spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.06.00 13:58:02 von
neuester Beitrag 08.07.00 15:08:26 von
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Ich bin bei einer Aktie über 20000 DM im Verlust.
Wenn ich Sie jetzt verkaufe, kann ich also 20000DM Verlust realisieren. Da ich von der Aktie überzeugt bin , möchte ich Sie wiederkaufen , muß ich dabei Wartezeiten beachten , damit mir das Finanzamt den Spekulationsverlust anerkennt ?
Wenn ich Sie jetzt verkaufe, kann ich also 20000DM Verlust realisieren. Da ich von der Aktie überzeugt bin , möchte ich Sie wiederkaufen , muß ich dabei Wartezeiten beachten , damit mir das Finanzamt den Spekulationsverlust anerkennt ?
Nein, mußt Du nicht. Der Rückkauf wird als vollständig neues Geschäft angesehen und dem Finanzamt ist es egal, ob und wann Du die Aktie schon mal gehalten hast.
Vorsicht, ich habe mal gelesen, dass Du nicht am selben Tag wiederkaufen darfst.
Indexchaot
Ihr Name scheint wohl Programm zu sein!
Natürlich ist es dem Finanzamt nicht egal.
Denn das Finanzamt könnte ganz schnell einen "Mißbrauch von
rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" gem. § 42 AO unterstellen.
Womöglich verlangt das Finanzamt also eine kleine Stellungnahme
oder Begründung für den Verkauf respektive Kauf der Aktien.
Über die Dauer der Wartezeit gibt es unter den Steuerexperten keine
klare Meinung. Eins ist jedoch klar: Zeitnah sollte der erneute Kauf
nicht sein, außer bei besonderen Gründen z.B. neue Kooperationen usw.
teuton_trader
Ihr Name scheint wohl Programm zu sein!
Natürlich ist es dem Finanzamt nicht egal.
Denn das Finanzamt könnte ganz schnell einen "Mißbrauch von
rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" gem. § 42 AO unterstellen.
Womöglich verlangt das Finanzamt also eine kleine Stellungnahme
oder Begründung für den Verkauf respektive Kauf der Aktien.
Über die Dauer der Wartezeit gibt es unter den Steuerexperten keine
klare Meinung. Eins ist jedoch klar: Zeitnah sollte der erneute Kauf
nicht sein, außer bei besonderen Gründen z.B. neue Kooperationen usw.
teuton_trader
Gut, am selben Tag würd ich sie vielleicht auch nicht wiederkaufen. Ansonsten kann ich natürlich jederzeit meinen bei Wertpapiergeschäften angefallenen Buchverlust realisieren und das Finanzamt kann mir wohl kaum Mißbrauch unterstellen, wenn ich die Aktie am nächsten Tag wieder kaufe, weil ich der Meinung bin, dass sich nun doch ein Aufwärtstrend herausbildet oder das die Aktie jetzt einen Boden gefunden hat. Ob ich damit richtig oder falsch liege, wird dann eben die Zukunft zeigen.
An Indexchaot
Jetzt erklären Sie doch mal begründet dem Finanzamt, wie Sie
innerhalb von 24 Stunden zu der Erkenntnis gekommen sind, daß
sich ein Boden gefunden hat bzw. sich ein Aufwärtstrend gebildet
hat und Sie diese Erkenntnis nicht schon vorher hatten.
-> Sie können es nicht erklären.
Nochmal an alle hier im Board: Die Leute vom Finanzamt mögen
vielleicht nicht immer die Motiviertesten sein, aber dumm sind
sie nicht.
teuton_trader
Jetzt erklären Sie doch mal begründet dem Finanzamt, wie Sie
innerhalb von 24 Stunden zu der Erkenntnis gekommen sind, daß
sich ein Boden gefunden hat bzw. sich ein Aufwärtstrend gebildet
hat und Sie diese Erkenntnis nicht schon vorher hatten.
-> Sie können es nicht erklären.
Nochmal an alle hier im Board: Die Leute vom Finanzamt mögen
vielleicht nicht immer die Motiviertesten sein, aber dumm sind
sie nicht.
teuton_trader
Alles Quatsch mit Mißbrauch und § 42 AO!
Ich bin seit 22 Jahren Finanzbeamter und mir ist kein Fall bekannt, der so entschieden worden wäre.
Du kannst die Aktie auch am selben Tag wieder zurückkaufen. Wenn du sie auch nur ein paar Pfennig billiger bekommst ,
so erübrigt sich schon eine Argumentation nach § 42 AO, weil du ja einen anderweitigen wirtschaftlichen
Vorteil hattest. § 42 AO rügt nur Gestaltungen, die ohne einen Steuervorteil wirtschaftlich sinnlos wären!
Zweifel könnten eigentlich nur aufkommen, wenn du sie teurer wieder zurückkaufst am gleichen Tag, aber das war
dann eben deine falsche Markteinschätzung!
Du hast ja auch den Nachteil, das deine Spekufrist von neuem zu laufen beginnt und das kann sich für dich auch nachteilig auswirken!
Beispiel:
Du kauftest eine Aktie am 10.8.1999 zu 100 EUR
Am 19.12.1999 steht sie bei 80 EUR und du verkaufst weil du Verluste in 99 brauchst, also Verlust -20 EUR
Rückkauf am selben Tag zu 81
Am 12.8. 2000 steht das Papier bei 200 und du verkaufst wieder, weil deiner Meinung nach ausgereizt!
Würde das Finanzamt die Geschäfte am 19.12.99 nicht anerkennen, fällt zwar der Verlust von -20 in 1999 weg aber du hättest dann auch +100
steuerfrei in 2000. Läßt man es so laufen, wie du die Geschäfte getätigt hast, dann bleibt der Verlust in 1999, du vesteuerst aber +119 in 2000!
Ich bin seit 22 Jahren Finanzbeamter und mir ist kein Fall bekannt, der so entschieden worden wäre.
Du kannst die Aktie auch am selben Tag wieder zurückkaufen. Wenn du sie auch nur ein paar Pfennig billiger bekommst ,
so erübrigt sich schon eine Argumentation nach § 42 AO, weil du ja einen anderweitigen wirtschaftlichen
Vorteil hattest. § 42 AO rügt nur Gestaltungen, die ohne einen Steuervorteil wirtschaftlich sinnlos wären!
Zweifel könnten eigentlich nur aufkommen, wenn du sie teurer wieder zurückkaufst am gleichen Tag, aber das war
dann eben deine falsche Markteinschätzung!
