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    METABOX Betrugsvorwürfe STELLUNGNAHME - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.01 18:55:14 von
    neuester Beitrag 28.02.01 20:00:53 von
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      Avatar
      schrieb am 28.02.01 18:55:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Strafanzeige gegen Börsen-Brief-Herausgeber Prior


      Metabox weist Betrugsvorwürfe zurück


      Die Hildesheimer Metabox AG hat Berichte des Prior Börsen-Briefes über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen Verdachts auf Insiderhandel und Kapitalanlagebetrug zurückgewiesen und Strafanzeige erstattet.





      dpa HILDESHEIM. Der Börsen-Brief hatte am Mittwoch unter Berufung auf "gut unterrichtete Behörden-Kreise" zudem über eine angebliche Durchsuchung der Geschäftsräume der am Neuen Markt gelisteten Metabox AG Anfang des Jahres geschrieben. Das Multimedia-Unternehmen wies die Berichte als falsch zurück.
      Es sei unwahr, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittele, teilte das Unternehmen mit. Ebenso falsch sei, dass Räume der Metabox durchsucht und dabei Beweismaterial sichergestellt worden seien. Das Unternehmen erstattete nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen den Herausgeber Egbert Prior. Der Prior-Brief hatte sich auf "gut unterrichtete Behördenkreise" berufen.

      Metabox hatte in den vergangenen Monaten mit geplatzten angeblichen Großaufträgen Schlagzeilen gemacht. Per ad hoc-Meldungen hatte das Unternehmen die Verträge angekündigt, die später nicht erfüllt wurden.

      Verdachtsmitteilungen

      Die Staatsanwaltschaft Hannover geht nach eigenen Angaben seit einigen Wochen Verdachtsmitteilungen des hessischen Wirtschaftsministeriums und des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel in Frankfurt nach. "Es geht um Kursbetrug. Das Unternehmen soll so genannte "Letter of Intent" als abgeschlossene Verträge dargestellt haben", sagte Sprecher Manfred Knothe. "Ob die ad hoc-Meldungen tatsächlich falsch waren, muss nun geprüft werden", sagte Knothe. Eine Durchsuchung der Geschäftsräume habe es nicht gegeben.

      Die Metabox AG erwirtschaftete im Jahr 2000 einen Umsatz von etwa 50 Mill. DM (25,56 Mio Euro). Damit verfehlte das Unternehmen seine Prognose von zuletzt 70 Mill. DM. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet Metabox nach Angaben vom Januar einem Umsatz von 600 Mill. DM. Die Planzahlen stützten sich auf feste Verträge mit nicht genauer benannten Kunden für die Lieferung neuer Set-Top- Boxen für das Internet im Fernseher.


      HANDELSBLATT, Mittwoch, 28. Februar 2001

      Gruss

      THE CANADIEN
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 19:05:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      M E T A B O X


      Domeyer unter Beschuss


      Strafanzeigen, Razzia-Gerüchte und Ermittlungen. Das Hildesheimer Unternehmen steht im Kreuzfeuer.



      Hildesheim - Die Affäre um Metabox wird immer undurchsichtiger. Nach Angaben des Börsenjournalisten Egbert Prior ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach einer Hausdurchsuchung gegen die Hildesheimer AG. Es bestehe der Verdacht auf Kursmanipulation und Kapitalanlagebetrug. Der Vorstand allerdings bestreitet dies und erstattet Strafanzeige gegen Prior.
      Bereits Anfang des Jahres seien die Geschäftsräume der am Neuen Markt notierten Multimedia-Firma durchsucht worden. Der Verdacht richte sich auf falsche Angaben in Unternehmensberichten, heißt es weiter.

      In Ad-hoc-Meldungen hatte Metabox mehrfach Großaufträge von ungenannten Kunden gemeldet, die nie zu Stande kamen. Über die Namen der angeblichen Kunden schweigt sich der Vorstand-Chef Stefan Domeyer bis heute beharrlich aus. Beobachter rechneten deshalb bereits seit längerem damit, dass die Metabox AG zum Fall für den Staatsanwalt wird.

