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    verlustverrechnung - steuerverprobung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.10 19:12:24 von
    neuester Beitrag 18.11.10 06:50:30 von
    Beiträge: 7
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      schrieb am 16.11.10 19:12:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      hm, hab da mal ne frage:

      Hab in der o.g. steuerverprobung/verlustrechnung 2009 dort eine erstattung erhalten. damit ist doch gut, ich brauche dann doch nichts mehr in der EKSTerklärung anzugeben, Abgeltungssteuer also beglichen.
      Habe dann von der ING noch eine Steuerbescheinigung erhalten. Darauf stehen die zu versteuernden gewinne. diese gewinne gibt mein steuerbarater nochmal voll in der steuererklärung an. da kann ja wohl etwas nicht stimmen, ich würde die beträge ja dann doppelt versteuern, oder sehe ich das was falsch?

      danke und grüße sunny
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 21:00:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Sunnytrader,

      ab dem Steuerjahr 2009 muss man überhaupt keine Kapitalerträge mehr erklären (allerdings mit zahlreichen Ausnahmen), man kann aber (etwa für die Günstigerprüfung oder die Altverlustverrechnung u.v.m.).

      Wenn der Steuerberater alles richtig gemacht hat, dann hat er neben den Einnahmen auch die abgeführten Steuern aufgeführt (KAP Zeile 49ff, sollten auch in der Jahressteuerbescheinigung stehen); mit dem Ergebnis, dass zumindest nicht doppelt besteuert wird.
      Die Steuervorauszahlung (praktisch ist es eine) wird dann ggf. am Anfang des Bescheides in der Tabelle als negativer Wert berücksichtigt.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.11.10 21:10:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.533.827 von reckoner am 16.11.10 21:00:32@ reckoner
      danke, das hilft mir weiter, wenn ich mich morgen mit meinem steuerberater "ins vernehmen" setze.
      schönen abend noch

      grüße sunny
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 10:09:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.532.914 von Sunnytrader am 16.11.10 19:12:24Nehmen wir mal an dass sämtliche Verkäufe aus Käufen nach dem 31.12.2008 entstanden sind und du auch deine Konfession bei der Bank offengelegt hast betreff Kirchensteuer und du sicher bist dass bei der Günstigerprüfung nichts positives für dich rauskommen wird dann brauchst du überhaupt nichts anzugeben.

      Wie schon geschrieben waren da einige wenn und aber dabei

      Eventuelle Altverluste die bereits dem FA gemeldet sind 2008 und vorher
      Eventuelle Altverluste aus Kauf 2008 und Verkauf 2009 aber noch innerhalb Steuerfrist
      Kirchensteuer
      Günstigerprüfung
      Eventuelle Verlusttopfbescheinigungen bei mehreren Depots

      Das dürfte so im Grossen und Ganzen alles sein was mir auf die Schnelle einfällt.
      Avatar
      schrieb am 17.11.10 21:36:04
      Beitrag Nr. 5 ()
      danke vielmals, je davon treffen einige punkte für mich zu die du genannt hast.allerdings habe ich jetzt ein neues problem: jahresbescheinigung veräußerungsgeschäfte2009 heißt es.

      darin habe ich pos. und negative ergebnisse, die noch dem halbeinkünfteverfahren unterliegen. die freundliche dame von der ING gab mir die auskunft, dass die pos. einnahmen steuerfrei sind und die neg. ergebnisse noch in der EKSTerklärung zu verrechnen seien, sie sind nicht in der steuerbescheiigung 2009 der Bank ausgewiesen.

      das kommt mir auch ein wenig spanisch vor :confused:. habe ich da wieder was falsch verstanden? das ist ja der reinste steuerwahnsinn, bei mir besser gesagt steuerfrust. hat sonst einer damit erfahrung ? die ing-dame sagte mir, dass viele steuerberater damit auch nicht klarkommen und sich an sie wenden. danke schonmal !
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      schrieb am 17.11.10 22:49:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.541.876 von Sunnytrader am 17.11.10 21:36:04Hallo Sunnytrader,

      die angesprochenen Geschäfte unterliegen noch dem alten Steuerrecht, weil du vor dem 1. Januar 2009 gekauft hast (bei Zertifikaten gilt ein anderer Stichtag).

      Dabei ist alles wie früher, insbesondere gibt es die Spekulationsfrist noch. Alles was du länger als ein Jahr im Bestand hattest, spielt steuerlich keine Rolle (Ausnahme: Finanzinnovationen), egal ob im Plus oder im Minus. Dass dir die Bank gesagt hat, dass nur die negativen Einkünfte erklärt werden müssen, ist sicherlich nur zufällig bei dir der Fall, sollte aber überprüft werden.

      Und richtig, es gilt bei Aktien auch noch das Halbeinkünfteverfahren.

      Das ganze ist dann - wie gewohnt - in der Anlage SO einzutragen (das sollte der Steuerberater aber auch hinbekommen, war schließlich jahrelang Standard :cool:).


      >>>Das dürfte so im Grossen und Ganzen alles sein was mir auf die Schnelle einfällt.

      Mir fällt da noch eingies ein:
      - falsch verteilte Sparer-Pauschbeträge
      - Erträge im Ausland
      - Ersatzbemessungsgrundlage
      - der Bank unbekannte Anschaffungsnebenkosten
      (sicher immer noch nicht vollständig)

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.10 06:50:30
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.542.370 von reckoner am 17.11.10 22:49:01@reckoner

      Es ist richtig dass mit Sicherheit immer noch ein paar Sonderfälle vorhanden sind an die man auf die Schnelle gar nicht denkt vor allem dann nicht wenn sie auf einem selbst nicht zutreffen.


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