzungsanspruch, d. h. einen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen der beschlossenen Dividende und der Garantiedividende.
Allein der Sinn erschließt sich mir bislang nicht. Jedenfalls verzichtet msg systems für 2022 offenbar zu Gunsten der Gewinnrücklage von msg life auf die Gewinnabführung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.240.796 von Bauglir am 01.08.23 14:38:09
Danke, ich hatte das damals auch gelesen und mich gewundert, dass eine Dividende ausgeschüttet wurde hatte den Betrag aber mit dem Ausgleich gleichgesetzt ...
Was auch Fragen aufwirft:
"Beschließt das abhängige Unternehmen eine höhere Dividende als die Garantiedividende, entfällt der Anspruch auf die Ausgleichszahlung in diesem Fall."
Was bedeutet das für eine Erhöhung der Ausgleichszahlung im Spruchverfahren ÜBER den ERHÖHTEN Dividendenbetrag?
Theoretisch könnte man ja argumentieren, dass mit der ÜBERzahlung der Anspruch auf die Ausgleichszahlung komplett ENTFALLEN ist, also eine Erhöhung entsprechend für diese Jahre KEINE Berücksichtigung finden kann!
Auch werden ja Ausgleichszahlungen auf die Verzinsung angerechnet.
Wenn es sich jetzt aber rein TECHNISCH gar nicht um eine Ausgleichszahlung handelt!? 3 Cent, 4 Cent oder NICHTS verrechnen?
Zitat von Bauglir: Dazu würde auch folgender Satz aus dem seinerzeitigen Abfindungsangebot passen:
Soweit die für ein Geschäftsjahr durch die msg life beschlossene Dividende pro Aktie (...) hinter der Garantiedividende zurückbleibt, haben die außenstehenden Aktionäre einen Dividendenergänzungsanspruch, d. h. einen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen der beschlossenen Dividende und der Garantiedividende.
Allein der Sinn erschließt sich mir bislang nicht. Jedenfalls verzichtet msg systems für 2022 offenbar zu Gunsten der Gewinnrücklage von msg life auf die Gewinnabführung.
Danke, ich hatte das damals auch gelesen und mich gewundert, dass eine Dividende ausgeschüttet wurde hatte den Betrag aber mit dem Ausgleich gleichgesetzt ...
Was auch Fragen aufwirft:
"Beschließt das abhängige Unternehmen eine höhere Dividende als die Garantiedividende, entfällt der Anspruch auf die Ausgleichszahlung in diesem Fall."
Was bedeutet das für eine Erhöhung der Ausgleichszahlung im Spruchverfahren ÜBER den ERHÖHTEN Dividendenbetrag?
Theoretisch könnte man ja argumentieren, dass mit der ÜBERzahlung der Anspruch auf die Ausgleichszahlung komplett ENTFALLEN ist, also eine Erhöhung entsprechend für diese Jahre KEINE Berücksichtigung finden kann!
Auch werden ja Ausgleichszahlungen auf die Verzinsung angerechnet.
Wenn es sich jetzt aber rein TECHNISCH gar nicht um eine Ausgleichszahlung handelt!? 3 Cent, 4 Cent oder NICHTS verrechnen?