      Wer sind die Auftraggeber?



      Weigerte sich bislang, die Auftraggeber von Metabox zu nennen: CEO Stefan Domeyer

      Dies hat offenbar den Metabox-Vorstand veranlasst, seine Informationspolitik zu überdenken. Nach Auskunft der Münchner Schumacher AG, zuständig für die Aktionärsbetreuung von Metabox, sollen die bislang geheim gehaltenen Auftraggeber bis Ende März öffentlich gemacht werden. So jedenfalls die Ankündigung am Mittwoch-Mittag. Wenig später wurde zurückgerudert: Nicht alle, sondern nur ein Name sollte genannt werden, und ausserdem sei die Äusserung des Mitarbeiters missverständlich zitiert worden.

      Bei der Schumacher AG handelt es sich übrigens um das Unternehmen der Ehefrau von Manfred Schumacher, der bis vor wenigen Wochen im Aufsichtsrat von Metabox saß und Ex-Chefredakteur der Zeitschrift "Focus Money" war. Wenige Tage nach dem Start des Magazins verließ er das Blatt, weil er nach eigenen Worten "den Anschein einer Interessenskollision und entsprechende Verdächtigungen ausschließen" wolle.

      Metabox: "Alles aus der Luft gegriffen"

      Gegenüber mm.de bestritt Unternehmenssprecherin Aenne Schaper die Darstellung Priors. Eine Razzia habe es nicht gegeben, und alle Vorwürfe seien aus der Luft gegriffen. Nach ihrer Darstellung hat die Metabox AG nun ihrerseits Strafanzeige gegen Egbert Prior gestellt.

      Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hildesheim sagte dagegen, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt habe bei seinen Untersuchungen einen "Verdacht auf Insiderhandel" ausgemacht. Aus diesem Grund sei das Verfahren am 19. Januar 2001 an ihre Dienststelle übergeben worden. Diese wiederum habe den Fall an die Staatsanwaltschaft Hannover weiter geleitet.

      "Letter of Intent" als Vertrag gemeldet

      Die niedersächsische Behörde bestätigte inzwischen, dass seit "einigen Wochen" ermittelt wird. "Es geht um Kursbetrug", sagte Sprecher Manfred Knothe. "Das Unternehmen soll so genannte "Letter of Intent" als abgeschlossene Verträge dargestellt haben."

      Tätig wurde auch die Hessische Börsenaufsicht. Sie hat nach eigener Auskunft eine Anzeige wegen Kursmanipulation eingeleitet. Der Hintergrund: Das Bundesaufsichtsamt hatte geprüft, ob Metabox gegen Paragraph 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verstieß, als am 28. September 2000 eine Umsatz- und Gewinnwarnung herausgegeben wurde. Nach Angaben von CEO Stefan Domeyer hatte sich nämlich bereits drei Tage vorher abgezeichnet, dass es zu Lieferungs-Verschiebungen kommen könnte. Diese Probleme waren als Grund für die Warnung angeführt worden.

      Wertpapieraufsicht erwirkt Verfügung


      Heute nun teilte das Bundesaufsichtsamt mit, dass gegen Metabox eine Untersagungsverfügung erlassen wurde. In dieser Verfügung wird dem Unternehmen untersagt, in Ad-hoc-Meldungen weiter zu behaupten, die angezweifelten Lieferverträge seien dem Amt vorgelegt worden.

      Dabei geht es insbesondere um eine Meldung vom 28. November 2000, in der der Vorstand wissen liess, man habe einen Vertrag über die Lieferung von mindestens 100.000 Geräten nach Großbritannien unterzeichnet und den Vertrag vor Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung dem Bundesaufsichtsamt vorgelegt.

      Sollte sich Metabox der Verfügung, die am Donnerstag rechtskräftig wird, widersetzen, ist nach Angaben einer Sprecherin ein Zwangsgeld fällig. Die Untersagungsverfügung sei erlassen worden, da es sich in diesem Fall nicht um Tatsachen handele, die das Bundesaufsichtsamt prüfen könnte. Das Unternehmen erwecke aber den Anschein, als ob dies der Fall wäre.

