Aktiengewinne mit Aktienverluste verrechnen? (2Banken) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.11.11 12:49:58 von
neuester Beitrag 30.11.11 17:33:13 von
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Ich habe eine Frage...
Ich habe bei Bank 1 Aktien die ich mit Gewinn verkaufen will.
Es werden mir dann ca. 27% steuern abgezogen vom Gewinn!
Bei Bank 2 habe ich Aktien die ich mit Verlust verkauft habe.
Der Verlust wird normal mit dem Gewinn anderer aktienverkäufe bei dieser Bank verrechnet.
Erst dann werden steuern abgezogen.
Wie regle ich das aber wenn ich bei Bank 1 Gewinn mache und bei Bank 2 Verlust habe????
Ich habe bei Bank 1 Aktien die ich mit Gewinn verkaufen will.
Es werden mir dann ca. 27% steuern abgezogen vom Gewinn!
Bei Bank 2 habe ich Aktien die ich mit Verlust verkauft habe.
Der Verlust wird normal mit dem Gewinn anderer aktienverkäufe bei dieser Bank verrechnet.
Erst dann werden steuern abgezogen.
Wie regle ich das aber wenn ich bei Bank 1 Gewinn mache und bei Bank 2 Verlust habe????
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.413.245 von BrokerDagobert am 29.11.11 12:49:58Stelle deine Fragen dort wo sie hingehören.
Es gibt hier eine Forum das ist für Steuern und Recht zuständig, auch für deine Frage. Daher hier http://www.wallstreet-online.de/forum/85-1-50/recht-steuern deine Frage neu stellen.
GRuß
Es gibt hier eine Forum das ist für Steuern und Recht zuständig, auch für deine Frage. Daher hier http://www.wallstreet-online.de/forum/85-1-50/recht-steuern deine Frage neu stellen.
GRuß
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.413.245 von BrokerDagobert am 29.11.11 12:49:58In der Steuererklärung kannst du die Verluste geltend machen. Das wird dann aber erst halt zum Jahresende gemacht.
Ich bin mir nicht sicher, aber du musst von deinen banken dann noch zusätzlich eine verlustbescheinigung beibringen.
Ich bin mir nicht sicher, aber du musst von deinen banken dann noch zusätzlich eine verlustbescheinigung beibringen.
Mal abgesehen davon, dass man ja Aktien von einer Bank auf die andere übertragen kann, meines Wissens kann man aber auch nur bestätigte Verlustkonten von einer Bank an die andere übertragen
Antwort auf Beitrag 42.413.397
Was heißt bestätigte Verluste sind nur übertragbar?
Ein Aktiendepot kann jederzeit von einer Bank auf die andere übertragen werden.Genauso wie ein Girokonto oder ein Sparkonto.
Was heißt bestätigte Verluste sind nur übertragbar?
Ein Aktiendepot kann jederzeit von einer Bank auf die andere übertragen werden.Genauso wie ein Girokonto oder ein Sparkonto.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.413.517 von oscarello am 29.11.11 13:46:02Es muss bis 15.12. (Ausschlussfrist!!) bei Bank B eine Verlustbescheinigung angefordert werden. Mit dieser und der Steuerbescheinigung der Bank A kann über die ESt-Veranlagung eine Verrechnung vorgenommen werden (Sofern nicht Altverlustverrechnung vorgeht). Ist der Verlust höher als der Gewinn, wird der verbleinde Verlustrest festgestellt und kann in Folgejahren über die Steuererklärung mit Gewinnen verrechnet werden.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.413.517 von oscarello am 29.11.11 13:46:02Bevor man sich weitere Gedanken macht über Verlustübertragung von Bank zu Bank, usw. macht, sollte man erst einmal die Situation klären ob diese Bank von BrokerDagobert in D. angesiedelt sind.
In D. haben wir die Abgeltungssteuer die Verluste wie Gewinne im kommenden Jahr ausweist. Verlustzuweisung der Banken untereinander ist m.W. so nicht vorgesehen. Hierfür gibt es ja die Agst. Alles andere wird vom Finanzamt be und verrechnet.
