Abgeltungssteuer bei Depotübertrag u. Ehegatten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.06.10 17:51:50 von
neuester Beitrag 25.06.10 20:39:15 von
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Hallo,
wer kann helfen:
Gemeinsam veranlagte Eheleute.
Ehefrau möchte Depot auf Ehemann übertragen.
Depot enthält Werte -Aktien-, die vor dem 1.1.2009
gekauft wurden.
Laut Aussage der Bank geht bei einem Depotübertrag
der steuerliche Vorteil (=Anschaffung vor 1.1.09)
verlustig.
Ist dieses korrekt?
Danke - schönes WE!
wer kann helfen:
Gemeinsam veranlagte Eheleute.
Ehefrau möchte Depot auf Ehemann übertragen.
Depot enthält Werte -Aktien-, die vor dem 1.1.2009
gekauft wurden.
Laut Aussage der Bank geht bei einem Depotübertrag
der steuerliche Vorteil (=Anschaffung vor 1.1.09)
verlustig.
Ist dieses korrekt?
Danke - schönes WE!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.739.181 von alexmay am 25.06.10 17:51:50Die Banken sind verpflichtet die Daten Kaufdatum und Kaufpreis mit weiterzugeben.
Das Problem ist bei älteren Positionen kann es sein dass die Banken die genauen Daten nicht zur Verfügung haben. Da gibt es dann eine Situation bei Veräusserung werden wenn mich nicht alles täuscht 30 Prozent des Erlöses dann mit Abgeltungssteuer belegt egal wie hoch der Gewinn oder sogar der Verlust wäre. Dieses müsste man dann wiederum bei der Steuererklärung berücksichtigen mit Belegen etc.
Wobei ich das ganze nicht verstehe. Es handelt sich um zwei Depots die verschmolzen werden sollen. Eigentlich gibt es keinen Grund dafür. Ich hatte früher auch mehrere Depots und habe die Depots die ich auflösen wollte im Laufe der Zeit durch Verkäufe auf NULL gebracht, da ich nur noch in das Depot dann zukaufte das auf Dauer galt.
Das Problem ist bei älteren Positionen kann es sein dass die Banken die genauen Daten nicht zur Verfügung haben. Da gibt es dann eine Situation bei Veräusserung werden wenn mich nicht alles täuscht 30 Prozent des Erlöses dann mit Abgeltungssteuer belegt egal wie hoch der Gewinn oder sogar der Verlust wäre. Dieses müsste man dann wiederum bei der Steuererklärung berücksichtigen mit Belegen etc.
Wobei ich das ganze nicht verstehe. Es handelt sich um zwei Depots die verschmolzen werden sollen. Eigentlich gibt es keinen Grund dafür. Ich hatte früher auch mehrere Depots und habe die Depots die ich auflösen wollte im Laufe der Zeit durch Verkäufe auf NULL gebracht, da ich nur noch in das Depot dann zukaufte das auf Dauer galt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.739.181 von alexmay am 25.06.10 17:51:50Schön allerdings dass die Bank weiss vom steuerlichen Vorteil also Kauf vor 2009
Nur die Daten sauber weitergeben wollen sie nicht. Könnte mehr oder weniger ein Druckmittel sein durch Depotwechsel auf eine andere Bank.
Nehme an beide Depots sind bei veschiedenen Banken.
Habe in einem anderen Forum darüber schon soviel unterschiedliche Behandlungen gelesen und glaube wirklich der beste Rat ist das Depot Schritt für Schritt aufzulösen durch saubere steuerfreie Verkäufe und die Verkaufserlöse generell auf die neue Depotbank umzubuchen.
Nur die Daten sauber weitergeben wollen sie nicht. Könnte mehr oder weniger ein Druckmittel sein durch Depotwechsel auf eine andere Bank.
Nehme an beide Depots sind bei veschiedenen Banken.
Habe in einem anderen Forum darüber schon soviel unterschiedliche Behandlungen gelesen und glaube wirklich der beste Rat ist das Depot Schritt für Schritt aufzulösen durch saubere steuerfreie Verkäufe und die Verkaufserlöse generell auf die neue Depotbank umzubuchen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.739.181 von alexmay am 25.06.10 17:51:50Sch...Bank, die Aussage ist totaler Blödsinn.
Du hast die Wahl bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel:
1. Die Bank behandelt das grundsätzlich als entgeltliches Geschäft, dann werden die Aktien mit neuen Anschaffungsdaten eingebucht. Wenn es sich um Neubestände gehaendelt hätte, wäre AbgSt fällig geworden.
2. Du kannst der Bank aber mitteilen, dass es sich um ein unentgeltliches Geschäft handelt. Dann wird Dein Finanzamt über den unentgeltlichen Übertrag informiert. Der Ehemann übernimmt alle steuerlichen Daten der Ehefrau.
Gruß
Taxadvisor
Du hast die Wahl bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel:
1. Die Bank behandelt das grundsätzlich als entgeltliches Geschäft, dann werden die Aktien mit neuen Anschaffungsdaten eingebucht. Wenn es sich um Neubestände gehaendelt hätte, wäre AbgSt fällig geworden.
2. Du kannst der Bank aber mitteilen, dass es sich um ein unentgeltliches Geschäft handelt. Dann wird Dein Finanzamt über den unentgeltlichen Übertrag informiert. Der Ehemann übernimmt alle steuerlichen Daten der Ehefrau.
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