und wie ist dies alles jetzt zu bewerten, als positiv und gut für einen SO
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.246.493 von SquishyLady am 02.08.23 12:01:49
Eine Verrechnung der Sonderdividende mit den Abfindungszinsen
nach § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG - wie sie der Senat für die dem Aktionär bis zu
seinem durch die Wahl der Abfindung bedingten Ausscheiden geleisteten Aus-
gleichszahlungen gemäß § 304 AktG grundsätzlich angenommen hat - scheidet
im vorliegenden Fall ebenfalls aus. Die vom Senat entwickelte Anrechnungs-
pflicht auf die Abfindungszinsen betrifft nur die auf der Grundlage des Ge-
winnabführungsvertrages vom Aktionär empfangenen Ausgleichsleistungen des
§ 304 AktG. Sie ist nicht auf sonstige "Sonderdividenden" übertragbar, die nicht
auf dem Unternehmensvertrag beruhen, der Grundlage für Ausgleich, Abfin-
dung und Abfindungsverzinsung gemäß §§ 304, 305 AktG ist. Die im vorliegen-
den Fall an alle Aktionäre der PKI - einschließlich der Beklagten als Hauptaktio-
närin - entsprechend ihrer Beteiligung im Jahre 1991 geleistete Sonderdividen-
de beruht auf der Auflösung einer besonderen vorvertraglichen Gewinnrückla-
ge, die gemäß § 4 Abs. 5 des Unternehmensvertrages in Übereinstimmung mit
der zwingenden Regelung des § 301 Satz 2 AktG nicht zur Gewinnabführung
herangezogen werden durfte. Sie konnte daher nur wie eine "reguläre" Dividen-
de unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§§ 60 Abs. 1, 53 a
AktG) an alle Aktionäre außerhalb des Regelungsbereichs des Unternehmens-
vertrages ausgeschüttet werden und fällt danach schon aus diesem Grunde
nicht unter die besondere Kompensationspflicht des Ausgleichs nach § 304
AktG im Verhältnis zu den Abfindungszinsen gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG
BGH, 02.06.2003 - II ZR 85/02
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht…
Zitat von SquishyLady: [
Auch werden ja Ausgleichszahlungen auf die Verzinsung angerechnet.
Wenn es sich jetzt aber rein TECHNISCH gar nicht um eine Ausgleichszahlung handelt!? 3 Cent, 4 Cent oder NICHTS verrechnen?
Eine Verrechnung der Sonderdividende mit den Abfindungszinsen
nach § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG - wie sie der Senat für die dem Aktionär bis zu
seinem durch die Wahl der Abfindung bedingten Ausscheiden geleisteten Aus-
gleichszahlungen gemäß § 304 AktG grundsätzlich angenommen hat - scheidet
im vorliegenden Fall ebenfalls aus. Die vom Senat entwickelte Anrechnungs-
pflicht auf die Abfindungszinsen betrifft nur die auf der Grundlage des Ge-
winnabführungsvertrages vom Aktionär empfangenen Ausgleichsleistungen des
§ 304 AktG. Sie ist nicht auf sonstige "Sonderdividenden" übertragbar, die nicht
auf dem Unternehmensvertrag beruhen, der Grundlage für Ausgleich, Abfin-
dung und Abfindungsverzinsung gemäß §§ 304, 305 AktG ist. Die im vorliegen-
den Fall an alle Aktionäre der PKI - einschließlich der Beklagten als Hauptaktio-
närin - entsprechend ihrer Beteiligung im Jahre 1991 geleistete Sonderdividen-
de beruht auf der Auflösung einer besonderen vorvertraglichen Gewinnrückla-
ge, die gemäß § 4 Abs. 5 des Unternehmensvertrages in Übereinstimmung mit
der zwingenden Regelung des § 301 Satz 2 AktG nicht zur Gewinnabführung
herangezogen werden durfte. Sie konnte daher nur wie eine "reguläre" Dividen-
de unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§§ 60 Abs. 1, 53 a
AktG) an alle Aktionäre außerhalb des Regelungsbereichs des Unternehmens-
vertrages ausgeschüttet werden und fällt danach schon aus diesem Grunde
nicht unter die besondere Kompensationspflicht des Ausgleichs nach § 304
AktG im Verhältnis zu den Abfindungszinsen gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG
BGH, 02.06.2003 - II ZR 85/02
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.313.931 von Bilanzgewinn am 14.08.23 15:31:48verstehe ich das richtig, dass nun die 4 Cents Dividende des GJ 2022 NICHT verrechnet werden?
dh der Floor ist aktuell bei 2,755 ?
dh der Floor ist aktuell bei 2,755 ?
So ist interpretiere ich zumindest den BGH. Das m.E. auch Sinn, da die reguläre Dividende sowohl Minderheits- als auch Mehrheitaktionär kassieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.326.996 von Bilanzgewinn am 16.08.23 13:45:15
Und wo bleibt dann meine Ausgleichszahlung?