Sind diese Banken von Dagobert im Ausland angesiedelt, dann ist er verpflichtet diese anzugeben, selbst wenn er dort nur Verluste hat und Gewinne müssen ohnehin angegeben werden. Eine Gewinn und Verlustrechnung der Auslandsbanken untereinander wird so gut wie nicht möglich sein, zumal die Rechtslage das durch die verschärften steuerlichen Abkommen mir Deutschland ( s. Schweiz )das nicht zulässt, und auch keine andere Ausländische Bank wird sich hier irgend etwas an das Bein Pinkeln lassen.
Also Mister Dagobert!! so wie du das willst wird es nichts
In D. haben wir die Abgeltungssteuer die Verluste wie Gewinne im kommenden Jahr ausweist. Verlustzuweisung der Banken untereinander ist m.W. so nicht vorgesehen. Hierfür gibt es ja die Agst. Alles andere wird vom Finanzamt be und verrechnet.
Sind diese Banken von Dagobert im Ausland angesiedelt, dann ist er verpflichtet diese anzugeben, selbst wenn er dort nur Verluste hat und Gewinne müssen ohnehin angegeben werden. Eine Gewinn und Verlustrechnung der Auslandsbanken untereinander wird so gut wie nicht möglich sein, zumal die Rechtslage das durch die verschärften steuerlichen Abkommen mir Deutschland ( s. Schweiz )das nicht zulässt, und auch keine andere Ausländische Bank wird sich hier irgend etwas an das Bein Pinkeln lassen.
Also Mister Dagobert!! so wie du das willst wird es nichts
Zitat von Taxadvisor: (Sofern nicht Altverlustverrechnung vorgeht)
Gruß
Taxadvisor
verstehe ich das richtig das Altverlustverechnung immer vorgeht ?
z.Bsp.
Altverluste 10000€
dieses Jahr bei Bank A 5000€ Gewinn
dieses Jahr bei Bank B 3000€ Verlust
werden dann die 5000€ auf die Altverluste angerechnet und ich bekomme einen Feststellungsbescheid über 3000€ "Neuverluste" ?
Hallo Dagobert,
neben der Lösung von taxadvisor noch eine Möglichkeit (ohne ESt-Erklärung):
Anscheinend hast Du die Aktien ja noch nicht verkauft - übertrage doch entweder die Verlust-Aktien (Kauf nach 2008) auf Bank 1 und verkauf dann die beiden Aktien. Dann erfolgt die Steuerverrechnung sofort bei der Bank.
Alternativ kannst du natürlich auch die Gewinn-Aktien (Kauf nach 2008) auf Bank 2 übertragen und dort dann beide Aktien verkaufen. Selbes Ergebnis!
Rene
neben der Lösung von taxadvisor noch eine Möglichkeit (ohne ESt-Erklärung):
Anscheinend hast Du die Aktien ja noch nicht verkauft - übertrage doch entweder die Verlust-Aktien (Kauf nach 2008) auf Bank 1 und verkauf dann die beiden Aktien. Dann erfolgt die Steuerverrechnung sofort bei der Bank.
Alternativ kannst du natürlich auch die Gewinn-Aktien (Kauf nach 2008) auf Bank 2 übertragen und dort dann beide Aktien verkaufen. Selbes Ergebnis!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.415.431 von mimar am 29.11.11 19:17:19Ohne Verlustbescheinigung der inl. Bank B geht es technisch schon nicht anders, da die Verluste bei der Veranlagung nicht berücksichtigt werden können.
Aber auch bei Auslandsbank B oder Verlustbescheinigung und Antrag auf Altverlustverrechnung würde so gerechnet werden.
Gruß
Taxadvisor
Aber auch bei Auslandsbank B oder Verlustbescheinigung und Antrag auf Altverlustverrechnung würde so gerechnet werden.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.417.264 von Taxadvisor am 30.11.11 09:11:52danke .........
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.414.826 von Taxadvisor am 29.11.11 17:26:43Vielen Dank an dich und an den Rest!
WO Forum is einfach TOP
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Antwort auf Beitrag Nr.: 42.414.968 von Sunray01 am 29.11.11 17:49:15alles Deutsche Banken
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.415.926 von ReneBanker am 29.11.11 20:39:14doch, Verlustaktien wuren schon verkauft!
werde es so probieren wie hier beschrieben ist und löse dann ein depot auf...
Danke an alle
Thread geschlossen
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