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    Zwangsversteigerung - was gibt es zu beachten? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.20 16:09:59 von
    neuester Beitrag 05.10.20 07:07:40 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.331.653
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      schrieb am 30.09.20 16:09:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Hatte den schon mal jemand Interesse eine Immobilie zu erwerben, die Zwangsversteigert wurde?

      Wie und wo komme ich an die Info ob und wo was versteigert wird und muss ich als Teilnehmer irgendwelche Voraussetzungen erfüllen?

      Vielleicht kennt sich jemand aus oder kann sogar aus eigener Erfahrung berichten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.09.20 16:18:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Kannst nen Katalog kaufen oder online schauen wann/ wo was versteigert wird- brauchst auf jeden Fall Personalausweis und nen bestätigten Bundesbankscheck

      Gibt aber auf jeden Fall einiges zu beachten, ob es wirklich noch so viel Sinn macht bei so ner Zwangsversteigerung mitzumachen sei mal dahin gestellt... aber einen Versuch ist es wert, nur würde ich dir empfehlen da nicht nur hier im Forum sondern auch sonst noch bisschen mehr zu recherchieren
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.09.20 18:31:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      zwangsversteigerungen sind oft beim Amtsgericht ausgeschrieben. ... Ich meine auch das man was findet wenn man weiß was google ist.

      Besichtigung kannst bei zwangsversteigerungen i.d.R. vergesssen. D.h. man kauft durchaus die Katze im Sack
      Avatar
      schrieb am 30.09.20 22:08:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.238.580 von Vincent01 am 30.09.20 16:18:57
      Zitat von Vincent01: Kannst nen Katalog kaufen oder online schauen wann/ wo was versteigert wird- brauchst auf jeden Fall Personalausweis und nen bestätigten Bundesbankscheck


      Eine offizielle Seite der Amtsgerichte mit Terminen und Gutachten:

      www.zvg-portal.de

      Ist auch kostenlos.
      Avatar
      schrieb am 01.10.20 08:55:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo!

      Als Laie und auch ohne Vorkenntnisse würde ich bei einer Zwangsversteigerung nie mitmachen. Diese Form des Bieterverfahrens ist meiner Meinung nach mit vielen Unsicherheiten verbunden.

      Wie meine Vorschreiber bereits erwähnt haben, kann man sich auf der Seite vom Amtsgericht ( Amtsblatt des Gerichtsbezirks) über Versteigerungen informieren. Habe außerdem gelesen, dass Bieter bei einer Versteigerung häufig Sicherheitsleistungen von etwas 10% (kein Bargeld!) hinterlegen müssen. Es ist also entscheidend das notwendige Geld frei zur Verfügung zu haben.

      Wie bereits erwähnt wurde, ist oft eine Besichtigung des Objekts nicht möglich, da die momentanen Eigentümer nicht verpflichtet sind, Besichtigungen nicht durchzuführen. Man kann aber alle wichtigen Informationen über das Objekt in der Versteigerungsakte die bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts vorzufinden ist, einsehen.

      Ziemlich guten Artikel über Zwangsversteigerung gibt hier nachzulesen:
      https://www.hausverwalterscout.de/Magazin-tipps-zwangsverste…

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      schrieb am 01.10.20 09:34:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.238.457 von Claudi84 am 30.09.20 16:09:59Zwangsversteigerungen von Immos sind heikel.

      Wie schon von den Vorschreibern erwähnt, sind solche Zwangsversteigerungsverfahren bei den jeweiligen Amtsgerichten ausgeschrieben / angeschlagen.
      Auf jeden Fall das in der Akte enthaltene Gutachten aufmerksam lesen und, wenn man selbst wenig bis keine Ahnung hat, einen Fachmann hinzuziehen.

      Zu beachten ist, ob das Verfahren mit einem Makler oder rein von privat statt findet. Mit Makler ist die Anforderung des Gutachtens /Einsichtnahme in das Gutachten (ist dann online möglich) meist schon der Abschluss eines Vorvertrages, also das Kleingedruckte in den AGBs des Maklers beachten.
      Es gilt aber auch hier das gesetzlich garantierte, jedoch zeitlich befristete Rücktrittsrecht.

      Von Privat ist das etwas einfacher, ich würde da aber immer einen Besichtigungstermin versuchen zu vereinbaren. Zusätzlich zum Gutachten.
      Sollten sich Verkäufer und Käufer dabei über einen Handel einig werden, kann sogar das Verfahren 'abgeblasen', eingestellt werden.
      Jeder Termin im Zwangsversteigerungsverfahren kostet den Verkäufer bares Geld. ;)

      Auf jeden Fall sehr gut überlegen, bevor man sich eine solche Hütte ans Knie nagelt.
      Viel Glück !
      Avatar
      schrieb am 05.10.20 07:07:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Oha, dank eurer Rückmeldungen, weiß ich, dass ich lieber die Finger davon lasse.
      Wußte nicht, dass es do problematisch mit den Besichtigungsterminen ist, und eine Katze im Sack möchte man doch wirklich in kaufen...


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