Du hast ja auch den Nachteil, das deine Spekufrist von neuem zu laufen beginnt und das kann sich für dich auch nachteilig auswirken!
Beispiel:
Du kauftest eine Aktie am 10.8.1999 zu 100 EUR
Am 19.12.1999 steht sie bei 80 EUR und du verkaufst weil du Verluste in 99 brauchst, also Verlust -20 EUR
Rückkauf am selben Tag zu 81
Am 12.8. 2000 steht das Papier bei 200 und du verkaufst wieder, weil deiner Meinung nach ausgereizt!
Würde das Finanzamt die Geschäfte am 19.12.99 nicht anerkennen, fällt zwar der Verlust von -20 in 1999 weg aber du hättest dann auch +100
steuerfrei in 2000. Läßt man es so laufen, wie du die Geschäfte getätigt hast, dann bleibt der Verlust in 1999, du vesteuerst aber +119 in 2000!
an teuton-trader
Nun erklären Sie mir mal bitte, was Tag für Tag Dutzende Day-Trader tun, ohne dass es vom Finanzamt beanstandet werden würde. Ich kann selbstverständlich morgens in eine Aktie reingehen, mittags Verlust realisieren und sie nachmittags wieder kaufen, um am Abend Gewinne mitzunehmen. Der (in diesem Falle sicherlich kurzfristige) Auf- ( oder respektive ein Abwärtstrend) läßt sich ganz einfach aus dem Intraday-Chart ableiten.
Nun erklären Sie mir mal bitte, was Tag für Tag Dutzende Day-Trader tun, ohne dass es vom Finanzamt beanstandet werden würde. Ich kann selbstverständlich morgens in eine Aktie reingehen, mittags Verlust realisieren und sie nachmittags wieder kaufen, um am Abend Gewinne mitzunehmen. Der (in diesem Falle sicherlich kurzfristige) Auf- ( oder respektive ein Abwärtstrend) läßt sich ganz einfach aus dem Intraday-Chart ableiten.
An Indexchaot
Durch die hohe Intensität der Transaktionen würde das Finanzamt bei
Day-Tradern nie die Unterstellung vornehmen, man verkaufe Aktien
um Steuern zu sparen.
Jedoch bei jemanden, der Aktien mit beispielsweise 80%-Verlust kurz
vor Ablauf der Jahresfrist verkauft und anschließend scheinbar
grundlos wieder kauft, kann man diese Unterstellung vornehmen.
An Geromino
Daß Sie in Ihren 22 Jahren FA noch nichts davon gehört haben, ist für mich keine Argumentation, da:
1. die Möglichkeiten des § 10d erst ab VAZ 1999 möglich
2. wer gab in der Vergangenheit schon Spekulationsgeschäfte an
3. in vielen Fällen betragsmäßig unbillig
4. verschiedene Methoden bei den FA
Mit freundlichem Gruß
teuton_trader
Durch die hohe Intensität der Transaktionen würde das Finanzamt bei
Day-Tradern nie die Unterstellung vornehmen, man verkaufe Aktien
um Steuern zu sparen.
Jedoch bei jemanden, der Aktien mit beispielsweise 80%-Verlust kurz
vor Ablauf der Jahresfrist verkauft und anschließend scheinbar
grundlos wieder kauft, kann man diese Unterstellung vornehmen.
An Geromino
Daß Sie in Ihren 22 Jahren FA noch nichts davon gehört haben, ist für mich keine Argumentation, da:
1. die Möglichkeiten des § 10d erst ab VAZ 1999 möglich
2. wer gab in der Vergangenheit schon Spekulationsgeschäfte an
3. in vielen Fällen betragsmäßig unbillig
4. verschiedene Methoden bei den FA
Mit freundlichem Gruß
teuton_trader
@ Teuton trader
Ihre Argumentation ist doch an den Haaren herbeigezogen. Das Finanzamt kann mir die Anlagedauer nicht vorschreiben und wird auch nicht versuchen, dies zu tun. Die Transaktionshäufigkeit allein kann kein Argument sein. So steht es mir als Langfristanleger durchaus frei, die eine oder andere Day-Trading Transaktion vorzunehmen, oder mich vielleicht mal im Positionstrading zu versuchen. Unterstellen kann mir das FA auch nichts, es müßte mir den Mißbrauch schon nachweisen. Auf eventuelle Anfrage seitens des FA eine schlüssige Begründung für den Wertpapierverkauf und anschließenden Kauf zu liefern, dürfte angesichts der Volatilität der Märkte niemandem schwerfallen.
Ihre Argumentation ist doch an den Haaren herbeigezogen. Das Finanzamt kann mir die Anlagedauer nicht vorschreiben und wird auch nicht versuchen, dies zu tun. Die Transaktionshäufigkeit allein kann kein Argument sein. So steht es mir als Langfristanleger durchaus frei, die eine oder andere Day-Trading Transaktion vorzunehmen, oder mich vielleicht mal im Positionstrading zu versuchen. Unterstellen kann mir das FA auch nichts, es müßte mir den Mißbrauch schon nachweisen. Auf eventuelle Anfrage seitens des FA eine schlüssige Begründung für den Wertpapierverkauf und anschließenden Kauf zu liefern, dürfte angesichts der Volatilität der Märkte niemandem schwerfallen.
Also bei dem Unsinn den Sie hier verbreiten Herr Teuton-Zocker, bereue ich eigentlich, daß ich mir die Mühe gemacht habe hier ein Statement abzugeben!
Mit dem Finanzamt um Markteinschätzungen streiten und dann einen Tatbestand des § 42 AO konstruieren, ROFL.....!
Solche "Besserwisser" wie Sie hängen heutzutage an den Unis rum , haben von Tuten und Blasen keine Ahnung und klugscheißen hier rum!!!!
Schon mal was von Erfahrungsaustausch gehört??? Den gibt es übrigens nicht nur zwischen Beamten verschiedener Finanzämter, sondern auch zwischen
Außendienstbeamten und Steuerberatern!
Und jetzt studieren Sie bitte schön weiter auf Kosten des Steuerzahlers , Sie Flasche!
Mit dem Finanzamt um Markteinschätzungen streiten und dann einen Tatbestand des § 42 AO konstruieren, ROFL.....!
Solche "Besserwisser" wie Sie hängen heutzutage an den Unis rum , haben von Tuten und Blasen keine Ahnung und klugscheißen hier rum!!!!
Schon mal was von Erfahrungsaustausch gehört??? Den gibt es übrigens nicht nur zwischen Beamten verschiedener Finanzämter, sondern auch zwischen
Außendienstbeamten und Steuerberatern!
