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    Monika Böttcher muss wieder ins Gefängnis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.08.00 18:02:30 von
    neuester Beitrag 09.09.00 01:02:57 von
    Beiträge: 16
    ID: 225.987
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      schrieb am 28.08.00 18:02:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Sache ist ja nun schon ziemlich nervig und abgekaut.
      Aber wie kann Lebenslang und Freispruch so nahe beinander liegen?
      Unfassbar.
      Man stelle sich vor es gäbe eine Todesstrafe...

      arkun

      (spiegel.de)
      Neues Kapitel im Fall Weimar: Der Bundesgerichtshof hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen Monika Böttcher wegen Mordes an ihren beiden Kindern für rechtskräftig erklärt.


      © REUTERS

      Monika Böttcher: Schuldig oder doch unschuldig?

      Frankfurt/Main - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil Lebenslang gegen Monika Böttcher, geschiedene Weimar, wegen Mordes an ihren beiden Kindern bestätigt. Das Gericht habe die von den Anwälten Böttchers eingelegte Revision gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts zurückgewiesen, teilten die Anwälte mit. Das BGH bestätigte die Angaben. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Böttcher muss nun in den nächsten Wochen mit einer Ladung zum Strafantritt rechnen. Nach dem Urteil war sie gegen eine Kaution auf freien Fuß gesetzt worden.
      Böttchers Hamburger Anwalt Gerhard Strate hatte gegen das Urteil vom 22. Dezember 1999 Revision eingelegt, weil vor Gericht ihr damaliger Mann Reinhard Weimar nicht aussagen musste. Außerdem zweifelte der Anwalt die Aussagen von vier Zeugen an, die die Kinder Melanie und Karola am Morgen des 4. August 1986 lebend gesehen haben wollen. Nach dem Urteil war Böttcher am 18. Januar dieses Jahres gegen Zahlung von 100.000 Mark freigekommen, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war.

      Das Anwaltbüro erklärte, die BGH-Entscheidung treffe Böttcher "hart, aber nicht völlig unvorbereitet". Weiter hieß es, ob die Entscheidung "richtig ist, muss angesichts der kontroversen Beweissituation nachhaltig bezweifelt werden". Das Frankfurter Landgericht hatte Böttcher auf Grund von Indizien zum zweiten Mal des Mordes an ihren Töchtern schuldig gesprochen. Die Angeklagte hatte erneut ihren Exmann der Taten bezichtigt.

      Böttcher hat bereits neun Jahre im Gefängnis gesessen. 1988 hatte sie das Landgericht Fulda für schuldig befunden. Anwalt Strate erreichte mit einem neuen Gutachten die Wiederaufnahme des Verfahrens. In einem zweiten Prozess sprach das Landgericht Gießen Böttcher wegen Mangels an Beweisen frei. Diesen Freispruch hatte der Bundesgerichtshof Ende 1998 aufgehoben.
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 18:12:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi arkun,

      werd` da nachher mal was drueber schreiben - muss aber erst zum Sport...

      schoene Gruesse,
      Strongbow
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 18:20:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Strongi, dann mach hinne...lauf was schneller :)
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 18:24:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich kann es nicht verstehen, ist sie nun schuldig oder nicht? Gibt es eindeutige Beweise oder nicht ?

      Gruß trave
      Avatar
      schrieb am 28.08.00 20:19:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Prozessführung insgesamt ist kein Paradestück der Justiz.:(

      Gruss
      dickdiver

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      Avatar
      schrieb am 28.08.00 20:26:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Frau sollte man nach diesem Hichhack schon wegen seelischer Grausamkeit freilassen.

      Formaljuristisch wird das vermutlich korrekt sein, aber letztendlich gehört (Psycho-)Folter doch wohl nicht zu den Methoden unserer Justiz...oder?