Und was passiert wenn im Spruchverfahren der Ausgleich erhöht wird?
Zitat von Bilanzgewinn: So ist interpretiere ich zumindest den BGH. Das m.E. auch Sinn, da die reguläre Dividende sowohl Minderheits- als auch Mehrheitaktionär kassieren.
Und wo bleibt dann meine Ausgleichszahlung?
Und was passiert wenn im Spruchverfahren der Ausgleich erhöht wird?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.327.065 von SquishyLady am 16.08.23 13:52:33
Das Ganze wirft schon Fragen auf. Wenn keine Verrechnung möglich wäre, bestünde ja noch Anspruch auf die Ausgleichszahlung.
Zitat von SquishyLady:Zitat von Bilanzgewinn: So ist interpretiere ich zumindest den BGH. Das m.E. auch Sinn, da die reguläre Dividende sowohl Minderheits- als auch Mehrheitaktionär kassieren.
Und wo bleibt dann meine Ausgleichszahlung?
Und was passiert wenn im Spruchverfahren der Ausgleich erhöht wird?
Das Ganze wirft schon Fragen auf. Wenn keine Verrechnung möglich wäre, bestünde ja noch Anspruch auf die Ausgleichszahlung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.326.996 von Bilanzgewinn am 16.08.23 13:45:15tut mir leid, das ist mir zu hoch, dh deine interpretation des BGH Urteils ist:
durch die Zahlung der regulären Dividende entledigt man sich der Ausgleichszahlung laut BGAV.
im konkreten Fall: durch die Zahlung der 4 cents entledigt man sich der 2022er Ausgleichszahlung von 3 cents +7,2 cents aufgelaufener Floor Zinsen?
Wenn das wirklich so ist, frage ich mich, wieso diesen Kniff nicht alle BGAV unternehmen anwenden, Zahlung der Mindestdividende von 4 cents und gleichzeitig hole ich mir den cash über intercompany deals raus, da kein fremdvergleich bei solchen transaktionen mehr gemacht werden muss aufgrund des BGAV
durch die Zahlung der regulären Dividende entledigt man sich der Ausgleichszahlung laut BGAV.
im konkreten Fall: durch die Zahlung der 4 cents entledigt man sich der 2022er Ausgleichszahlung von 3 cents +7,2 cents aufgelaufener Floor Zinsen?
Wenn das wirklich so ist, frage ich mich, wieso diesen Kniff nicht alle BGAV unternehmen anwenden, Zahlung der Mindestdividende von 4 cents und gleichzeitig hole ich mir den cash über intercompany deals raus, da kein fremdvergleich bei solchen transaktionen mehr gemacht werden muss aufgrund des BGAV
Ich das so.
Durch die Dividende entfällt die Ausgleichszahlung.
Die Abfindungsverzinsung nach § 305 III AktG erhöhen den Floor im Jahr 2023 vollunfänglich, ohne dass die Dividende angerechnet werden muss.
Durch die Dividende entfällt die Ausgleichszahlung.
Die Abfindungsverzinsung nach § 305 III AktG erhöhen den Floor im Jahr 2023 vollunfänglich, ohne dass die Dividende angerechnet werden muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.328.547 von Bilanzgewinn am 16.08.23 17:10:45
Was passiert wenn im Spruchverfahren der Ausgleich angehoben wird auf:
a) >3 Cent <= 4Cent
b) > 4 Cent
?
Zitat von Bilanzgewinn: Durch die Dividende entfällt die Ausgleichszahlung.
Was passiert wenn im Spruchverfahren der Ausgleich angehoben wird auf:
a) >3 Cent <= 4Cent
b) > 4 Cent
?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.329.264 von SquishyLady am 16.08.23 19:14:46
Dann müsste m.E. die Differenz zwischen Ausgleichszahlung und Dividende nachgezahlt werden und dieser Differenzbetrag wird auf die Abfindungsverzinsung angerechnet. Zu diesem Szenario finde ich aber keine Entscheidung.