      Schutzgemeinschaft plant Strafanzeige

      Indes bereitet die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine Strafanzeige gegen Metabox vor und fordert Schadenersatz. Die Anleger sind nach Ansicht von Sprecher Markus Straub in hohem Maße unseriös über die Situation des Unternehmens informiert worden. Vorstandsvorsitzender Domeyer verweigere die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft. Straub hält Metabox für einen der Pleitekandidaten des Jahres 2001 und begründet dies unter anderem mit dem geringen Kassenbestand.

      Weitere Strafanzeigen sind in Vorbereitung, wenn man Vorstands-Chef Domeyer glauben darf. Nach seinen Worten prüfen mehrere Großanleger, ob sie Egbert Prior für den Kursverfall bei Metabox am Tag nach seiner Vorabmeldung haftbar machen.

      95 Prozent Kursverlust seit Mitte letzten Jahres

      Metabox erwirtschaftete im Jahr 2000 einen Umsatz von etwa 50 Millionen Mark. Damit verfehlte das Unternehmen seine Prognose von zuletzt 70 Millionen Mark. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet die AG nach eigenen Angaben vom Januar einem Umsatz von 600 Millionen DM.

      Die Aktie reagierte auf die neuen Nachrichten mit einem starken Kursverlust und fiel im Xetra-Handel bis auf 2,23 Euro - der tiefste Stand der letzten 52 Wochen. Im vergangenen Jahr hatte sie - nach einer der angeblichen Erfolgsmeldungen aus Hildesheim - ein Rekordhoch von intraday rund 46 Euro erreicht.




      Quelle:Manager-Magazin

      THE CANADIEN
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 19:10:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      >>Das Unternehmen soll so genannte Letter of Intent als abgeschlossene Verträge dargestellt haben"
      :D ... lach ... rotfl ... Ich weiß schon, warum ich mein DIE WELT-ABO vor 3 Jahren gekündigt habe.

      Ein Blick in die Ad Hoc Meldungen von damals zeigt, ob das Unternehmen LOIs als abgeschlossene
      Verträge dargestellt hat. Da braucht man keinen Herrn Knothe!

      Delaquente
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 19:11:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Laut Financial Times Deutschland laufen jedoch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen Metabox. Was soll dann die Pressemitteilung von Heute seitens Metabox, daß die heutige Meldung von PRIOR nicht stimmt?
      Ist doch letztendlich egal wer nachweist, daß bei Metabox
      vieles nicht mit rechten Dingen zugeht.



      ftd.de, Mi, 28.2.2001, 8:18, aktualisiert: Mi, 28.2.2001, 17:19
      Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Metabox
      Von Thorsten Kramer, Hamburg

      Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen die Hildesheimer Metabox. Das bestätigte am Mittwoch der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Manfred Knuthe, der Online-Ausgabe der Financial Times Deutschland.

      Die Ermittlungen stützen sich demzufolge auf eine Strafanzeige des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel sowie eine Strafanzeige des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Inhaltlich geht es um den Verdacht des Kapitalanlagebetruges und den Verdacht des Kursbetruges nach Paragraph 88 Börsengesetz.

      Das Verfahren sei zunächst in Frankfurt am Main anhängig gewesen, sagte der Behördensprecher. Von dort sei es über die Staatsanwaltschaft Hildesheim an die für Wirtschaftskriminalität zuständige Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Hannover übertragen worden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Verantwortlichen der Metabox Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.


      Metabox-Sprecherin Aenne Schaper bestätigte am Mittwoch, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Vorstände des Unternehmens ermittelt. Ein erstes Ergebnis sei, dass die Ad-Hoc-Mitteilungen des Unternehmens ad-hoc-pflichtig gewesen seien. Dem Vorwurf des Insiderhandels sah die Sprecherin gelassen entgegen. Kein Vorstand habe zu dem Zeitpunkt, als der Kurs der Metabox-Aktie in Folge der positiven Ad-Hoc-Mitteilungen rasant geklettert war, Aktien verkauft.