Und jetzt studieren Sie bitte schön weiter auf Kosten des Steuerzahlers , Sie Flasche!
Nabend!
Ganz schön dicke Luft hier, dafür aber sehr kompetente Meinungen wie mir scheint.
Wenn ich eine Frage vortragen darf.
Mein FA ist dank der Ukraine ausgeschöpft. Wie gebe ich meine Zins- und Dividendeneinkünfte an? Anlage KSO und AUS ist mir klar.
1. Ukraine- Zins = Auslandseinkuft (AUS)? Oder doch KSO, weil Kapitalertrag?
2. Ich habe erst bei Überschreitung eine Steuerbescheinigung der Bank erhalten. Wenn ich angebe z.B. 4500 DM Einkünfte, lege aber nur die Steuerbescheinigung über 1600 DM bei, Glaubt mir das Finanzamt den Rest? Wie weise ich den Rest nach (Ich habe keinen Bock alle meine Zinsbescheinigungen einzureichen und das vielleicht noch im Orginal!)?
Mein Steuerprogramm sagt, das ich jeden Kapitalertrag mit Nummer des Nachweises einhacken soll.
3. Muß ich dafür eine Jahreserträgnisaufstellung bei der Bank anfordern, für den kompletten Nachweis der Einkünfte im Depot?
Das wäre nicht so toll, das kostet bei der Sparkasse 20 DM.
Wenn ja kann ich die Steuer an den Kosten beteiligen? Sonst bräuchte ich ja nicht 20 DM ausgeben, um meiner Steuerpflicht nachzukommen.
Ja , ja ich weiß das war viel, aber ich möchte steuerehrlich bleiben.
Die Paragraphen kann ich selbst lesen, aber da steht nix über die Praxis und für meine paar Kröten brauche ich keinen Steuerberater.
Gibt es da etwa Durchführungsverordnungen?
Danke für eine Antwort aus der Praxis
s0
Ganz schön dicke Luft hier, dafür aber sehr kompetente Meinungen wie mir scheint.
Wenn ich eine Frage vortragen darf.
Mein FA ist dank der Ukraine ausgeschöpft. Wie gebe ich meine Zins- und Dividendeneinkünfte an? Anlage KSO und AUS ist mir klar.
1. Ukraine- Zins = Auslandseinkuft (AUS)? Oder doch KSO, weil Kapitalertrag?
2. Ich habe erst bei Überschreitung eine Steuerbescheinigung der Bank erhalten. Wenn ich angebe z.B. 4500 DM Einkünfte, lege aber nur die Steuerbescheinigung über 1600 DM bei, Glaubt mir das Finanzamt den Rest? Wie weise ich den Rest nach (Ich habe keinen Bock alle meine Zinsbescheinigungen einzureichen und das vielleicht noch im Orginal!)?
Mein Steuerprogramm sagt, das ich jeden Kapitalertrag mit Nummer des Nachweises einhacken soll.
3. Muß ich dafür eine Jahreserträgnisaufstellung bei der Bank anfordern, für den kompletten Nachweis der Einkünfte im Depot?
Das wäre nicht so toll, das kostet bei der Sparkasse 20 DM.
Wenn ja kann ich die Steuer an den Kosten beteiligen? Sonst bräuchte ich ja nicht 20 DM ausgeben, um meiner Steuerpflicht nachzukommen.
Ja , ja ich weiß das war viel, aber ich möchte steuerehrlich bleiben.
Die Paragraphen kann ich selbst lesen, aber da steht nix über die Praxis und für meine paar Kröten brauche ich keinen Steuerberater.
Gibt es da etwa Durchführungsverordnungen?
Danke für eine Antwort aus der Praxis
s0
Nmorgen,
zuerst einmal zu sO:
> 1. Ukraine- Zins = Auslandseinkuft (AUS)? Oder doch KSO, weil Kapitalertrag?
Entweder oder gibt`s hier nicht. Die Anlage AUS ist -bis auf die zweite Seite- nicht dafür vorgesehen, Dokumentation von
Einkünften zu sein. Sie dient der Anrechnung ausländischer Steuern, Gewährung des avoir-fiscal oder der Begünstigung von
bestimmten Schiffahrtsbeteiligungen und der Erfassung nach DBA steuerfreier ausländischer Einkünfte.
Die steuerpflichtigen Einkünfte an sich sind in den übrigen Anlagen zur Steuererklärung (KSO,GSE etc.) anzugeben. Will heißen,
wenn bei Dir in der Ukraine keine ausländische Steuer (Quellensteuer) angefallen ist, kannst Du Dir die Anlage AUS sparen. Die
Einkünfte sind dann lediglich in der Anlage KSO bei den ausländischen Kapitalerträgen einzutragen. Wenn doch ausländische
Quellensteuer angefallen ist, mußt Du die Anlage KSO ausfüllen wie gerade beschrieben und zusätzlich auf der Anlage AUS die
Angaben zu den ukrainischen Zinsen, darauf entfallenden Werbungskosten und der Steuer machen.
> 2. Ich habe erst bei Überschreitung eine Steuerbescheinigung der Bank erhalten. Wenn ich angebe z.B. 4500 DM Einkünfte, lege aber nur die
Steuerbescheinigung über 1600 DM bei, Glaubt mir das Finanzamt den Rest? Wie weise ich den Rest nach (Ich habe keinen Bock alle meine
Zinsbescheinigungen einzureichen und das vielleicht noch im Orginal!)?
Mein Steuerprogramm sagt, das ich jeden Kapitalertrag mit Nummer des Nachweises einhacken soll.
Wenn Deine Angaben zu den Kapitalerträgen schlüssig sind, wird das FA keine Nachweise für die einzelnen Erträge anfordern. Auf
jeden Fall ist jedoch die Steuerbescheinigung im Original beizufügen.
> 3. Muß ich dafür eine Jahreserträgnisaufstellung bei der Bank anfordern, für den kompletten Nachweis der Einkünfte im Depot?
Das wäre nicht so toll, das kostet bei der Sparkasse 20 DM.
Wenn ja kann ich die Steuer an den Kosten beteiligen? Sonst bräuchte ich ja nicht 20 DM ausgeben, um meiner Steuerpflicht nachzukommen.
Bei dem Kapital, das hinter 4.500 DM Erträgen steckt, dürften 20 DM doch nicht soooo tragisch sein, oder bist Du Schwabe ;-) ?