      arkun
      Avatar
      schrieb am 29.08.00 15:33:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...sorry, arkun, hatte gestern dann aber noch nicht mehr geklappt.
      Eigentlich wollte ich auch nur mein Gefuehl zum besten geben. Nach alldem, was ich von dem Fall im Laufe der
      Jahre in den Medien mitbekommen hab`, denke ich, dass sie es tatsaechlich war. Gut, auf einem solchen Gefuehl
      kann man letztlich kein rechtsstaatliches Urteil aufbauen - doch musste ich den Fall ja nicht entscheiden und wahrscheinlich
      sprechen die Indizien eine eindeutige Sprache. Ich hielt die Tatversion, die Frau Weimar/Boettcher von sich gab immer
      fuer aeusserst abwegig: welche MUTTER legt sich zum Moerder ihrer Kinder seelenruhig ins Bett und schlaeft `ne Runde?!?
      Wieso haette sie das tun sollen?!? Zudem wurden die Kinder am naechsten morgen ja noch von mehreren Zeugen
      gesehen - darunter auch die Grossmutter von Frau Boettcher! Warum sollte sie eine fuer ihre Enkelin ja unguenstige
      falsche Aussage taetigen?!? Frau Weimar/Boettcher gab erst ca. 4 Wochen nach der Tat "ihre" Version des Geschehens zu Protokoll...

      ...naja, das Urteil lief ja in mehreren Schritten ab:

      1. Urteil des LG in erster Instanz ==> lebenslaenglich
      2. Revision durch Verteidigung ==> verworfen ( Revision bedeutet die Ueberpruefung des Urteils in rechtlicher Hinsicht, nicht aber in tatsaechlicher
      Hinsicht - d.h. es koennen keine neuen Zeugen mehr gehoert werden, sondern es wird nur geprueft ob beispielsweise
      irgendwelche Verfahrensfehler bestanden haben, auf denen das Urteil beruhte )
      3. Wiederaufnahmeantrag ==> verworfen
      4. Rechtsmittel gegen Ablehnung des Wideraufnahmeantrages ==> stattgegeben
      5. Urteil des LG in erster Instanz ( als wiederaufgenommenes Verfahren ) ==> Freispruch
      6. Revision durch Staatsanwaltschaft ==> stattgegeben
      7. Urteil des LG in erster Instanz ( aufgrund der stattgegebenen Revision ) ==> lebenslaenglich


      ...wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Wiederaufnahmeantrag u.a. mit einem Fasergutachten und einer
      Aussage einer Frau begruendet, die berichtete, dass sich Herr Weimar ihr gegenueber der Tat bezichtigt habe. Im
      Nachhinein stellte sich jedoch heraus, dass die Frau eine notorische Luegnerin war, die dies nur erfunden hatte.

      Hinsichtlich des Freispruches ( 5. ): Durch die Presse
      geisterte das Geruecht, dass die Berufsrichter ( das Schwurgericht besteht aus 3 Berufsrichtern und 2 Schoeffen ) die
      Beschuldigte schuldig sprechen wollten. Dies waere jedoch nur moeglich gewesen, wenn mindestens ein Schoeffe auch
      hierfuer votiert haette, was jedoch nicht geschah. Da die Berufsrichter von der Schuld der Angeklagten aber ueberzeugt waren
      und einen Freispruch eigentlich nicht mehr fuer vertretbar hielten, begruendeten sie das auf einen Freispruch gerichtete Urteil so
      schlampig, dass es von der Staatsanwaltschaft erfolgreich mittels Revision angegriffen werden konnte.
      ...wie gesagt, hierbei handelt es sich nur um ein Geruecht, da die richterlichen Beratungen natuerlich der Geheimhaltung unterworfen sind...

      ...aber um es nochmal auf den Punkt zu bringen: eindeutige Beweise, wie zB eine Aussage eines Augenzeugen hat es nicht gegeben. Es
      war ein reiner Indizienprozess. Diese Indizien legten aber die Taeterschaft von Frau Weimar/Boettcher nahe. Ohne Einblick in die
      Prozessakten laesst sich aber kein Schluss darueber faellen, ob das Urteil so richtig ist oder nicht. Meinem "Gefuehl" nach war sie es aber...

      Formaljuristisch wird das vermutlich korrekt sein, aber letztendlich gehört (Psycho-)Folter doch wohl nicht zu den Methoden
      unserer Justiz...oder?

      Man kann das natuerlich immer aus 2 Perspektiven betrachten, arkun. Andererseits koennte man naemlich auch sagen, dass sie nun
      "endlich" wieder ihrer gerechten Strafe zugefuehrt wird. Ausserdem ist sie an dem ganzen Hickhack natuerlich auch nicht ganz unbeteiligt. Uebrigens
      erhielt sie nach dem Freispruch damals auch keinerlei Haftentschaedigung, da sie durch falsche Angaben bei der Polizei selbst dafuer sorgte, verdaechtigt zu werden.

      schoene Gruesse,
      Strongbow
      Avatar
      schrieb am 30.08.00 09:09:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo zusammen, anbei ein Artikel zum Prozeß aus der Süddeutschen zeitung von heute.

