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    Abgeltungssteuer sparen durch Verkauf am ex-Dividendentag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.05.13 13:09:27 von
    neuester Beitrag 30.07.13 16:46:03 von
    Beiträge: 20
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      schrieb am 01.05.13 13:09:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe mal ein paar Fragen zur Abgeltungssteuer:

      Kann ich z.B. 100 Aktien einer Gesellschaft am HV-Tag verkaufen und am folgenden ex-Dividenden-Tag z.B. 110 Aktien mit Dividendenabschlag zurückkaufen? Würde ich die Aktien behalten, müsste ich ja Abgeltungsteuer (>25%) bezahlen, was meine Dividende schmälert.

      Meine Überlegung: Ich habe eine Aktie im Depot (aktuell im Verlust) und würde mit dem Verkauf den Verlust realisieren und damit diesen in den Verlustverrechnungstopf einbuchen. Durch den Verkauf am HV-Tag vermeide ich die Dividende. Am Ex-Tag wird der Kurs der Aktie in etwa um die Dividende nach unten korrigiert. Dann kaufe ich die Aktie mit dem Verkaufserlös in größer Stückzahl zurück (ich wollte den Dividendenbetrag sowieso in der Aktie wieder anlegen - Zinseszins-Effekt). Mit diesem Verfahren hätte ich mir dann die lästige Abgeltungssteuer gespart. Mir ist das Kursrisiko schon klar - Aktie könnte ja am EX-Tag schnell steigen, etc.

      Wichtiger für mich ist zu erfahren, ob dieses Verfahren legal ist? Ich kann doch eine Aktie zu jedem Zeitpunkt kaufen und verkaufen. Wenn nein, wie kann das Finanzamt davon überhaupt erfahren? Das Finanzamt überwacht doch nicht jeden Dividendentermin von allen Unternehmen und prüft alle von Anlegern getätigten Transaktionen an diesen Tagen. Gibt es eine Frist zwischen Verkauf und Ankauf, damit die Transaktion legal ist?

      Vielen Dank für eure Mühe
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.05.13 13:13:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ist absolut legal und wird auch von vielen so praktiziert. Sollten es also viele in einem Wert versuchen wird es schwer einen attraktiven Kurs kurz vor der Dividendenzahlung zu bekommen und noch schwerer die Stücke ex-Dividende günstig zurück zu kaufen. Um welchen Wert geht es?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.05.13 13:36:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.546.907 von Mondbewohner am 01.05.13 13:13:03Hallo,

      danke für schnelle Antwort. Bei dem Wert geht es um E.ON. Ich bin mir nach wie vor nicht sicher, was die Legalität betrifft, denn ich habe mal etwas über einen §50 Einkommensteuergesetz gelesen, wo eine 10-Tagesfrist zwischen An- und Verkauf vorgeschrieben ist. Leider bin ich kein Jurist und kann diesen komplizierten Gesetzestext nicht interpretieren. Es war aber in diversen Artikeln und Beiträgen die Rede von Schwierigkeiten mit dem Finanzamt, wenn man das so machen würde, wie von mir oben angedacht. Ich kann mir nur nicht vorstellen, wie das Finanzamt das überprüfen will.

      Bei E.ON denke ich nicht, dass die Aktie schnell die Verluste aufholen wird, da sie einerseits mit einem negativen Grundsentiment belastet ist und andererseits nicht das typische Verhalten im Vorfeld der HV gezeigt hat.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.05.13 14:07:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.547.011 von der-konservative-anleger am 01.05.13 13:36:58Ich habe eine Tradingchance erkannt und habe Eon kurzfristig gehandelt. Rein zufällig wurde zu diesem Zeitpunkt die Dividende ausbezahlt. Basta!

      Wo soll stehen, daß dies verboten ist? Wieviel Eon willst Du handeln? Sind es weniger als 1 mio Stück interessiert sich ohnehin keiner für Dich.
      Avatar
      schrieb am 01.05.13 17:03:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Seit Einführung der Abgeltungssteuer dürfte das dem Finanzamt auch ziemlich egal sein. Früher, als es noch Veräußerungsfristen gab, war das eher relevant, da gab es die Idee, es sei Gestaltungsmissbrauch, wenn kurz vor Auslaufen der Frist Verluste realisiert werden und sofort zurückgekauft wird.