Wenn das FA die Erträgnisaufstellung tatsächlich anfordern sollte, wären die Gebühren hierfür Werbungskosten. Der Staat beteiligt
sich also an den satten Kosten.
und jetzt zu den anderen:
Der Gedanke, der hinter dem Ausgangsposting steckt, ist ein Gestaltungsmißbrauch, wie er nicht reiner sein könnte. Einziger Zweck
des Handelns = Steuern sparen, wirtschaftlich also unbegründet.
Die Frage ist lediglich, ob das FA dahinter kommt und wie der Sachverhalt tatsächlich verwirklicht wurde. Wenn man sich für den
Verkauf und den Rückkauf eine Ausrede einfallen läßt, müßte die schon stichhaltig sein und vor allem ebenso begründet werden. Es
mag Fälle geben, in denen das aufgrund der Marktentwicklung möglich ist, in anderen wird man sehen, daß es an den Haaren herbei-
gezogen ist. Hängt vom Einzelfall ab.
Des weiteren hängt es davon ab, ob der Sachbearbeiter im FA die Problematik überhaupt erkennt, ob er Zeit hat, sich darum zu
kümmern und ob er überhaupt Ahnung vom Geschehen hat. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß beim FA schon die dicksten Kloppse
durchgegangen sind (sei es aus Unwissenheit, Ignoranz oder Flüchtigkeit). Eine pauschale Antwort kann auf das Posting daher nicht
gegeben werden.
Zu Geronimo möchte ich bemerken, daß ich dessen Ton hier als fehl am Platze empfinde. Derartige Gebärden mögen in den Talkshows
der Privaten für einiges Gelächter und Beifallhaschen sorgen, in einem Forum wie diesem halte ich ein auf Sachlichkeit reduziertes
Auftreten für angebracht. Insbesondere haben Beleidigungen hier nichts zu suchen. Das Internet ist kein Medium für Beschimpfungen
(unter dem Motto "und willst Du nicht mein Bruder sein, so schlage ich Dir den Schädel ein") sondern eines für Informationsweitergabe.
Abweichende Auffassungen können auch anders als im Neanderthaler-Stil ausgetauscht werden.
Wenn Sie, Geronimo, tatsächlich beim FA arbeiten sollten, was ich nicht so recht glauben möchte, haben Sie Ihren Kollegen mit Ihrem
Auftreten einen wahren Bärendienst erwiesen.
El Arrollador
zuerst einmal zu sO:
> 1. Ukraine- Zins = Auslandseinkuft (AUS)? Oder doch KSO, weil Kapitalertrag?
Entweder oder gibt`s hier nicht. Die Anlage AUS ist -bis auf die zweite Seite- nicht dafür vorgesehen, Dokumentation von
Einkünften zu sein. Sie dient der Anrechnung ausländischer Steuern, Gewährung des avoir-fiscal oder der Begünstigung von
bestimmten Schiffahrtsbeteiligungen und der Erfassung nach DBA steuerfreier ausländischer Einkünfte.
Die steuerpflichtigen Einkünfte an sich sind in den übrigen Anlagen zur Steuererklärung (KSO,GSE etc.) anzugeben. Will heißen,
wenn bei Dir in der Ukraine keine ausländische Steuer (Quellensteuer) angefallen ist, kannst Du Dir die Anlage AUS sparen. Die
Einkünfte sind dann lediglich in der Anlage KSO bei den ausländischen Kapitalerträgen einzutragen. Wenn doch ausländische
Quellensteuer angefallen ist, mußt Du die Anlage KSO ausfüllen wie gerade beschrieben und zusätzlich auf der Anlage AUS die
Angaben zu den ukrainischen Zinsen, darauf entfallenden Werbungskosten und der Steuer machen.
> 2. Ich habe erst bei Überschreitung eine Steuerbescheinigung der Bank erhalten. Wenn ich angebe z.B. 4500 DM Einkünfte, lege aber nur die
Steuerbescheinigung über 1600 DM bei, Glaubt mir das Finanzamt den Rest? Wie weise ich den Rest nach (Ich habe keinen Bock alle meine
Zinsbescheinigungen einzureichen und das vielleicht noch im Orginal!)?
Mein Steuerprogramm sagt, das ich jeden Kapitalertrag mit Nummer des Nachweises einhacken soll.
Wenn Deine Angaben zu den Kapitalerträgen schlüssig sind, wird das FA keine Nachweise für die einzelnen Erträge anfordern. Auf
jeden Fall ist jedoch die Steuerbescheinigung im Original beizufügen.
> 3. Muß ich dafür eine Jahreserträgnisaufstellung bei der Bank anfordern, für den kompletten Nachweis der Einkünfte im Depot?
Das wäre nicht so toll, das kostet bei der Sparkasse 20 DM.
Wenn ja kann ich die Steuer an den Kosten beteiligen? Sonst bräuchte ich ja nicht 20 DM ausgeben, um meiner Steuerpflicht nachzukommen.
Bei dem Kapital, das hinter 4.500 DM Erträgen steckt, dürften 20 DM doch nicht soooo tragisch sein, oder bist Du Schwabe ;-) ?
Wenn das FA die Erträgnisaufstellung tatsächlich anfordern sollte, wären die Gebühren hierfür Werbungskosten. Der Staat beteiligt
sich also an den satten Kosten.
und jetzt zu den anderen:
Der Gedanke, der hinter dem Ausgangsposting steckt, ist ein Gestaltungsmißbrauch, wie er nicht reiner sein könnte. Einziger Zweck
des Handelns = Steuern sparen, wirtschaftlich also unbegründet.
Die Frage ist lediglich, ob das FA dahinter kommt und wie der Sachverhalt tatsächlich verwirklicht wurde. Wenn man sich für den
Verkauf und den Rückkauf eine Ausrede einfallen läßt, müßte die schon stichhaltig sein und vor allem ebenso begründet werden. Es
mag Fälle geben, in denen das aufgrund der Marktentwicklung möglich ist, in anderen wird man sehen, daß es an den Haaren herbei-
gezogen ist. Hängt vom Einzelfall ab.
Des weiteren hängt es davon ab, ob der Sachbearbeiter im FA die Problematik überhaupt erkennt, ob er Zeit hat, sich darum zu
kümmern und ob er überhaupt Ahnung vom Geschehen hat. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß beim FA schon die dicksten Kloppse
durchgegangen sind (sei es aus Unwissenheit, Ignoranz oder Flüchtigkeit). Eine pauschale Antwort kann auf das Posting daher nicht
gegeben werden.