      Gruss
      dickdiver


      SZ vom 30.08.2000 Politik


      Ende der Prozess-Serie im „Mordfall Weimar“
      Lebenslänglich – Freispruch – Lebenslänglich
      Die Zweifel an Monika Böttchers Schuld bleiben, auch nachdem der Bundesgerichtshof ihren Revisionsantrag abgelehnt hat und die 41-Jährige wieder in Haft muss / Von Cathrin Kahlweit


      Der Brief lag am Samstag morgen im Briefkasten. Schlechte Nachrichten kommen bei Monika Böttcher traditionell samstags an, und merkwürdigerweise erhält sie schlechte Nachrichten immer vor ihren Anwälten. So auch diesmal: Der Bundesgerichtshof teilte ihr mit, dass ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt, das sie 1999 zu lebenslänglicher Haft verurteilte, abgelehnt sei. Damit ist das Urteil rechtskräftig und Monika Böttcher muss in den nächsten Wochen ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt Preungesheim antreten. Sie hat dort nach der ersten Verurteilung wegen des Mordes an ihren zwei Töchtern durch das Landgericht Fulda schon einmal neun Jahre eingesessen.

      Das erste Gesuch um Wiederaufnahme ihres Falles wurde 1994 abgelehnt. Die Post kam damals ebenfalls an einem Samstag an. Und wie damals rief sie auch diesmal ihre Rechtsanwälte an, die noch von nichts wussten. Diesmal ist das allerdings kein Wunder: Ihre zwei Verteidiger, Uwe Maeffert und Gerhard Strate, sind in Urlaub. Strate erholt sich in Kapstadt und kann seiner Mandantin daher nur aus der Ferne beistehen. Sie sei sehr gefasst gewesen, sagt er, weil sie mit der Entscheidung gerechnet habe. Schließlich lag die Revision eben jenem 2. Senat des Bundesgerichtshofs vor, der schon zweimal gegen Monika Böttcher entschieden hatte. Ein Gnadengesuch komme für Frau Böttcher nicht in Frage, berichtet Strate. Sie beteuere nach wie vor, unschuldig zu sein, und wolle daher nicht um Gnade bitten. Stattdessen denke sie über eine Verfassungsbeschwerde nach. Ihr Anwalt ist skeptisch: „Ihre Chancen lägen bei 0,3 Prozent.“

      Eine Ehe ohne Liebe

      Die beiden Töchter der Monika Böttcher, geschiedene Weimar, wären jetzt schon erwachsen. Ob Karola und Melanie hübsche Mädchen geworden wären? Blass und schmal wie die Mutter, oder eher von robustem Knochenbau wie der Vater? Hätten sie einen Pflegeberuf ergriffen wie die Mutter oder einen Job angenommen im Kaliwerk in der Nähe des Elternhauses, wie der Vater? Wären sie aus dem kleinen Dorf Philippsthal in Osthessen fortgezogen, wo jeder jeden kennt und die Welt beklemmend klein ist? Wo Mutter und Vater eine unglückliche Ehe führten und die Mutter manchmal der Liebes-Affäre mit einem amerikanischen Soldaten nachtrauerte, mit dem sie einst gern fortgegangen wäre?

      Monika Böttcher hat sich das alles immer wieder gefragt in den letzten Jahren, wenn sie sich vorstellte, wie die beiden Mädchen jetzt aussähen und was aus ihnen geworden wäre. Und wie ihr aller Leben verlaufen wäre, wenn die Kinder nicht vor 14 Jahren, im Sommer 1986, ermordet worden wären. Wenn. Sie sagt bis heute, ihr Mann sei der Mörder. Und ihre einzige Schuld sei, dass sie den Ehemann aus schlechtem Gewissen, wegen ihrer Affäre, anfangs schützen wollte.