      Die Metabox-Aktie war am Mittwochnachmittag bei einem Tagesverlust von fast 17 Prozent 2,34 Euro wert. Das 52-Wochen-Hoch markierte der Wert im Sommer 2000. Damals stieg der Kurs von rund 15 Euro auf 45,80 Euro.
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 19:12:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Solange die Staatsanwaltschaft noch keine Anklage erhoben hat, muss das Unternehmen nicht unbedingt wissen, daß ermittelt wird.

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      Avatar
      schrieb am 28.02.01 19:14:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      ftd.de, Mi, 28.2.2001, 8:18, aktualisiert: Mi, 28.2.2001, 17:19

      Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Metabox
      Von Thorsten Kramer, Hamburg

      Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen die Hildesheimer Metabox. Das bestätigte am Mittwoch der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Manfred Knuthe, der Online-Ausgabe der Financial Times Deutschland.

      Die Ermittlungen stützen sich demzufolge auf eine Strafanzeige des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel sowie eine Strafanzeige des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Inhaltlich geht es um den Verdacht des Kapitalanlagebetruges und den Verdacht des Kursbetruges nach Paragraph 88 Börsengesetz.

      Das Verfahren sei zunächst in Frankfurt am Main anhängig gewesen, sagte der Behördensprecher. Von dort sei es über die Staatsanwaltschaft Hildesheim an die für Wirtschaftskriminalität zuständige Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Hannover übertragen worden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Verantwortlichen der Metabox Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.


      Metabox-Sprecherin Aenne Schaper bestätigte am Mittwoch, dass die Staatsanwaltschaft Hannover gegen die Vorstände des Unternehmens ermittelt. Ein erstes Ergebnis sei, dass die Ad-Hoc-Mitteilungen des Unternehmens ad-hoc-pflichtig gewesen seien. Dem Vorwurf des Insiderhandels sah die Sprecherin gelassen entgegen. Kein Vorstand habe zu dem Zeitpunkt, als der Kurs der Metabox-Aktie in Folge der positiven Ad-Hoc-Mitteilungen rasant geklettert war, Aktien verkauft.



      Planzahlen für 2000 gesenkt


      Metabox hat sich als Hersteller von so genannten Set-Top-Boxen einen Namen gemacht und war wegen seiner Praxis im Umgang mit Ac-Hoc-Mitteilungen in die Schlagzeilen geraten. Für Aufsehen hatte insbesondere gesorgt, dass Metabox Großaufträge gemeldet hatte, ohne zugleich den Auftraggeber zu nennen. Ende September 2000 war der Kurs der Metabox-Aktie stark unter Druck geraten, nachdem das Unternehmen seine Umsatzprognose für das Gesamtjahr von 198 Mio. DM auf 70 Mio. DM zurücknehmen musste.



      Verträge sollen Umsatz beflügeln


      Im Jahr 2000 erwirtschaftete Metabox einen Umsatz von etwa 50 Mio. DM. Damit verfehlte das Unternehmen seine verringerte Prognose. Für das laufende Geschäftsjahr erwartet Metabox nach Angaben vom Januar einem Umsatz von 600 Mio. DM. Die Planzahlen stützten sich auf feste Verträge mit nicht genauer benannten Kunden für die Lieferung neuer Set-Top-Boxen für das Internet im Fernseher.


      Die Metabox-Aktie war am Mittwochnachmittag bei einem Tagesverlust von fast 17 Prozent 2,34 Euro wert. Das 52-Wochen-Hoch markierte der Wert im Sommer 2000. Damals stieg der Kurs von rund 15 Euro auf 45,80 Euro.


      (mit dpa-afx)


      THE CANADIEN
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 19:28:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ad hoc-Service: Met@box AG Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------
      Met@box AG exklusiver Partner für skandinavisches eCommerce-Konsortium

      Hildesheim, den 28.Juni 2000

      Die Met@box International AG, ein Tochterunternehmen der
      Met@box AG (MBX), Hildesheim, hat einen Letter of Intend mit
      Inter-Nordic
      (Odense, Dänemark) über insgesamt 1,8 Millionen
      met@box- Set-Top-Boxen geschlossen. Inter-Nordic ist ein
      Zusammenschluss von Investoren aus Dänemark, Schweden,
      Norwegen, Finnland und Island. Für diese Länder wurde eine
      exklusive Zusammenarbeit mit der Met@box AG vereinbart. Die
      Vereinbarung hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren, der Beginn
      der Lieferungen ist für das zweite Quartal 2001 vorgesehen. Innerhalb
      des Letter of Intend wird Met@box ebenfalls die Option eingeräumt,
      sich an der zukünftigen Plattform-Betreibergesellschaft zu beteiligen.