Zu Geronimo möchte ich bemerken, daß ich dessen Ton hier als fehl am Platze empfinde. Derartige Gebärden mögen in den Talkshows
der Privaten für einiges Gelächter und Beifallhaschen sorgen, in einem Forum wie diesem halte ich ein auf Sachlichkeit reduziertes
Auftreten für angebracht. Insbesondere haben Beleidigungen hier nichts zu suchen. Das Internet ist kein Medium für Beschimpfungen
(unter dem Motto "und willst Du nicht mein Bruder sein, so schlage ich Dir den Schädel ein") sondern eines für Informationsweitergabe.
Abweichende Auffassungen können auch anders als im Neanderthaler-Stil ausgetauscht werden.
Wenn Sie, Geronimo, tatsächlich beim FA arbeiten sollten, was ich nicht so recht glauben möchte, haben Sie Ihren Kollegen mit Ihrem
Auftreten einen wahren Bärendienst erwiesen.
El Arrollador
Hallo s0
Ich schlage vor, Ihren interessanten Beitrag vom Kollegen Geromino
(s.o.) beantworten zu lassen, denn schließlich war dieser 22 Jahren
beim Finanzamt ... LOL - und die anderen sind ja sowieso alles nur
Stümper.
Allerdings halte ich eine Antwort von einem angeblichen Finanzbeamten,
der hier jeglichen Anstand und Höflichkeit vermissen läßt und es in
über einem Jahr auf ganze sieben Beiträge gebracht hat, für höchst
unwahrscheinlich.
Daher mein Apell an alle hier im Board:
Trotz unterschiedlicher Steuerrechtsauffassungen sollte man den
höflichen Umgangston wahren und nicht persönlich werden a la Geromino,
dessen Beitrag eher ins Consors-Board passen würde und damit
möglicherweise zeigt, wessen Geistes Kind er ist.
Mit freundlichen Grüßen
teuton_trader
Ich schlage vor, Ihren interessanten Beitrag vom Kollegen Geromino
(s.o.) beantworten zu lassen, denn schließlich war dieser 22 Jahren
beim Finanzamt ... LOL - und die anderen sind ja sowieso alles nur
Stümper.
Allerdings halte ich eine Antwort von einem angeblichen Finanzbeamten,
der hier jeglichen Anstand und Höflichkeit vermissen läßt und es in
über einem Jahr auf ganze sieben Beiträge gebracht hat, für höchst
unwahrscheinlich.
Daher mein Apell an alle hier im Board:
Trotz unterschiedlicher Steuerrechtsauffassungen sollte man den
höflichen Umgangston wahren und nicht persönlich werden a la Geromino,
dessen Beitrag eher ins Consors-Board passen würde und damit
möglicherweise zeigt, wessen Geistes Kind er ist.
Mit freundlichen Grüßen
teuton_trader
An El Arrollador
wegen der zeitlichen Überlappung unserer Beiträge hätte ich mir
meinen eigentlich sparen können. Sie sprechen mir förmlich aus
der Seele.
Danke
teuton_trader
wegen der zeitlichen Überlappung unserer Beiträge hätte ich mir
meinen eigentlich sparen können. Sie sprechen mir förmlich aus
der Seele.
Danke
teuton_trader
!
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Mahlzeit!
Vielen Dank für die prompte Antwort. Damit hätte ich an diesem sonnigen Sonnabend ja nicht gerechnet.
Nein, ich bin kein Schwabe, aber ich findes es ne Frechheit, 20 DM für ne Bescheinigung zu verlangen, die man zur Erfüllung der Bürgerpflichten benötigt.
Bei 5 Konten sind das immerhin 100 DM.
ciao
s0
Vielen Dank für die prompte Antwort. Damit hätte ich an diesem sonnigen Sonnabend ja nicht gerechnet.
Nein, ich bin kein Schwabe, aber ich findes es ne Frechheit, 20 DM für ne Bescheinigung zu verlangen, die man zur Erfüllung der Bürgerpflichten benötigt.
Bei 5 Konten sind das immerhin 100 DM.
ciao
s0
Ups, noch was vergessen.
Auf ner Zinsbescheinigung steht: Die Anrechnung von fiktiver Quellensteuer ist möglich.
Wie geht dat? Ich hab gehört, man muß da an den ausländischen Staat herantreten oder glaubt mir das etwa der Finanzbeamte?
Danke und sonniges Wochenende
s0
Auf ner Zinsbescheinigung steht: Die Anrechnung von fiktiver Quellensteuer ist möglich.
Wie geht dat? Ich hab gehört, man muß da an den ausländischen Staat herantreten oder glaubt mir das etwa der Finanzbeamte?
Danke und sonniges Wochenende
s0
Nmahlzeit sO,
bei der Anrechnung fiktiver Steuern mußt Du nicht auf Glauben hoffen. Das FA ist doch keine Kirche...obwohl da manchmal auch nur
beten hilft ;-)
Es muß aus Deinen Unterlagen ersichtlich sein, um welche Sorte Kapitalerträge es sich handelt, weil bei der Anrechnung von fiktiven
Steuern oft unterschieden wird zwischen Zinsen und Dividenden. Des weiteren treten, abhängig vom betroffenen Staat,
Besonderheiten hinzu (z.B. Aktivitätsklausel bei Brasilien oder Begrenzung der Anrechnung bei Indien), die aber dann das FA
anhand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), in denen die fiktive Quellensteueranrechnung geregelt ist, im einzelnen prüft. Daher
hat das nichts mit Glauben zu tun. Du mußt Dich auch nicht an diesen Staat wenden. Ob eine fiktive Anrechnung möglich ist, wird im
DBA geregelt und ist somit dem deutschen FA bekannt.
Ich sage aber schon einmal dazu, daß eine Anrechnung (ob fiktiv oder tatsächlich) ausländischer Steuern nur soweit möglich ist, als
auf diese speziellen ausländischen Einkünfte deutsche Steuer entfällt. Du bekommst also nie ausländische Steuer über Deine
Steuererklärung erstattet sondern sie reduziert nur die deutsche auf max. 0 DM (bezogen auf diese Kapitalerträge). Wenn Du also mit
dem Sparerfreibetrag und Deinen Werbungskosten so hoch liegst, daß die Einkünfte (Ertrag abzgl. Freibetrag und Kosten) 0 DM
oder weniger betragen, kannst Du auch keine ausländische Quellensteuer anrechnen, da deutsche Steuer insoweit schon auf 0 DM.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.
