letsbuyit news zur Einstweiligen Verfügung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.07.00 13:36:59 von
neuester Beitrag 08.07.02 20:35:20 von
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@all
Habe gerade mit der Pressestelle des OLG Hamburg telefoniert. Die Verhandlung über die Berufung gegen die Einstweilige Verfügung findet am 10.08.00 um 10:30 vor dem OLG Hamburg statt. Eine Aussage über die Aussichten durfte die Dame von der Pressestelle nicht machen. Sie meinte nur, der Senat hätte sich mit der Sache noch nicht eingehend befasst. Also ist Geduld angesagt.
Gruß vom
Weihnachtsmann
Habe gerade mit der Pressestelle des OLG Hamburg telefoniert. Die Verhandlung über die Berufung gegen die Einstweilige Verfügung findet am 10.08.00 um 10:30 vor dem OLG Hamburg statt. Eine Aussage über die Aussichten durfte die Dame von der Pressestelle nicht machen. Sie meinte nur, der Senat hätte sich mit der Sache noch nicht eingehend befasst. Also ist Geduld angesagt.
Gruß vom
Weihnachtsmann
Das Urteil über die Berufung wird m.W. am 24.08.2000 bekanntgegeben. Soll über dpa veröffentlicht werden.
Ich persönlich denke, daß das OLG die EV nicht zurück nimmt, da es aufgrund der bestehenden Rechtslage gar nicht anders entscheiden kann. Nachdem betreffend das Rabattgesetz das Europäische Recht noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist, läuft m.M. das ganze auf eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht hinaus. Diese hätte natürlich wegweisende Bedeutung für alle CoShopping Anbieter. Und zahlen muß erstmal lbi. Hat sich cnited doch schön ausgedacht. Über den Weg der relativ preisgünstigen EV zwinge ich meinen wohlhabenderen Konkurrenten, ein Urteil in meinem Sinne vor dem Verfassungsgericht zu erwirken. So wird ein Schuh draus.
Gruß an alle Unverzagten von Eurem
Weihnachtsmann
Ich persönlich denke, daß das OLG die EV nicht zurück nimmt, da es aufgrund der bestehenden Rechtslage gar nicht anders entscheiden kann. Nachdem betreffend das Rabattgesetz das Europäische Recht noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist, läuft m.M. das ganze auf eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht hinaus. Diese hätte natürlich wegweisende Bedeutung für alle CoShopping Anbieter. Und zahlen muß erstmal lbi. Hat sich cnited doch schön ausgedacht. Über den Weg der relativ preisgünstigen EV zwinge ich meinen wohlhabenderen Konkurrenten, ein Urteil in meinem Sinne vor dem Verfassungsgericht zu erwirken. So wird ein Schuh draus.
Gruß an alle Unverzagten von Eurem
Weihnachtsmann
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