      Nach der letzten Verurteilung war sie durch Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gekommen und hatte relativ unbehelligt in ihrer kleinen Wohnung am Frankfurter Stadtrand gelebt. Monika Böttcher erhielt Arbeitslosenhilfe und hatte sich in ihrem Leben eingerichtet. Arbeit suchen konnte sie die letzten Jahre nicht: Die Psyche war nicht sehr stabil, und die zwei Prozesse seit der Freilassung aus der Haft 1995 kosteten viel Zeit und Kraft. Nur enge Freunde haben ihre Handynummer und lassen ausrichten, Frau Böttcher wolle sich derzeit nicht äußern. Sie hatte die Öffentlichkeit immer gescheut und auf die Redegewalt ihrer beiden Anwälte gesetzt. So vollzieht sich der wohl letzte Akt des Dramas vom „Mordfall Weimar“ in ungewohnter Stille und ohne das Mediengetöse, das es in den vergangenen Jahren begleitete.

      Ein Rückblick: Im Januar dieses Jahres kam Monika Böttcher gegen Kaution aus der Haft frei. Dort hatte sie Weihnachten und Silvester verbracht, weil sie im Frankfurter Landgericht, das sie zu Lebenslänglich verurteilte, direkt nach der Urteilsverkündung verhaftet worden war. Der Grund: Fluchtgefahr. Monika Böttcher, so Richter Heinrich Gehrke, „stellt sich nach wie vor als unschuldig dar und hat diese Behauptung vor einer breiten Unterstützerszene verbreitet.“ Aus „einer Flut von empörten Briefen“ an das Gericht habe man geschlossen, dass die Angeklagte „mit bedingungsloser Förderung und Hilfe durch diese Kreise rechnen“ könne. Böttchers Anwalt Uwe Maeffert war damals fassungslos und ließ verlauten, das Gericht habe aus einem Kriminalfall quasi ein „Terroristenverfahren“ gemacht. Ihre Freunde brachten 100 000 Mark Kaution auf; die Angeklagte wurde auf freien Fuß gesetzt, bis das Urteil rechtskräftig sein würde. Das ist mit dem Beschluss des BGH über die Revision jetzt der Fall.

      Zuvor hatte also Prozess Nr. 3 vor dem Frankfurter Landgericht stattgefunden: Das Verfahren dauerte kurze 30 Prozesstage; Zeugen der Verteidigung wurden kaum gehört. Ein Gutachten, welches das Aussageverhalten von Belastungszeugen kritisch beleuchtete, wurde nicht zugelassen. Frühere Aussagen des Ex-Ehemannes von Monika Böttcher, Reinhard Weimar, der prozessunfähig war und überdies die Aussage verweigerte, wurden nicht in den Prozess eingeführt. Böttcher-Verteidiger Gerhard Strate nahm dies später als Anlass für den Revisionsantrag: Die Aussagen Reinhard Weimars seien widersprüchlich und hätten seine Ex-Frau entlasten können. Das Landgericht sah die Dinge anders: Es befand, die Angeklagte habe ihre Kinder „vorsätzlich und heimtückisch ermordet“. Aus Angst, ihren Geliebten, den amerikanischen Soldaten Kevin Pratt, zu verlieren, habe sie sich der Kinder entledigt. Dem Verfahren in Frankfurt hatte sich Monika Böttcher stellen müssen, weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklage, die ihren Ex-Mann vertritt, mit dem vorangegangenen Freispruch nicht einverstanden waren.

      Der war das Ergebnis von Prozess Nr. 2 vor dem Landgericht Gießen 1997: Sein Urteil war ein Jahr später vom BGH aufgehoben worden. Im Wiederaufnahmeverfahren in Gießen, so die Begründung, seien die Belastungszeugen nicht ausreichend gewürdigt worden, welche die These der Staatsanwaltschaft stützten: Monika Böttcher habe die Kinder morgens, nach dem Einkaufen, auf einem Parkplatz erwürgt. In diesem Gießener Prozess schwieg Monika Böttcher. Ihr geschiedener Ehemann wurde nicht gehört. Er sitzt schon seit Jahren in einer psychiatrischen Klinik, hat religiöse Wahnvorstellungen und berichtet Mit-Patienten, er habe die Kinder ermordet. Doch seine Selbstbezichtigungen können einem kranken Gehirn entspringen. Das Gericht sprach Monika Böttcher schließlich aus Mangel an Beweisen frei.