Unabhängig davon erhöht dieser Umstand, dass jetzt im EInzelabschluss der MSG Life ein Bilanzgewinn vorhanden ist, die Attraktivität des Investments deutlich. Denn sollte der Basiszinssatz im Jahr 2024 unverändert bei 3,12 % bleiben, dann würde im nächsten Jahr auf die 2,48 € 8,12% Abfindungsverzinsung (=0,201376 €) + die 0,04 € Dividende gem. § 254 I AktG kumulativ anfallen. Wenn das Spruchverfahren nur lang genug andauert ist das schon ein richtig attraktives Investment, selbst wenn das Verfahren am Ende erfolglos ist.
Zitat von SquishyLady:Zitat von Bilanzgewinn: Durch die Dividende entfällt die Ausgleichszahlung.
Was passiert wenn im Spruchverfahren der Ausgleich angehoben wird auf:
a) >3 Cent <= 4Cent
b) > 4 Cent
?
Dann müsste m.E. die Differenz zwischen Ausgleichszahlung und Dividende nachgezahlt werden und dieser Differenzbetrag wird auf die Abfindungsverzinsung angerechnet. Zu diesem Szenario finde ich aber keine Entscheidung.
Unabhängig davon erhöht dieser Umstand, dass jetzt im EInzelabschluss der MSG Life ein Bilanzgewinn vorhanden ist, die Attraktivität des Investments deutlich. Denn sollte der Basiszinssatz im Jahr 2024 unverändert bei 3,12 % bleiben, dann würde im nächsten Jahr auf die 2,48 € 8,12% Abfindungsverzinsung (=0,201376 €) + die 0,04 € Dividende gem. § 254 I AktG kumulativ anfallen. Wenn das Spruchverfahren nur lang genug andauert ist das schon ein richtig attraktives Investment, selbst wenn das Verfahren am Ende erfolglos ist.
Rest zu 2,86 heute zum Verkauf gestellt
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.352.191 von Baustelle2021 am 21.08.23 09:38:33
Dann kannst Du Deine sinnfreien Beiträge hier ja endlich einstellen!
Zitat von Baustelle2021: Rest zu 2,86 heute zum Verkauf gestellt
Dann kannst Du Deine sinnfreien Beiträge hier ja endlich einstellen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.352.191 von Baustelle2021 am 21.08.23 09:38:33
Da freue ich mich sehr und wünsche Dir viel Glück bei Deinen weiteren Anlagen
Zitat von Baustelle2021: Rest zu 2,86 heute zum Verkauf gestellt
Da freue ich mich sehr und wünsche Dir viel Glück bei Deinen weiteren Anlagen
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.352.191 von Baustelle2021 am 21.08.23 09:38:33bist du jeck?
ich würde mich von allem trennen, nur von meiner geliebten 513010 nicht.
forever in 😍
ich würde mich von allem trennen, nur von meiner geliebten 513010 nicht.
forever in 😍
weiss irgendjemand, wo der andienungsfloor jetzt liegt?
(bezugnehmend auf die vorangegangene diskussion bzgl dividende/ausgleichszahlung)
(bezugnehmend auf die vorangegangene diskussion bzgl dividende/ausgleichszahlung)
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.462.310 von Aktienduffy am 11.09.23 14:44:24Dien doch mal ein paar an, dann wissen wir es 🙂
Schöne Stückzahlen,hab ja verkauft 2,84 war wohl nicht die richtige Entscheidung,getauscht in BTC, nicht entspannent,aber noch im Plus
140.000 Aktien zu 2,96€ gesucht. Das hätte er über die letzten Monate günstiger haben können...
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.755.166 von straßenköter am 06.11.23 16:39:20Gibt es evtl. was positives aus dem Spruchverfahren ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.755.229 von Bilanzgewinn am 06.11.23 16:47:13
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass dies der Grund ist. Wahrscheinlich hat da einfach mal jemand seine Finger in die Hand genommen. Ist es die Mutter erspart sich hohe potenzielle Zinsen. Ist es ein externer, bekommt er einen insolvenzsichere Aktie mit derzeit gut 8% Zinsen
Zitat von Bilanzgewinn: Gibt es evtl. was positives aus dem Spruchverfahren ?
