Bitte! Frage zur Spekulationssteuer !!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.03.01 18:56:06 von
neuester Beitrag 15.03.01 19:57:26 von
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Ich habe im Jahr 2000 Spekulationsverluste gemacht.
Im Jahr 1999 hab ich Spekulationsgewinne gemacht und 6000 DM
Spekusteuer gezahlt. Die Spekulationsverluste 2000 sind höher
als die Spekulationsgewinne 1999 . Kann ich die 6000 DM , die
ich 1999 gezahlt habe wieder zurückbekommen.
Habe heute meinen Steuerbescheid bekommen und die fragen mich
für welches Jahr der Verlustvortrag gelten soll.
Im Jahr 1999 hab ich Spekulationsgewinne gemacht und 6000 DM
Spekusteuer gezahlt. Die Spekulationsverluste 2000 sind höher
als die Spekulationsgewinne 1999 . Kann ich die 6000 DM , die
ich 1999 gezahlt habe wieder zurückbekommen.
Habe heute meinen Steuerbescheid bekommen und die fragen mich
für welches Jahr der Verlustvortrag gelten soll.
schau mal unter www.performaxx.de in der Rubrik Wissen ist sowas glaube ich erklärt.
Greets Obri
Greets Obri
Du kannst den Verlust auch rücktragen auf 99, dann bekommst Du die gezahlte Steuer auch zurück. Im übrigen kann ich
Dir nur empfehlen, direkt beim FA anzurufen. Die geben
auch solche Auskünfte.
Dir nur empfehlen, direkt beim FA anzurufen. Die geben
auch solche Auskünfte.
Du kannst entweder Deine Spekulationsverluste ein jahr zurücktragen oder unbegrenzt vortragen. Du kannst allerdings die Spekulationsverluste mit Spekulationsgewinnen verrechnen, d.h. innerhalb einer Einkunftsart. In Deinem Fall passt das ja.
Gruß kuklux
Gruß kuklux
laß von dem entstandenen verlust in 2000 soviel zurücktragen, daß dein im einkommensteuer-bescheid 99 ausgewiesener gewinn aus "sonstigen einkünften" genau 999 beträgt.
beispiel: im bescheid 99 steht was von sonstige einkünfte 50.000,-- DM, dann mußt du 49.001,-- DM zurücktragen lassen. somit betragen deine einkünfte für 99 999,-- DM und liegen somit unter der freigrenze von 1000,-- DM. der rest wird vorgetragen und mit kommenden gewinnen verrechnet.
ich denke auch nicht daß du genau sagen kannst du hast 6.000,-- spekusteuer bezahlt. falls du eine nachzahlung lt. bescheid hattest in dieser höhe, kann es durchaus sein, daß du nach erstellung eines neuen bescheides für 99 mehr oder weniger als 6.000 zurückbekommst. kommt halt drauf an was du sonst noch für einkünfte hattest.
beispiel: im bescheid 99 steht was von sonstige einkünfte 50.000,-- DM, dann mußt du 49.001,-- DM zurücktragen lassen. somit betragen deine einkünfte für 99 999,-- DM und liegen somit unter der freigrenze von 1000,-- DM. der rest wird vorgetragen und mit kommenden gewinnen verrechnet.
ich denke auch nicht daß du genau sagen kannst du hast 6.000,-- spekusteuer bezahlt. falls du eine nachzahlung lt. bescheid hattest in dieser höhe, kann es durchaus sein, daß du nach erstellung eines neuen bescheides für 99 mehr oder weniger als 6.000 zurückbekommst. kommt halt drauf an was du sonst noch für einkünfte hattest.
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