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    Rückgaberecht bei Ladenverkauf ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.02.09 16:37:41 von
    neuester Beitrag 22.02.09 12:57:52 von
    Beiträge: 23
    ID: 1.148.502
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      Avatar
      schrieb am 21.02.09 16:37:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es eine Art von Rückgaberecht (gegen Geld), bei einem Ladengeschäft

      z.B.: Ich kaufe ein paar Schuhe in einem Geschäft und möchte diese gegen Auszahlung zurückgeben.

      - danke
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 17:06:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.626.836 von RagnarokX am 21.02.09 16:37:41Nein, es gibt kein gesetzliches Rückgabe- / Widerrufsrecht in Deinem Fall. Was Du sonst so aus MM & Co. kennst, ist auf freiwilliger Basis.

      Das 14 Tägiges Rückgaberecht bezieht sich nur auf das Fernabsatzgesetz.

      Schau mal, ob der Laden kulanterweise Rücknahmen macht, ansonsten sieht es eher schlecht aus.

      WS
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 17:09:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.626.836 von RagnarokX am 21.02.09 16:37:41Komisch, ich habe eben mal deine Frage "Rückgaberecht bei Ladenverkauf ?" in Google eingegeben.
      Und ob du es glaubst oder nicht, ich erhielt genau 13900 Treffer!!

      Wär das nix für dich?! :p
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 17:12:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.626.922 von Datteljongleur am 21.02.09 17:09:21Och habe eben mal deine 13900 Treffer in Google eingegeben.
      Und ob du es glaubst oder nicht, ich erhielt genau "Rückgaberecht bei Ladenverkauf ?"!!

      :laugh:

      WS
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 17:18:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.626.932 von Wechselschalter am 21.02.09 17:12:10So rum gehts natürlich auch....:laugh:

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      Avatar
      schrieb am 21.02.09 17:25:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.626.918 von Wechselschalter am 21.02.09 17:06:53Danke !
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 20:30:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Du hast Deine Füsse in die neuen Schuhe gesteckt und erwartest, dass der Handel das Zeug wieder zurücknimmt?

      Gibt es eigentlich ein Gesetz, dass dem Einzelhandel erlaubt seine Kunden auszusuchen?

      Ich hab mal gelesen, dass im Online-Handel der Aufwand für Retouren und Umtausch mittlerweile größer ist, als der komplette Aufwand (Kosten) für Vertrieb und Lager.
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 22:08:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.470 von breitnerpaule am 21.02.09 20:30:07Ich hab mal gelesen, dass manche Leute einfach den Mund halten sollen statt Mist zu posten ?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 22:28:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.470 von breitnerpaule am 21.02.09 20:30:07Weiter gefragt -

      Muss ich beim Schuhkauf eigentlich jeden Fußpilz in Kauf nehmen?

      Oder habe ich wenigstens noch ein Wahlrecht?
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 23:26:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sind die Schuhe mangelhaft im Sinne des § 434 BGB?
      Avatar
      schrieb am 21.02.09 23:50:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.743 von DerStrohmann am 21.02.09 23:26:25... Rückgaberecht (gegen Geld) ...

      Oder meinst Du, die Schuhe wären schon mal getragen gewesen, dann wären wir bei #9 von kevine1. :laugh:

      WS
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 00:03:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.770 von Wechselschalter am 21.02.09 23:50:12Ich meine gar nichts. Warum du dich angesprochen fühlst, weiß ich nicht. Den Sachverhalt kann wohl nur der Threaderöffner erläutern und nicht du. Bei Rücktritt nach §§ 440, 323, 346 BGB sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren, und das ist bei einem Ladenkauf dann wohl das Geld gegen die mangelhaften Schuhe. Also: Sind die Schuhe mangelhaft? @RagnarokX
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 00:26:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.797 von DerStrohmann am 22.02.09 00:03:33Sind die Schuhe mangelhaft?

      Berechtigte Frage, sehe ich ein.

