Muss man nach einer Grundstücksschenkung eine Steuererklärung abgeben? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.05.14 14:23:25 von
neuester Beitrag 28.05.14 12:43:33 von
neuester Beitrag 28.05.14 12:43:33 von
Beiträge: 9
ID: 1.194.424
ID: 1.194.424
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 8.394
Gesamt: 8.394
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
01.05.24, 18:36 | 1276 | |
vor 45 Minuten | 895 | |
heute 06:45 | 854 | |
vor 52 Minuten | 448 | |
vor 42 Minuten | 357 | |
vor 1 Stunde | 330 | |
vor 1 Stunde | 310 | |
vor 1 Stunde | 289 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.001,60 | +0,59 | 240 | |||
2. | 2. | 168,20 | +0,08 | 87 | |||
3. | 3. | 9,7000 | +12,27 | 75 | |||
4. | 14. | 6,1400 | -1,35 | 69 | |||
5. | 11. | 0,1865 | 0,00 | 52 | |||
6. | 7. | 0,8750 | -12,50 | 47 | |||
7. | 12. | 0,1561 | +2,97 | 38 | |||
8. | 6. | 2.302,50 | 0,00 | 36 |
Ich habe von meinen Geschwistern 50% eines Grundstücks geschenkt bekommen, von dem ich schon die andere Hälfte besaß. Ich wurde vom Finanzamt angeschrieben, woher ich die Grundstücktsanteile herhabe und wie sie genutzt werden. Dies habe ich schriftlich beantwortet. Die liegt schon einige Monate zurück.
Muss ich jetzt noch irgendetwas tun? Bin ich verpflichtet automatisch eine Schenkungssteuererklärung abzugeben? Oder werde ich dazu noch aufgefordert?
Muss ich jetzt noch irgendetwas tun? Bin ich verpflichtet automatisch eine Schenkungssteuererklärung abzugeben? Oder werde ich dazu noch aufgefordert?
Es gibt keine Schenkungssteuer-Erklärung. ^^ Ich würde mal beim FA direkt nachfragen. Meiner Meinung nach machen die eine Festsetzung der Grunderwerbsteuer und schauen dann auch gleich, was das Grundstück wert ist, woher es kam und setzen dann ggf. die Steuern gegen Dich fest, wenn es oberhalb des Freibetrages für Schenkungen unter Geschwistern ist.
Selbstverständlich gibt es eine Erklärung zur Er bschafts und Schenkungssteuer. Es kann aber nichts schlimmes passieren, wenn man die Aufforderung des FA ab wartet. Cool bleiben, das Finanzamt vergisst einen nicht... Vielleicht war der Wert aber auch zu gering.
Mehr Details:
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_i…
Mehr Details:
http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_i…
muss man auch eine steuer auf die zu erwartene wertsteigerung bezahlen so ein ganzes grundstück it ja mehr wert wie ein halbes
ich würde auch direkt beim fa nachfragen denn hier auf wo gibts nur experten die wissen wo man geld bekommt aber nicht wo mans wieder abgibt
ich würde auch direkt beim fa nachfragen denn hier auf wo gibts nur experten die wissen wo man geld bekommt aber nicht wo mans wieder abgibt
"Steuer auf die zu erwartende Wertsteigerung"
wie soll das denn gehen?
wie soll das denn gehen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.987.924 von Baldur74 am 15.05.14 14:40:38Grundstücksschenkungen werden auch notariell
beurkundet.Diese Beurkundigung bekommt außer
dem Grundbuchamt auch das zuständige FA
beurkundet.Diese Beurkundigung bekommt außer
dem Grundbuchamt auch das zuständige FA
@Oskarello, das ist mir bekannt. Die Notare müssen eine Meldung an das FA machen. Über den Punkt istder Ersteller m.E. aber schon hinweg, da das FA ja schon eine Anfrage gestellt hat u d demzufolge schon Bescheid wusste. In meinem beigefügten link steht das auch sehr schön drin.
Nachdem das FA jetzt von der Schenkung weiss, wird jetzt irgendwann der zweite Schritt kommen.
Nachdem das FA jetzt von der Schenkung weiss, wird jetzt irgendwann der zweite Schritt kommen.
Danke für die kompetenten Antworten.
Jetzt aber was anderes.
Ich möchte auf diesem Grundstück dieses Jahr ein Haus bauen. In 2013 sind Kosten angefallen wie:
- 6.000 Euro für Parzellenteilung und Vermesser, Grundbuchamt, Katasteramt
- Notargebühren
- Container für Grünbeseitigung
- Rechtsanwaltgebühren für Klärung von Wegerechten für Hausbau
usw.
Kann ich diese Kosten in meiner anstehenden Einkommenssteuererklärung 2013 absetzen? Oder sind diese gar nicht absetzbar ? Oder muss ich diese Kosten erst später angeben, wenn ich das fertige Einfamilienhaus abschreiben möchte ?
Jetzt aber was anderes.
Ich möchte auf diesem Grundstück dieses Jahr ein Haus bauen. In 2013 sind Kosten angefallen wie:
- 6.000 Euro für Parzellenteilung und Vermesser, Grundbuchamt, Katasteramt
- Notargebühren
- Container für Grünbeseitigung
- Rechtsanwaltgebühren für Klärung von Wegerechten für Hausbau
usw.
Kann ich diese Kosten in meiner anstehenden Einkommenssteuererklärung 2013 absetzen? Oder sind diese gar nicht absetzbar ? Oder muss ich diese Kosten erst später angeben, wenn ich das fertige Einfamilienhaus abschreiben möchte ?
P.S.
Ich möchte das Haus nicht vermieten sondern nur selber drin wohnen.
Ich möchte das Haus nicht vermieten sondern nur selber drin wohnen.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
183 | ||
87 | ||
73 | ||
66 | ||
50 | ||
44 | ||
39 | ||
35 | ||
32 | ||
31 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
26 | ||
24 | ||
23 | ||
23 | ||
21 | ||
21 | ||
20 | ||
19 | ||
15 | ||
15 |