      Beim letztendlichen Verkauf der Aktie irgendwann in Zukunft entsteht ja ein abgeltungssteuerpflichtiger Gewinn oder Verlust. Ob man nun jeweils schon mit der Dividende besteuert wurde und am Ende weniger zahlt, oder ob man wie angedacht die Gewinnrealisierung rauszögert, beeinflusst ja letztlich nur den Zeitpunkt der Besteuerung. Oft wird auch die Überlegung sein, lieber jährlich im Rahmen der Freibeträge Dividenden zu versteuern, als am Ende einen großen Betrag.

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      Avatar
      schrieb am 02.05.13 08:07:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für das Finanzamt fast ein Nullsummenspiel, denn
      du kaufst ja die Aktie billiger zurück,
      was deinen Einkaufsbreakeven nach unten drückt,
      und somit bei deinem 2. verkauf als höherer
      Gewinn auftaucht und somit höher versteuert wird,
      nur eben dann als Steuer auf Gewinn.
      Sollte Eon allerdings weiter fallen, was nicht
      so unwahrscheinlich ist, dann hast du
      tatsächlich die Steuer auf die Div. gespart.
      Avatar
      schrieb am 02.05.13 10:58:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.547.011 von der-konservative-anleger am 01.05.13 13:36:58wie ist das eigentlich:
      Das typische Verhalten einer Aktie
      nach einer typischen HV?
      Was ist typisch?
      was ist untypisch?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.05.13 11:46:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.546.893 von der-konservative-anleger am 01.05.13 13:09:27Wenn du deinen Freistellungsauftrag bereits voll ausgeschöpft hast bzw. für Aktiengewinne bereits Steuern in diesem Jahr bezahlt hast würde es durchaus Sinn machen vorher zu verkaufen um entweder Steuern zu sparen bzw. Steuern zurückzuerhalten.

      Da es heute keine steuerfreien Gewinne mehr gibt kann das Verhalten Verkauf heute und Rückkauf ein paar Tage später auch nicht mehr als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt werden.

      Das Ganze interessiert heute auf gut deutsch gesagt kein Schwein mehr.
      Avatar
      schrieb am 02.05.13 12:05:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.551.999 von oscarello am 02.05.13 10:58:55Im Normalfall sollte der Kursverlust etwas geringer sein, als die Dividende.
      Ausländische Anleger dürften anderen steuerlichen Rahmenbedingungen unterliegen und haben vielleicht nicht die Möglichkeit, sich die kapitalertragsteuer anrechnen zu lassen. Andererseits unterliegen sie je nach Land nicht der Veräußerungsgewinnbesteuerung. Die steuerpflichtige Dividende steht dann für diese Anleger tatsächlich einem nicht verrechenbaren Kursverlust gegenüber.

      Gerade bei Sonderdividenden oder besonders hohen regulären Dividenden, kann der Kursabschlag schon auch mal deutlich über dem Ausschüttungsbetrag liegen. DAs ist insofern verständlich, weil mit der Ankündigung und bis zum HV Beschluss eine Dividendenphantasie aufkommt. Maßgeblich ist dann das KAufargument Dividendenrendite. Nach Dividendenzahlung kommt plötzlich das Bewusstsein auf, dass die nächste Dividende gar nicht sicher und in weiter Ferne ist. Auf der HV wird dann noch gerne über Q1 berichtet, was den Kurs auch beeinflussen kann.

      Jedenfalls reicht es ja eigentlich, am Tag der HV (wegen der gebotenen Verpflegung) und am TAg danach (Dividendenzahlung) Aktionär zu sein. Dazwischen ist die Aktie für Privatleute eigentlich wertlos bzw reine Phantasiepreise in der Hoffnung auf Fortbestand der Gesellschaft bis zur nächsten HV. OK, die Kurse fallen trotzdem unterm Jahr nicht auf null, aber ein deutlicher absturz findet meistens von Mai bis September trotzdem statt.
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 20:24:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,
      ich habe da ein ähnliches Problem. Ich habe seit Mitte 2010 Aktien der D.Telekom im Depot. Bisher wurden Div. immer steuerfrei ausgezahlt. Vor ein paar Tagen habe ich Aktien verkauft. Die Bank hat die Div. der letzten Jahre addiert und darauf die Steuern berechnet. Ich dachte, dass die Div. nach einem Jahr steuerfrei wäre ???
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 20:30:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,
      ich habe da ein Problem. Seit Mitte 2010 habe ich Aktien der D.Telekom im Depot.Bisher wurde die Div. immer steuerfrei ausgezahlt. Vor ein paar Tagen habe ich Aktien verkauft. Die Bank hat die Div. der letzten Jahre addiert und darauf die Steuern berechnet. Ich dachte das die Div. nach einem Jahr steuerfrei wäre ???
      Avatar
      schrieb am 25.07.13 21:05:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Telekom-Dividende ist nur dann wirklich steuerfrei, wenn Du die Aktien vor Einführung der Abgeltungssteuer (bis 31.12.2008) gekauft hast.