      Ganz anders Stimmung und Beweislage im Prozess Nr. 1 vor dem Landgericht Fulda: Damals, 1987/88, hatte Weimar noch gegen seine Frau ausgesagt. Auch sie selbst hatte damals geredet – und auf das Gericht keinen günstigen Eindruck gemacht. Verdruckst und unsicher war sie und konnte nicht glaubhaft machen, warum sie zuerst eine Entführung der Kinder vorgespielt, die Polizei lange in die Irre geführt und schließlich den eigenen Mann beschuldigt hatte. Ihre Version der Tat konnte das Fuldaer wie zehn Jahre später das Frankfurter Gericht nicht nachvollziehen.

      Geteilte Meinungen

      Nun also dürfte eine der längsten Prozess-Serien der deutschen Justizgeschichte ein Ende haben. Ob Monika Böttcher schuldig oder unschuldig im Gefängnis sitzt, wird, jenseits der juristischen Urteile, unklar bleiben. Zwei Gerichte sagen: Sie ist schuldig. Sie selbst sagt: Ich bin unschuldig. Die Öffentlichkeit schwankt. In sechs Jahren wird Monika Böttcher wohl freikommen und versuchen, das zu beginnen, was man gemeinhin ein neues Leben nennt.


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      Avatar
      schrieb am 30.08.00 09:40:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mal ganz abgesehen von diesem Prozeß habe ich langsam das Gefühl, die deutsche Justiz braucht dringend Nachhilfe im Umgang mit `normalen Menschen`. Gestern, also Dienstag abend waren im ZDF-Magazin Frontal gleich mehrere Beispiele für ziemlich unsinnige deutsche Gerichtsverfahren zu erleben: a) Zunächst Zeugen von Überfällen von Skinheads und Neonazis auf Ausländer, die den Angegriffenen zu helfen suchten und dabei selbst verletzt wurden. Einem davon wurde die Kniescheibe zertrümmert, so daß er seinen Beruf als Gärtner nicht mehr ausüben kann, andererseits konnte er sich nicht im Bild zeigen, weil die Täter teilweise noch auf ihren Prozeß warten. Von Entschädigung noch keine Spur, weil die Behörden extrem langsam warten und es das Opferentschädigungsgesetz (o.ä.) noch nicht so lange gibt.
      b) Andererseits ein sehr `lustiger` Prozeß aus der Gegend von Freiburg im Breisgau über eine Frau, die von einer Polizeistreife angezeigt wurde, weil sie an einer Landstraße anhielt, um von einem Baum heruntergefallene Walnüsse aufzuheben, was offensichtlich dort den Tatbestand des `plündernden Diebstahls` erfüllt. Die Besitzerin des Baumes sagt, sie könne die Nüsse nicht in großem Maßstab verwerten und habe nichts gegen das Aufsammeln. Die `10 Nüsse`, um die es geht, haben ja auch so einen riesigen Wert, daß es sich doch sicher lohnt, dafür einen Prozeß im Wert von mindestens 3.000,- DM zu führen! Dieser Prozeß wurde `zügig` anberaumt und soll heute eröffnet werden, wenn ich mich nicht verhört habe. Der zuständige Staatsanwalt wollte dazu natürlich vor der Kamera keine Stellung nehmen und zieht es auch vor, unbekannt zu bleiben.
      Und c) danach im heute-journal die Meldung, daß der Prozeß um den Flughafenbrand in Düsseldorf neu aufgerollt werden muß, weil einer der Laien-Schöffenrichter Alkoholiker ist und vermutlich seit Dezember 1999 dem Verfahren nicht mehr mit der gebotenen Aufmerksamkeit folgen konnte. Das dürfte die Steuerzahler wieder einige -zig Millionen mehr kosten. Wenn ich das Geld hätte, das bei diesem Prozeß verschwendet wurde, wäre ich wohl der Reichste hier am Board! Nicht auszudenken, was die Angehörigen der Opfer des Brandes so fühlen! AAAARGH!
      Was machen diese anderen Richter eigentlich sonst so bei diesem Verfahren. Sieht fast so aus, als hätte St. Bürokratius überall in Deutschland Einzug gehalten. Die Bürokratie verschafft sich selbst Arbeit und vielleicht haben wir eines Tages mal ein Ministerium wie Brasilien vor einiger Zeit: Das Ministerium für Entbürokratisierung! Ich glaube, es wurde wieder aufgelöst, weil es zu schnell wuchs und zuviel Geld verschlang, oder?
      Bye,
      Auryn (verärgert!)
      Avatar
      schrieb am 30.08.00 13:37:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      @dickdiver, der Artikel aus der Süddeutschen ist echt klasse.