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass dies der Grund ist. Wahrscheinlich hat da einfach mal jemand seine Finger in die Hand genommen. Ist es die Mutter erspart sich hohe potenzielle Zinsen. Ist es ein externer, bekommt er einen insolvenzsichere Aktie mit derzeit gut 8% Zinsen
Weiß jemand den aktuellen Stand im Spruchverfahren? Auf der Mitglieder-Seite der SdK sind die letzten Unterlagen vom Spruchverfahren vom 30.12.2021. Auf der SpruchZ-Blog-Seite ist der letzte Beitrag vom 25.08.2021. Hat sich da seit 2 Jahren nichts mehr getan oder fehlt da einfach der letzte Sachstand?
Ich habe den aktuellen Andienungswert der Aktie bei 2,77 € errechnet - kommt ihr auch auf diesen Betrag?
Ich habe den aktuellen Andienungswert der Aktie bei 2,77 € errechnet - kommt ihr auch auf diesen Betrag?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.756.060 von Boersenbaby am 06.11.23 18:52:14
Ich habe das letztes Mal vor zwei Monaten Kontakt zu Verfahrensbeteiligten gehabt. Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt ist nichts bahnbrechendes passiert.
Zitat von Boersenbaby: Weiß jemand den aktuellen Stand im Spruchverfahren? Auf der Mitglieder-Seite der SdK sind die letzten Unterlagen vom Spruchverfahren vom 30.12.2021. Auf der SpruchZ-Blog-Seite ist der letzte Beitrag vom 25.08.2021. Hat sich da seit 2 Jahren nichts mehr getan oder fehlt da einfach der letzte Sachstand?
Ich habe den aktuellen Andienungswert der Aktie bei 2,77 € errechnet - kommt ihr auch auf diesen Betrag?
Ich habe das letztes Mal vor zwei Monaten Kontakt zu Verfahrensbeteiligten gehabt. Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt ist nichts bahnbrechendes passiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.756.060 von Boersenbaby am 06.11.23 18:52:14
Als Urheber des bei diversen BGAV-Aktien-Foren hier kursierenden Excel-Sheets zur Berechnung der Abfindungszinsen kann ich die 2,77 EUR bestätigen ;-)
...vorbehaltlich der üblichen Verrechnung der letzten Dividendenzahlung, die ja überraschenderweise als reguläre Dividende deklariert und von msg life selber gezahlt worden war (s. Diskussion hierzu im Forum).
Zitat von Boersenbaby: Ich habe den aktuellen Andienungswert der Aktie bei 2,77 € errechnet - kommt ihr auch auf diesen Betrag?
Als Urheber des bei diversen BGAV-Aktien-Foren hier kursierenden Excel-Sheets zur Berechnung der Abfindungszinsen kann ich die 2,77 EUR bestätigen ;-)
...vorbehaltlich der üblichen Verrechnung der letzten Dividendenzahlung, die ja überraschenderweise als reguläre Dividende deklariert und von msg life selber gezahlt worden war (s. Diskussion hierzu im Forum).
Hier mal eine Übersicht, welche Fonds noch in msg investiert sind:
https://www.morningstar.com/stocks/xham/msgl/ownership
https://www.morningstar.com/stocks/xham/msgl/ownership
Einreichung BV
Bei einem Depotübertrag ist aufgefallen, dass die Depotbanken keinerlei Infos über eine aktuelle Kapitalmaßnahme der msg life haben.Laut deren Unterlagen ist die Möglichkeit der Einreichung am 24.03.2021 abgelaufen.
Ich finde zum Spruchverfahren lediglich:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/04/spruchverfahren…
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/spruchverfahren…
Kann jemand ggf. in den einschlägigen WM Daten (o.ä.) herausbekommen woran es hier hapert?