      Da bin ich aber gespannt, besonders bei Deinen aufgeführten Paragraphen und der dazugehörigen Antworten. Man lernt nie aus.

      WS
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 01:54:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.833 von Wechselschalter am 22.02.09 00:26:20
      1. Verkäufer hat die Möglichkeit gem. § 439 (1) BGB [sg. Nacherfüllung] zwei Mal nachzubessern.
      2. Wenn diese Nachbesserungen scheitern, kann Minderung gem. §441 (1) BGB verlangt werden.
      3. Räumt der Verkäufer keine Minderung ein, kann der Käufer die Rückabwicklung verlangen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 07:12:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.470 von breitnerpaule am 21.02.09 20:30:07
      Gibt es eigentlich ein Gesetz, dass dem Einzelhandel erlaubt seine Kunden auszusuchen?


      Ja.
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 09:42:32
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.940 von h-level am 22.02.09 01:54:40Seit wann kann man erst nach gescheiterten Minderungsverhandlungen vom Vertrag zurückgetreten werden? Davon steht in § 323 Abs. 1 BGB nichts. Minderung und Rücktrittsrecht stehen als Alternativen nebeneinander, s. § 441 Abs. 1 BGB: "Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern."(einseitige Willenserklärung) In das Belieben des Verkäufers ist die Minderung auch nicht gestellt, darauf einzugehen wäre wohl ein Vergleich nach § 779 BGB. Wie sich die Höhe der Minderung ergibt, sagt das Gesetz in § 441 Abs. 3 BGB.
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 09:44:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.628.000 von niemwolf am 22.02.09 07:12:21Die Privatautonomie (Abschlussfreiheit) steht in keinem Gesetz. Kann man aber im Umkehrschluss aus dem AGG und aus mehreren Kontraktionszwängen in Einzelgesetzen schließen.
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 11:39:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Versuchs mal mit einem "Erkärungsirrtum", sag du hättest dich beim aussprechen der Schuhgröße versprochen. Vertrag ist dann nichtig, Schuhe müßen gegen Geld zurückgetauscht werden
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 11:39:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.627.770 von Wechselschalter am 21.02.09 23:50:12§119
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 11:51:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.628.435 von Carlito78 am 22.02.09 11:39:13er kann ja auch sagen,ich wollte keine Schuhe sondern Hosen.Zuhause habe ich dann den Irrtum bemerkt :eek:
      Oder er sagt,ich bin zu blöd etwas zu kaufen :mad:
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 12:02:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das ist das tolle an W:O. Manche Leute haben Ahnung und starten eine Diskussion, wieder andere posten nur inhaltsleeren Senf und drücken nebenbei ein paar Mal den Smiley-Button.


      Einen Mangel haben die Schuhe auf jeden Fall, die Frage ist, wie schwerwiegend sich dieser objektiv darstellt. Ich werde mal versuchen, die Dinger einzutauschen, vielleicht klappts ja wenn ich meinem Gegenüber gleichzeitig ein paar Paragraphen an den Kopf werde.

      Danke auf jeden Fall für den überwiegenden Teil der Antworten.
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 12:17:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.628.438 von Carlito78 am 22.02.09 11:39:58@119 Rechtsfolge: Ersatz des Vertrauensschaden, § 122 BGB. Also z. B. der Gewinn (positives Interesse), den der Händler mit den Schuhen erzielt hätte. Das wird wohl nicht im Interesse des Käufers sein.
      Avatar
      schrieb am 22.02.09 12:57:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.628.524 von RagnarokX am 22.02.09 12:02:45deine paragraphen werden dir herzlich wenig bringen, wenn der mangel der schuhe sich in mittlerweile abgelatschten sohlen darstellt :rolleyes::p

      ansonsten hier die fundierten erfahrungswerte einer frau: habe schon ettliche schuhe gekauft und für die, die mir im nachhinein nicht mehr gefallen haben, problemlos mein geld zurückerhalten ;)


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      Rückgaberecht bei Ladenverkauf ?