      Der erste Prozess war ja mehr wie eine Hexenjagd. Sie war allein schon schuldig, weil sie fremdgegangen ist ....
      Über den Richter des dritten Prozesses sagt man, er war sehr fair und wollte nun wirklich die Wahrheit finden.

      Ich weiss nicht wer die beiden Mädchen ermordet hat. Vielleicht war es Monika Böttcher.
      Monika Böttcher gilt nun nach deutschem Recht als die Mörderin ihrer Kinder. Man sollte ihr vielleicht einen kleinen Teil der Strafe erlassen, wegen teilweise unfairer Behandling im ersten Prozess.
      Ich bin ja in der Regel für härtere Starfen bei Mord als sie in Deutschland praktiziert werden. Und ein Mörder seiner zwei Kinder verdient durchaus lebenslänglich. Wenn ich mir die Praxis in Deutschland ansehe und Vergleiche ziehe, dann könnte man Frau Böttcher ruhig in wenigen Jahren freilassen.

      Hoffentlich sitzt keine Unschuldige

      technostud
      Avatar
      schrieb am 30.08.00 15:40:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      ...kurze Anmerkung:
      In meine Augen ist es reichlich seltsam, dass dieser Fall anscheinend von vielen Menschen nur deshalb anders
      beurteilt wird, weil es eine Frau war, die Ihre Kinder umgebracht hat!

      ...und dass es sich hier nicht um den normalen Ablauf eines Strafprozesses gehandelt hat, duerfte wohl auch jedem
      klar sein!

      Strongbow
      Avatar
      schrieb am 30.08.00 16:09:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das wäre das sofortige Ende der Judikative.
      Anfechtbarkeit wegen Alkoholisierung ihrer Protagonisten.
      Weniger abstinent sind eigentlich nur noch die Piloten.

      @ auryn
      Immerhin hat ja das OLG Sachsen-Anhalt soeben gezeigt, daß man auch im Rausch durchaus noch
      kühlen Kopf bewahren kann.

      Die Hoffnung stirbt zuletzt,
      Bartleby
      Avatar
      schrieb am 30.08.00 16:29:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das wäre das sofortige Ende der Judikative.
      Anfechtbarkeit wegen Alkoholisierung ihrer Protagonisten.
      Weniger abstinent sind eigentlich nur noch die Piloten.

      Das grenzt ja schon an Ketzerei! :laugh:
      Aber mal im Ernst: habe bei den Verfahren, denen ich bisher beiwohnte, von einer Alkoholisierung der Prozess-
      beteiligten nichts, aber auch rein gar nichts, mitbekommen.


      Immerhin hat ja das OLG Sachsen-Anhalt soeben gezeigt, daß man auch im Rausch durchaus noch
      kühlen Kopf bewahren kann.

      ?!?

      Strongbow
      Avatar
      schrieb am 30.08.00 16:40:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      @strongbow
      ich denke mal bartleby meint das urteil über die 3 ossi-nazis die einen schwarzen totgeprügelt haben.
      die beiden 16jährigen je 9 jahre und der 24jährige lebenslang.
      Avatar
      schrieb am 08.09.00 09:22:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Info:
      In der aktuellen BUNTE ist ein Interview mit Monika Boettcher.
      Avatar
      schrieb am 09.09.00 01:02:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zwei drei ganz kurze Sätze dazu, unmissverstaendlich?

      Ich mässe mir nie an, sicher ein Urteil zu fällen!
      Man kann dies aufgrund verworrener Verhandlungen und vergangener Zeit wohl auch nicht mehr, letztendlich wird die schuldige Person durch Haftstrafe nicht mehr nachhaltig bestraft werden!
      Allein das persönliche Wissen, was hab ich getan!!, ist für normaldenkende Menschen Strafe genug!

      Ansonsten ist eine Haftstrafe nicht der richtige Weg!, es gibt Institutionen für nicht menschlich denkende Wesen (nicht Menschen!!)!

      Das dazu!


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