Wäre ja schon wichtig, dass man auf alle Möglichkeiten kurzfristigen Zugriff hat!
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.854.248 von straßenköter am 23.11.23 15:18:03Morgen Zahlen.
Zahlen sind gut. Cashflow, Gewinne, EK - alles nach oben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.710.034 von Marciavelli2000 am 30.04.24 18:06:20
Und der Ausblick passt auch:
https://msg-insurit.com/wp-content/uploads/2024/04/msg-life-…
Zitat von Marciavelli2000: Zahlen sind gut. Cashflow, Gewinne, EK - alles nach oben.
Und der Ausblick passt auch:
https://msg-insurit.com/wp-content/uploads/2024/04/msg-life-…
Und ich lese, wie letztes Jahr, eine Dividendenzahlung von 0,04ct aus dem Bilanzgewinn und damit keine Anrechnung auf eventuelle Nachbesserung. 🔝
Was ich nicht verstehe: warum zieht sich das Verfahren jetzt seit fast 3 Jahren? Das Geschäftsmodell ist ja recht berechenbar.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.710.808 von Marciavelli2000 am 30.04.24 20:23:11Wenn sich die Parteien nicht vergleichen, dauern Spruchverfahren sehr lange. 10 Jahre sind dann keine Seltenheit. Bei den derzeit hohen Zinsen ist das auch nicht schlimm.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.711.294 von Admiral377 am 30.04.24 22:06:50
Aber nicht in nur einer Instanz.
Zitat von Admiral377: Wenn sich die Parteien nicht vergleichen, dauern Spruchverfahren sehr lange. 10 Jahre sind dann keine Seltenheit.
Aber nicht in nur einer Instanz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.711.294 von Admiral377 am 30.04.24 22:06:50Wenn das Verfahren noch viel länger dauert, ist die MarketCap weitestgehend über Cash abgedeckt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.712.353 von Marciavelli2000 am 01.05.24 09:01:43
Bei der Entwicklung der MK musst du aber einrechnen, dass sie mit Ansage, aufgrund des zinsbedingten Anstiegs der Abfindung, kontinuierlich steigen muss.
Zitat von Marciavelli2000: Wenn das Verfahren noch viel länger dauert, ist die MarketCap weitestgehend über Cash abgedeckt.
Bei der Entwicklung der MK musst du aber einrechnen, dass sie mit Ansage, aufgrund des zinsbedingten Anstiegs der Abfindung, kontinuierlich steigen muss.
Hört sich ja alles gut an, d.h. solange nicht der Beherrschungsvertag gekündigt wird dabei bleiben, aber nach oben sind auch keine Bewegungen zu erwarten, bzw von unten wird der Kurs jährlich ein wenig nach oben geschoben - stimmt diese Annahme so ? Zumindest ein Fonds hat hier größere Stückzahlen in der Aktie, kann von der Seite ggf. Abgabedruck aufkommen ?
Soweit ich mich erinnere-habe leider kein exelsheet mit den exakten Parametern - wird jedes Jahr, solange es kein Urteil über den BuG gibt, das Sparschwein in etwa mit 20-23 cents gefüllt.im Moment müsste die Mindestabfindung bei ca 2,90€ liegen. Sind meine Überlegungen so korrekt? Vielleicht kann das jmd verifizieren ?! - danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.713.229 von uuoc am 01.05.24 11:58:29
Ja, erwa 2,90€ sollte korrekt sein.
Zitat von uuoc: Soweit ich mich erinnere-habe leider kein exelsheet mit den exakten Parametern - wird jedes Jahr, solange es kein Urteil über den BuG gibt, das Sparschwein in etwa mit 20-23 cents gefüllt.im Moment müsste die Mindestabfindung bei ca 2,90€ liegen. Sind meine Überlegungen so korrekt? Vielleicht kann das jmd verifizieren ?! - danke
Ja, erwa 2,90€ sollte korrekt sein.
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