El Arrollador
bei der Anrechnung fiktiver Steuern mußt Du nicht auf Glauben hoffen. Das FA ist doch keine Kirche...obwohl da manchmal auch nur
beten hilft ;-)
Es muß aus Deinen Unterlagen ersichtlich sein, um welche Sorte Kapitalerträge es sich handelt, weil bei der Anrechnung von fiktiven
Steuern oft unterschieden wird zwischen Zinsen und Dividenden. Des weiteren treten, abhängig vom betroffenen Staat,
Besonderheiten hinzu (z.B. Aktivitätsklausel bei Brasilien oder Begrenzung der Anrechnung bei Indien), die aber dann das FA
anhand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), in denen die fiktive Quellensteueranrechnung geregelt ist, im einzelnen prüft. Daher
hat das nichts mit Glauben zu tun. Du mußt Dich auch nicht an diesen Staat wenden. Ob eine fiktive Anrechnung möglich ist, wird im
DBA geregelt und ist somit dem deutschen FA bekannt.
Ich sage aber schon einmal dazu, daß eine Anrechnung (ob fiktiv oder tatsächlich) ausländischer Steuern nur soweit möglich ist, als
auf diese speziellen ausländischen Einkünfte deutsche Steuer entfällt. Du bekommst also nie ausländische Steuer über Deine
Steuererklärung erstattet sondern sie reduziert nur die deutsche auf max. 0 DM (bezogen auf diese Kapitalerträge). Wenn Du also mit
dem Sparerfreibetrag und Deinen Werbungskosten so hoch liegst, daß die Einkünfte (Ertrag abzgl. Freibetrag und Kosten) 0 DM
oder weniger betragen, kannst Du auch keine ausländische Quellensteuer anrechnen, da deutsche Steuer insoweit schon auf 0 DM.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.
El Arrollador
Hallo miteinander,
ich hätt hier mal ne Frage über ein Thema welches hier im ganzen Board sogut wie
nie auftaucht. Es geht um die liebe Krankenkasse.
Kann die Krankenkasse meine Spekulationsgewinne zur Beitragsermittlung heranziehen?
Wie versichern sich eigentlich Leute die vom Traden leben? Außer es sind noch Studenten, da
gehts natürlich einfach und billig.
Hab mal wo gelesen das Einkünfte aus privaten Spekulationsgeschäften nicht dem Zugriff
der Kassen unterliegen.
Wer weiß genaueres??
Danke
ich hätt hier mal ne Frage über ein Thema welches hier im ganzen Board sogut wie
nie auftaucht. Es geht um die liebe Krankenkasse.
Kann die Krankenkasse meine Spekulationsgewinne zur Beitragsermittlung heranziehen?
Wie versichern sich eigentlich Leute die vom Traden leben? Außer es sind noch Studenten, da
gehts natürlich einfach und billig.
Hab mal wo gelesen das Einkünfte aus privaten Spekulationsgeschäften nicht dem Zugriff
der Kassen unterliegen.
Wer weiß genaueres??
Danke
@weili,
die liebe Frau Fischer hat zwar Ideen in bezug auf SV-Beiträge auf solche Einnahmen, aber derzeit ist dies definitiv nicht so.
Wie versichern sich eigentlich Leute... Na ja, man kann sich ja wohl immer freiwillig versichern (sollt man auch), das machen ja auch Selbständige, die nicht mit Aktien sondern sonstwie ihr Geld verdienen.
Gruß
die liebe Frau Fischer hat zwar Ideen in bezug auf SV-Beiträge auf solche Einnahmen, aber derzeit ist dies definitiv nicht so.
Wie versichern sich eigentlich Leute... Na ja, man kann sich ja wohl immer freiwillig versichern (sollt man auch), das machen ja auch Selbständige, die nicht mit Aktien sondern sonstwie ihr Geld verdienen.
Gruß
Vielen Dank Allah!
Da muß ich also doch die Zinsbescheinigung einreichen, da steht nämlich unten drunter : Fiktive Ausländische Quellensteuer 15 %.....
Da ich aber Steuern auf meine Kapitaleinkünfte bezahlen darf, dürfte die Anrechnung also was bringen (obwohl der FA bei dieser Zinszahlung noch ausgereicht hat).
Was macht Ihr eigentlich so, wenn Ihr Euch so prima auskennt?
Beim Fiskus arbeiten? Steuern hinterziehen? Mit der Steuer streiten?
Danke s0
Da muß ich also doch die Zinsbescheinigung einreichen, da steht nämlich unten drunter : Fiktive Ausländische Quellensteuer 15 %.....
Da ich aber Steuern auf meine Kapitaleinkünfte bezahlen darf, dürfte die Anrechnung also was bringen (obwohl der FA bei dieser Zinszahlung noch ausgereicht hat).
Was macht Ihr eigentlich so, wenn Ihr Euch so prima auskennt?
Beim Fiskus arbeiten? Steuern hinterziehen? Mit der Steuer streiten?
Danke s0
Zitat Geronimo : "Schon mal was von Erfahrungsaustasch gehört? Den gibt es ....... auch zwischen
Außendienstmitarbeitern des Finanzamts und Steuerberatern!"
Genau auf so einer Arbeitsgemeinschaft der Steuerberaterkammer wurden wir auf den Zusammenhang
"§ 42 AO + der geschilderten Situation (Realisierung von Buchverlusten und anschließender Wiederkauf
bei Wertpapieren)" von einem AD-Beamten des Finanzamts aufmerksam gemacht !! Ich werde deinen
Vorgesetzten mal fragen ob er sich mit dir in Verbindung setzten will.
Also wenn du 22 Jahre beim Finanzamt bist stellt sich die Frage ob nicht du die Flasche bist? Ist der
Hausmeister beim FA eigentlich auch Beamter?
Urteile sind zu diesem Fall noch nicht ergangen, aber deine Aussage zeigt mir, daß du ein Sesselfurzer
auf dem Wissensstand von vorgestern bist!
Mr. Z.
Außendienstmitarbeitern des Finanzamts und Steuerberatern!"
Genau auf so einer Arbeitsgemeinschaft der Steuerberaterkammer wurden wir auf den Zusammenhang
"§ 42 AO + der geschilderten Situation (Realisierung von Buchverlusten und anschließender Wiederkauf
bei Wertpapieren)" von einem AD-Beamten des Finanzamts aufmerksam gemacht !! Ich werde deinen
Vorgesetzten mal fragen ob er sich mit dir in Verbindung setzten will.