      Bei Kauf danach - so wie bei Dir - wird die Dividende zwar bei Auszahlung nicht besteuert, aber es wird der Einstandskurs um die Höhe der Dividende herabgesetzt und beim Verkauf besteuert.

      Damit ist Deine Abrechnung - leider - korrekt.
      Avatar
      schrieb am 26.07.13 17:06:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Vielen Dank für die Antwort. Wie verhält es sich mit Aktien, die ins Depot geliefert werden anstelle der Dividende?
      Avatar
      schrieb am 26.07.13 19:33:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      @elli
      ich denke mal so:
      du hattest 13 Telekom mit EK 10,00. 1 Telekom zu 8,75 ist dazugekommen. Neuer EK = (13 * 10 + 1* 8,75) / 14 = 9,91
      Avatar
      schrieb am 26.07.13 19:47:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      @elli
      es wird natürlich nur ein EK von 9,91 zu Grunde gelegt, wenn du alle 14 Telekom verkaufst. Verkaufst du nur 12 Telekom, wird 10,00 EK zu Grunde gelegt. 2 Telekom mit EK (10 + 8,75) / 2 bleiben noch im Depot.
      Avatar
      schrieb am 27.07.13 18:26:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Danke für deine Erklärung, aber wie verhält es sich steuerlich?
      Avatar
      schrieb am 27.07.13 20:45:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      @elli
      Steuer wird fällig beim Verkauf der Telekom-Aktien. 25% plus Soli auf den Gewinn. Der Gewinn errechnet sich aus: Anzahl verkaufter Aktien mal (Verkaufskurs minus EK). Verkaufsgebühren mindern den Gewinn.

      Genau genommen wurde die Dividende bei deinem Telekom-Verkauf nicht nachträglich versteuert. Die Dividende ist auch nicht erst nach 1 Jahr steuerfrei, sondern steuerfrei sofort bei Auszahlung. Aber .....

      die Dividende hat deinen EK verringert. Jedes Mal nach Auszahlung der Dividende verringerte sich dein EK um genau die Dividende. Je kleiner dein EK desto höher dein Gewinn (beim Verkauf der Telekom) und die Steuer darauf.

      Beispiel:
      02.12.11 100 Telekom zu 10,00 incl Gebühren gekauft. EK = 10,00
      05.05.12 78 Cent Div steuerfrei erhalten. neuer EK = 9,22
      01.06.13 70 Cent Div steuerfrei erhalten. neuer EK = 8,52
      15.06.13 100 Telekom zu 9,00 incl Gebühren verkauft
      Gewinn = 100 * (9,00 - 8,52) = 48,-
      darauf 25% plus Soli = 12,66 Steuer. 887,34 ausgezahlt
      Avatar
      schrieb am 27.07.13 20:57:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke !!!:)
      Avatar
      schrieb am 27.07.13 21:10:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      @elli
      jetzt erst erkenne ich, daß du die Telekom so um den 20.07.13 verkauft hast. Hast du die Wahl-Aktien mitverkauft? Dann wurde auf die Wahl-Aktien keine Steuer erhoben. Sie haben aber deinen EK nach der in #14 genannten Formel verändert.
      Avatar
      schrieb am 30.07.13 16:46:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      die Wahlaktien habe ich noch nicht verkauft , wollte nur einen kleinen Kursgewinn mitnehmen, die Steuer hat es mir leider verdorben.:keks:


      Was haltet Ihr von K+S ,nachdem URALKALI DRUCK AUF KALIPREISE erwartet. Heute K+S ca 25% verloren, jetzt einsteigen oder abwarten?!
      Wie seht Ihr das?


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