      In der Investorengruppe Inter-Nordic haben sich eine Grossbank, ein
      Telekommunikationsunternehmen, ein Medienunternehmen und ein Online-
      Shop zusammengeschlossen, um gemeinsam eine skandinavische
      eCommerce- Plattform auf Basis der von Met@box angebotenen
      InteractiveTV-Systeme zu errichten.

      Für weitere Informationen: Stefan Domeyer, Vorstand, Met@box AG,
      Daimlerring 37, D-31135 Hildesheim,Tel. 05121-7533-0, Fax 05121-
      7533-75, eMail: shareholder-info@metabox.de
      Investor Relations-Partner der Met@box AG: Schumacher`s AG für
      Finanzmarketing, Sckellstr. 3, D-81667 München, Tel: 089 - 4892720,
      Fax: 089 - 48927212, eMail: post@schumachers.net

      Ende der Mitteilung
      __________________________________
      Als Vertrag gemeldet? Wie schnell wird die Staatsanwaltschft merken, daß kein Vertrag gemeldet wurde und wann wird es Prior endlich mal merken?
      Den Kunden nicht genannt? (na gut, daß kann man noch mal durchgehen lassen)
      Avatar
      schrieb am 28.02.01 20:00:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bundesaufsichtsamt untersagt Metabox Ad-hoc-Behauptung

      Kleinaktionäre klagen auf Schadenersatz

      Frankfurt/Main - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Frankfurt, hat gegen die Metabox AG, Hildesheim, eine Untersagungsverfügung erlassen. In dieser Verfügung wird dem Unternehmen verboten, in Ad-hoc-Meldungen darauf hinzuweisen, dass Lieferverträge dem Bundesaufsichtsamt vorgelegt worden sind. Das erklärte gestern eine Sprecherin des Amtes. Das Hildesheimer Unternehmen hatte am 28. November 2000 ad hoc gemeldet, einen Vertrag über die Lieferung von mindestens 100 000 Geräten nach Großbritannien unterzeichnet und den Vertrag vor Veröffentlichung der Ad-hoc-Meldung dem Bundesaufsichtsamt vorgelegt zu haben.
      Sollte sich Metabox der Verfügung, die heute rechtskräftig wird, widersetzen, ist nach Angaben der Sprecherin ein Zwangsgeld fällig. Die Untersagungsverfügung sei erlassen worden, da es sich in diesem Fall nicht um Tatsachen handele, die das Bundesaufsichtsamt prüfen könnte. Das Unternehmen erwecke aber den Anschein, als ob dies der Fall wäre. Das Bundesaufsichtsamt stelle gegenwärtig weitere Untersuchungen gegen das Unternehmen an und arbeite mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Welche Personen des Insiderhandels verdächtigt werden, sagte die Sprecherin nicht. Sie wies aber darauf hin, dass Hinweise von Dritten eingegangen seien.

      Indes bereitet die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) eine Strafanzeige gegen Metabox vor und fordert Schadenersatz. Die Anleger sind nach Ansicht von Sprecher Markus Straub in hohem Maße unseriös über die Situation des Unternehmens informiert worden. Vorstandsvorsitzender Domeyer verweigere die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft. Straub hält Metabox für einen der Pleitekandidaten des Jahres 2001 und begründet dies unter anderem mit dem geringen Kassenbestand.

      Nach Informationen des Prior-Börsen-Briefes ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Metabox. Es bestehe der Verdacht auf Kursmanipulation. Bereits Anfang des Jahres seien die Geschäftsräume der Firma durchsucht worden.

      Quelle: Die Welt 01/03/2001

      Gruss

      THE CANADIEN


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