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    Daytrading als Gewerbebetrieb - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.00 17:55:21 von
    neuester Beitrag 20.08.00 22:36:25 von
    Beiträge: 6
    ID: 218.629
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      Avatar
      schrieb am 19.08.00 17:55:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ab wann ist Daytrading ein Gewerbebetrieb?
      Kann ich mir das aussuchen?
      Was würde das bringen?
      Bin ich dann generell mit über 50% steuerpflichtig?
      In diesem Fall wäre ich angeschmiert, da der "Normalspekulant"
      demnächst ja dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt.

      Wie wär`s mal mit einem brandneuen, allumfassenden Thread zu diesem Thema?

      Gruß + Dank an alle, die es wissen.

      Atticus
      Avatar
      schrieb am 19.08.00 18:22:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei Nachhaltigkeit liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. Ab welcher Anzahl von Verkäufen dies bereits gegeben ist, ist nicht definiert. Der Übergang ist wohl schwammig. Zur Information: Bei Grundstücken liegt bereits bei drei Verkäufen eine gewerbliche Tätigkeit vor. Meiner Auffassung nach dürfte dieser Parameter bei Wertpapierverkäufen nicht anzulegen sein.
      Ein Wahlrecht gegenüber dem Finanzamt gibt es nicht.
      Ein Irrtum ist in der Anfrage: das Halbeinkünfteverfahren gilt nicht für den Bereich An- und Verkauf von Wertpapieren. Es gilt für die Ausschüttungen aus einer Beteiligung.
      Wird seitens der Finanzverwaltung eine gewerbliche Tätigkeit angenommen, so sind alle Kosten, die mit der Tätigkeit in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen abzugsfähig. Dem Finanzamt ist eine Gewinnermittlung einzureichen.
      Ich hoffe, das reicht fürs`s erste.
      Avatar
      schrieb am 19.08.00 20:15:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Atticus!
      Damit Wertpapierhandel (oder Daytrading) als gewerbliche Tätigkeit anerkannt wird, müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein: Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, Anbieten einer entgeltlichen Marktleistung für Dritte, betriebliche Organisation und nicht zuletzt auch Anmeldung eines Gewerbes nach § 138 (1) AO. Soweit die neuere Rechtsprechung (BFH v. 29.10.98, BStBl II 99/448, FG München v. 17.11.98, DStRE 99/538 und 29.10.99, DStRE 2000/350, FG Saarland v. 7.12.1999, EFG 2000/314).
      Wie oft Du an- und verkaufst und mit wieviel Geld Du das betreibst ist nicht entscheidend.

      Meist wird versucht, ein Gewerbe anerkannt zu bekommen, wenn erhebliche Verluste angefallen sind, die als vertikaler Verlustausgleich (=über alle Einkunftsarten hinweg) geltend gemacht werden sollen. Wenn Du aber Gewinne gemacht hast, wärst Du als Gewerbetreibender zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet. Ein Gewerbetreibender bist Du als Daytrader also wirklich nur dann, wenn Du ein berufsmäßiger Finanzdienstleister oder Broker wärst.

      @pve: Das Halbeinkünfteverfahren gilt auch für Veräußerungsgewinne (§ 3 Nr. 40 j) EStG-n.F.)
      Avatar
      schrieb am 20.08.00 17:24:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      An Steuertiger :

      Ist Deine Aussage:

      "Ein Gewerbetreibender bist Du als Daytrader also wirklich nur dann, wenn Du ein berufsmäßiger Finanzdienstleister oder Broker wärst."

      durch irgendwelche Urteile nachzuweisen ?

      Es würde mich SEHR interessieren! Ich habe im Laufe 1999 meine unselbständige Erwerbstätigkeit aufgegeben das Trading ist seit dem Zeitpunkt meine EINZIGE Erwerbsquelle . Mache mindestens 20 Deals am Tag und verdiene damit ziemlich VIEL. Die EStE für 1999 steht jetzt an mit dem Hinweis meines Steuerberaters schon vorab, daß hier wegen der Nachhaltigkeit der Geschäfte evtl. Gewerbesteuerpflicht vom FA unterstellt wird. Da in so einem Falle durch die zusätzlichen Steuern für mich einige Tausend DM verloren gingen interessiert mich ALLES zu diesem Thema !

      Kannst Du evtl. zu diesem Thema mehr schreiben und auch die Quellen nennen ?

      Kennst Du Dich evtl. auch mit dem Thema Steuer-Vorausszahlungen aus ? Ich meine z.B. Steuern aus Speku-Geschäften 1999 = 40 TDM ---> Steuervorauszahlung fürs Folgejahr = 4 * 10 TDM ???

      TIA
      Avatar
      schrieb am 20.08.00 18:19:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      An HelmutKohle:
      Die von mir genannten Urteile beziehen sich nicht ausdrücklich auf Daytrading, sondern auf Wertpapiergeschäfte im allgemeinen. Trotzdem sehe ich auch beim Daytrading keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit der selben Begründung, die Du in den Urteilen nachlesen kannst:
      Einkünfte aus Gewerbebetrieb müssen laut § 15 (2), Satz 1 EStG unter anderem eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellen und außerdem die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschreiten (Letzteres laut Rechtsprechung). Wenn Du nur auf Deine eigene Rechnung handelst und nicht auch für andere, also nur vor Deinem PC sitzt und zockst, sehe ich diese Grenze als nicht überschritten an.
      Laut BFH v. 29.10.98 sind häufige Vermögensumschichtungen typisch für Aktien und implizieren nicht schon allein deswegen notwendigerweise Gewerblichkeit.
      Beim Finanzamt würde ich so mit Bezug auf die Quellen aus meinem ersten Beitrag und evtl. Hinweis 137 (9) der ESt-Richtlinien argumentieren. Lies Dir auch mal HHR, § 20 EStG, Anm. 1311, 3/98 durch.

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      schrieb am 20.08.00 22:36:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi,
      es handelt sich ja wohl um das private Vermögensmanagement! und dies ist unter Anlage KO neuerdings sehr differenziert geschildert. Holt euch mal die neuen Formblätter zur Jahressteuererklärung.
      Dann bitte im Internet in den Suchmaschinen Spekulationsgewinne eingeben und los gehts!
      Also hier liegt definitiv kein Gewerbe vor!
      Bitte mir erst Gegenteil beweisen.
      Es stehen also nur Einkommenssteuer an, kann allerdings dazu führen, dass man für das nächste Jahr eventuell geschätzt wird und Vorauszahlung leisten muss, ?!? Aber nicht wenn man das das erste Jahr gemacht hat.
      Die Speku ist ja reduziert worden, was schon sehr zum Vorteil aller puren Trader werden wird. Wer also nur Gewinne aus eigenem Traden erzielt sollte in Zukunft recht fair behandelt werden.
      Hier gibt es z.B. Quicken Steuer, da kann man sich schön ausrechnen wieviel steuern anfallen, bei den vielen Freibeträgen, haha, bleibt bald kaum was für den Staat übrig.
      FTrader


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