Also wenn du 22 Jahre beim Finanzamt bist stellt sich die Frage ob nicht du die Flasche bist? Ist der
Hausmeister beim FA eigentlich auch Beamter?
Urteile sind zu diesem Fall noch nicht ergangen, aber deine Aussage zeigt mir, daß du ein Sesselfurzer
auf dem Wissensstand von vorgestern bist!
Mr. Z.
Wortwahl bitte nicht so ernst nehmen, sinngemäß schon !
Ich gelobe Besserung!
Ich gelobe Besserung!
Hallo (s)pecunia,
danke für die Antwort.
Falls du noch da bist:
Ich bin bereits freiwillig versichert da ich wg. Erkrankung derzeit eine Rente erhalte.
Die Kasse macht aber Druck und will wissen von was ich meinen laufenden Lebensunterhalt
bestreite. Und da die paar Märker aus der Rente nicht ausreichen betätige ich
mich an der Börse, nicht erst seit gestern, hab schon vor 9 Jahren begonnen.
Meinst du die können den Beitrag erhöhen und meine Gewinne oder auch meine
Ersparnisse dafür als Begründung heranziehen? Hab im Internet darüber
sogut wie nichts gefunden, und bei der Kasse anrufen will ich nicht da die sonst
Lunte riechen. Irgendwo hab ich noch gelesen daß bei freiwilliger Versicherung
die allg. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Beurteilung herangezogen wird.
Hört sich nach Kaugummiparagraph an.
Falls mir jemand weiterhelfen könnte wär ich sehr dankbar.
Danke im vorraus, wäre echt nett.
danke für die Antwort.
Falls du noch da bist:
Ich bin bereits freiwillig versichert da ich wg. Erkrankung derzeit eine Rente erhalte.
Die Kasse macht aber Druck und will wissen von was ich meinen laufenden Lebensunterhalt
bestreite. Und da die paar Märker aus der Rente nicht ausreichen betätige ich
mich an der Börse, nicht erst seit gestern, hab schon vor 9 Jahren begonnen.
Meinst du die können den Beitrag erhöhen und meine Gewinne oder auch meine
Ersparnisse dafür als Begründung heranziehen? Hab im Internet darüber
sogut wie nichts gefunden, und bei der Kasse anrufen will ich nicht da die sonst
Lunte riechen. Irgendwo hab ich noch gelesen daß bei freiwilliger Versicherung
die allg. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Beurteilung herangezogen wird.
Hört sich nach Kaugummiparagraph an.
Falls mir jemand weiterhelfen könnte wär ich sehr dankbar.
Danke im vorraus, wäre echt nett.
@weili,
bin gerade wieder da.
Weiß es aber leider nicht, kenne aber jemand der es wissen sollte.
Melde mich übers Wochenende wieder.
Subjektiv würde ich auch sagen, ist kaugummimäßig,ich weiß nicht, ob Du auch eine private SV-Prüfung kriegen kannst.
Gruß (s)pecunia
bin gerade wieder da.
Weiß es aber leider nicht, kenne aber jemand der es wissen sollte.
Melde mich übers Wochenende wieder.
Subjektiv würde ich auch sagen, ist kaugummimäßig,ich weiß nicht, ob Du auch eine private SV-Prüfung kriegen kannst.
Gruß (s)pecunia
Ich muß sagen, die Beiträge hier sind ja, bis auf wenige Ausnahmen, hier richtig interessant und zeigen wissen an. Zu der Krankenkassenfrage, man sollte natürlich unterscheiden:
privat versichert: Beitragshöhe ist nicht vom Einkommen abhängig
freiwillig gesetzlich versichert: Beitragshöhe ist vom Einkommen abhängig, es zählen auch Kapital-, vermietungs-, und natürlich auch Spekulationsgewinne dazu, im übrigen ohne die steuerlichen Freigrenzen
Es kann also teuer werden.
Noch zu dem Thema Finanzbeamte, auch die sind nicht doof, und kennen die Problematik, da aber oft nur eine stichprobenhafte Prüfung durchgeführt werden, Zeitmangel!!!!, kann man Glück haben oder auch nicht. Nur wenn der Beamte meint, er prüft jetzt den Fall genau, dann nimmt er sich auch die Zeit.
privat versichert: Beitragshöhe ist nicht vom Einkommen abhängig
freiwillig gesetzlich versichert: Beitragshöhe ist vom Einkommen abhängig, es zählen auch Kapital-, vermietungs-, und natürlich auch Spekulationsgewinne dazu, im übrigen ohne die steuerlichen Freigrenzen
Es kann also teuer werden.
Noch zu dem Thema Finanzbeamte, auch die sind nicht doof, und kennen die Problematik, da aber oft nur eine stichprobenhafte Prüfung durchgeführt werden, Zeitmangel!!!!, kann man Glück haben oder auch nicht. Nur wenn der Beamte meint, er prüft jetzt den Fall genau, dann nimmt er sich auch die Zeit.
An Mocwai
zum Thema freiwillige KV
gesetzlich versichert ist jeder, der entweder Einkünfte nach §19 oder
auch § 22 bezieht.
Dagegen ist man freiwillig versichert, wenn man die
Beitragsbemessungsgrenze von 6.450 DM pro Monat längerfristig über-
schreitet und sich nicht privat versichern lassen will.
Demnach können Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpach-
tung und Spekulationsgeschäfte nicht berücksichtigt werden. Die
Beiträge für die freiwillige KV werden monatlich an die KK entrichtet.
Nur wie wollen Sie denn z.B. ihre monatlichen Spekugewinne ermitteln?
Was wäre, wenn Sie gar keine hätten? Sie hätten keine BMGr.
Nach meinen Kenntnisstand heißt das also, daß Kapitalvermögen, Verm.
und Verpachtung usw. nicht berücksichtigt werden, auch wenn unsere
gnädige Frau Fischer etwas anderes vorgeschlagen hat.
Auch technisch halte ich die Durchsetzung bzw. Überwachung seitens
der Krankenkassen für äußerst schwierig und kostspielig und damit für
reinen Blödsinn.
teuton_trader
zum Thema freiwillige KV
gesetzlich versichert ist jeder, der entweder Einkünfte nach §19 oder
auch § 22 bezieht.
Dagegen ist man freiwillig versichert, wenn man die
Beitragsbemessungsgrenze von 6.450 DM pro Monat längerfristig über-
schreitet und sich nicht privat versichern lassen will.
Demnach können Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpach-
tung und Spekulationsgeschäfte nicht berücksichtigt werden. Die
Beiträge für die freiwillige KV werden monatlich an die KK entrichtet.
