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    Steuervorauszahlungen auf Spekulationsgewinne ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.04.00 19:20:05 von
    neuester Beitrag 14.04.00 08:50:44 von
    Beiträge: 10
    ID: 117.184
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      Avatar
      schrieb am 13.04.00 19:20:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nun gehöre ich schon zu den ehrlichen Anlegern, die Ihre Spekulationsgewinne versteuern.

      Was habe ich davon?

      Das Finanzamt verlangt von mir Steuerverauszahlungen für die Folgejahre in Höhe der für Spekulationsgewinne angefallenen Steuern.

      Nach meinem Verständnis kann das Finanzamt doch nicht ernsthaft davon ausgehen, daß es sich bei diesen Gewinnen um regelmäßige Einnahmen handelt.

      Wer kann mir helfen? Wie ist die Rechtslage?

      Vielen dank im Voraus

      Easybroker
      Avatar
      schrieb am 13.04.00 20:14:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Easybroker,

      denke genauso wie Du, kenne aber die Rechtslage auch nicht.
      Möglichkeiten:
      1. Steuerberater (hast Du ja sowieso, wenn Du Deine Steuererklärung nicht selbst machst)
      2. Finanzamt anrufen. Die geben Dir auch darüber Auskunft, welche Widerspruchs- bzw. Einspruchsmöglichkeiten Du hast.

      Gruß
      Motorship
      Avatar
      schrieb am 13.04.00 20:20:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      bitte halte uns auf dem laufenden, wenn Du Antwort auf die Frage auf anderen Wegen bekommst. Das ist ein wichtiges Thema, auch für mich.

      Danke.
      Avatar
      schrieb am 13.04.00 20:49:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo zusammen!

      Sorry - das was du hier geschrieben hast wäre ein netter aprilscherz gewesen!! Mehr ist an der Geschichte nicht dran!

      Spekulationsgewinne sind wie bekannt aussehalb der gesetzl. Haltefrist steuerpflichtig. Die angebliche Aufforderung des Finanzamtes eine Vorauszahlung für mögliche Kursgewinne zu leisten ist gesetzseswidrig! Sollte das hier kein Scherz sein, so würde ich diese Aufforderung an die Bildzeitungsredaktion weiterleiten, die würden sich über eine solche Information sicher freuen!

      1) Würden mögliche spekulative Gewinne zur Vorauszahlung veranlagt, würden ja liquide Mittel abfliessen, die nicht mehr investiert werden könnten, also defacto könnte der angestrebte Gewinn nicht mehr realisiert werden.
      2) Verlierer der Börse würden dann ihre Verluste hochrechnen und gegen laufende Vorauszahlungen verrechnen können. Dürfte dem Finanzamt nicht schmecken!
      3)Ein Briefchen ans Finanzamt mit dem Wortlaut im Moment sind keine Spekulationen geplant, dürfte das Thema ohnehin erledigen. Man kann es sich ja dann mal wieder andersüberlegen!

      Gruss

      Dotterblume
      Avatar
      schrieb am 13.04.00 21:02:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Dotterblume,

      es gibt schon eine Möglichkeit, wie auf "Spekulationsgewinne" Steuervorauszahlungen zu leisten sind, nämlich dann, wenn jemand ein Einzelunternehmen hat/eine Personengesellschaft ist. Da wird die Steuervorauszahlung nämlich anhand der Kapitaleinnahmen der betreffenden Person im Vorjahr berechnet (und dem Finanzamt kann es da schon relativ wurscht sein, wieviel % davon Einnahmen aus "Gewerbebetrieb" und wieviel "sonstige Einnahmen" sind).

      Gruß
      Motorship

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      Avatar
      schrieb am 13.04.00 21:07:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hey Motorship,

      was Du schreibst ist richtig! Ich bin davon ausgegegangen, dass sich die Anfragen auf "Privatpersonen" bezogen haben. Im übrigen können neben Personengesellschaften auch Kapitalgesellschaften in diesem Zusammenhang zur Kasse gebeten werden!
      Avatar
      schrieb am 13.04.00 21:10:04
      !
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      Avatar
      schrieb am 13.04.00 21:21:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      Stell einen Antrag die Vorauszahlungen auf 0 zu setzen. Füge evtl. Abrechnungen mit realisierten Verlusten bei um die Sache zu untermauern.
      Schönen Gruß
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 06:54:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Zusammen,

      Vielen Dank für die Ratschläge. Offensichtlich bin ich da an einen etwas übereifrigen Sachbearbeiter geraten. Nach Euren Ratschlägen werde ich mich erstmal ein bißchen wehren. Ein Aprilscherz war es leider nicht, aber vielleicht hat mein Sachbearbieter vorher noch nie eine Steuerklärung mit Angaben zu Spekugewinnen gesehen.

      Vielen Dank erstmal

      Easybroker
      Avatar
      schrieb am 14.04.00 08:50:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      Grrrrrrr..

      ...jeder VZ - Festsetzung kann man widersprechen. Egal woher die Einnahmen kommen. Es gibt z.B. auch Urteile z.B. Ein Buchautor hat 5 J keine Einnahmen. Im Jahr des Bestsellers dann viel, danach wieder keine. ---> keine VZ. Man muss das nur dem FA E R K L Ä R E N!!!!

      Allerdings ist mir die Praxis bekannt, dass die Speku-Steuer NICHT in die VZ - Berechnung eingeht. Aber in dieser Republik macht inzwischen jedes FA was anderes. Deshalb telefonier mal mit dem/der Sachbearbeiter/in.


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