Nur wie wollen Sie denn z.B. ihre monatlichen Spekugewinne ermitteln?
Was wäre, wenn Sie gar keine hätten? Sie hätten keine BMGr.
Nach meinen Kenntnisstand heißt das also, daß Kapitalvermögen, Verm.
und Verpachtung usw. nicht berücksichtigt werden, auch wenn unsere
gnädige Frau Fischer etwas anderes vorgeschlagen hat.
Auch technisch halte ich die Durchsetzung bzw. Überwachung seitens
der Krankenkassen für äußerst schwierig und kostspielig und damit für
reinen Blödsinn.
teuton_trader
Erstmal danke für eure Antworten.
@Mocwai:
Ich denke nicht das man Spekugewinne ranziehen kann.
Die sind ja im vorraus garnicht planbar und auch nicht unbedingt regelmäßig (bin
kein Trader). Ausserdem müßt ich ja dann heuer was rauskriegen von der Kasse,
im Moment siehts nämlich schlecht im Depot aus.
Ich habe gehört man kann sich bei den Versicherstenältesten erkundigen,
weiß jemand bei welchem Verband/Institution die erreichbar sind?
Also schönes Wochenende, auch wenns grad wieder Herbst wird.
@Mocwai:
Ich denke nicht das man Spekugewinne ranziehen kann.
Die sind ja im vorraus garnicht planbar und auch nicht unbedingt regelmäßig (bin
kein Trader). Ausserdem müßt ich ja dann heuer was rauskriegen von der Kasse,
im Moment siehts nämlich schlecht im Depot aus.
Ich habe gehört man kann sich bei den Versicherstenältesten erkundigen,
weiß jemand bei welchem Verband/Institution die erreichbar sind?
Also schönes Wochenende, auch wenns grad wieder Herbst wird.
Hi
Mal etwas grundsätzliches zur angesprochenen Verlustrealisierung:
Jedes Wertpapiergeschäft ist einzeln zu beurteilen.
Fall das Geschäft - der Verkauf der Aktie - ausschließlich aus
steuerlichen Gründen erfolgt, kann § 42 AO (Mißbrauch von
Gestaltungsmöglichkeiten) angewendet werden. Wenn irgendwelche
wirtschaftlichen Gründe dem Entschluß zugrunde liegen, ist die
Anwendung von § 42 AO ausgeschlossen.
Falls die Aktie z. B. am Vormittag verkauft wird und am Nachmittag
des gleichen Tages aufgrund einer positiven Analystenempfehlung
zurückgekauft wird, liegen wirtschaftliche Gründe vor. Ich würde
bei solchen Gestaltungen dringend empfehlen, die wirtschaftlichen
Entscheidungen zu dokumentieren. Dieses íst beim Steuerstreit äußerst
hilfreich. Im Steuerrecht ist es meistens wie beim Skat -"Wer schreibt, der bleibt."
Zur Krankenkassenproblematik weise ich darauf hin, daß die Kassen
nunmehr regelmäßig Einkommensteuerbescheide - auch für die Vergangen-
heit - anfordern.
mfG
Reginald
Mal etwas grundsätzliches zur angesprochenen Verlustrealisierung:
Jedes Wertpapiergeschäft ist einzeln zu beurteilen.
Fall das Geschäft - der Verkauf der Aktie - ausschließlich aus
steuerlichen Gründen erfolgt, kann § 42 AO (Mißbrauch von
Gestaltungsmöglichkeiten) angewendet werden. Wenn irgendwelche
wirtschaftlichen Gründe dem Entschluß zugrunde liegen, ist die
Anwendung von § 42 AO ausgeschlossen.
Falls die Aktie z. B. am Vormittag verkauft wird und am Nachmittag
des gleichen Tages aufgrund einer positiven Analystenempfehlung
zurückgekauft wird, liegen wirtschaftliche Gründe vor. Ich würde
bei solchen Gestaltungen dringend empfehlen, die wirtschaftlichen
Entscheidungen zu dokumentieren. Dieses íst beim Steuerstreit äußerst
hilfreich. Im Steuerrecht ist es meistens wie beim Skat -"Wer schreibt, der bleibt."
Zur Krankenkassenproblematik weise ich darauf hin, daß die Kassen
nunmehr regelmäßig Einkommensteuerbescheide - auch für die Vergangen-
heit - anfordern.
mfG
Reginald
Beitragspflichtige Einnahmen des Arbeitnehmers (= Arbeitsentgelt) werden bei der Beitragsberechnung nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (= Beitragsbemessungsgrenze) zugrunde gelegt. Diese Grenze passt sich der Entwicklung des Arbeitsentgelts an und wird jedes Jahr neu festgelegt. Höhe 2000: 6.450 DM monatlich in den alten und 5.325 DM monatlich in den neuen Bundesländern. Für freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse (Freiwillige Krankenversicherung) wird die Beitragsbemessung durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt (§ 240 SGB V). Damit soll sichergestellt werden, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.
Quelle: AOK
teuton_trader
Quelle: AOK
teuton_trader
@weili
@teuton-Trader
Du kriegst von der KK einen Fragebogen, wo Du Dein Einkommen angeben mußt.
Logischerweise gehört Vermietung und Verpachtung und Kapitaleinkünfte dazu !
Spekugewinne im Prinzip nein.
Wenn Du genügend angibst wird die KK zufrieden sein. Wenn Du aber behauptest, von DM 1000 im Monat zu leben, werden sie nachhaken. Kannst Du dann nicht begründen, wie Du damit wirklich leben kannst, können Sie dich im Zweifel einschätzen oder mit dem Höchstbetrag (zZ. Ca. 800-900 DM ) einstufen.
Du kannst ja aber auch mal bei einer anderen KK anrufen, als bei Deiner.
Gruß (s)pecunia
@teuton-Trader
Du kriegst von der KK einen Fragebogen, wo Du Dein Einkommen angeben mußt.
Logischerweise gehört Vermietung und Verpachtung und Kapitaleinkünfte dazu !
Spekugewinne im Prinzip nein.
Wenn Du genügend angibst wird die KK zufrieden sein. Wenn Du aber behauptest, von DM 1000 im Monat zu leben, werden sie nachhaken. Kannst Du dann nicht begründen, wie Du damit wirklich leben kannst, können Sie dich im Zweifel einschätzen oder mit dem Höchstbetrag (zZ. Ca. 800-900 DM ) einstufen.
Du kannst ja aber auch mal bei einer anderen KK anrufen, als bei Deiner.
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